Räum- und Streupflicht Berlin

Ersatzvornahme: Wenn Bezirk oder BSR für Sie räumen

Eine Ersatzvornahme im Winterdienst bedeutet: Die Behörde lässt einen ungeräumten Gehweg durch Dritte räumen und stellt Ihnen die Kosten per Bescheid in Rechnung. In Berlin kann das der Bezirk veranlassen, seit Februar 2026 kann bei Versäumnissen zudem der Senat Einsätze durch Bezirke oder BSR anordnen. Vermeiden lässt sich das nur durch eine verlässlich organisierte Räumung.

Illustration: Kleines Räumfahrzeug räumt im Schneefall den Gehweg vor einer Baulücke mit Bauzaun
Leerstehende Grundstücke und Baulücken gehören zu den häufigsten Fällen, in denen Behörden einen Dritten mit der Räumung beauftragen.
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Ersatzvornahme ist keine Strafe, sondern die Räumung durch Dritte auf Ihre Kosten.
  • Bei akuter Gefahr kann sie ohne vorherige Androhung erfolgen.
  • Seit Februar 2026 kann auch der Senat Ersatzvornahmen anordnen.
  • Kostenbescheide sind fristgebunden – zeitnah prüfen und Belege sichern.
  • Ein vor Saisonbeginn geschlossener Vertrag ist deutlich günstiger als jeder Noteinsatz.

Was eine Ersatzvornahme rechtlich ist

Die Ersatzvornahme ist ein Zwangsmittel des Verwaltungsrechts. Sie kommt zum Einsatz, wenn jemand eine Pflicht nicht erfüllt, die auch ein anderer an seiner Stelle erledigen kann – eine sogenannte vertretbare Handlung. Schnee schieben und abstumpfend streuen gehört eindeutig dazu.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Bußgeld: Die Ersatzvornahme bestraft nicht, sie stellt den sicheren Zustand her. Deshalb schließen sich beide nicht aus. Ein Eigentümer kann für denselben Glättetag einen Bußgeldbescheid und eine Kostenrechnung erhalten. Welche weiteren Konsequenzen ein versäumter Winterdienst haben kann, zeigt der Überblick Schnee nicht geräumt: Folgen in Berlin.

Die Pflicht selbst ergibt sich aus dem Berliner Straßenreinigungsgesetz; wie die Winterregeln dort im Einzelnen aufgebaut sind, erläutert unser Beitrag zum Straßenreinigungsgesetz. Mit der Änderung, die das Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2026 beschlossen hat, kann der Senat bei Versäumnissen außerdem Ersatzvornahmen durch Bezirke oder BSR anordnen. Die Kosten tragen die Eigentümer.

Zwei Wege: angedrohte Ersatzvornahme und sofortiger Vollzug

In der Praxis gibt es zwei Konstellationen, die sich vor allem im Tempo unterscheiden.

Der reguläre Weg mit Androhung

Die Behörde fordert den Pflichtigen zunächst schriftlich auf, die Fläche zu räumen, setzt eine Frist und kündigt an, dass sie andernfalls einen Dritten beauftragt. Diese Variante ist typisch bei Grundstücken, die schon mehrfach aufgefallen sind, oder bei Flächen, die über längere Zeit vereist bleiben. Nutzen Sie die Frist: Wer innerhalb der gesetzten Zeit räumt und das belegt, verhindert den kostenpflichtigen Einsatz vollständig.

Der sofortige Vollzug bei akuter Gefahr

Liegt eine dringende Gefahr vor – etwa ein spiegelglatter Gehweg vor einer Schule, einer Haltestelle oder einem Pflegeheim –, darf die Behörde nach allgemeinem Verwaltungsvollstreckungsrecht auch ohne vorherige Androhung handeln. Der Eigentümer erfährt dann oft erst durch den Kostenbescheid von dem Einsatz.

Keine Vorwarnung garantiert

Verlassen Sie sich nicht darauf, vor einer Ersatzvornahme benachrichtigt zu werden. Gerade bei Blitzeis oder Eisregen ist der sofortige Vollzug der wahrscheinlichere Weg.

Ablauf Schritt für Schritt: von der Feststellung bis zum Kostenbescheid

Die folgende Abfolge zeigt den typischen Weg einer Ersatzvornahme. Einzelne Schritte können beim sofortigen Vollzug entfallen oder zusammenfallen.

  1. Feststellung: Das Ordnungsamt stellt bei einer Kontrolle oder nach einer Meldung fest, dass der Gehweg nicht geräumt oder gestreut ist, und dokumentiert den Zustand.
  2. Ermittlung des Pflichtigen: Über das Grundbuch wird der Eigentümer bzw. Erbbau- oder Nießbrauchsberechtigte bestimmt.
  3. Anordnung und Androhung: Schriftliche Aufforderung mit Frist und Hinweis auf die Ersatzvornahme – entfällt bei akuter Gefahr.
  4. Beauftragung: Läuft die Frist ungenutzt ab, beauftragt die Behörde die BSR oder ein Unternehmen.
  5. Durchführung: Die Fläche wird geräumt und abgestumpft, der Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Umfang protokolliert.
  6. Kostenbescheid: Der Pflichtige erhält einen Bescheid über die entstandenen Kosten mit Rechtsbehelfsbelehrung.
  7. Zahlung oder Widerspruch: Sie zahlen innerhalb der gesetzten Frist oder legen fristgerecht Widerspruch ein.

Wenn Sie den Einsatz selbst beobachten

Treffen Sie zufällig auf die beauftragte Räumkolonne, behindern Sie die Arbeit nicht. Notieren Sie stattdessen Uhrzeit, Fahrzeugkennzeichen oder Firmenaufschrift und fotografieren Sie den Zustand vor und nach dem Einsatz. Diese Angaben helfen später, den abgerechneten Umfang mit der tatsächlich geleisteten Arbeit abzugleichen – etwa wenn nur ein schmaler Streifen geräumt, aber die volle Grundstücksbreite berechnet wurde.

Zwischen Einsatz und Bescheid können Wochen vergehen. Halten Sie deshalb auch eigene Aufzeichnungen über Räumzeiten so lange auf, bis die Saison sicher abgeschlossen ist.

Illustration: Eigentümer und Einsatzleiter besprechen vor einem Reihenhaus den Räumplan für den Winter
Vorsorge statt Kostenbescheid: Wer Flächen, Vertretung und Einsatzzeiten vor dem ersten Frost festlegt, gibt der Behörde keinen Anlass zum Eingreifen.

Welche Kosten auf Eigentümer zukommen

Abgerechnet werden die tatsächlich entstandenen Kosten. Feste Sätze, die für ganz Berlin gelten, sind öffentlich nicht bekannt; wir nennen deshalb keine Beträge für behördliche Einsätze. Typische Positionen eines Kostenbescheids sind:

PositionWas dahintersteckt
PersonalEinsatzzeit der Räumkräfte, oft einschließlich Anfahrt
TechnikRäumgerät oder Kleinfahrzeug, das für die Fläche eingesetzt wurde
StreumittelSplitt, Sand oder Granulat nach Verbrauch
VerwaltungsaufwandBearbeitung, Bescheiderstellung, ggf. Gebühren und Auslagen

Ein Einzeleinsatz, der kurzfristig angeordnet wird, ist in aller Regel teurer als dieselbe Leistung im Rahmen einer geplanten Saisonbetreuung – denn Kleinstaufträge tragen Anfahrt und Verwaltung allein.

Rechenbeispiel: vorgesorgt statt nachbezahlt

Ein Reihenendhaus in Mariendorf hat 20 m Gehweg vor dem Grundstück. Bei einer Saisonpauschale von 2,40 € pro laufendem Meter und Monat ergeben sich für November bis März 20 m × 2,40 € × 5 Monate = 240 € netto für die gesamte Saison. Zum Vergleich: Ein einzelner Notfalleinsatz bei einem Fachbetrieb beginnt bereits bei 50 € pauschal zuzüglich Fläche – und bei einer behördlichen Ersatzvornahme kommt der Verwaltungsaufwand noch hinzu.

Den Kostenbescheid prüfen und Widerspruch einlegen

Ein Kostenbescheid ist ein Verwaltungsakt. Er wird bestandskräftig, wenn Sie nicht innerhalb der Frist reagieren, die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannt ist – in der Regel ein Monat nach Bekanntgabe. Prüfen Sie den Bescheid deshalb zeitnah anhand dieser Punkte:

Prüfpunkte im Kostenbescheid
  • Sind Sie überhaupt der Pflichtige – oder ist das Grundstück verkauft, vererbt oder mit einem Erbbaurecht belastet?
  • Stimmen Datum und Uhrzeit? War die gesetzliche Räumfrist zu diesem Zeitpunkt schon abgelaufen?
  • Passt die abgerechnete Fläche zur tatsächlichen Gehweglänge vor Ihrem Grundstück?
  • Wurde eine Androhung verschickt – und falls nicht: Lag wirklich eine akute Gefahr vor?
  • Sind die Kostenpositionen einzeln nachvollziehbar aufgeführt?

Haben Sie nachweislich rechtzeitig geräumt, sind Ihre eigenen Protokolle, Fotos mit Zeitstempel oder die Einsatzberichte Ihres Dienstleisters das wichtigste Beweismittel. Ob Sie trotz Widerspruch zunächst zahlen müssen, hängt von der Art des Bescheids ab; das sollten Sie im Einzelfall rechtlich prüfen lassen.

Rückgriff auf Mieter, Hausmeister oder Dienstleister

Die Behörde hält sich an den Eigentümer, auch wenn er die Räumung vertraglich weitergegeben hat. Ob er die Kosten anschließend weiterreichen kann, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.

  • Beauftragte Firma: Hat der Dienstleister einen vereinbarten Einsatz versäumt, kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht. Voraussetzung ist ein Vertrag, der Flächen, Auslösebedingungen und Einsatzzeiten eindeutig festlegt.
  • Mieter mit übertragener Räumpflicht: Ein Rückgriff ist denkbar, setzt aber eine wirksame Übertragung im Mietvertrag voraus. Ein Aushang im Treppenhaus reicht dafür in der Regel nicht.
  • Hausmeister: Hier entscheidet der Arbeits- oder Dienstvertrag, ob und in welchem Umfang er haftet.

Als Betriebskosten auf Mieter umlegen lassen sich die Kosten einer Ersatzvornahme in aller Regel nicht, weil sie durch ein Versäumnis entstanden sind und nicht durch die laufende Bewirtschaftung. Auch das ist eine Frage des Einzelfalls.

Wer besonders häufig betroffen ist

Ersatzvornahmen treffen selten Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und morgens zur Schaufel greifen. Auffällig oft geht es um Grundstücke, bei denen niemand vor Ort ist:

  • leerstehende Gebäude und Baulücken mit Bauzaun
  • Erbengemeinschaften, bei denen die Zuständigkeit ungeklärt ist
  • Eigentümer, die im Ausland oder weit außerhalb Berlins leben
  • Gewerbeflächen, deren Mieter ausgezogen ist
  • Häuser, bei denen der Winterdienstvertrag zum Saisonbeginn ausgelaufen ist

Sonderfall Eigentümerwechsel

Wird ein Grundstück im Winter verkauft, geht die Anliegerpflicht mit der Eintragung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer über. In der Zeit zwischen Kaufvertrag und Umschreibung ist für Außenstehende oft nicht erkennbar, wer räumen muss. Ein Kaufvertrag sollte deshalb ausdrücklich regeln, wer ab Übergabe von Besitz, Nutzen und Lasten den Winterdienst organisiert und eventuelle Kosten trägt.

Gemeinsam ist diesen Fällen, dass bis zum ersten Schneefall niemand bemerkt, dass die Räumung nicht organisiert ist. Wann ein Auftrag spätestens stehen sollte, damit genau das nicht passiert, lesen Sie im Ratgeber Wann sollte man einen Winterdienst beauftragen?.

Vorsorge-Checkliste vor dem ersten Frost

So vermeiden Sie die Ersatzvornahme
  • Bis Ende Oktober klären, wer in der kommenden Saison räumt – mit Namen und Telefonnummer
  • Vertretung für Krankheit, Urlaub und Feiertage schriftlich festlegen
  • Gehweglänge und Mindestbreite je Straßenseite notieren, bei Eckgrundstücken beide Seiten
  • Streumittelvorrat ohne Auftaumittel auf dem Grundstück lagern
  • Nachweise über jeden Einsatz sammeln und bis nach Ablauf aller Fristen aufbewahren
  • Bei Leerstand oder Eigentümerwechsel die Zuständigkeit aktiv übergeben

Wer die Räumung nicht selbst übernehmen kann oder will, schließt sie am besten vor Saisonbeginn verbindlich ab. Ein Winterdienst-Saisonvertrag deckt die Monate November bis März ab; für reine Bürgersteigflächen gibt es die Gehwegräumung. Ist es bereits glatt und niemand zuständig, schafft der Winterdienst-Notdienst kurzfristig Abhilfe.

Stand: Oktober 2026. Die Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung; Bescheide und Fristen sollten im Einzelfall rechtlich geprüft werden.

Häufige Fragen

Muss mich die Behörde vor einer Ersatzvornahme warnen?

Im Regelfall wird die Ersatzvornahme angedroht und eine Frist gesetzt. Bei akuter Gefahr kann die Behörde aber sofort handeln und Sie erst nachträglich über den Kostenbescheid informieren.

Kann ich zusätzlich ein Bußgeld bekommen?

Ja. Die Ersatzvornahme beseitigt die Gefahr, das Bußgeld ahndet den Verstoß. Beide Verfahren laufen unabhängig voneinander.

Was mache ich, wenn ich doch rechtzeitig geräumt hatte?

Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein und fügen Sie Belege bei – Fotos mit Zeitstempel, eigene Protokolle oder Einsatzberichte Ihres Dienstleisters. Ohne solche Nachweise ist es schwer, den Bescheid anzugreifen.

Darf die BSR einfach auf meinem Gehweg räumen?

Die BSR räumt Fahrbahnen, Radstreifen und Überwege ohnehin. Auf dem Gehweg vor Ihrem Grundstück wird sie im Rahmen einer Ersatzvornahme nur im Auftrag tätig, wenn die Behörde dies anordnet.

Redaktion RAT Winterdienst

Unsere Ratgeber entstehen aus der Praxis des Berliner Winterdienstes: Was sich auf Gehwegen, Höfen, Parkplätzen und Zufahrten bewährt, schreiben wir verständlich auf. Rechtliche Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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