Ja, wir übernehmen den Winterdienst in Falkenberg – mit persönlichem Ansprechpartner
Der kleine Ortsteil im Nordosten des Bezirks Lichtenberg hat sich seit den 1990er-Jahren stark verändert. Rund um den alten Dorfkern sind viele Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser entstanden, viele davon in Siedlungen, die über schmale Wohnwege erschlossen werden. Im Winter stellt das Eigentümer vor eine doppelte Aufgabe: den öffentlichen Gehweg an der Straße nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz und zusätzlich die privaten Wege, für die die Anlieger selbst verkehrssicherungspflichtig sind. Grundsätzliches zu Räumpflicht, Ablauf und Vertragsmodellen bündelt unser Berliner Winterdienst.
Die Ausführung von beidem können Sie uns übertragen. Bei einer kostenfreien Begehung klären wir, welche Abschnitte öffentlich und welche privat sind, wie lang Ihre Front ist und wo der geräumte Schnee abgelegt werden kann, ohne Stellplätze oder Grundstückseinfahrten der Nachbarn zuzuschieben. Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein Festpreisangebot für Ihr Grundstück in Falkenberg, das keine versteckten Zuschläge enthält.
Die Lage am Feldrand bringt Besonderheiten mit, die Hausbesitzer in der Innenstadt kaum kennen: Wind treibt Schnee von offenen Flächen in die Siedlung, und an ungeschützten Stellen bildet sich Reifglätte früher als hinter dichten Häuserzeilen. Unsere geschulten Einsatzkräfte berücksichtigen das bei Turnus und Kontrollgängen. Jeder Einsatz wird digital erfasst, sodass die Einsätze als Nachweis dienen können, dass Ihre Wege betreut wurden.
Eigenheime, Doppelhäuser und Reihenhauszeilen
Wer durch den Ortsteil geht, sieht vor allem eines: Wohnhäuser für eine oder zwei Familien, errichtet überwiegend in den letzten drei Jahrzehnten. Größere Mietshäuser sind die Ausnahme, Gewerbe beschränkt sich auf wenige Betriebe und Dienstleister. Für den Winterdienst bedeutet das viele kleine Flächen statt weniger großer – und damit einen hohen Planungsaufwand, wenn jedes Grundstück rechtzeitig frei sein soll.
Typisch ist folgende Konstellation: ein Gehweg von zehn bis fünfzehn Metern an der Straße, eine Garagen- oder Carportzufahrt, ein gepflasterter Weg zur Haustür und ein Mülltonnenplatz am Grundstücksrand. Bei Reihenhäusern kommen gemeinsame Wege zu den Hauseingängen hinzu, die von allen Bewohnern genutzt werden. Bei Doppelhäusern ist die Grenze in der Mitte der Zufahrt oft der erste Streitpunkt, wenn nur einer der beiden Nachbarn räumt.
- Der Ortsteil im Bezirk Lichtenberg ist nicht die bekannte „Tuschkastensiedlung“ Gartenstadt Falkenberg.
- Diese liegt im Südosten Berlins, in Bohnsdorf.
- Bei Anfragen hilft deshalb immer die vollständige Adresse mit Postleitzahl.
Viele Häuser in den Siedlungen haben Eingangsstufen ohne Überdachung und glatte Feinsteinzeug- oder Betonsteinbeläge. Gerade diese Oberflächen werden bei Reifglätte tückisch. Auf diesen Belägen in Falkenberg setzen wir zum Abstumpfen feines Granulat ein: Es bleibt nicht in den Fugen hängen und lässt sich im Frühjahr ohne großen Aufwand wieder entfernen.
Gemeinsame Wohnwege: öffentlich oder privat?
In vielen Neubaugebieten am Stadtrand wurden die Häuser nicht über öffentliche Straßen, sondern über private Stich- und Wohnwege erschlossen. Ob ein Weg dem Land Berlin gehört oder im Miteigentum der Anlieger steht, ist von außen kaum zu erkennen. Für den Winterdienst macht es aber einen großen Unterschied: Auf öffentlichem Straßenland gilt die Anliegerpflicht nach Straßenreinigungsgesetz, auf privaten Wegen die Verkehrssicherungspflicht der Eigentümer – und die BSR räumt dort grundsätzlich nicht.
Häufig regelt ein Grundbucheintrag oder eine Vereinbarung aus der Bauzeit, wer für Pflege, Reinigung und Winterdienst zuständig ist. Fehlt eine klare Regel, haften im Schadensfall unter Umständen alle Miteigentümer gemeinsam. Wir empfehlen in solchen Fällen eine gemeinsame Beauftragung, die wir pro Haus abrechnen können. Mehr zur Organisation lesen Sie auf unserer Seite zu Winterdienst für Privatstraßen.
- Wir prüfen mit Ihnen vorhandene Unterlagen zur Erschließung.
- Der objektbezogene Räumflächenplan unterscheidet öffentliche und private Abschnitte.
- Wendehämmer und Besucherstellplätze werden einbezogen, wenn sie zur Gemeinschaftsfläche gehören.
- Für Rettungsfahrzeuge planen wir die volle Fahrgassenbreite ein.
Gerade Wendeanlagen am Ende von Stichwegen sind im Winter ein Problem: Wird dort der Schnee aller Häuser abgeladen, kommen Müllfahrzeuge und Krankenwagen nicht mehr herum. Wir legen deshalb vorab Ablageflächen fest, die den Verkehr nicht behindern.
Offene Feldmark: Wind, Verwehungen und frühe Reifglätte
Östlich und nördlich der Wohngebiete öffnet sich die Landschaft. Ehemalige Rieselfelder, Wiesen und Ackerflächen auf der Barnim-Hochfläche bieten dem Wind kaum Widerstand. Bei Schneefall mit Ostwind wird lockerer Schnee über die Felder getragen und lagert sich an Zäunen, Hecken und in Wegen ab, die eben erst geräumt wurden. Ein einziger Räumgang reicht an solchen Tagen nicht.
Wir reagieren darauf mit einem angepassten Turnus. Grundstücke an der Siedlungskante werden bei Wind und Schnee nach Bedarf mehrmals angefahren, und unsere Teams räumen Wege bis auf den Belag, damit sich keine Restschicht bildet, an der neuer Treibschnee haftet. Nach dem Ende des Schneefalls folgt ein Kontrollgang, bei dem Verwehungen an Zufahrten und Stufen beseitigt werden.
Strahlungsfrost in klaren Nächten
Am Stadtrand fehlt die Wärme der dichten Innenstadt. In klaren, windstillen Nächten kühlen Pflaster und Rasenflächen stark aus, und Feuchtigkeit schlägt sich als Reif nieder. Dieser Reif entsteht oft schon bei Lufttemperaturen knapp über null Grad und ist morgens kaum zu sehen. Unsere vorausschauende Einsatzplanung berücksichtigt Glättewarnungen und Temperaturverläufe, damit möglichst vor dem Weg zur Straßenbahn oder zum Auto abgestumpft ist.
Chaussee, Straßenbahn-Endpunkt und Wege zur Großsiedlung
Die wichtigste Verbindung in die Stadt ist die Falkenberger Chaussee, die den Ortsteil mit der Großsiedlung im Westen verbindet. Am östlichen Ende der Straßenbahnstrecke steigen morgens viele Bewohner der Siedlungen um, Schülerinnen und Schüler fahren zu den Schulen in den Nachbarortsteilen. Auf diesem Weg zur Haltestelle sind die Fußwege der Wohnstraßen entscheidend – und genau diese liegen in der Verantwortung der Anlieger.
An der Hauptverkehrsstraße sind auf dem Bürgersteig – Stand heute – anderthalb Meter freizuhalten, in ruhigen Wohnstraßen genügt meist ein Meter. Schneit es erst nach 20 Uhr, muss der Gehweg am folgenden Morgen bis sieben Uhr frei sein. Wer in dieser Zeit selbst schon auf dem Weg zur Arbeit ist, kann die Pflicht kaum selbst erfüllen – ein Grund, warum viele Berufspendler hier den Winterdienst übertragen.
Für Ihre Grundstückszufahrt gilt keine gesetzliche Frist, praktisch muss sie aber vor der ersten Ausfahrt frei sein. Wir ordnen Einfahrten in der Tour nach Möglichkeit so ein, dass der Wagen morgens ohne Schaufeln vom Hof kommt. Details zur Räumung von Zufahrten mit Gefälle oder Carport finden Sie bei den Einfahrten und Zufahrten.
Ihre Vorteile mit RAT in Falkenberg
Eigenheim am Feldrand, Wohnweg mit Nachbarn, Pendeln in die Stadt: Am Stadtrand stellen sich andere Fragen als im Zentrum. Darauf ist unser Angebot zugeschnitten.
- 01Treibschnee
Nachräumen nach Verwehungen
Weht Schnee von den Feldern zurück in die Siedlung, bleibt es nicht bei einem Durchgang. Grundstücke an der Siedlungskante fahren wir bei Wind erneut an und räumen Zufahrten und Stufen ein zweites Mal frei.
- 02Eigenheim
Alles rund ums Haus
Gehweg, Zufahrt, Hausweg, Stufen und Mülltonnenplatz in einem Vertrag: Sie müssen nicht mehr unterscheiden, was Pflicht und was Komfort ist. Alle vereinbarten Flächen betreuen wir in derselben Tour.
- 03Nachbarschaft
Gemeinsamer Auftrag für Wohnwege
Für Siedlungen mit privatem Stichweg schließen wir einen gemeinsamen Vertrag und rechnen auf Wunsch je Haus ab. So entfällt die Abstimmung, wer diese Woche mit dem Schieben dran ist und wer nicht.
- 04Pendler
Geplant für Berufspendler
Wer früh zur Straßenbahn oder ins Auto steigt, braucht einen geräumten Weg schon in der Dunkelheit. Grundstücke von Berufspendlern planen wir möglichst früh in der Tour ein, damit Gehweg und Zufahrt nach Möglichkeit vor dem Aufbruch erledigt sind.
- 05Rettungswege
Wendeanlagen im Blick
Schnee landet nicht im Wendehammer am Ende des Stichwegs. Wir legen Ablageflächen so fest, dass Müllabfuhr, Lieferdienste und Rettungsfahrzeuge auch nach mehreren Schneetagen wenden und das letzte Haus erreichen können.
- 06Belagschutz
Feines Granulat für glatte Beläge
Moderne Pflastersteine, Feinsteinzeugstufen und Betonplatten werden bei Reif besonders rutschig. Wir streuen dort feines Granulat, das guten Halt gibt, nicht in den Fugen festbackt und im Frühjahr leicht zu entfernen ist.
- 07Erreichbarkeit
Ein Name statt einer Hotline
Sie haben während der gesamten Saison einen festen Ansprechpartner, der Ihr Grundstück und Ihre Wünsche kennt. Ändert sich etwas – etwa ein neuer Carport oder eine Baustelle nebenan –, genügt ein kurzer Anruf.
- 08Beweissicherung
Protokoll zu jedem Einsatz
Jeder Räum- und Streugang wird mit Zeitpunkt und Maßnahme digital festgehalten. Bei einem Glätteunfall vor Ihrem Haus kann das Protokoll als Nachweis dienen, wann und wie geräumt und gestreut wurde.
- 09Kostenklarheit
Saisonpauschale ohne Überraschungen
Der Preis wird nach der Begehung fest vereinbart und gilt von November bis März. Welche Durchgänge bei Verwehungen oder Dauerschnee enthalten sind, steht im Angebot; versteckte Zuschläge gibt es nicht.
- 10Gartenschutz
Salzfrei für Rasen und Hecken
Salz schadet Rasenkanten, Hecken und Obstbäumen, die in vielen Vorgärten direkt am Weg stehen. Wir verwenden nur abstumpfende Streumittel, die Pflanzen und Grundwasser schonen und auf Gehwegen ohnehin vorgeschrieben sind.
Was Siedlungsbewohner am Stadtrand von uns erwarten können
Zwischen Feldmark und Großsiedlung braucht es einen umsichtigen Dienstleister, der kleine Flächen ernst nimmt und trotzdem effizient arbeitet. Fünf Gründe, die dafür sprechen.
Viele kleine Flächen effizient gebündelt
Ein einzelnes Eigenheim allein anzufahren lohnt sich für kaum einen Dienstleister. Durch die gebündelte Routenplanung im Nordosten fahren wir mehrere Siedlungen in einem Zug an und können auch kleine Grundstücke zu fairen Pauschalen betreuen.
Klarheit bei unklaren Zuständigkeiten
Ob Weg öffentlich oder privat ist, klären wir vor Vertragsschluss mit Ihnen anhand vorhandener Unterlagen. Damit wissen Sie, wofür Sie gesetzlich einstehen müssen, und können offene Fragen gegebenenfalls gezielt beim Bezirksamt oder rechtlich klären lassen.
Angepasst an das Wetter am Rand
Wind, Reif und Treibschnee wirken hier stärker als in der Innenstadt. Unsere erfahrenen Einsatzkräfte kennen diese Unterschiede und planen zusätzliche Kontrollen ein, statt sich auf einen einzigen Durchgang nach Schneefallende zu verlassen. Glättewarnungen des Wetterdienstes fließen direkt in die Tourenplanung ein.
Versicherungsschutz, der zählt
Die DEVK-Betriebshaftpflicht von RAT Gebäudeservice deckt Personen- und Sachschäden bis drei Millionen Euro und Vermögensschäden bis 500.000 Euro. Diese Absicherung gibt Ihnen Ruhe, wenn Sie die Räumpflicht in fremde Hände legen und selbst nicht mehr jeden Morgen nach dem Wetter schauen wollen.
Rücksicht auf Haus und Garten
Wir räumen mit Gerät, das zu schmalen Wegen und empfindlichen Belägen passt, und achten auf Beeteinfassungen, Rasenkanten und Briefkastensockel. Schäden durch zu breite Maschinen oder achtlos geschobenen Schnee gehören nicht zu unserem Arbeitsstil – auch die Hecke des Nachbarn bleibt verschont.
| Worauf es ankommt | So setzen wir es um | Ihr Nutzen |
|---|---|---|
| Schneeverwehungen von offenen Feldern | Zusätzliche Durchgänge an der Siedlungskante | Nachräumen auch bei Wind |
| Private Stichwege ohne BSR-Räumung | Gemeinsamer Vertrag mit Abrechnung je Haus | Klare Verantwortung unter Nachbarn |
| Pendler verlassen früh das Haus | Zufahrten früh in der Route | Weniger Schaufeln am Morgen |
| Reifglätte auf modernen Belägen | Feines Granulat statt grobem Splitt | Besserer Halt, Fugen geschont |
| Abwesenheit in Urlaub oder Krankheit | Feste Tour unabhängig von Ihrer Anwesenheit | Räumung läuft, auch wenn Sie fehlen |
Abwesend im Winter? So bleibt der Weg trotzdem frei
Eigenheimbesitzer am Stadtrand sind in den Wintermonaten nicht immer zu Hause. Ein Skiurlaub im Februar, ein längerer Krankenhausaufenthalt oder die Pflege von Angehörigen – in all diesen Fällen bleibt die Räumpflicht bestehen. Die Nachbarn einzuspannen funktioniert im Einzelfall, verlagert aber die Haftung nicht. Was rechtlich gilt, erklärt unser Ratgeber Im Winterurlaub: Wer räumt vor Ihrem Haus?
Mit einem Saisonvertrag ist diese Frage weitgehend geklärt, bevor sie sich stellt. Ihr Grundstück steht in der Tour, unabhängig davon, ob Sie da sind oder nicht. Auf Wunsch kontrollieren wir bei Abwesenheit zusätzlich Briefkasten- und Mülltonnenzugang, damit Zusteller und Entsorger ungehindert an ihr Ziel kommen. Ältere Eigentümer, die das Schippen gesundheitlich nicht mehr leisten können, entlasten wir ebenso.
Wer nur bei starkem Schnee Unterstützung braucht, kann einen Winterdienst auf Abruf vereinbaren. Dann kommen wir nach Anruf, abgerechnet wird pro Einsatz. Bedenken Sie dabei: Die Pflicht zur rechtzeitigen Räumung bleibt bei Ihnen, und in Wochen mit viel Schnee spricht oft einiges für die Saisonpauschale.
Gefragte Leistungen für Hausbesitzer am Stadtrand
Aus der Siedlungsstruktur ergibt sich ein recht klares Leistungsprofil. Die meisten Anfragen betreffen kleine, aber viele Flächen rund um das eigene Haus. Größere Objekte wie Kitas oder Läden kommen hinzu, bleiben aber in der Minderheit.
| Fläche | Was wir tun | Hinweis |
|---|---|---|
| Öffentlicher Gehweg | Räumen, abstumpfen, nachkontrollieren | Gesetzliche Anliegerpflicht |
| Privater Wohnweg | Räumen in voller Breite, Wendeanlage freihalten | Abrechnung pro Haus möglich |
| Garagen- und Carportzufahrt | Freiräumen, möglichst vor der ersten Ausfahrt | Gefälle und Rinnen beachten |
| Hauseingang und Stufen | Eis lösen, Granulat streuen | Glatte Beläge besonders sichern |
| Mülltonnenplatz | Weg zur Straße am Abholtag geräumt | Abfuhrkalender wird eingeplant |
Einen Überblick über Verträge für Eigentümer selbst genutzter Häuser finden Sie unter Winterdienst für Privathaushalte. Wer mehrere Häuser im Ortsteil vermietet, profitiert von einer gebündelten Abrechnung über alle Objekte.
Unverbindliches Rechenbeispiel: Doppelhaushälfte und gemeinsamer Wohnweg
Die Kosten richten sich nach Länge und Art der Flächen. Als Orientierung dienen ab 1,80 Euro je Meter Weglänge und Monat, gerechnet über die fünf Wintermonate November bis März. Kleine Flächen mit vielen Ecken machen mehr Arbeit als lange gerade Wege, das fließt in das individuelle Angebot ein.
| Objekt | Rechnung | Saison netto (unverbindlich) |
|---|---|---|
| Doppelhaushälfte, 11 m Gehweg | 11 m × ab 1,80 € × 5 Monate | ab 99 € |
| Wohnweg mit acht Reihenhäusern, 90 m | 90 m × ab 1,80 € × 5 Monate | ab 810 € (ab 101,25 € je Haus) |
| Einzeleinsatz auf Abruf, kleine Fläche | pro Einsatz | ab 25 € |
Beim Wohnweg lohnt sich die gemeinsame Beauftragung, weil die Fläche am Stück geräumt werden kann und Anfahrt sowie Rüstzeit nur einmal anfallen. Für die Doppelhaushälfte lohnt es sich oft, mit dem Nachbarn gemeinsam zu beauftragen. Weitere Richtwerte enthält der Ratgeber zu Winterdienstkosten fürs Einfamilienhaus. Die Tabelle ist ein unverbindliches Rechenbeispiel mit Ab-Preisen netto; der tatsächliche Betrag hängt von Lage und Aufwand ab und steht im Angebot nach der Flächenanalyse. Weitere Hinweise aus dem Bezirk finden Sie bei Winterdienst Malchow.
Ablauf und Einbindung in die Tour
Vom Firmensitz an der Kollwitzstraße im Prenzlauer Berg erreichen die Teams den nordöstlichen Stadtrand über die großen Ausfallstraßen. Die Grundstücke im Ortsteil werden mit denen in Wartenberg, Neu-Hohenschönhausen und im Norden von Marzahn zu Touren zusammengefasst, damit kurze Wege zwischen den Einsatzorten entstehen.
- Anfrage mit Adresse und Flächenwunsch.
- Kostenfreie Begehung, Klärung öffentlicher und privater Abschnitte.
- Festpreisangebot mit Räumflächenplan.
- Einplanung in die GPS-gestützte Route vor Saisonbeginn.
- Einsätze bei Schnee und Glätte ohne Ihr Zutun; ob Nachräumen bei Verwehungen dazugehört, legt das Angebot fest.
- Digitales Protokoll zu jedem Einsatz, auf Anfrage abrufbar.
Am Saisonende sprechen wir mit Ihnen über Splittreste in Zufahrt und Beeten und vereinbaren bei Bedarf einen Abschlussdurchgang.
Häufig kommt die Frage, ob sich die Anfahrt an den Stadtrand für ein einzelnes Haus überhaupt rechnet. Die Antwort liegt in der Tour: Weil wir in den umliegenden Siedlungen ohnehin unterwegs sind, kommt Ihr Grundstück als weiterer Halt hinzu, ohne dass eine eigene Fahrt nötig wird. Je früher im Herbst die Begehung stattfindet, desto besser lässt sich die Reihenfolge so legen, dass Pendler, Familien mit Schulkindern und ältere Bewohner ihre Wege rechtzeitig nutzen können.
Häufige Fragen
Wer räumt den privaten Wohnweg in unserer Reihenhaussiedlung?
Private Wege räumt die BSR nicht, und das Straßenreinigungsgesetz greift dort nicht. Zuständig sind die Eigentümer, die den Weg gemeinsam nutzen und meist auch gemeinsam besitzen. Wie die Pflicht verteilt ist, steht oft in Grundbuch oder Kaufvertrag. Ein gemeinsamer Auftrag an uns schafft eine eindeutige Lösung, die Abrechnung kann pro Haus erfolgen.
Was passiert, wenn der Wind den Weg nach dem Räumen wieder zuweht?
Dann kommen wir nach Vertrag erneut. Bei Schneefall mit Wind planen wir für Grundstücke am Siedlungsrand mehrere Durchgänge ein und kontrollieren nach Schneefallende noch einmal. Welche zusätzlichen Durchgänge die Saisonpauschale umfasst, legen wir im Angebot fest; versteckte Zuschläge gibt es nicht.
Lohnt sich ein Saisonvertrag für eine kleine Doppelhaushälfte?
Bei elf Metern Gehweg beginnt die Saisonpauschale unverbindlich gerechnet ab 99 Euro netto. In schneereichen Wintern spricht daher viel für die Pauschale, und Sie müssen nicht bei jedem Schneefall selbst anrufen.
Ist Falkenberg in Lichtenberg dasselbe wie die Gartenstadt mit den bunten Häusern?
Nein. Die farbige Gartenstadt, oft „Tuschkastensiedlung“ genannt, liegt im Südosten Berlins in Bohnsdorf. Unser Ortsteil am nordöstlichen Stadtrand ist davon unabhängig. Wir betreuen beide Gebiete, die Bebauung und damit die Anforderungen unterscheiden sich aber deutlich. Für ein passendes Angebot genügt die vollständige Adresse mit Postleitzahl.
Darf ich vor meinem Haus Streusalz verwenden?
Auf öffentlichen Gehwegen sind Auftaumittel wie Streusalz in Berlin grundsätzlich verboten. Nur bei extremer Glätte kann die Senatsverwaltung befristet Ausnahmen zulassen. Wir verwenden deshalb Sand, Splitt oder Granulat, die zugleich Rasen, Hecken und Pflaster schonen.