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Winterdienst für öffentliche Auftraggeber in Berlin gesucht?

Bezirksämter, Landeseinrichtungen und kommunale Gesellschaften brauchen einen Räum- und Streudienst, der sich exakt an das Leistungsverzeichnis hält und jeden Einsatz prüffähig belegt. RAT kalkuliert Positionen einzeln, liefert digitale Protokolle pro Liegenschaft und hält bei Schneefall rund um die Uhr geschulte Einsatzkräfte bereit – in allen zwölf Berliner Bezirken.

  • Angebote exakt nach Leistungsverzeichnis
  • Protokolle je Liegenschaft und Einsatz
  • Haftpflicht mit 3 Mio. € Deckung nachweisbar

Direkt anrufen: 030 201 64 24 81

  • 24/7 bei Schnee und Glätte
  • 3 Mio. € Betriebshaftpflicht (DEVK)
  • Kostenlose Flächenanalyse
  • Digitales Einsatzprotokoll
  • GPS-gestützte Tourenplanung
  • Salzfrei auf Gehwegen
Illustration: Einsatzkraft räumt am frühen Morgen den Gehweg vor einem Verwaltungsgebäude
Vor Dienstgebäuden mit Publikumsverkehr gelten für den öffentlichen Gehweg die Fristen des Straßenreinigungsgesetzes – oft in 1,5 Metern Breite.

Ja, Winterdienst für öffentliche Auftraggeber – abgesichert mit 3 Mio. € Haftpflicht

Ein Bürgeramt öffnet um 8 Uhr mit vollen Wartebereichen, die Grundschule nebenan schon um 7:30 Uhr, und vor dem Verwaltungsgebäude führt ein Gehweg der Kategorie A entlang, auf dem morgens Hunderte Menschen zur U-Bahn laufen. Für Liegenschaften der öffentlichen Hand gelten dieselben Anliegerpflichten wie für private Eigentümer – nur die Beschaffung folgt eigenen Regeln. Wer einen Dienstleister beauftragt, braucht ein vergleichbares Angebot, eine saubere Leistungsbeschreibung und später Belege, die einer Rechnungsprüfung standhalten. Mehr zu Einsatzgebieten und Vertragsmodellen erfahren Sie auf der Seite Winterdienst Berlin.

Genau auf diese Anforderungen haben wir unser Angebot für Behörden, Bezirke und landeseigene Betriebe ausgerichtet. Wir besichtigen die Flächen vor der Angebotsabgabe kostenfrei, sofern das Verfahren eine Ortsbegehung zulässt, und bepreisen jede Position des Leistungsverzeichnisses einzeln. Während der Saison dokumentieren unsere Teams jeden Einsatz digital mit Uhrzeit, Fläche und Streumittel, sodass Sachbearbeitung und Haushaltsabteilung mit wenig Rückfragen abrechnen können. Mit der vertraglichen Übernahme der Räum- und Streupflicht entlasten wir die zuständige Stelle operativ; Auswahl- und Kontrollpflichten bleiben nach aktuellem Stand beim Auftraggeber, und dafür liefern wir die nötigen Unterlagen. Umweltschonende, salzfreie Streumittel und GPS-gestützte Routen gehören bei uns zum Standard, nicht zum Aufpreis. Für die Verwaltung bedeutet das: weniger Abstimmungsaufwand im Winter und eine nachvollziehbare Akte für spätere Rückfragen.

Illustration: Besprechung mit Lageplan zwischen Liegenschaftsverwaltung und Winterdienst auf einem Behördenhof
Beim Auftaktgespräch legen Verwaltung und Dienstleister Prioritäten, Flächengrenzen und Ablageorte für Schnee verbindlich im Lageplan fest.

Leistungsumfang für Behörden, Bezirke und Landesbetriebe

Behördenstandorte bestehen selten aus einer einzigen Fläche. Vor dem Rathaus liegt ein öffentlicher Gehweg, dahinter ein Dienstparkplatz, an der Seite eine Anlieferung für die Kantine und irgendwo ein Notausgang, der auch bei Neuschnee frei sein muss. Deshalb erhalten Sie ein strukturiertes Angebot, gegliedert nach Flächenarten, so wie sie in einem typischen Leistungsverzeichnis auftauchen.

LV-PositionInhaltAbrechnung
Öffentlicher Gehweg (Anliegerpflicht)Räumen und abstumpfend streuen in der vorgeschriebenen Breite€ je lfm und Monat
Dienst- und BesucherparkplätzeFahrgassen, Stellplätze, Behindertenparkplätze räumen und streuen€ je m² und Saison
Zugänge, Treppen, RampenHandräumung bis zur Eingangstür, rutschhemmende StreuungPauschale oder je Einsatz, nach Vereinbarung
Rettungswege und FeuerwehrzufahrtenFreihalten von Aufstellflächen und Notausgängen€ je m² und Saison
Bedarfsposition AbrufZusatzeinsatz außerhalb der vereinbarten Zeiten€ je Einsatz
Bedarfsposition NotfallSofortmaßnahme bei Blitzeis oder StarkschneePreis auf Anfrage

Die Flächenpositionen selbst bearbeiten wir mit den Verfahren, die auf unseren Seiten zur Gehwegräumung und zur Räumung von Parkplätzen ausführlich beschrieben sind. Auf dieser Seite geht es um das, was Verwaltungen zusätzlich brauchen: Vergabefähigkeit, Nachweise und eine Abrechnung, die zu Kostenstellen und Haushaltstiteln passt.

Welche öffentlichen Liegenschaften wir betreuen

Unsere eingewiesenen Einsatzkräfte kennen die Eigenheiten von Gebäuden mit Publikumsverkehr. Ein Jobcenter hat andere Spitzenzeiten als eine Stadtbibliothek, und ein Ordnungsamt mit Fahrzeughalle muss früher ausfahren können als ein Standesamt. Zu den Objekten, für die wir Angebote abgeben, gehören:

  • Verwaltungsgebäude von Bezirksämtern, Senatsverwaltungen und nachgeordneten Behörden
  • Bürgerämter, Standesämter und Jobcenter mit hohem Besucheraufkommen ab Öffnungsbeginn
  • Bibliotheken, Musikschulen, Volkshochschulen mit Abendbetrieb
  • Bildungseinrichtungen – die Besonderheiten von Schulhöfen und Bringzonen behandeln wir gesondert beim Winterdienst an Schulen und Kitas
  • Bezirkliche Sportstätten, deren Zugänge und Zuschauerwege wir unter Sportanlagen im Winter erläutern
  • Betriebshöfe, Feuerwachen und Wachen, bei denen Ausfahrten rund um die Uhr befahrbar sein müssen
  • Landeseigene Wohnungs- und Infrastrukturgesellschaften, soweit sie nach Vergaberecht beschaffen

Gerade bei Bezirken mit Dutzenden verstreuter Standorte zahlt sich eine vorausschauende Tourenplanung aus, die Objekte nach Priorität ordnet. Zuerst kommen Einrichtungen mit frühem Publikumsverkehr und Rettungsfunktion, danach Bürostandorte ohne Kundenverkehr. Diese Reihenfolge legen wir gemeinsam mit der Liegenschaftsverwaltung fest und halten sie im Vertrag schriftlich fest.

  1. 1AnfrageFormular, Telefon oder E-Mail – mit Adresse und Flächenart
  2. 2Flächenanalysekostenlos vor Ort · Fristgerecht nach StrReinG, Zeiten laut Vertrag
  3. 3AngebotPreis auf Anfrage nach kostenloser Besichtigung – verbindlich ist das schriftliche Angebot
  4. 4Einsatz24/7-Bereitschaft bei Schneefall und Eisbildung · Vertragssaison November bis März, Einsätze nach Wetterlage
Vom ersten Kontakt bis zum ersten Räumeinsatz: Winterdienst für öffentliche Auftraggeber in vier Schritten.

Ausschreibung und Vergabe: UVgO, Schwellenwerte und Berliner Besonderheiten

Unterhalb der EU-Schwellenwerte vergeben Berliner Stellen Dienstleistungen in der Regel nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), ergänzt durch landesrechtliche Vorgaben wie das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. Oberhalb der Schwellenwerte greift das Kartellvergaberecht mit europaweiter Bekanntmachung. Welche Verfahrensart im Einzelfall zulässig ist – öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, Verhandlungsvergabe oder Direktauftrag –, hängt vom geschätzten Auftragswert und von den Haushaltsregeln der jeweiligen Stelle ab. Das lassen Sie bitte durch Ihre Vergabestelle prüfen; wir geben keine Rechtsberatung.

Für die Bieterseite bedeutet das vor allem Formstrenge. Fehlende Eigenerklärungen, abweichende Mengenansätze oder nicht ausgefüllte Bedarfspositionen führen schnell zum Ausschluss. Wir arbeiten Vergabeunterlagen deshalb vollständig ab, beantworten jede Position ohne Nebenangebote, sofern diese nicht ausdrücklich zugelassen sind, und reichen Fragen fristgerecht über die vorgesehene Plattform ein.

Was Auftraggeber vorab festlegen sollten

  • Laufzeit: eine Saison oder mehrere Winter mit Verlängerungsoption
  • Losbildung nach Bezirken, Regionen oder Flächenarten
  • Zuschlagskriterien: Preis allein oder Preis plus Qualität, etwa Reaktionszeit und Dokumentation
  • Abrechnungsmodell: Pauschale, Einzeleinsatz oder Mischform

Wie sich ein Leistungsverzeichnis Schritt für Schritt aufbauen lässt, zeigt unser Ratgeber Winterdienst ausschreiben. Dort finden Sie auch Formulierungshilfen für Mengenangaben und Bedarfspositionen.

Leistungsverzeichnis: Welche Angaben ein belastbares Angebot braucht

Je genauer die Leistungsbeschreibung, desto vergleichbarer werden die Preise der Bieter. Unklare Angaben zwingen jeden Anbieter zu Risikozuschlägen, und am Ende zahlt die Verwaltung für Unsicherheit statt für Leistung. In Leistungsverzeichnissen fehlen erfahrungsgemäß häufig diese Punkte:

Checkliste für das Leistungsverzeichnis
  • Lageplan mit farblich markierten Räumflächen und Prioritäten
  • Längen der öffentlichen Gehwege in laufenden Metern, getrennt nach Straßen
  • Flächen von Parkplätzen und Höfen in Quadratmetern
  • Straßenreinigungskategorie und geforderte Räumbreite je Gehwegabschnitt
  • Fertigstellungszeiten je Objekt, etwa 7 Uhr oder Öffnungsbeginn
  • Zugelassene Streumittel und Vorgaben zum Baumschutz
  • Ablageorte für Schnee, ohne Rettungswege und Hydranten zu verdecken
  • Art und Übermittlung der Nachweise, zum Beispiel monatlich als PDF
  • Ansprechpartner je Liegenschaft mit Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeit

Wer seine Flächen noch nicht erfasst hat, beginnt am besten mit einem Räumflächenplan, der jede Fläche mit Maßen, Belag und Priorität verzeichnet. Ein solches Dokument lässt sich direkt als Anlage zur Ausschreibung verwenden und erspart Nachfragen in der Angebotsphase.

Illustration: Abgestreuter, schneefreier Zugang zu einem öffentlichen Schulgebäude an einem Frostmorgen
Ergebnis eines geplanten Einsatzes: Der Zugang ist geräumt, mit Splitt abgestumpft und im Protokoll mit Uhrzeit dokumentiert.

Rechtlicher Rahmen: Anliegerpflichten gelten auch für die öffentliche Hand

Das Berliner Straßenreinigungsgesetz unterscheidet nicht zwischen privaten und staatlichen Eigentümern. Grenzt ein Dienstgebäude an einen öffentlichen Gehweg, muss dieser nach aktuellem Stand unverzüglich nach Ende des Schneefalls geräumt und bei Glätte abstumpfend gestreut werden. Schneit es nach 20 Uhr, reicht eine Räumung bis 7 Uhr des Folgetages, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Die Mindestbreite liegt bei einem Meter; vor vielen Geschäfts- und Hauptverkehrsstraßen sind 1,5 Meter gefordert, an besonders stark frequentierten Abschnitten bis zu drei Meter.

Auftaumittel wie Streusalz sind auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Seit der Gesetzesänderung vom 26. Februar 2026 sind bei extremer Glätte zeitlich begrenzte Ausnahmen der Senatsverwaltung möglich. Für Vergabestellen gilt dabei: Eine solche Freigabe reicht nur so weit wie ihr verkündeter Rahmen und macht die eigene Prüfung nicht entbehrlich. Einen kompakten Überblick bietet unser Artikel zum Berliner Straßenreinigungsgesetz im Winter.

Übertragung heißt nicht Entlastung von allem
  • Die Pflicht darf einer geeigneten Firma übertragen werden.
  • Die Behörde muss den Dienstleister sorgfältig auswählen und stichprobenartig kontrollieren.
  • Bei Versäumnissen drohen Ersatzvornahme, Ordnungswidrigkeitenverfahren und zivilrechtliche Haftung nach § 823 BGB.
  • Ob und wie diese Folgen eine Körperschaft treffen, sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden.

Auf eigenen Grundstücksflächen wie Parkplätzen oder Innenhöfen gilt zusätzlich die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht. Die Rechtsprechung verlangt hier in der Regel gesicherte Wege während der Nutzungszeiten, also oft von etwa 7 bis 20 Uhr oder entsprechend den Öffnungszeiten der Einrichtung.

Ihre Vorteile beim Winterdienst für öffentliche Auftraggeber

Verwaltungen brauchen Leistungen, die sich belegen lassen. Diese zehn Punkte machen die Zusammenarbeit für Vergabestellen, Liegenschaftsämter und Haushaltsabteilungen einfacher.

  1. 01LV-Treue

    Preise exakt je Position

    Wir bepreisen jede Zeile Ihres Leistungsverzeichnisses einzeln und ohne eigene Umdeutungen oder Sammelpreise. So bleiben Angebote verschiedener Bieter vergleichbar, und die Vergabestelle muss keine Positionen nachträglich aufklären oder umrechnen.

  2. 02Haftungsschutz

    Versicherung mit hohen Deckungssummen

    Unsere Betriebshaftpflicht bei der DEVK deckt 3.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 € für Vermögensschäden. Die Bestätigung legen wir jedem Angebot bei, wenn die Unterlagen das verlangen.

  3. 03Prüffähigkeit

    Digitale Protokolle je Liegenschaft

    Jeder Einsatz erhält einen Zeitstempel, die bearbeitete Fläche und das eingesetzte Streumittel. Rechnungsprüfer und Fachbereiche erkennen damit auf einen Blick, welche Leistung an welchem Morgen und an welchem Standort tatsächlich erbracht wurde.

  4. 04Tourenlogik

    Prioritäten nach Publikumsverkehr

    Objekte mit frühem Besucherandrang und Rettungsfunktion stehen auf der Route ganz vorn. Die Reihenfolge stimmen wir mit Ihnen ab und hinterlegen sie im GPS-gestützten Planungssystem für alle Einsatzteams.

  5. 05Haushaltssicherheit

    Festpreisangebot ohne versteckte Zuschläge

    Wie Einsätze nachts, am Wochenende oder an Feiertagen berechnet werden, steht von Anfang an im Angebot. Bedarfspositionen sind im Angebot einzeln ausgewiesen, damit Mittel im laufenden Haushaltsjahr realistisch eingeplant und später sauber zugeordnet werden können.

  6. 06Ansprechpartner

    Eine feste Kontaktperson pro Auftrag

    Ob Liegenschaftsamt, Schulträger oder Hausmeisterei anruft: Alle erreichen denselben persönlichen Ansprechpartner, der Ihre Standorte, Schlüsselregelungen und Besonderheiten kennt. Rückfragen landen nicht in einer anonymen Warteschleife, sondern bei jemandem, der Ihre Objekte kennt.

  7. 07Umweltvorgaben

    Salzfreie Mittel und Baumschutz

    Wir streuen mit abstumpfenden, umweltschonenden Mitteln und halten Baumscheiben frei von Schneehaufen. So lassen sich ökologische Anforderungen gut abbilden, die Berliner Bezirke häufig ausdrücklich in ihre Leistungsbeschreibungen und Vertragsbedingungen aufnehmen.

  8. 08Rettungswege

    Notausgänge und Aufstellflächen im Räumplan

    Behördenbauten und Schulen haben oft mehrere Fluchttüren und Feuerwehrzufahrten. Diese sicherheitsrelevanten Flächen räumen wir mit derselben Sorgfalt wie den Haupteingang; Details beschreibt unsere Seite zu Fluchtwegen und Feuerwehrzufahrten.

  9. 09Bereitschaft

    Rund um die Uhr einsatzbereit

    Schneefall richtet sich nicht nach Dienstzeiten. Unsere Teams stehen bei Schnee und Eisbildung an sieben Tagen in der Woche und auch nachts bereit; die Touren planen wir auf die gesetzlichen Fristen hin.

  10. 10Ortsbegehung

    Kostenfreie Flächenanalyse vorab

    Wo das Verfahren es erlaubt, sehen wir uns jede Liegenschaft vor Ort an. So entdecken wir Gefälle, Engstellen oder fehlende Lagerflächen, bevor sie im Januar zu Problemen werden.

Was Bezirksämter und Landeseinrichtungen in Berlin von RAT erwarten können

Öffentliche Stellen wählen nach Kriterien, die sie später auch gegenüber Prüfern vertreten müssen. Diese fünf Gründe sprechen aus unserer Sicht für eine Zusammenarbeit.

Verständnis für Verwaltungsabläufe

Wir wissen, dass ein Auftrag erst nach Zuschlag beginnt, dass Änderungen schriftlich nachbeauftragt werden und dass Rechnungen bestimmte Angaben enthalten müssen. Diese Abläufe respektieren wir, statt sie mit informellen Absprachen zu umgehen, die später niemand nachvollziehen kann.

Belastbare Unterlagen statt Zusagen

Versicherungsbestätigung, Kontaktdaten des Verantwortlichen und Einsatzprotokolle liegen schriftlich vor. Damit kann die zuständige Stelle ihre Auswahl- und Kontrollpflicht dokumentieren, falls nach einem Glätteunfall gefragt wird, wie der Dienstleister ausgesucht und während der Saison überwacht wurde.

Ganz Berlin aus einer Hand

Von Spandau bis Marzahn-Hellersdorf betreuen wir Flächen in allen Bezirken. Senatsverwaltungen oder Landesbetriebe mit Standorten in mehreren Stadtteilen erhalten so einheitliche Standards, eine gemeinsame Abrechnungslogik und vergleichbare Nachweise für jede einzelne Liegenschaft, unabhängig vom Stadtteil.

Sitz mitten in der Stadt

Unser Betrieb sitzt in der Kollwitzstraße in Prenzlauer Berg. Kurze Wege in die Innenbezirke helfen besonders an Morgen, an denen nach Schneefall viele Dienstgebäude gleichzeitig vor der Öffnung an der Reihe sind und jeder Kilometer Anfahrt zählt.

Ehrliche Kalkulation

Wir rechnen mit den Mengen, die im Leistungsverzeichnis stehen, und weisen auf Unstimmigkeiten hin, statt sie still einzupreisen. Fällt uns etwa eine fehlende Fläche auf, melden wir das über die Bieterfragen, damit alle Anbieter auf derselben Grundlage kalkulieren.

24/7Bereitschaftbei Schneefall und Eis
StrReinGFristenTouren darauf geplant
3 Mio.EuroBetriebshaftpflicht
12Bezirkeganz Berlin im Einsatz
Worauf es ankommtSo setzen wir es umIhr Nutzen
Vergleichbare Angebote im VergabeverfahrenBepreisung jeder LV-Position ohne AbweichungenFaire Wertung aller Bieter
Nachweis der eigenen KontrollpflichtDigitale Einsatzprotokolle je Objekt und TagBelege für Prüfer und Haftungsfälle
Frühe Öffnungszeiten der ÄmterTourenplanung nach Publikumsverkehr und RettungsfunktionZugänge mit Vorrang vor Dienstbeginn eingeplant
Klare Kalkulation im HaushaltFestpreisangebot plus separat ausgewiesene BedarfspositionenPlanbare Mittel, Bedarf separat ausgewiesen
Umweltauflagen der BezirkeAbstumpfende Mittel und freie BaumscheibenAbgestimmt auf das Auftaumittelverbot

Kosten, Abrechnung und Praxisbeispiel für eine Liegenschaft

Für öffentliche Auftraggeber nennen wir keine pauschalen Richtwerte, denn jedes Leistungsverzeichnis gewichtet Flächen, Zeiten und Nachweise anders. Den Preis erhalten Sie auf Anfrage: als Festpreisangebot nach Flächenanalyse oder – im Vergabeverfahren – als Preis in Ihrem Leistungsverzeichnis. Ob für Nachtarbeit oder Wochenenden Zuschläge anfallen, weisen wir im Angebot offen aus – versteckte Kosten gibt es nicht.

LeistungPreisTypischer Einsatz
Räumen und Streuen öffentlicher Gehwegeauf Anfrage, je lfm und MonatAnliegerflächen vor Dienstgebäuden
Flächenbetreuung Parkplätze und Höfeauf Anfrage, je m² und SaisonDienst- und Besucherstellplätze
Einzeleinsatz auf Abrufauf Anfrage, je Einsatzkleine Nebenstandorte, Zusatzrunden
Notfall- und Soforteinsatzauf AnfrageBlitzeis, Starkschnee
Streumaterialnach Aufwand, Preis auf AnfrageSplitt, Granulat, Sand

Praxisbeispiel: Bürgeramt mit Besucherparkplatz

Angenommen, ein Bürgeramt hat 60 Meter öffentlichen Gehweg und einen Parkplatz von 1.200 m². Im Angebot erscheint der Gehweg als Position je laufendem Meter und Monat, der Parkplatz als Position je Quadratmeter und Saison. Zwei zusätzliche Abrufe für eine Sonderveranstaltung am Samstag führen wir als gesonderte Bedarfsposition. Die Beträge für alle Positionen nennen wir auf Anfrage, nachdem wir die Liegenschaft kostenlos besichtigt oder Ihr Leistungsverzeichnis geprüft haben.

Welche Faktoren den Preis nach oben oder unten bewegen – Räumbreite, Hindernisse, Fertigstellungszeit, Zahl der Standorte –, erläutern wir auf unserer Seite Preise und Kostenfaktoren.

Ablauf von der Bekanntmachung bis zum ersten Einsatz

Ein öffentlicher Auftrag hat mehr Stationen als ein privater, dafür ist der Rahmen danach klar geregelt. So läuft die Zusammenarbeit typischerweise ab:

  1. Bekanntmachung oder Aufforderung: Wir sichten die Vergabeunterlagen und klären offene Punkte über die Bieterfragen.
  2. Ortsbegehung: Wenn das Verfahren sie vorsieht, messen wir Flächen nach und prüfen Engstellen, Gefälle und Schneelagerplätze.
  3. Angebotsabgabe: Preisblatt, Eigenerklärungen und Nachweise wie die Haftpflichtbestätigung gehen fristgerecht ein.
  4. Zuschlag und Auftaktgespräch: Wir stimmen Prioritäten, Ansprechpartner, Schlüssel- und Zufahrtsregelungen ab.
  5. Objektakte: Für jede Liegenschaft entsteht ein objektbezogener Räumplan mit Fotos, Flächen und Fertigstellungszeiten.
  6. Saisonstart: Streugut wird bereitgestellt, Touren werden im GPS-System hinterlegt.
  7. Einsatz und Nachweis: Jeder Einsatz erzeugt ein digitales Protokoll, das Sie zeitnah erhalten.
  8. Saisonabschluss: Gemeinsame Auswertung, Abrechnung und Hinweise für die nächste Ausschreibung.

Nachweisführung, Rechnungsprüfung und Kostenstellen

In Behörden landet eine Rechnung selten nur auf einem Schreibtisch. Fachbereich, Haushaltssachbearbeitung und gegebenenfalls ein Rechnungsprüfungsamt wollen nachvollziehen, wofür bezahlt wurde. Wir liefern deshalb pro Liegenschaft und Einsatz ein Protokoll mit Datum, Beginn und Ende, bearbeiteter Fläche, verwendetem Streumittel und Wetterlage.

Rechnungen gliedern wir auf Wunsch nach Kostenstellen, Haushaltstiteln oder Losen. Bedarfspositionen erscheinen getrennt von der Pauschale, sodass Mehrkosten auf einen Blick erkennbar sind. Bei Haftungsfragen – etwa wenn ein Bürger einen Sturz meldet – lassen sich die Daten eines bestimmten Morgens schnell abrufen. Wie solche Belege technisch entstehen und warum sie als Nachweis dienen können, beschreibt die Seite zur Dokumentation im Winterdienst. Wie wir das in einem Berliner Ortsteil organisieren, zeigt Winterdienst Blankenfelde.

Hilfreich für Ihre Kontrollpflicht
  • Monatliche Übersicht aller Einsätze je Objekt
  • Stichtagsauszug auf Anforderung innerhalb kurzer Frist
  • Fotodokumentation bei auffälligen Situationen wie Baustellen oder Falschparkern

Typische Fehler bei kommunalen Vergaben im Winterdienst

Manche Probleme zeigen sich erst im Januar, wenn der erste ernsthafte Schneefall kommt. Viele davon lassen sich bereits in der Ausschreibung vermeiden.

Häufige Stolpersteine
  • Zu später Vergabetermin: Ein Zuschlag im Dezember lässt kaum Zeit für Objektbegehung und Tourenplanung.
  • Pauschale Flächenangaben: „ca. 2.000 m²“ ohne Plan führt zu Streit über tatsächlich geschuldete Flächen.
  • Keine Bedarfspositionen: Fehlt eine Position für Zusatzeinsätze, muss jede Sonderrunde nachbeauftragt werden.
  • Unklare Fertigstellungszeiten: „morgens“ ist kein prüfbarer Maßstab.
  • Salz im Leistungstext: Vorgaben, die dem Auftaumittelverbot widersprechen, bringen Bieter in einen Konflikt.
  • Kein Ablageort für Schnee: Ohne Festlegung landen Haufen auf Stellplätzen oder vor Hydranten.

Auch die Wertung nur nach dem niedrigsten Preis kann teuer werden, wenn der günstigste Anbieter bei Dauerschneefall nicht genug Personal hat. Qualitative Kriterien wie Reaktionszeit, Vertretungsregelung und Art der Dokumentation sind nach aktuellem Stand vergaberechtlich zulässig, sofern sie transparent bekannt gemacht werden; die Ausgestaltung prüft Ihre Vergabestelle.

Losbildung, Hausmeister und die Schnittstelle zur BSR

Große Bezirke bündeln ihre Standorte häufig in regionale Lose. Das erleichtert mittelständischen Firmen die Teilnahme und verkürzt Anfahrtswege. Wichtig ist, dass jedes Los eine sinnvolle Tour ergibt: Objekte im Norden von Pankow und im Süden von Treptow-Köpenick lassen sich am selben Morgen kaum gleichzeitig vor 7 Uhr fertigstellen.

Wo eigene Hausmeister oder Schulhausmeister vorhanden sind, teilen wir die Arbeit klar auf. Ein bewährtes Modell: Die Hausmeister kümmern sich um Eingangsbereiche und Treppen unmittelbar am Gebäude, wir übernehmen öffentliche Gehwege, Parkflächen und Zufahrten mit Maschinen. Die Grenze wird im Lageplan eingezeichnet, damit niemand im Ernstfall auf den anderen wartet.

Für Schulhausmeister, die selbst streuen, stellen wir auf Wunsch zusätzlich Streugut bereit. Krankheit oder Urlaub des eigenen Personals fangen wir über eine Vertretungsposition im Vertrag auf: Fällt der Hausmeister aus, übernimmt unser Team nach Absprache auch die Eingangsbereiche – abgerechnet als Einzeleinsatz, ohne dass dafür ein neues Vergabeverfahren nötig wird.

Fahrbahnen, Radstreifen und Fußgängerüberwege räumt die BSR nach ihrem eigenen Streuplan; die Gehwege vor Dienstgebäuden bleiben dagegen Sache des Anliegers. Wo genau die Zuständigkeit endet, fasst der Ratgeber Was räumt die BSR? zusammen.

Behördenstandorte von Mitte bis Spandau im Einsatzgebiet

In Mitte liegen viele Senats- und Bundesbehörden an Gehwegen mit hohem Fußgängeraufkommen, wo oft 1,5 Meter Räumbreite gefordert sind. Rund um das Rathaus Spandau treffen Altstadtpflaster und Besucherverkehr aufeinander. In Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg prägen große Schul- und Verwaltungsstandorte mit weitläufigen Parkflächen das Bild. Tempelhof-Schöneberg verbindet das Rathaus Schöneberg mit dicht bebauten Wohnstraßen, und in Steglitz-Zehlendorf erfordern Hochschul- und Forschungsgebäude in Dahlem lange Wegenetze. Lose kalkulieren wir in allen Bezirken so, dass die Touren auf die gesetzlichen Fristen ausgerichtet sind.

Häufige Fragen

Dürfen Behörden die Räumpflicht überhaupt an eine Firma übertragen?

Ja, nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz kann die Pflicht einer geeigneten Person oder Firma übertragen werden. Die Stelle bleibt jedoch verpflichtet, den Dienstleister mit der gebotenen Sorgfalt auszuwählen und seine Arbeit zu kontrollieren. Unsere Protokolle helfen, diese Kontrolle zu belegen. Wie die Pflichten im Einzelfall verteilt sind, sollte Ihre Rechtsabteilung prüfen.

Nehmen Sie auch an beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben teil?

Gern. Wenn Ihre Vergabestelle uns zur Angebotsabgabe auffordert, bearbeiten wir die Unterlagen genauso vollständig wie bei einer öffentlichen Ausschreibung. Auch für Direktaufträge kleinerer Standorte erstellen wir nach einer kostenfreien Besichtigung ein schriftliches Festpreisangebot, das Sie zu den Akten nehmen können.

Welche Nachweise legen Sie einem Angebot bei?

Standardmäßig die Bestätigung unserer Betriebshaftpflicht bei der DEVK mit 3 Mio. € Deckung für Personen- und Sachschäden, die Unternehmensangaben laut Impressum und die geforderten Eigenerklärungen. Weitere Unterlagen, etwa Referenzangaben oder Personalplanung, reichen wir nach, sofern die Vergabeunterlagen sie verlangen und wir sie vorlegen können.

Wie rechnen Sie mehrere Liegenschaften ab?

Auf Wunsch erhalten Sie eine Sammelrechnung, die nach Objekten, Kostenstellen oder Losen gegliedert ist. Pauschalen und Bedarfspositionen stehen getrennt. Zu jeder Rechnung erhalten Sie außerdem die zugehörigen Einsatzprotokolle, damit die sachliche und rechnerische Richtigkeit ohne zeitraubende Rückfragen bestätigt werden kann.

Was passiert, wenn der Senat eine Ausnahme für Auftaumittel zulässt?

Eine solche befristete Ausnahme nach der Gesetzesänderung vom Februar 2026 erlaubt den Einsatz nur im festgelegten Rahmen. Wir setzen Auftaumittel auf Gehwegen ausschließlich dann ein, wenn eine gültige Freigabe vorliegt und Sie als Auftraggeber zustimmen. Ohne beides bleibt es bei abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat.

Wann sollten öffentliche Stellen den Winterdienst ausschreiben?

Möglichst im Frühjahr oder Sommer vor der Saison. Zwischen Bekanntmachung, Angebotsfrist, Wertung und Zuschlag vergehen schnell mehrere Wochen. Danach brauchen Dienstleister Zeit für Begehungen und Tourenplanung. Ein Zuschlag erst im November oder Dezember erhöht das Risiko, dass der erste Schnee vor dem ersten geplanten Einsatz fällt.

Übernehmen Sie auch Flächen, die bisher ein Hausmeister betreut hat?

Ja. Häufig bleibt der Hausmeister für Eingänge und Treppen zuständig, während wir Gehwege, Parkplätze und Zufahrten maschinell bearbeiten. Wichtig ist eine eindeutige Grenze im Lageplan. So weiß jeder Beteiligte, welche Fläche bis wann geräumt sein muss, und ungesicherte Zwischenbereiche lassen sich vermeiden.

Unverbindliche Anfrage

Anfrage für Ihr Objekt und Ihre Nutzungszeiten

Nennen Sie uns Adresse, Flächenart und ungefähre Größe. Wir melden uns zeitnah mit einem Termin für die kostenlose Flächenanalyse oder – bei klaren Angaben – direkt mit einem schriftlichen Angebot für die Saison.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Schriftliches Festpreisangebot ohne versteckte Zuschläge
  • Ihre Daten nutzen wir nur für Ihre Anfrage

info@rat-winterdienst.de030 201 64 24 81

* Pflichtfelder · Bei akuter Glätte bitte direkt anrufen

RAT · 24/7 bei Schnee und Glätte

Geräumt und gestreut, bevor der Tag beginnt

Kostenlose Flächenanalyse in allen zwölf Berliner Bezirken, ein schriftliches Festpreisangebot ohne versteckte Zuschläge und ein digitales Protokoll nach jedem Einsatz – für Hausverwaltungen, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen und Privat.

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