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Gehwegräumung in Berlin gesucht?

Als Eigentümer sind Sie in Berlin für den öffentlichen Bürgersteig vor Ihrem Grundstück verantwortlich – auch morgens um sechs, wenn über Nacht zehn Zentimeter Neuschnee gefallen sind. RAT Winterdienst übernimmt diese Anliegerpflicht: Wir räumen in der vorgeschriebenen Breite, streuen abstumpfend und dokumentieren jeden Einsatz lückenlos im digitalen Protokoll.

  • Räumbreite nach Straßentyp
  • Frei vor Schulbeginn
  • Einsatzprotokoll als Nachweis

Direkt anrufen: 030 201 64 24 81

  • 24/7 bei Schnee und Glätte
  • 3 Mio. € Betriebshaftpflicht (DEVK)
  • Kostenlose Flächenanalyse
  • Digitales Einsatzprotokoll
  • GPS-gestützte Tourenplanung
  • Salzfrei auf Gehwegen
Illustration: Einsatzkraft schiebt bei Schneefall den Gehweg vor einem Berliner Altbau frei
Vor Gründerzeitbauten ist der Bürgersteig oft schmal – wir räumen den geforderten Streifen ohne Versatz und lassen Kellerschächte frei.

Ja, wir übernehmen Ihre Gehwegräumung in Berlin – versichert über die DEVK

Der Bürgersteig vor einem Grundstück in der Hauptstadt gehört zwar dem Land, doch das Berliner Straßenreinigungsgesetz verpflichtet die Anlieger, ihn im Winter begehbar zu halten. Gemeint sind in der Regel die Eigentümer – egal ob Einfamilienhaus in Lichtenrade, Gründerzeitbau in Friedrichshain oder Geschäftshaus an einer Einkaufsstraße. Wer genau in der Verantwortung steht, erklärt unser Ratgeber Wer muss in Berlin Schnee räumen?. Die Pflicht endet nicht am Gartentor: Sie umfasst die gesamte Frontlänge, bei Eckgrundstücken beide Straßenseiten.

Genau hier setzt unsere Gehwegräumung an. Die geschulten Einsatzkräfte messen Ihre Frontmeter bei einer kostenfreien Begehung, klären die geforderte Räumbreite und legen fest, wo Schnee abgelagert werden darf, ohne Baumscheiben, Hydranten oder Gullys zu verdecken. Nach jedem Schneefall schieben wir den Gehweg frei, stumpfen glatte Stellen mit Splitt oder Granulat ab und kehren bei Bedarf nach. Wie wir abstumpfende Mittel auswählen, lesen Sie beim Streudienst.

Für Sie als Auftraggeber zählt vor allem eines: Sie müssen nachts nicht mehr auf den Wetterbericht schauen. Unsere GPS-gestützte Routenplanung bündelt Grundstücke in Ihrer Straße, damit der erste Räumgang rechtzeitig vor dem morgendlichen Fußverkehr erledigt ist. Jeder Einsatz landet mit Uhrzeit und Maßnahme im digitalen Protokoll – eine belastbare Grundlage, falls das Ordnungsamt nachfragt oder nach einem Sturz Ansprüche erhoben werden.

Illustration: Mitarbeiter streut salzfreien Splitt auf den Gehweg vor einem Einfamilienhaus
Nach dem Räumen wird abgestumpft: Splitt oder Granulat sorgt für Griff, ohne Straßenbäume und Pflaster mit Salz zu belasten.

Leistungsumfang auf dem öffentlichen Bürgersteig

Die Anliegerpflicht klingt einfach, verlangt in der Praxis aber mehrere Arbeitsschritte, die sauber ineinandergreifen müssen. Unsere Leistung beginnt an der Grundstücksgrenze und reicht bis zur Bordsteinkante beziehungsweise bis zur vorgeschriebenen Mindestbreite. Hauseingänge, Hofdurchfahrten und private Wege auf Ihrem Grundstück gehören rechtlich nicht dazu – sie lassen sich aber im selben Vertrag mitbetreuen.

LeistungsbausteinWas konkret passiertWann
Frontmeter-AufnahmeVermessung der Gehweglänge, Eckseiten, Engstellen, BaumscheibenVor Saisonbeginn
Schnee schiebenRäumen in der geforderten Breite, Schnee an den Fahrbahnrand oder auf Baumscheiben ohne BewuchsNach Schneefallende, bei Dauerschnee mehrfach
AbstumpfenSplitt, Sand oder Granulat – salzfrei, wie auf Gehwegen vorgeschriebenSobald Glätte entsteht
Freihalten von ÜbergängenZugang zu Fußgängerüberwegen, Haltestellen und Hauseingängen an der GrundstücksfrontMit jedem Räumgang
NachkontrollePrüfung auf überfrierende Nässe, erneutes StreuenBei Frost nach Tauphasen
DokumentationDigitales Einsatzprotokoll mit Datum, Uhrzeit, MaßnahmeJeder Einsatz

Was die Tabelle nicht zeigt, ist die Abstimmung mit dem Umfeld. Steht vor Ihrem Haus eine Bushaltestelle, achten wir darauf, dass der Schneewall am Bordstein nicht den Ein- und Ausstieg blockiert. Liegt ein Fahrradbügel im Weg, wird drumherum geräumt, statt Schnee dagegenzudrücken, der später zu einem Eisbuckel gefriert.

Gerüste, Container und Baustellen vor dem Haus

Steht vor Ihrem Gebäude ein Fassadengerüst oder ein Bauschuttcontainer, verlagert sich der Fußverkehr häufig auf einen provisorischen Durchgang. Auch dieser Abschnitt bleibt in aller Regel Teil Ihrer Anliegerpflicht, solange keine andere Regelung mit der Baufirma getroffen wurde. Wir räumen den Notweg unter dem Gerüst mit, halten die Übergänge zu den Bordsteinabsenkungen frei und vermerken im Protokoll, wenn eine Teilfläche wegen abgestellter Baumaterialien nicht zugänglich war. So lässt sich später nachvollziehen, warum ein Stück nicht bearbeitet werden konnte – und wer dafür zuständig gewesen wäre.

Rechtsgrundlage: Was das Straßenreinigungsgesetz von Anliegern verlangt

Nach aktuellem Stand regelt § 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 4 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG), dass Anlieger die Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee befreien und bei Glätte abstumpfend bestreuen müssen. Die Stadtreinigung BSR kümmert sich parallel um Fahrbahnen, Radstreifen, Fußgängerüberwege und bestimmte Plätze nach eigenem Streuplan – der Bürgersteig bleibt dagegen Sache der Grundstückseigentümer.

An Straßen der Reinigungskategorie C kann die Pflicht weiter gehen, weil dort nach § 4 Abs. 4 StrReinG zusätzliche Flächen in die Verantwortung der Anlieger fallen. Ob Ihre Adresse betroffen ist, lässt sich im Straßenverzeichnis prüfen; Hintergründe stehen im Beitrag Straßenkategorie C in Berlin.

Übertragen ja, abgeben nein

Sie dürfen die Aufgabe einer geeigneten Person oder Firma übertragen. Damit wechselt die praktische Ausführung, nicht aber die Gesamtverantwortung: Als Eigentümer bleiben Sie verpflichtet, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und stichprobenartig zu kontrollieren. Unsere digitalen Einsatzprotokolle erleichtern genau diese Überwachungspflicht, weil Sie jederzeit sehen, wann und wie oft vor Ihrem Haus geräumt wurde.

Gut zu wissen
  • Eine Befreiung von der Anliegerpflicht gibt es nur auf Antrag und nur bei körperlicher und wirtschaftlicher Unfähigkeit (§ 6 Abs. 2 StrReinG).
  • Die Ordnungsämter der Bezirke kontrollieren, ob Anlieger ihrer Pflicht nachkommen.
  • Unsere Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung – Sonderfälle sollten Sie im Einzelfall rechtlich prüfen lassen.
  1. 1AnfrageFormular, Telefon oder E-Mail – mit Adresse und Flächenart
  2. 2Flächenanalysekostenlos vor Ort · Nachtschnee bis 7 Uhr, So./Ftg. bis 9 Uhr
  3. 3Festpreis1,80–3,00 € pro lfm und Monat (netto) – ohne versteckte Zuschläge
  4. 4Einsatz24/7-Bereitschaft bei Schnee und Eis · Saison November bis März
Vom ersten Kontakt bis zum ersten Räumeinsatz: Gehwegräumung in vier Schritten.

Räumbreite: Ein Meter ist nicht überall genug

Wie breit der frei geschobene Streifen sein muss, hängt vom Fußgängeraufkommen ab. Auf ruhigen Wohnstraßen genügt in der Regel ein Meter – genug, damit zwei Personen aneinander vorbeikommen, wenn eine kurz zur Seite tritt. An Hauptverkehrsstraßen und vielen Geschäftsstraßen sind dagegen 1,5 m gefordert. In besonderen Fällen mit sehr starkem Publikumsverkehr, etwa am Kurfürstendamm, können bis zu 3 m verlangt werden.

StraßentypÜbliche MindestbreiteTypisches Beispiel
Wohnstraße, Anliegerstraße1,0 mSiedlungsstraße in Mahlsdorf
Hauptverkehrsstraße, Geschäftsstraße1,5 mSchönhauser Allee, Karl-Marx-Straße
Flaniermeile mit sehr hohem Fußverkehrbis 3,0 mKurfürstendamm

Bei der Begehung messen wir nicht nur die Länge, sondern auch die nutzbare Breite. Schmale Altbaugehwege mit Kellerschächten, Lichtgittern oder Kopfsteinpflaster-Bändern brauchen eine andere Arbeitsweise als großformatige Betonplatten. Wo ein Rollator oder Kinderwagen durchpassen muss, planen wir die Spur so, dass er ohne Versatz verläuft. Wie die vorgeschriebene Breite für Ihren Gehweg ermittelt wird, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Räumbreite auf dem Gehweg.

Fristen und Uhrzeiten auf Berliner Gehwegen

Das Gesetz spricht von „unverzüglich“: Schnee ist nach dem Ende des Schneefalls zu räumen, bei anhaltendem Schneefall auch mehrmals am Tag. Glätte muss beseitigt werden, sobald sie entsteht – also auch, wenn es gar nicht geschneit hat, sondern Nieselregen auf gefrorenem Boden zu einer Eisschicht wird.

Eine Ausnahme gilt für die Nacht. Fällt Schnee nach 20 Uhr, muss der Bürgersteig bis 7 Uhr des Folgetages geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen verschiebt sich diese Frist auf 9 Uhr. Für Eigentümer, die selbst zur Arbeit pendeln, ist gerade die Werktagsfrist kaum zu halten. Ausführliche Erläuterungen zu Wochenenden finden Sie unter Schnee räumen am Sonntag und an Feiertagen.

So planen wir die Morgenrunde

Unsere Teams starten bei nächtlichem Schneefall so früh, dass Grundstücke an Schulwegen, Haltestellen und Arztpraxen zuerst an der Reihe sind. Die Reihenfolge innerhalb einer Tour ergibt sich aus der GPS-Routenplanung, nicht aus dem Zufall. Hält der Schneefall tagsüber an, folgt eine zweite oder dritte Runde – jede davon taucht separat im Protokoll auf.

Illustration: Kontrollgang auf dem geräumten Bürgersteig vor einem Plattenbau bei Tauwetter
Bei Tauwetter prüfen wir, ob Schmelzwasser auf dem frei geschobenen Streifen wieder gefrieren kann, und streuen gezielt nach.

Für wen sich die Übertragung des Bürgersteigs lohnt

Zu unseren Auftraggebern gehören Privatleute ebenso wie Hausverwaltungen, Wohnanlagen, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen. Gemeinsam ist allen, dass sie die gesetzliche Frist nicht zuverlässig selbst einhalten können oder wollen.

  • Eigentümer von Einfamilienhäusern, die beruflich früh unterwegs sind oder im Winter verreisen.
  • Hausverwaltungen mit vielen Objekten, deren Frontmeter sich über mehrere Bezirke verteilen.
  • Eigentümer von Eckgrundstücken, bei denen sich die räumpflichtige Länge schnell verdoppelt.
  • Ladenbesitzer und Gewerbevermieter an Geschäftsstraßen mit 1,5 Metern Mindestbreite.
  • Senioren, für die Schneeschippen gesundheitlich riskant ist.
  • Vermieter, die den Dienst nicht mehr per Hausordnung auf Mieter verteilen möchten.

Für die Zufahrt zu Ihrer Garage oder zum Hof gelten andere Maßstäbe, weil dort Fahrzeuge verkehren und keine öffentliche Widmung besteht. Diese Flächen betreuen wir über die Räumung von Einfahrten und Zufahrten; im Vertrag lassen sich beide Leistungen kombinieren.

Ihre Vorteile bei der Gehwegräumung durch RAT Winterdienst

Die Anliegerpflicht verlangt Pünktlichkeit, die richtige Breite und belastbare Nachweise. Diese zehn Punkte machen den Unterschied zwischen einem eilig freigeschippten Streifen und einer rechtssicher betreuten Grundstücksfront.

  1. 01Fristtreue

    Frei bis 7 Uhr morgens

    Nächtlicher Schneefall wird so rechtzeitig abgearbeitet, dass der Bürgersteig zur gesetzlichen Frist begehbar ist. An Sonn- und Feiertagen gilt 9 Uhr – auch dann sind unsere Teams im Einsatz, ohne dass Sie anrufen müssen.

  2. 02Rechtssicherheit

    Breite passend zur Straße

    Ob Wohnstraße mit einem Meter oder Geschäftsstraße mit anderthalb Metern: Wir klären vorab, welche Breite vor Ihrem Haus gefordert ist, und räumen genau diesen Streifen ohne Engstellen und Versatz.

  3. 03Nachweis

    Digitales Protokoll je Einsatz

    Uhrzeit, Maßnahme und eingesetztes Streumittel werden bei jedem Räumgang festgehalten. Damit erfüllen Sie Ihre Überwachungspflicht bequem vom Schreibtisch aus und haben bei Rückfragen des Ordnungsamts oder nach einem Sturz belastbare Unterlagen zur Hand.

  4. 04Salzfrei

    Abstumpfend statt auftauend streuen

    Wir nutzen umweltschonende Streumittel wie Splitt, Sand oder Granulat. Straßenbäume, Pflaster und Hundepfoten bleiben verschont, und Sie riskieren keinen Ärger wegen verbotener Auftaumittel auf dem Gehweg. Die Körnung wählen wir passend zum jeweiligen Belag.

  5. 05Eckgrundstücke

    Beide Straßenseiten im Blick

    Bei Ecklagen erfassen wir sämtliche Frontmeter einschließlich Rundung und Querung. So bleibt keine Seite liegen, nur weil die Hausnummer zur anderen Straße gehört – ein häufiger Grund für Beschwerden beim Ordnungsamt.

  6. 06Haftungsschutz

    Abgesichert über DEVK-Haftpflicht

    Unsere Betriebshaftpflicht deckt bis zu 3.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 € für Vermögensschäden. Das gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit, falls trotz sorgfältiger Arbeit etwas passiert.

  7. 07Dauerschnee

    Mehrere Runden pro Tag

    Schneit es stundenlang, reicht ein einziger Räumgang nicht. Wir kommen wieder, solange es nötig ist, und halten den Streifen auch am Nachmittag frei, wenn Schulkinder und Berufspendler unterwegs sind.

  8. 08Festpreis

    Meterpreis ohne versteckte Zuschläge

    Sie zahlen pro laufendem Meter und Monat einen vorab vereinbarten Festpreis. Nachteinsätze, Wochenenden und zusätzliche Runden bei anhaltendem Schneefall sind darin enthalten, sodass Ihr Budget auch im harten Winter planbar bleibt.

  9. 09Ansprechpartner

    Eine Person für Ihre Fragen

    Sie erreichen einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihre Adresse, die Frontlänge und Besonderheiten wie Baustellengerüste kennt. Änderungen im laufenden Winter, etwa ein neuer Container vor dem Haus, lassen sich so ohne lange Erklärungen abstimmen.

  10. 10Entlastung

    Kein Schneeschippen vor Arbeitsbeginn

    Sie müssen weder früher aufstehen noch Nachbarn um Vertretung bitten. Gerade für ältere Eigentümer, Berufspendler oder Vermieter ohne eigenen Hausmeister ist das eine spürbare Erleichterung über die gesamte Saison von November bis März.

Warum Berliner Grundstückseigentümer auf RAT Winterdienst setzen

Hinter jeder geräumten Grundstücksfront steckt Planung, die lange vor dem ersten Schnee beginnt. Fünf Gründe, warum Eigentümer und Verwalter uns diese Aufgabe anvertrauen.

Ortskenntnis aus Prenzlauer Berg

Unser Betrieb sitzt in der Kollwitzstraße und ist in allen Berliner Bezirken im Einsatz. Wir kennen die Unterschiede zwischen engen Altbaugehwegen im Zentrum und breiten Siedlungsstraßen am Stadtrand und planen Personal sowie Arbeitsgerät für jede Tour passend zur Bebauung.

Touren statt Einzelfahrten

Mit GPS-gestützter Routenplanung bündeln wir benachbarte Grundstücke zu festen Touren. Das spart Wege, verkürzt die Zeit bis zum ersten Räumgang und sorgt dafür, dass Ihr Bürgersteig nicht zufällig erst am späten Vormittag an der Reihe ist.

Geschulte Einsatzkräfte

Unsere Mitarbeiter wissen, wohin Schnee geschoben werden darf, welche Breite gefordert ist und warum Salz auf dem Gehweg nichts verloren hat. Diese Kenntnisse verhindern genau jene Fehler, die bei Kontrollen des Ordnungsamts regelmäßig auffallen und im Ernstfall teuer werden können.

Transparente Kalkulation

Nach einer kostenfreien Besichtigung erhalten Sie ein Festpreisangebot, das sich an Ihren tatsächlichen Frontmetern orientiert. Wir arbeiten ohne Pauschalannahmen aus dem Katalog und ohne nachträgliche Aufschläge für schneereiche Monate oder unerwartete Nachteinsätze. So wissen Sie bereits im Herbst, welcher Betrag im Winter fällig wird.

Bereitschaft rund um die Uhr

Schnee hält sich an keine Bürozeiten, und Glatteis bildet sich oft in den frühen Morgenstunden. Unsere 24/7-Einsatzbereitschaft bei Schneefall und Eisbildung sorgt dafür, dass auch Glätte durch überfrierende Nässe am Sonntagmorgen beseitigt wird, bevor die ersten Spaziergänger unterwegs sind.

24/7Bereitschaftbei Schneefall und Eis
7 UhrRäumfristNachtschnee beseitigt
3 Mio.EuroBetriebshaftpflicht
12Bezirkeganz Berlin im Einsatz
Worauf es ankommtSo setzen wir es umIhr Nutzen
Pünktlich geräumter BürgersteigNachtschnee wird vor 7 Uhr abgearbeitetGesetzliche Frist sicher eingehalten
Korrekte Mindestbreite je StraßeVermessung und Einstufung bei der BegehungKeine Beanstandung durch das Ordnungsamt
Zulässiges Streumittel auf GehwegenSplitt, Sand oder Granulat statt SalzBäume und Pflaster bleiben geschützt
Nachweisbare Kontrolle des DienstesDigitales Protokoll nach jedem RäumgangÜberwachungspflicht als Eigentümer erfüllt
Planbare Kosten über die SaisonFestpreis pro laufendem Meter und MonatKein Kostensprung im schneereichen Winter

Streusalz ist auf Gehwegen tabu – womit wir abstumpfen

Auf Berliner Gehwegen sind Auftaumittel wie Streusalz grundsätzlich verboten. Erlaubt sind abstumpfende Stoffe, die die Oberfläche griffig machen, ohne Bäume, Pflaster und Hundepfoten zu schädigen. Wir verwenden umweltschonende Streumittel wie Splitt, Sand oder Granulat und wählen die Körnung passend zum Belag.

Neue Ausnahmeregel seit 2026
  • Für die Gehwegräumung wichtig: Seit der Gesetzesänderung vom 26.02.2026 darf die Senatsverwaltung bei extremer Glätte zeitlich befristete Ausnahmen vom Salzverbot erlauben.
  • Eine solche Ausnahme gilt nur, wenn sie offiziell angeordnet ist – eigenmächtiges Salzen bleibt unzulässig.
  • Wir richten uns ausschließlich nach der jeweils gültigen Anordnung.

Warum Salz so problematisch ist und welche Ausnahmen gelten, fasst der Beitrag Ist Streusalz in Berlin verboten? zusammen. Für Sie bedeutet das: Bei uns gibt es keine Diskussion mit dem Ordnungsamt über weiße Ränder auf dem Pflaster.

Welche Folgen ein nicht geräumter Gehweg haben kann

Das häufigste Risiko ist nicht das Bußgeld, sondern der Sturz eines Passanten. Rutscht jemand vor Ihrem Haus aus und verletzt sich, drohen zivilrechtliche Ansprüche nach § 823 BGB – Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld. Bei schweren Verletzungen kann zusätzlich ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden.

Daneben stehen die behördlichen Folgen. Die Ordnungsämter können ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Seit der Gesetzesänderung 2026 kann der Senat bei Versäumnissen außerdem Ersatzvornahmen durch die Bezirke oder die BSR anordnen; die Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Wie das abläuft, erklärt der Ratgeber Ersatzvornahme: Wenn Bezirk oder BSR für Sie räumen.

  • Festgetretener Schnee, der nachts zu Eis gefriert, ist die häufigste Sturzursache.
  • Ein zu schmaler Streifen zwingt Fußgänger auf ungeräumte Ränder.
  • Schneehaufen vor Hydranten oder Gullys behindern Feuerwehr und Abfluss beim Tauwetter.

Mit einem beauftragten Fachbetrieb und lückenloser Dokumentation stehen Sie in all diesen Fällen deutlich besser da. Zusätzlich sichert unsere Betriebshaftpflicht bei der DEVK Personen- und Sachschäden bis 3.000.000 € ab.

Preise pro laufendem Meter Gehweg

Abgerechnet wird nach Frontmetern, also der Länge des räumpflichtigen Gehwegs entlang Ihrer Grundstücksgrenze. Wo der Preis in der Spanne landet, hängt von mehreren Faktoren ab: geforderte Breite, Eckseiten, Hindernisse wie Baumscheiben oder Fahrradständer, Belag und Lage auf unseren Touren.

LeistungRichtpreis nettoAbrechnung
Saisonbetreuung Bürgersteig1,80–3,00 €pro laufendem Meter und Monat, November bis März
Einzeleinsatz auf Abruf (kleine Fläche)25–45 €pro Einsatz
Notfall- und Soforteinsatzab 50 € pauschalzzgl. Fläche
Streumaterialals Pauschale oder nach tatsächlichem Verbrauchabhängig vom gewählten Streumittel

Rechenbeispiel Eckgrundstück

Nehmen wir ein Mehrfamilienhaus an einer Weißenseer Straßenecke: Der zu räumende Gehweg misst 22 m entlang der Hauptstraße und 14 m entlang der Seitenstraße, insgesamt also 36 laufende Meter. Bei einem Satz von 2,20 € ergibt sich: 36 m × 2,20 € × 5 Monate = 396 € netto pro Saison. Umgelegt auf zwölf Wohnungen sind das 33 € je Einheit und Winter.

Ein Reihenhaus mit 9 m Front an einer ruhigen Wohnstraße liegt eher am unteren Ende: 9 m × 1,80 € × 5 Monate = 81 € für die gesamte Saison. Verbindlich ist immer das Festpreisangebot nach der kostenfreien Flächenanalyse – ohne versteckte Zuschläge für Nachteinsätze oder zusätzliche Runden. Ob sich eine Saisonpauschale lohnt, zeigt der Winterdienst-Saisonvertrag.

Ablauf: Von der Anfrage bis zum ersten Räumgang

  1. Anfrage: Sie nennen uns Adresse, ungefähre Frontlänge und besondere Wünsche – telefonisch, per E-Mail oder über das Angebotsformular.
  2. Begehung: Wir vermessen die Gehwegstrecke vor Ort, prüfen Straßenkategorie und geforderte Breite und notieren Hindernisse.
  3. Festpreisangebot: Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Meterpreis, Laufzeit und Leistungsumfang.
  4. Vertrag und Einweisung: Wir legen Schneeablageplätze fest und hinterlegen Ihren persönlichen Ansprechpartner.
  5. Saisonstart: Ihr Grundstück wird in die GPS-Tourenplanung aufgenommen.
  6. Einsatz: Bei Schneefall oder Glätte rücken wir aus – nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
  7. Nachweis: Jedes Protokoll steht Ihnen digital zur Verfügung, etwa für die Betriebskostenabrechnung.

Am besten melden Sie sich bereits im Herbst. Dann ist die Begehung bei trockenem Wetter möglich, und Ihr Grundstück ist bei der ersten Frostnacht schon fest eingeplant.

Häufige Fehler von Anliegern – und eine kurze Checkliste

Viele Probleme entstehen nicht durch Nachlässigkeit, sondern durch Missverständnisse. Ein Klassiker: Der Schnee wird morgens geräumt, mittags taut die Sonne die Ränder an, und abends ist der Weg spiegelglatt. Ebenso verbreitet ist der Irrtum, die BSR kümmere sich um den Bürgersteig, sobald sie mit dem Räumfahrzeug auf der Fahrbahn vorbeigekommen ist.

  • Schnee auf die Fahrbahn oder den Radweg zu schieben, ist unzulässig.
  • Ein Schild „Kein Winterdienst“ entbindet auf öffentlichem Gehweg nicht von der Pflicht.
  • Wer den Dienst überträgt und nie nachschaut, verletzt die Überwachungspflicht.
Checkliste für Ihren Bürgersteig
  • Frontlänge inklusive Eckseiten bekannt?
  • Geforderte Breite für Ihre Straße geprüft?
  • Ablageplatz für Schnee festgelegt, der keine Hydranten verdeckt?
  • Salzfreies Streumittel vorhanden?
  • Vertretung für Urlaub und Krankheit geregelt?
  • Einsätze nachvollziehbar dokumentiert?

Wie Sie einen beauftragten Dienst sinnvoll überwachen, ohne jeden Morgen selbst vor die Tür zu gehen, steht im Ratgeber Winterdienst übertragen: So kontrollieren Sie richtig.

Bürgersteige von Charlottenburg bis Neukölln zuverlässig frei

Die Anforderungen an Gehwege unterscheiden sich in Berlin von Straße zu Straße. Am Kurfürstendamm in Charlottenburg kann eine Breite bis drei Meter gefordert sein, an der Karl-Marx-Straße in Neukölln sind es meist anderthalb Meter. In Prenzlauer Berg erschweren schmale Altbaugehwege mit Kellerschächten das Räumen, während in Mahlsdorf und Kladow lange Siedlungsfronten zu bewältigen sind. Für Eckhäuser in Friedrichshain planen wir beide Straßenseiten ein. Einen Überblick über alle Bezirke liefert die Seite Einsatzgebiete.

Häufige Fragen

Wer muss in Berlin den Gehweg vor dem Haus räumen?

Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz sind die Anlieger verpflichtet, in der Regel also die Grundstückseigentümer. Sie können die Aufgabe per Mietvertrag auf Mieter oder per Auftrag auf eine Firma übertragen. Die Verantwortung für Auswahl und Überwachung bleibt beim Eigentümer. Die BSR räumt Fahrbahnen und Überwege, nicht aber den Bürgersteig vor Wohn- und Geschäftshäusern.

Bis wann muss der Bürgersteig morgens geräumt sein?

Grundsätzlich gilt: unverzüglich nach dem Ende des Schneefalls. Schneit es nach 20 Uhr, muss die Fläche bis 7 Uhr am nächsten Morgen frei sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall ist mehrfach zu räumen, Glätte ist sofort nach ihrem Entstehen zu beseitigen.

Wie breit muss ich räumen?

Auf normalen Wohnstraßen reicht meist ein Meter. An Hauptverkehrsstraßen und vielen Geschäftsstraßen werden 1,5 m verlangt, an Orten mit sehr hohem Fußverkehr wie dem Kurfürstendamm bis 3 m. Maßgeblich ist das Fußgängeraufkommen. Wir klären die Anforderung für Ihre Adresse bei der kostenlosen Begehung.

Darf ich auf dem Gehweg Streusalz verwenden?

Nein, auf Berliner Gehwegen ist Streusalz grundsätzlich verboten. Zulässig sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Für Gehwege hat die Senatsverwaltung seit Februar 2026 die Möglichkeit, bei extremer Glätte befristete Ausnahmen anzuordnen. Solange keine solche Anordnung gilt, bleibt es beim Verbot – daran halten wir uns konsequent.

Was kostet die Betreuung meines Bürgersteigs pro Winter?

Für die Gehwegräumung rechnen wir mit Richtwerten zwischen 1,80 und 3,00 € netto je laufendem Meter Gehweg und Monat. Bei 20 m Front und 2,50 € ergeben sich für fünf Monate 250 €. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach der kostenfreien Besichtigung, ohne Zuschläge für Nacht- oder Wochenendeinsätze.

Muss ich bei einem Eckgrundstück beide Seiten räumen?

Ja, die Anliegerpflicht erstreckt sich auf alle Gehwege, die an Ihr Grundstück grenzen. Bei Ecklagen kommen dadurch oft doppelt so viele Frontmeter zusammen. Wir erfassen beide Seiten einschließlich der Ecke und planen sie als zusammenhängende Strecke ein, damit kein Abschnitt vergessen wird.

Bin ich nach der Beauftragung komplett aus der Haftung?

Nicht vollständig. Mit der Übertragung geht die Ausführung auf uns über, Sie bleiben aber zur sorgfältigen Auswahl und Kontrolle verpflichtet. Unsere digitalen Einsatzprotokolle machen diese Aufsicht deutlich einfacher. Wie die Haftung im Einzelfall verteilt ist, sollten Sie bei Bedarf rechtlich prüfen lassen.

Unverbindliche Anfrage

Anfrage: Wir sehen uns die Fläche kostenlos an

Nennen Sie uns Adresse, Flächenart und ungefähre Größe. Wir melden uns zeitnah mit einem Termin für die kostenlose Flächenanalyse oder – bei klaren Angaben – direkt mit einem Festpreis für die Saison.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Festpreis ohne versteckte Zuschläge
  • Ihre Daten nutzen wir nur für Ihre Anfrage

info@rat-winterdienst.de030 201 64 24 81

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RAT Winterdienst · 24/7 bei Schnee und Glätte

Geräumt und gestreut, bevor der Tag beginnt

Kostenlose Flächenanalyse in allen zwölf Berliner Bezirken, Festpreis ohne versteckte Zuschläge und ein digitales Protokoll nach jedem Einsatz – für Hausverwaltungen, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen und Privat.

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