Ja, unser Streudienst sichert Ihre Wege – haftpflichtversichert bis 3 Mio. €
Glätte auf Verkehrsflächen stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Unser zuverlässiger Streudienst sorgt für frühzeitige Rutschhemmung auf Gehwegen, Einfahrten, Zufahrten und Parkbereichen – maßgeschneidert für Immobilienverwaltungen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Berlin und Umgebung. Präventiv statt hinterher: Wir sind aktiv, bevor sich der erste Glätteschleier bildet, und kommen wieder, solange die Frostlage anhält. So bleibt die Rutschhemmung von der ersten Novembernacht bis zum letzten Märzfrost erhalten.
Im Mittelpunkt steht ein Streuplan, den wir für jedes Objekt einzeln festlegen. Darin steht, welche Teilflächen in welcher Reihenfolge bestreut werden, welches Material auf welchen Belag gehört und bis zu welcher Uhrzeit die Wege begehbar sein müssen. Mosaikpflaster im Altbaukiez verlangt eine andere Körnung als Betonsteine auf dem Firmenparkplatz; eine Kita braucht sichere Zugänge früher als ein Ladengeschäft, das erst um zehn öffnet.
Auf öffentlichen Gehwegen setzen wir ausschließlich abstumpfende Mittel ein, denn Streusalz ist dort nach Berliner Recht grundsätzlich verboten. Wie viel Material wir ausbringen, richtet sich nach der Glätteart und der Fläche – nicht nach Gefühl. Plötzliches Blitzeis oder Eisregen behandeln wir als Sonderlage über unsere akute Glättebekämpfung; dieser Abschnitt hier beschreibt das planmäßige Abstreuen über die gesamte Saison.
Warum ist professionelles Streuen entscheidend?
Rechtzeitiger Streumitteleinsatz schützt Personen, Sachwerte und die Betriebssicherheit:
- Gesetzeskonform: Durchführung gemäß § 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 4 Berliner Straßenreinigungsgesetz.
- Vorausschauende Planung: Streueinsätze basierend auf Wetterdaten und Bodenwerten.
- Vermeidung von Haftungsrisiken: Prävention statt Reaktion – vor dem ersten Glätteschleier aktiv.
- Ortsnahe Teams: Unsere Fahrer kennen ihr Revier – und sind schnell zur Stelle.
Wer selbst streut, merkt schnell, wo die Grenzen liegen: Der Eimer Splitt reicht für die vordere Gehwegkante, aber nicht mehr für die Zufahrt zum Hinterhaus. Morgens um sechs ist niemand da, der die Stufen am Seiteneingang übernimmt. Wer krank ist oder im Urlaub, fällt ganz aus. Ein gewerblicher Dienst arbeitet dagegen eine feste Abfolge ab, hat Material in ausreichender Menge geladen und dokumentiert jede Fahrt. Daraus entsteht ein verlässlicher Zustand, den Mieter, Kundschaft und Belegschaft jeden Morgen gleich vorfinden.
Was unser Streuprogramm konkret umfasst
Alle Maßnahmen werden individuell geplant und objektbezogen durchgeführt.
Streuung mit System
- Frühstreuung: Vor Arbeitsbeginn oder Schulbetrieb – abgestimmt auf Nutzungszeiten.
- Streumittelwahl: Nach Untergrund, Umgebung und Sicherheitsanforderung.
- Manuelle Ergänzung: Detailarbeit an Eingängen, Rampen, Stufen oder schmalen Wegen.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Bausteine ein Streuauftrag bei uns enthalten kann und wofür sie gedacht sind:
| Leistungsbaustein | Inhalt | Typische Fläche |
|---|---|---|
| Streuplan erstellen | Teilflächen, Reihenfolge, Zielzeiten und Material je Belag festlegen | alle Objekte |
| Frühstreuung | Abstreuen vor Öffnung, Schichtbeginn oder Schulstart | Gehweg, Eingang, Zufahrt |
| Wiederholungsstreuung | Erneutes Abstreuen, wenn Splitt eingefahren oder verweht ist | Parkplatz, Ladezone |
| Handstreuung | Feindosierung an Stufen, Rampen und engen Durchgängen | Treppe, Hofdurchfahrt |
| Materialbereitstellung | Splitt, Sand oder Granulat vorhalten, Nachschub sichern | objektabhängig |
| Einsatzprotokoll | Uhrzeit, Fläche, Mittel und Menge digital festhalten | jede Tour |
Das Räumen von Schnee ist bewusst ein eigener Baustein: Liegt eine geschlossene Schneedecke, kombinieren wir das Abstreuen mit unserer Schneeräumung, damit das Material auf festem Grund liegt und nicht im Neuschnee versinkt.
Welche Bausteine Sie tatsächlich brauchen, ergibt sich aus der Besichtigung. Ein Reihenhaus mit kurzer Gehwegfront kommt meist mit Frühstreuung und Protokoll aus. Ein Gewerbehof mit Lkw-Verkehr braucht dagegen Wiederholungsrunden, weil Reifen das Material binnen Stunden zur Seite drücken. Wir empfehlen nur, was die Fläche wirklich verlangt.
- 1AnfrageFormular, Telefon oder E-Mail – mit Adresse und Flächenart
- 2Flächenanalysekostenlos vor Ort · Frühstreuung vor Nutzungsbeginn
- 3Festpreisab 1,80 € je lfm/Monat – ohne versteckte Zuschläge
- 4Einsatz24/7-Bereitschaft bei Glättegefahr · Saison Nov.–März nach Streuplan
Technik & Materialien: Splitt, Sand oder Granulat
- Streugeräte mit präziser Ausbringung: flächenspezifisch dosiert, die Touren GPS-gestützt geplant.
- Salzfreie Granulate: Ideal für empfindliche Flächen und ökologisch unbedenklich.
- Feuchtsalzoption: Langanhaltende Wirkung bei kritischen Witterungsbedingungen – allerdings nur dort, wo Auftaumittel zulässig sind. Auf öffentlichen Gehwegen gilt in Berlin das Salzverbot, Ausnahmen kann allein die Senatsverwaltung befristet zulassen; auf Privatflächen klären wir den Einsatz vorab mit Ihnen.
Jedes abstumpfende Mittel hat seinen Platz. Splitt mit gebrochenen Kanten verzahnt sich gut mit Eis und bleibt auch bei Autoverkehr wirksam, muss aber im Frühjahr wieder aufgenommen werden. Sand ist fein und günstig, wird jedoch schnell weggetreten und eignet sich eher für ruhige Wohnwege. Granulate aus Blähton oder Lava sind leicht, schonen glatte Beläge und lassen sich mit der Hand sauber ausbringen – beliebt an Hauseingängen mit Natursteinstufen.
Mengen: so viel wie nötig, so wenig wie möglich
Als Orientierung gelten bei abstumpfenden Mitteln häufig rund 100 bis 200 Gramm pro Quadratmeter, je nach Körnung und Glätteart. Bei dünner Reifschicht reicht die untere Spanne, auf festgetretenem Schneematsch die obere. Zu viel Splitt bildet eine rollende Schicht, die selbst rutschig wird; zu wenig verfehlt die Wirkung. Unsere Teams dosieren deshalb nach Fläche statt nach Augenmaß. Wer es genauer wissen möchte, findet im Ratgeber Streumittelmenge pro Quadratmeter eine Rechenhilfe, und der Vergleich Splitt, Sand oder Granulat erklärt die Materialeigenschaften im Detail.
Erweiterte Schutzmaßnahmen und Umweltverantwortung
Erweiterte Schutzmaßnahmen
- Spezialbeschilderung: Temporäre Warnhinweise auf Wunsch inklusive.
- Frühwarnmeldungen: Einsatzvorbereitung durch automatisierte Wetterüberwachung.
- Sofortmaßnahmen: Ad-hoc-Streuung bei plötzlichem Glatteis – rund um die Uhr.
Umweltverantwortung & Effizienz
Nachhaltigkeit ist fester Bestandteil unserer Streustrategie:
- Umweltschonende Mittel: Streustoffe mit belegter Umweltverträglichkeit und hoher Wirksamkeit.
- Streuoptimierung: Keine Überdosierung – ressourcenschonende Verteilung.
- Schulung der Einsatzkräfte: Fachwissen zu Dosierung, Materialwahl und Streulogistik.
Wer Baumscheiben, Rasenkanten oder Beete auf dem Grundstück besonders schützen möchte, findet die passenden Konzepte beim salzfreien, ökologischen Winterdienst. Für den regulären Streuauftrag gilt: Das Material landet auf der Gehfläche, nicht im Grün.
Die Warnschilder stellen wir dort auf, wo trotz Streuung Restrisiken bleiben – etwa an steilen Rampen oder an Durchgängen, die nachts kaum beleuchtet sind. Die automatisierten Wetterwarnungen sorgen dafür, dass die Einsatzleitung schon am Vorabend weiß, welche Touren in der Nacht starten.
Für welche Objekte sich ein fester Streuplan lohnt
Ein planmäßiger Streuauftrag rechnet sich überall dort, wo viele Menschen zu festen Zeiten unterwegs sind und ein einzelner Sturz teuer werden kann.
- Wohnanlagen und Mietshäuser: lange Gehwegfronten, Wege zu Müllplätzen und Fahrradkellern, Hofdurchfahrten im Altbau.
- Hausverwaltungen: mehrere Liegenschaften in verschiedenen Bezirken mit einheitlichem Standard und gesammelten Nachweisen.
- Büro- und Gewerbehöfe: Mitarbeiterparkplätze, Anlieferung, Raucherbereiche und Nebeneingänge.
- Einzelhandel: Kundenwege zwischen Parkplatz und Eingang, Einkaufswagenboxen.
- Schulen, Kitas, Praxen: Zugänge, die vor sieben Uhr sicher sein müssen.
- Private Eigentümer: der Gehweg vor dem Einfamilienhaus, wenn Beruf, Urlaub oder Gesundheit das Selbststreuen verhindern.
Für Verwalter mit vielen Adressen lohnt sich ein Blick auf unseren Winterdienst für Hausverwaltungen, der Sammelabrechnung und Portfoliosteuerung bündelt.
Ihre Vorteile bei einem Streudienst von RAT Winterdienst
Planmäßiges Abstreuen ist Handwerk, das von Timing, Materialkenntnis und sauberer Aufzeichnung lebt. Diese zehn Punkte machen den Unterschied zum Eimer Splitt aus dem Keller.
- 01Dosierung
Zielgenauer Einsatz der Streumittel
Unsere Streugeräte dosieren punktgenau – abgestimmt auf Fläche, Nutzung und Wetterlage. So erzielen wir maximale Rutschsicherheit mit minimalem Materialverbrauch und vermeiden rollende Splittschichten, auf denen man erneut ins Rutschen gerät.
- 02Timing
Zeitgerechte Behandlung des Bodens
Unsere Streupläne richten sich nach Glätteprognosen – je nach Temperatur, Luftfeuchte und Niederschlag erfolgt die Behandlung noch vor dem ersten Frost. Ihre Wege sind begehbar, wenn die ersten Bewohner das Haus verlassen.
- 03Salzalternativen
Schonende Mittel im Einsatz
Wir verwenden geprüfte, nicht korrosive Streumittel – geeignet für empfindliche Beläge, Grünflächen und tierfreundliche Zonen. Natursteinstufen, Betonpflaster, Hundepfoten und Baumscheiben bleiben dadurch auch nach vielen Frostwochen in Folge unbeschädigt und sauber.
- 04Protokoll
Lückenlose Protokollierung jeder Tour
Jeder Streueinsatz wird in Echtzeit dokumentiert – mit Uhrzeit, Streustofftyp und Fläche. Sie erhalten vollständige Protokolle für Ihre Unterlagen, wahlweise gesammelt als Monatsübersicht oder einzeln zum gewünschten Termin.
- 05Verfügbarkeit
Hohe Verfügbarkeit an allen Tagen
Unsere Teams sind rund um die Uhr im Einsatz – auch an Wochenenden oder Feiertagen. So gewährleisten wir durchgängigen Schutz bei Glättegefahr, gerade dann, wenn Hausmeister und Verwaltung nicht erreichbar sind.
- 06Rechtsrahmen
Gesetzlich abgesichert streuen
Unsere Streuleistungen richten sich nach den Vorgaben des Berliner Straßenreinigungsgesetzes und sind vollständig haftpflichtversichert. Räumbreiten, Fristen und das Salzverbot auf Gehwegen sind in jedem Streuplan von Beginn an berücksichtigt und für Sie nachlesbar.
- 07Ortskenntnis
Teams, die ihr Revier kennen
Unsere Fahrer sind jeden Winter in denselben Kiezen unterwegs. Sie wissen, wo eine Hofdurchfahrt eng wird, welche Ecke im Schatten liegt und an welchem Tor der Schlüssel hängt – das spart Minuten pro Objekt.
- 08Festpreis
Kalkulierbare Kosten pro Saison
Nach der kostenfreien Flächenanalyse erhalten Sie einen Festpreis ohne versteckte Zuschläge. Ob Saisonpauschale je Meter oder Abrechnung je Quadratmeter: Sie wissen vor dem ersten Frost, was der Winter kostet.
- 09Ansprechpartner
Ein persönlicher Kontakt für alles
Fragen zu Teilflächen, Zusatzterminen oder Protokollen klären Sie mit einer festen Person. Für Verwalter mit vielen Häusern bündeln wir Objekte zu einer Tour – ergänzend bieten wir regelmäßige Glättekontrollen an.
- 10Materiallogistik
Nachschub ohne Engpass
Splitt, Sand und Granulat haben wir auf der Tour dabei. Sie müssen weder Säcke lagern noch im Januar einem ausverkauften Baumarkt hinterherfahren, wenn die Kälte länger anhält als geplant.
Warum Berliner Verwalter und Eigentümer auf RAT Winterdienst setzen
Unsere Streuleistungen stehen für einige klare Zusagen. Sie lassen sich im Alltag nachprüfen – Tour für Tour.
Planungssicherheit
Einsätze sind exakt auf Ihre Flächen abgestimmt. Im Streuplan steht für jede Teilfläche, wann sie spätestens begehbar sein muss und welches Material dort liegt. Änderungen, etwa ein neuer Nebeneingang oder eine Baustelle im Hof, arbeiten wir kurzfristig ein.
Schnelle Verfügbarkeit
Kurze Wege durch lokale Einsatzleitung: Gesteuert wird von Prenzlauer Berg aus, die Touren verteilen sich auf alle Bezirke. Kündigt sich überfrierende Nässe an, sind die Fahrzeuge bereits am Vorabend beladen und starten, bevor die Fläche glatt wird. Lange Anfahrten quer durch die Stadt entfallen.
Rechtskonformität
Alle Vorgaben werden dokumentiert eingehalten. Abstumpfende Mittel auf Gehwegen, die vorgeschriebenen Uhrzeiten und Breiten sowie die Nachweise für Ihre Kontrollpflicht als Eigentümer sind Teil jedes Auftrags, nicht ein kostenpflichtiges Extra. Bei Unklarheiten zur Rechtslage empfehlen wir eine Prüfung im Einzelfall.
Flexibilität
Auch kurzfristige Streuaufträge ohne Vertragsbindung sind möglich. Wer nur einzelne Termine braucht oder eine Lücke im bestehenden Vertrag schließen will, bucht unseren Winterdienst auf Abruf und zahlt je Einsatz. Eine Mindestlaufzeit gibt es dabei nicht, abgerechnet wird nur, was tatsächlich gestreut wurde.
Geschultes Personal
Unsere Einsatzkräfte lernen vor der Saison, welches Mittel auf welchen Belag gehört, wie viel davon nötig ist und wie ein Protokoll korrekt ausgefüllt wird. Dieses Wissen sieht man an gleichmäßig bestreuten Flächen ohne Splitthaufen und an Protokollen, die vollständig und lesbar sind.
| Worauf es ankommt | So setzen wir es um | Ihr Nutzen |
|---|---|---|
| Rechtzeitig vor Nutzungsbeginn streuen | Zielzeiten je Teilfläche im Streuplan festgelegt | Sichere Wege ab der ersten Stunde |
| Passendes Mittel für jeden Belag | Splitt, Sand oder Granulat nach Untergrund gewählt | Keine Schäden an Stein und Pflaster |
| Richtige Menge statt Augenmaß | Dosierung nach Fläche und Glätteart | Wirksam ohne rollende Splittschicht |
| Lücken an Nebenwegen schließen | Handstreuung an Stufen, Rampen und Durchgängen | Auch Müllplatz und Fahrradkeller gesichert |
| Nachweis für den Ernstfall | Digitales Protokoll mit Uhrzeit, Fläche und Menge | Belege für Kontrollpflicht und Abrechnung |
Streupflicht in Berlin: was das Gesetz verlangt
Wer in Berlin an einen Gehweg grenzt – in aller Regel der Eigentümer –, muss diesen nach aktuellem Stand bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln bestreuen; Grundlage ist das Berliner Straßenreinigungsgesetz (§ 3 i. V. m. § 1 Abs. 4 StrReinG). Bildet sich Glätte, muss sie ohne schuldhaftes Zögern abgestumpft werden. Fällt der Schnee erst nach 20 Uhr, müssen Räumen und Streuen bis 7 Uhr am Folgetag erledigt sein; sonn- und feiertags gilt 9 Uhr.
Wer zuständig ist, regelt im Zweifel der Mietvertrag oder die Hausordnung, öffentlich-rechtlich bleibt aber der Eigentümer in der Pflicht. Wie breit gestreut werden muss, hängt davon ab, wie viele Menschen zu Fuß unterwegs sind: Das Minimum ist ein Meter, an Hauptverkehrs- sowie vielen Geschäftsstraßen sind 1,5 Meter nötig, und in besonderen Lagen sind es bis zu drei Meter. Auftaumittel wie Streusalz sind auf Gehwegen grundsätzlich untersagt. Mit der Gesetzesänderung vom 26. Februar 2026 hat die Senatsverwaltung die Befugnis erhalten, bei extremer Glätte zeitlich begrenzte Ausnahmen festzulegen – eine Einzelentscheidung der Behörde, nicht etwa eine pauschale Freigabe.
Die Pflicht darf an eine geeignete Firma übertragen werden. Wer seinen Streudienst vergibt, muss die Firma jedoch weiterhin mit Sorgfalt auswählen und ihre Arbeit in Stichproben überprüfen. Für private Parkplätze und Höfe gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht; die Rechtsprechung sieht hier meist den Zeitraum von etwa 7 bis 20 Uhr beziehungsweise die Öffnungszeiten als maßgeblich an. Die Details erklärt der Beitrag zum Berliner Straßenreinigungsgesetz im Winter. Bitte lassen Sie konkrete Haftungsfragen im Einzelfall rechtlich prüfen.
Typische Streufehler und ihre Folgen
Die meisten Glätteunfälle auf bestreuten Flächen gehen nicht auf fehlendes Material zurück, sondern auf falsche Zeitpunkte und Lücken im Ablauf.
- Gestreut wird erst, wenn die Ersten schon ausgerutscht sind.
- Splitt auf Neuschnee – nach einer Stunde liegt er unter der nächsten Schicht.
- Nur der Hauptweg ist bestreut, der Zugang zu Mülltonnen und Fahrradständern nicht.
- Salz aus dem Baumarkt auf dem öffentlichen Gehweg – verboten und schädlich für Bäume.
- Keine Aufzeichnung: Im Streitfall fehlt jeder Beleg, dass überhaupt gestreut wurde.
Versäumnisse haben in Berlin spürbare Konsequenzen. Bezirke oder BSR können eine Ersatzvornahme auf Kosten der Eigentümer veranlassen, zudem drohen Ordnungswidrigkeitenverfahren. Kommt auf einer ungestreuten Fläche jemand zu Schaden, drohen zivilrechtliche Forderungen nach § 823 BGB und unter Umständen zusätzlich ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Ein dokumentierter Streuplan senkt dieses Risiko deutlich, weil er zeigt, dass die Fläche zum fraglichen Zeitpunkt betreut war.
Ebenfalls häufig: Das Material wird nur in der Mitte des Weges verteilt, während die Randbereiche an Hauswand und Bordstein frei bleiben. Gerade dort treten Fußgänger aber auf, wenn sie einander ausweichen. Wir streuen deshalb grundsätzlich die volle vorgeschriebene Breite.
Kostentransparenz & Planung
Unsere Preise richten sich nach Einsatzprofil und Fläche:
- Objekttyp: Wohnanlage, Einzelgewerbe oder kommunale Liegenschaft.
- Flächencharakter: Gehwege, Hofflächen, Rampen, Ladezonen etc.
- Streuhäufigkeit: Täglich, witterungsabhängig oder auf Abruf.
Hinzu kommt das Material: Splitt, Granulat oder Sand rechnen wir pauschal oder nach tatsächlichem Verbrauch ab. Die folgenden Richtwerte verstehen sich netto; verbindlich ist das Festpreisangebot nach der kostenfreien Flächenanalyse.
| Abrechnungsform | Richtwert (netto) | Geeignet für |
|---|---|---|
| Saisonpauschale Gehweg/Zufahrt | 1,80–3,00 € je lfm und Monat (Nov.–März) | Wohnhäuser, private Grundstücke |
| Flächenbetreuung Gewerbe | 0,80–1,50 € je m² und Saison | Parkplätze, Firmenareale, Ladezonen |
| Einzeleinsatz auf Abruf | 25–45 € je Einsatz (kleine Flächen) | seltene Nutzung, Zusatztermine |
| Soforteinsatz | ab 50 € pauschal zzgl. Fläche | kurzfristige Glätte ohne Vertrag |
Rechenbeispiel: Mietshaus mit Eckgrundstück
Ein Mehrfamilienhaus in Friedenau hat 18 Meter Gehwegfront an der Hauptstraße und 12 Meter an der Seitenstraße, insgesamt also 30 laufende Meter. Bei einem vereinbarten Satz von 2,20 € pro Meter und Monat ergeben sich 30 × 2,20 € = 66 € monatlich. Über fünf Saisonmonate sind das 66 € × 5 = 330 € netto. Kommt eine 200 m² große Stellplatzfläche im Hof zu 1,10 € je m² hinzu, fallen dafür weitere 220 € pro Saison an – zusammen 550 € netto zuzüglich Material nach Verbrauch. Einen breiteren Preisüberblick bietet der Ratgeber Winterdienst-Kosten in Berlin.
Dokumentation & Nachvollziehbarkeit
Jeder Einsatz wird rechtssicher dokumentiert:
- Digitale Einsatzprotokolle: Uhrzeit, Fläche, Mittelmenge – alles abrufbar.
- Kundenzugang: Berichte als Monatsübersicht oder Einzelabruf verfügbar.
- Haftpflichtabdeckung: Alle Arbeiten sind über unsere Betriebshaftpflicht bei der DEVK versichert – 3.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden, 500.000 € für Vermögensschäden.
Für Hausverwaltungen hat das Protokoll noch einen zweiten Zweck: Es dient als Beleg für die Betriebskostenabrechnung, denn Winterdienstkosten sind bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag umlagefähig. Wie weit unsere Aufzeichnungen reichen, beschreibt die Seite zur Einsatzdokumentation im Winter.
Von der Anfrage bis zur ersten Streutour
- Anfrage: Per E-Mail oder unter der Rufnummer +49 (0)30 201 64 24 81 teilen Sie uns mit, wo gestreut werden soll, um welche Flächen es sich handelt und bis wann sie abgestumpft sein sollen.
- Flächenanalyse: Wir besichtigen das Objekt kostenfrei, messen Gehwegfront und Hofflächen und notieren Beläge, Gefälle und Engstellen.
- Streuplan und Festpreis: Sie erhalten ein Angebot mit Teilflächen, Reihenfolge, Material und Preis – ohne versteckte Zuschläge.
- Vertrag und Einweisung: Ihr persönlicher Ansprechpartner legt Zugänge, Schlüssel und Notfallkontakte fest.
- Saisonstart: Ab November ist Ihr Objekt in der GPS-gestützten Tourenplanung hinterlegt.
- Laufende Betreuung: Bei Glättegefahr rücken die Teams nach Plan aus; Sie erhalten die Protokolle als Monatsübersicht.
Benötigen Sie einen zuverlässigen Streudienst? Kontaktieren Sie uns jetzt – wir erstellen Ihnen ein auf Ihre Immobilie zugeschnittenes Winterdienstpaket mit lückenloser Streudokumentation.
Beruflicher Einstieg in unser Winterteam
Verstärken Sie unser Winterteam – wir suchen zuverlässige Fahrer & Helfer:
- Bereitschaft zu Früh- und Nachtdiensten bei Glättewarnung
- Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
- Technisches Verständnis für Streumaschinen
- Attraktives Einsatzgebiet im Berliner Stadtgebiet
Wir bieten feste Touren, moderne Technik und pünktliche Bezahlung.
Streutouren von Pankow bis Tempelhof-Schöneberg
Unsere Touren starten in Prenzlauer Berg und führen durch die ganze Stadt. Im Prenzlauer Berg und in Friedrichshain bestreuen wir vor allem Altbaugehwege mit Mosaikpflaster, wo feines Granulat schonender ist als grober Splitt. In Marzahn und Neu-Hohenschönhausen prägen weitläufige Wegenetze zwischen Wohnblöcken die Planung. Rund um Schöneberg und Steglitz zählen Geschäftsstraßen mit 1,5 Meter Mindestbreite zu unseren Schwerpunkten, in Spandau und Reinickendorf ausgedehnte Gewerbeflächen, deren Zufahrten vor Schichtbeginn um sechs Uhr bestreut sein müssen.
Alle 12 Bezirke
- Tempelhof-Schöneberg
- Steglitz-Zehlendorf
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Treptow-Köpenick
- Spandau
- Mitte
- Marzahn-Hellersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Pankow
- Reinickendorf
- Neukölln
- Lichtenberg
Ortsteile, in denen wir oft unterwegs sind
- Kladow
- Wartenberg
- Siemensstadt
- Altglienicke
- Friedenau
- Rudow
- Schmöckwitz
- Schöneberg
- Wilmersdorf
- Mariendorf
- Gropiusstadt
- Karow
- Grunewald
- Schmargendorf
Flächenanalyse in jedem Bezirk kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Welches Streumittel darf ich in Berlin auf dem Gehweg verwenden?
Für den Streudienst auf öffentlichen Gehwegen kommen nach aktuellem Stand ausschließlich abstumpfende Mittel infrage, also Splitt, Sand oder Granulat. Streusalz und andere Auftaumittel sind grundsätzlich verboten. Zwar darf die Senatsverwaltung seit Februar 2026 bei extremer Glätte zeitlich begrenzte Ausnahmen anordnen, diese gelten aber ausschließlich für den jeweils festgelegten Zeitraum. Wir setzen auf Gehwegen deshalb ausschließlich abstumpfende Materialien ein.
Wie oft wird während einer Frostperiode gestreut?
So oft, wie es die Lage verlangt. Grundlage ist der vereinbarte Streuplan mit festen Zielzeiten, etwa vor Schichtbeginn. Wird der Splitt durch Autos eingefahren, durch Neuschnee überdeckt oder bildet sich nach Tauwetter erneut Eis, streuen wir nach. Jede zusätzliche Runde erscheint mit Uhrzeit im Protokoll, sodass Sie die Häufigkeit nachvollziehen können.
Was kostet das Abstreuen eines Gehwegs pro Saison?
Den Streudienst für Gehwege und private Zufahrten kalkulieren wir mit Richtwerten von 1,80 bis 3,00 € je laufendem Meter und Monat. Bei 15 Metern und 2,40 € ergeben sich über fünf Monate 15 × 2,40 € × 5 = 180 € netto. Material wird pauschal oder nach Verbrauch berechnet. Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach der kostenfreien Besichtigung.
Bin ich als Eigentümer nach der Beauftragung aus der Haftung?
Nicht vollständig. Zwar können Sie das Streuen einer Fachfirma überlassen, als Eigentümer bleiben Sie aber dafür verantwortlich, diese mit Sorgfalt auszusuchen und ihre Arbeit von Zeit zu Zeit zu prüfen. Mit unseren digitalen Streuberichten lässt sich diese Aufsicht bequem vom Schreibtisch aus erledigen. Welche Pflichten konkret bei Ihnen verbleiben, sollten Sie im Einzelfall rechtlich prüfen lassen; einen Überblick bietet unser Ratgeber zur Haftung von Winterdienstfirmen.
Muss der Splitt im Frühjahr wieder entfernt werden?
Ja, liegengebliebener Splitt wird bei trockenem Wetter zur Rutschgefahr, verstopft Abläufe und gelangt in Gullys. Nach dem letzten Frost sollte er aufgenommen werden. Diese Arbeit ist ein eigener Auftrag, den wir als Splittbeseitigung mit Kehrmaschine oder per Hand anbieten und auf Wunsch direkt an die Wintersaison anschließen.
Kann ich nur bestimmte Tage oder Flächen bestreuen lassen?
Ja. Neben der Saisonpauschale gibt es Einzeleinsätze auf Abruf ab 25 € für kleine Flächen. Das passt etwa für ein Ferienhaus, eine selten genutzte Zufahrt oder als Ergänzung, wenn ein Hausmeister an Wochenenden fehlt. Für Flächen mit täglicher Nutzung empfehlen wir dagegen einen festen Plan, weil Abrufe bei Glätte schnell zu spät kommen.
Werden auch Treppen und Rampen bestreut?
Ja, sie sind im Streuplan als eigene Teilflächen erfasst. Dort arbeiten wir von Hand, weil Streugeräte an Stufenkanten und schmalen Rampen nicht sauber dosieren. Für glatte Natursteinstufen wählen wir meist feines Granulat, das nicht kratzt und sich leicht wieder entfernen lässt. Zugänge mit Rollstuhlrampen behandeln wir besonders früh.