Ja, Winterdienst für Vermieter mit umlagefähigen Belegen – DEVK-haftpflichtversichert
Als Eigentümer eines Mietshauses sind Sie in Berlin Anlieger und damit für den Gehweg vor Ihrem Grundstück verantwortlich. Viele Vermieter haben diese Pflicht vor Jahren per Mietvertrag oder Hausordnung an die Bewohner weitergereicht. Das funktioniert, solange alle mitziehen. Doch Mieter werden älter, ziehen aus, fahren über Weihnachten weg oder halten die Klausel schlicht für unwirksam. Zurück bleibt ein Gehweg, für den Sie geradestehen müssen. Genau hier setzt ein professioneller Winterdienst für Vermieter an.
Mit RAT Winterdienst geben Sie die Durchführung an ein Fachunternehmen ab. Unsere geschulten Einsatzkräfte räumen und streuen Gehweg, Hauseingang und die Wege zu Mülltonnen oder Fahrradraum, sobald Schnee fällt oder Glätte entsteht. Gestreut wird mit abstumpfenden, umweltschonenden Mitteln, denn Salz ist auf Berliner Gehwegen grundsätzlich verboten.
Für Sie als Vermieter zählt vor allem der zweite Teil der Leistung: die Abrechnung. Sie erhalten einen Festpreis nach kostenloser Besichtigung und eine Rechnung, auf der die umlagefähigen Räum- und Streuarbeiten klar ausgewiesen sind. Ist die Umlage im Mietvertrag vereinbart, übernehmen Sie den Betrag in die jährliche Betriebskostenabrechnung. Fragt ein Mieter nach, belegen digitale Einsatzprotokolle, an welchen Tagen tatsächlich geräumt wurde – ganz ohne eigene Notizen.
Leistungen rund um das vermietete Haus
Welche Flächen zum Auftrag gehören, hängt vom Grundstück ab. Beim klassischen Berliner Mietshaus mit Vorderhaus und Hof sind es meist mehr Wege, als man auf den ersten Blick sieht. Bei der Besichtigung gehen wir alle Zugänge ab, die Ihre Mieter im Winter täglich nutzen.
| Bereich | Was wir tun | Warum es für Vermieter zählt |
|---|---|---|
| Gehweg vor dem Haus | Räumen, abstumpfend streuen, Mindestbreite einhalten | Gesetzliche Anliegerpflicht des Eigentümers |
| Hauseingang und Stufen | Freiräumen, Stufenkanten sichern, Handlauf zugänglich halten | Häufigster Unfallort direkt am Haus |
| Weg zu Mülltonnen | Räumen bis zum Standplatz, Tonnen erreichbar halten | Abfuhr klappt, Mieter stürzen nicht im Hof |
| Hof und Fahrradabstellplatz | Hauptwege räumen und streuen | Verkehrssicherung auf privater Fläche |
| Stellplätze | Zufahrt und Fahrgasse räumen nach Absprache | Mitvermietete Parkplätze bleiben nutzbar |
| Rechnung und Protokoll | Umlagefähige Positionen getrennt, Einsätze digital erfasst | Fertige Unterlagen für die Nebenkostenabrechnung |
Hat Ihr Haus eine hohe Außentreppe oder ein Podest vor der Tür, lohnt ein Blick auf den Winterdienst an Treppen und Eingängen. Liegen die Tonnen in einer Box an der Straße oder hinter dem zweiten Hof, regeln wir die Zuwegung gezielt; Einzelheiten bietet die Seite zum Winterdienst an Müllstandplätzen.
Welche Vermieter am meisten profitieren
Am häufigsten fragen private Eigentümer eines einzelnen Mehrfamilienhauses an, die ihr Objekt ohne externe Verwaltung führen. Sie kennen ihre Mieter persönlich, wollen aber nicht jeden Winter Räumpläne schreiben und deren Einhaltung kontrollieren.
Selbstverwaltende Eigentümer eines Mietshauses
Sechs bis zwanzig Wohnungen, ein Hof, eine Straßenfront: Hier lohnt sich die Saisonpauschale fast immer, weil die Kosten pro Wohnung gering bleiben und der Kontrollaufwand komplett entfällt.
Vermieter, die nicht in Berlin wohnen
Wer in München oder Hamburg lebt und ein geerbtes Haus in Berlin vermietet, kann bei Glätte nicht selbst nachsehen. Die digitalen Einsatzprotokolle ersetzen den Blick aus dem Fenster.
Zweifamilienhaus mit vermieteter Einheit
Bewohnen Sie selbst eine Etage und vermieten die andere, stellt sich die Frage nach einer fairen Aufteilung. Mit einer Firma ist der Dienst neutral organisiert, und der Mieteranteil lässt sich bei entsprechender Vereinbarung sauber umlegen.
Lassen Sie mehrere Häuser durch eine Verwaltung betreuen, sind die Abläufe für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten passender. Und wer eine einzelne Eigentumswohnung vermietet, ist für den Gehweg meist nicht allein zuständig – dort entscheidet die Gemeinschaft, wie auf der Seite zum Winterdienst in Eigentümergemeinschaften beschrieben.
- 1AnfrageFormular, Telefon oder E-Mail – mit Adresse und Flächenart
- 2Flächenanalysekostenlos vor Ort · rund um die Uhr bei Schneefall und Eisbildung
- 3Festpreisab 1,80 € pro lfm und Monat, umlagefähig ausgewiesen – ohne versteckte Zuschläge
- 4EinsatzGehweg bis 7 Uhr frei, wenn es nach 20 Uhr schneit · Saison November bis März, passend zum Abrechnungsjahr
Räumpflicht auf Mieter übertragen: Möglichkeiten und Grenzen
Ein Vermieter darf den Winterdienst grundsätzlich auf Mieter übertragen. Nach verbreiteter Rechtsprechung braucht es dafür aber eine klare vertragliche Grundlage. Eine Hausordnung, die nur im Treppenhaus hängt, genügt in der Regel nicht; sie muss Bestandteil des Mietvertrags geworden sein. Ob Ihre Mieter überhaupt verpflichtet sind, erläutert der Beitrag Muss der Mieter Schnee räumen?
Typische Schwachstellen der Übertragung
- Ungleiche Verteilung: Klauseln, die nur die Erdgeschossparteien treffen, gelten als problematisch. Mehr dazu im Ratgeber Winterdienst nur für Erdgeschossmieter.
- Verhinderung: Ist der Mieter krank oder verreist, muss er nach herrschender Ansicht für Ersatz sorgen. Tut er das nicht, fällt die Lücke auf Sie zurück.
- Körperliche Grenzen: Hochbetagte oder gesundheitlich eingeschränkte Bewohner können die Arbeit oft nicht leisten.
- Weigerung: Räumt ein Mieter trotz Pflicht nicht, bleiben Abmahnung und Ersatzbeauftragung – beides kostet Zeit und Nerven.
Entscheidend ist: Auch nach wirksamer Übertragung bleibt der Vermieter zur Kontrolle verpflichtet. Er muss prüfen, ob die Bewohner ihren Dienst tatsächlich erledigen, und bei Versäumnissen eingreifen. Mit einer Fachfirma verlagert sich diese Kontrolle auf einen Dienstleister, der Einsätze dokumentiert und versichert ist.
- Ob Sie den Dienst ohne Zustimmung der Mieter an eine Firma vergeben und die Kosten umlegen dürfen, hängt vom Wortlaut des Mietvertrags ab.
- Viele neuere Verträge enthalten eine entsprechende Öffnungsklausel, ältere oft nicht.
- Lassen Sie die Verträge vor dem Wechsel im Einzelfall rechtlich prüfen.
Umlage über die Betriebskosten nach § 2 BetrKV
Kosten für den Winterdienst gehören zu den Betriebskosten, die ein Vermieter auf Wohnraummieter umlegen kann. In der Betriebskostenverordnung finden sie sich unter § 2 Nr. 8 („Straßenreinigung“), bei Beauftragung eines Hauswarts mit umfassenderen Aufgaben unter Nr. 14. Voraussetzung ist stets, dass der Mietvertrag die Umlage dieser Kostenart vorsieht; ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung reicht nach aktuellem Stand meist aus.
Was beim Umlegen zu beachten ist
- Wirtschaftlichkeit: Vermieter müssen auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten. Ein Festpreis nach Besichtigung hilft, diesen Grundsatz zu dokumentieren.
- Verteilerschlüssel: Ohne abweichende Vereinbarung wird nach Wohnfläche verteilt.
- Trennung: Instandsetzungen, etwa die Reparatur eines Handlaufs, oder eigene Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten.
- Gewerbeeinheiten: Liegt im Erdgeschoss ein Laden mit erweiterten Räumzeiten, sollten Mehrkosten nicht auf Wohnungsmieter entfallen.
Auf unseren Rechnungen weisen wir Räumen und Streuen getrennt von Sonderarbeiten aus. So können Sie die umlagefähigen Beträge ohne eigene Aufteilung übernehmen. Woran Mieter eine korrekte Position erkennen, zeigt der Ratgeber Winterdienst in der Nebenkostenabrechnung prüfen – eine nützliche Gegenprobe vor dem Versand Ihrer Abrechnung.
Für Ihre Mieter hat die Umlage einen Nebeneffekt: Der Anteil kann nach aktuellem Stand als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden, wenn er in der Abrechnung ausgewiesen ist. Ein entsprechender Hinweis in der Betriebskostenabrechnung wird von vielen Bewohnern geschätzt.
Ihre Vorteile beim Winterdienst für Vermieter mit RAT
Vermieter wollen ein sicheres Haus, zufriedene Mieter und eine Abrechnung ohne Rückfragen. Diese zehn Punkte sprechen für die Vergabe an uns.
- 01Umlagefähigkeit
Rechnung passend zur Betriebskostenabrechnung
Räumen und Streuen stehen getrennt von Sonderarbeiten auf der Rechnung. Sie übernehmen den Betrag direkt in die Abrechnung und verteilen ihn nach Wohnfläche oder vereinbartem Schlüssel, ohne selbst Positionen herauszurechnen.
- 02Mieterfrieden
Schluss mit Diskussionen über Räumpläne
Keine Liste im Hausflur, keine Beschwerden über Nachbarn, die ihre Woche vergessen haben. Alle Bewohner zahlen denselben überschaubaren Anteil und müssen im Winter nicht mehr früh aufstehen, um zu schippen.
- 03Versicherungsschutz
Versicherter Partner statt privater Helfer
Für Personen- oder Sachschäden, die beim Räumen vor Ihrem Mietshaus entstehen, haftet unsere DEVK-Betriebshaftpflicht bis 3 Mio. € pauschal. Ein Mieter, der in seiner Freizeit räumt, bringt einen solchen Schutz nicht mit, und Lücken landen schnell bei Ihnen.
- 04Belegeinsicht
Protokolle beantworten Mieterfragen
Fragt eine Mietpartei, ob im Februar wirklich gestreut wurde, zeigen die digitalen Einsatzprotokolle Datum und Uhrzeit. Das schafft Vertrauen in Ihre Abrechnung und spart Ihnen lange Schriftwechsel mit einzelnen Bewohnern.
- 05Zuverlässigkeit
Kein Ausfall durch Urlaub oder Krankheit
Fällt Schnee oder bildet sich Eis, sind unsere Kräfte zu jeder Tages- und Nachtzeit für Ihr Mietshaus bereit. Ob Ihre Mieter über Weihnachten verreisen oder mit Grippe im Bett liegen, ändert nichts an der Räumung vor Ihrem Haus.
- 06Hofwege
Auch der Weg zur Tonne
Wir räumen nicht nur die Straßenfront, sondern auf Wunsch die Wege durch Hof und Durchfahrt bis zu Mülltonnen und Fahrradraum. Gerade dort stürzen Bewohner häufig, weil sich niemand verantwortlich fühlt.
- 07Salzfrei
Abstumpfende Mittel schonen Ihr Haus
Wir streuen Splitt, Sand oder Granulat statt Salz. Das hält die Berliner Regeln ein und bewahrt Sockel, Eingangsstufen und Pflaster vor Salzschäden, deren Reparatur Sie nicht auf Mieter umlegen könnten.
- 08Wirtschaftlichkeit
Festpreis belegt angemessene Kosten
Nach der kostenlosen Besichtigung nennen wir Ihnen einen Festpreis für Ihr Mietshaus, frei von versteckten Zuschlägen. Damit dokumentieren Sie gegenüber Mietern, dass Sie auf ein angemessenes Verhältnis von Kosten und Leistung geachtet haben.
- 09Fernvermietung
Ideal für Eigentümer außerhalb Berlins
Sie wohnen in einer anderen Stadt? Wir betreuen Ihr Haus in jedem Berliner Bezirk und melden uns bei Auffälligkeiten. Die Protokolle ersetzen den Kontrollgang, den Sie aus der Ferne nicht leisten können.
- 10Ansprechpartner
Ein Kontakt für Fragen und Hinweise
Ihr persönlicher Ansprechpartner nimmt Meldungen zu vereisten Stellen auf und klärt Änderungen am Auftrag. Wenn Sie möchten, können sich auch Mieter mit Hinweisen direkt bei uns melden, ohne den Umweg über Sie.
Warum private Vermieter in Berlin auf RAT Winterdienst setzen
Private Vermieter wünschen sich einen Partner, der ihnen Arbeit abnimmt, statt neue zu schaffen. Daran messen wir uns.
Fokus auf die Abrechnung
Winterdienst ist für Vermieter nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch der Nebenkosten. Unsere Rechnungen sind darauf ausgelegt, dass Sie sie ohne Umrechnen in die Betriebskostenabrechnung übernehmen können. Das spart Ihnen im Frühjahr Zeit und reduziert Rückfragen Ihrer Mieter spürbar.
Ehrliche Einschätzung vor Ort
Bei der kostenlosen Besichtigung sagen wir Ihnen offen, welche Flächen wirklich betreut werden müssen und wo ein Einsatz auf Abruf genügt. Sie zahlen nicht für Pflichten, die Ihr Haus gar nicht hat, und Ihre Mieter ebenfalls nicht.
Einsatzbereit in allen Bezirken
Ob Gründerzeithaus in Schöneberg, Nachkriegsbau in Spandau oder Mehrfamilienhaus in Lichtenrade: Wir sind in ganz Berlin unterwegs. Unsere GPS-gestützte Routenplanung sorgt dafür, dass auch Häuser in Randlagen rechtzeitig vor dem morgendlichen Berufsverkehr geräumt sind. Ihre Mieter verlassen das Haus auf sicheren Wegen.
Klare Kommunikation mit Ihnen
Als Vermieter haben Sie einen festen Ansprechpartner, den Sie per E-Mail oder telefonisch – +49 (0)30 201 64 24 81 – erreichen. Sie müssen nicht durch Callcenter, sondern sprechen mit jemandem, der Ihr Haus und die vereinbarten Flächen kennt. Änderungswünsche setzt er ohne Umwege um.
Umweltschonend und regelkonform
Wir setzen ausschließlich abstumpfende, umweltschonende Streumittel ein. Damit vermeiden Sie Ärger mit dem Ordnungsamt, schützen die Straßenbäume vor Ihrem Grundstück und müssen keine Schäden an Treppen oder Pflaster befürchten, die das Salz hinterlassen hätte. Auch Haustiere Ihrer Mieter profitieren davon.
| Worauf es ankommt | So setzen wir es um | Ihr Nutzen |
|---|---|---|
| Wirksame Umlage der Kosten | Umlagefähige Positionen getrennt auf der Rechnung | Direkte Übernahme in die Betriebskostenabrechnung |
| Mieter fallen durch Krankheit oder Urlaub aus | Professionelle Einsatzkräfte rund um die Uhr | Kein Ausfallrisiko mehr für den Vermieter |
| Kontrollpflicht auch nach der Übertragung | Digitale Einsatzprotokolle mit Datum und Uhrzeit | Kontrolle ohne eigenen Gang vor Ort |
| Belegeinsicht durch Mieter | Rechnung, Protokolle und Flächenskizze als Paket | Rückfragen schnell und sachlich beantwortet |
| Wirtschaftlichkeitsgebot bei Betriebskosten | Festpreis nach kostenloser Flächenanalyse | Angemessene Kosten gegenüber Mietern belegbar |
Kosten pro Haus und pro Wohnung
Grundlage ist die Länge der Gehwegfront, ergänzt um Hofwege, Zugänge und Besonderheiten wie Treppen. Für typische Mietshäuser greift die Saisonpauschale pro laufendem Meter.
| Modell | Richtwert netto | Geeignet für |
|---|---|---|
| Saisonpauschale | 1,80–3,00 € pro lfm und Monat | Mehrfamilienhäuser mit Straßenfront und Hofwegen |
| Einsatz auf Abruf | 25–45 € pro Einsatz | Kleine Häuser mit kurzen Wegen |
| Notfall- und Soforteinsatz | ab 50 € pauschal zzgl. Fläche | Ausfall des bisherigen Mieterdienstes |
| Streumittel | pauschal oder nach Verbrauch | Je nach gewähltem Mittel |
Rechenbeispiel: Mietshaus mit zehn Wohnungen
Ein Haus in Moabit hat 20 m Gehwegfront und einen 10 m langen Weg durch den Hof zu den Mülltonnen. Bei 30 laufenden Metern und einem Satz von 2,20 € pro Meter und Monat ergibt sich für fünf Wintermonate: 30 × 2,20 € × 5 = 330 € netto pro Saison.
Die Wohnfläche des Hauses beträgt 650 m². Verteilt nach Fläche entfallen auf eine 65-m²-Wohnung 330 € × 65 / 650 = 33 € im Jahr, also 2,75 € im Monat. Für eine 104-m²-Wohnung sind es 52,80 €. Für diesen Betrag ist der Mieter von jeder Räumpflicht befreit, und Sie als Vermieter tragen kein Ausfallrisiko durch verhinderte Bewohner.
Die Werte sind unverbindliche Richtwerte. Verbindlich ist das Festpreisangebot, das Sie nach der kostenlosen Flächenanalyse erhalten.
Haftungsrisiken für Eigentümer von Mietshäusern
Bleibt der Gehweg ungeräumt, trifft das in erster Linie den Eigentümer. Die Ordnungsämter der Bezirke kontrollieren die Anliegerpflicht; bei Versäumnissen kann eine Ersatzvornahme durch Bezirk oder BSR angeordnet werden, deren Kosten der Eigentümer trägt. Zudem droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Schwerer wiegen Unfälle. Stürzt ein Passant oder ein Mieter auf einer nicht gestreuten Fläche, kommen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach § 823 BGB in Betracht. Wird jemand verletzt, kann zudem die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung ermitteln. Wer im Einzelfall haftet, Eigentümer, Mieter oder Dienstleister, hängt von Übertragung und Kontrolle ab. Einen Überblick gibt der Beitrag Wer haftet bei Glatteis vor dem Haus?
- Hausordnung mit Räumpflicht, die nie wirksam vereinbart wurde
- Keine Kontrolle, ob eingeteilte Mieter tatsächlich räumen
- Streusalz aus dem Hauskeller trotz Verbot auf dem Gehweg
- Nicht geräumter Zugang zu Mülltonnen oder Briefkästen
- Fehlende Nachweise, wann zuletzt gestreut wurde
Eine Fachfirma beseitigt nicht jede Verantwortung, verschiebt aber die Durchführung auf einen versicherten Partner. RAT Winterdienst ist bei der DEVK mit 3.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 € für Vermögensschäden versichert.
In sieben Schritten vom Mieterdienst zur Fachfirma
Ein Wechsel lässt sich gut zur neuen Abrechnungsperiode oder vor Saisonbeginn im Herbst umsetzen. So gehen Sie vor:
- Mietverträge sichten: Prüfen Sie, ob Winterdienstkosten als Betriebskosten vereinbart sind und ob die Vergabe an Dritte vorgesehen ist.
- Anfrage stellen: Sie nennen uns Adresse, ungefähre Gehweglänge und Besonderheiten wie Hof oder Treppen.
- Kostenlose Besichtigung: Wir vermessen Gehweg und Hofwege und klären, welche Flächen Ihre Mieter wirklich nutzen.
- Festpreisangebot: Sie erhalten einen Saisonpreis mit getrennt ausgewiesenen umlagefähigen Positionen.
- Mieter informieren: Teilen Sie den Bewohnern rechtzeitig mit, dass ab einem Stichtag eine Firma räumt und die bisherige Räumpflicht entfällt.
- Saisonbetrieb: Unsere Teams rücken bei Schneefall und Glätte aus, jeder Einsatz wird digital protokolliert.
- Abrechnung: Nach der Saison übernehmen Sie die Rechnung in die Betriebskostenabrechnung und halten die Protokolle für Belegeinsicht bereit.
Zieht während der Saison ein neuer Mieter ein, ändert sich für Sie nichts. Der Dienst hängt am Haus, nicht an einzelnen Bewohnern.
Ein praktischer Nebeneffekt des Wechsels: Sie können die Räumpflicht bei Neuvermietungen aus dem Vertragsmuster streichen und stattdessen nur noch die Umlage der Kosten vereinbaren. Neue Mieter wissen dann von Anfang an, dass sie im Winter nicht selbst zur Schaufel greifen müssen, und Sie vermeiden über die Jahre ein Nebeneinander unterschiedlich geregelter Verträge im selben Haus.
Unterlagen für Abrechnung und Belegeinsicht
Mieter haben das Recht, die Belege zur Betriebskostenabrechnung einzusehen. Gerade beim Winterdienst kommt dann gern die Frage, ob in einem milden Winter überhaupt geräumt werden musste. Mit einer Saisonpauschale ist die Antwort einfach: Bezahlt wird die Bereitschaft für die gesamte Saison, nicht der einzelne Schneetag. Die Einsatzprotokolle zeigen zusätzlich, wann unsere Teams vor Ort waren.
Bewährt hat sich, der Abrechnung eine kurze Übersicht beizulegen: Zeitraum, Anbieter, Gesamtbetrag, Verteilerschlüssel und Anteil der jeweiligen Wohnung. Das beantwortet die meisten Fragen, bevor jemand nachhakt.
- Saisonrechnung mit Adresse des Hauses und Leistungszeitraum
- Getrennter Ausweis von Räumen und Streuen gegenüber Sonderleistungen
- Digitale Einsatzprotokolle mit Datum und Uhrzeit
- Leistungsbeschreibung und Flächenskizze aus der Besichtigung
- Nachweis unserer Betriebshaftpflicht
Auch für Ihre eigene Steuererklärung sind die Unterlagen hilfreich. Der nicht umgelegte Teil, etwa für leerstehende Wohnungen oder eine selbst genutzte Einheit, lässt sich mit Rechnung und Zahlungsnachweis belegen.
Typische Fehler und Checkliste vor dem Winter
Viele Probleme entstehen nicht im Januar, sondern bei der Vorbereitung im Herbst. Ein häufiger Fehler ist, die Räumpflicht in der Hausordnung neu zu regeln, ohne die Mietverträge anzupassen. Ebenso verbreitet: Der Vermieter beauftragt eine Firma, informiert aber die Mieter nicht, die dann zusätzlich räumen oder sich über doppelte Kosten beschweren. Welche Regelungen in einer Hausordnung tragen, erklärt der Ratgeber Winterdienst in der Hausordnung.
- Umlagevereinbarung in allen Mietverträgen geprüft
- Flächen festgelegt: Gehweg, Eingang, Hofweg, Tonnenplatz
- Auftrag vor dem ersten Frost erteilt
- Mieter schriftlich über den Wechsel informiert
- Hausordnung an die neue Regelung angepasst
- Haftpflichtnachweis des Dienstleisters abgelegt
- Gewerbeeinheiten mit Sonderzeiten getrennt erfasst
- Zugang zu Hof und Tonnenplatz für die Einsatzkräfte geregelt
Wer diese Punkte im September oder Oktober abhakt, startet ohne Lücke in die Saison. Kurzfristige Aufträge im Dezember sind möglich, doch dann fehlt manchmal die Zeit für eine sorgfältige Information der Mieter.
Mietshäuser in Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg betreut
Berlin ist eine Mieterstadt, und viele Häuser gehören privaten Eigentümern. Im Wedding und in Moabit prägen Mietshäuser mit Seitenflügeln und tiefen Höfen das Bild; dort führen die Wege zu den Mülltonnen oft durch enge Durchfahrten. In Kreuzberg kommen Eckhäuser mit zwei Gehwegfronten und Läden im Erdgeschoss hinzu. Schöneberg bietet viele Gründerzeitbauten in privater Hand, Spandau eher kleinere Mehrfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser mit Einliegerwohnung. Für jedes dieser Häuser kalkulieren wir die Flächen einzeln, damit die umgelegten Kosten zur tatsächlichen Leistung passen.
Alle 12 Bezirke
- Lichtenberg
- Tempelhof-Schöneberg
- Treptow-Köpenick
- Reinickendorf
- Neukölln
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Pankow
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte
- Steglitz-Zehlendorf
- Spandau
- Charlottenburg-Wilmersdorf
Ortsteile, in denen wir oft unterwegs sind
- Lübars
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- Weißensee
- Charlottenburg-Nord
- Schöneberg
- Wilhelmstadt
Flächenanalyse in jedem Bezirk kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Darf ich die Kosten für eine Winterdienstfirma auf meine Mieter umlegen?
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage dieser Betriebskostenart vorsieht. Winterdienst fällt unter § 2 Nr. 8 BetrKV, bei umfassender Hauswartstätigkeit unter Nr. 14. Ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung genügt nach aktuellem Stand meist. Beachten Sie zudem das Gebot der Wirtschaftlichkeit; im Zweifel lassen Sie die Vertragsklausel prüfen.
Meine Mieter räumen laut Hausordnung. Reicht das?
Nur wenn die Hausordnung wirksam Teil des Mietvertrags ist und die Pflicht fair verteilt. Selbst dann müssen Sie kontrollieren, ob tatsächlich geräumt wird. Fällt ein Mieter aus oder weigert sich, bleibt das Risiko bei Ihnen. Viele Vermieter entscheiden sich deshalb für eine Fachfirma und streichen die Klausel aus der Hausordnung.
Kann ich mitten im Mietverhältnis auf eine Firma umstellen?
Das hängt vom Mietvertrag ab. Enthält er eine Klausel, nach der Sie den Winterdienst an Dritte vergeben und die Kosten umlegen dürfen, ist ein Wechsel meist unproblematisch. Fehlt sie, kann eine Vereinbarung mit den Mietern nötig sein. Lassen Sie das vor dem Wechsel im Einzelfall rechtlich prüfen.
Was kostet der Winterdienst einen einzelnen Mieter?
Das hängt von Gehweglänge, Hofwegen und Wohnfläche ab. In unserem Beispiel mit 30 laufenden Metern und 650 m² Wohnfläche kostet die Saison 330 € netto. Auf eine 65-m²-Wohnung entfallen 33 € im Jahr, also 2,75 € im Monat. Für diesen Betrag entfällt jede eigene Räumpflicht des Mieters.
Muss ich im milden Winter trotzdem die volle Pauschale zahlen?
Bei einer Saisonpauschale ja, denn Sie bezahlen die Einsatzbereitschaft für die gesamte Saison. Dafür sind Ihre Kosten planbar, und auch ein schneereicher Winter kostet nicht mehr. Wer das Wetterrisiko selbst tragen möchte, kann für kleine Flächen Einsätze auf Abruf wählen, die mit 25 bis 45 € je Einsatz berechnet werden.
Können meine Mieter den Anteil von der Steuer absetzen?
Nach aktuellem Stand können Mieter den auf sie entfallenden Anteil als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen, wenn er in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesen ist. Weisen Sie den Betrag deshalb gesondert aus. Ob und in welcher Höhe sich das im Einzelfall auswirkt, klären Ihre Mieter mit ihrer steuerlichen Beratung.
Wer haftet, wenn trotz Firma jemand vor meinem Haus stürzt?
Für Fehler bei der Durchführung haftet grundsätzlich das beauftragte Unternehmen. Bei Ihnen als Vermieter verbleibt aber die Pflicht, die Firma mit Sorgfalt auszuwählen und ihre Arbeit in Stichproben zu überprüfen. Unsere Einsatzprotokolle und der Nachweis der Betriebshaftpflicht helfen Ihnen, beides zu belegen. Den konkreten Fall sollten Sie rechtlich prüfen lassen.