Ja, wir übernehmen die Gehwegreinigung in Berlin – mit kostenfreier Flächenanalyse
Ein gepflegter Bürgersteig ist die Visitenkarte jedes Hauses und prägt den ersten Eindruck von Mietern, Kunden und Besuchern. Für viele Berliner Eigentümer ist er darüber hinaus eine gesetzliche Aufgabe: Liegt das Grundstück an einer Straße, die im Straßenreinigungsverzeichnis der Kategorie C zugeordnet ist, kommt keine Kehrmaschine der BSR vorbei. Dann müssen die Anlieger selbst dafür sorgen, dass Papier, Kippen, Scherben, Hundekot, Unkraut und Schmutz verschwinden – das ganze Jahr über und nicht nur, wenn es schneit. Einen Überblick über alle Bausteine finden Sie auf der Startseite zum Winterdienst Berlin.
Genau hier setzen wir an. Unsere geschulten Einsatzkräfte reinigen den öffentlichen Gehweg vor Ihrem Grundstück im vereinbarten Rhythmus, entfernen Bewuchs aus Pflasterfugen ohne chemische Mittel und halten Rinnsteine frei, damit Regenwasser abfließen kann. Jeder Termin landet mit Datum und Uhrzeit in einem digitalen Protokoll. Dieses Protokoll kann als Nachweis dienen, falls das Ordnungsamt nachfragt oder ein Passant nach einem Sturz Ansprüche stellt.
Auch an Straßen, die von der BSR gereinigt werden, kann eine zusätzliche Gehwegreinigung sinnvoll sein – etwa vor Ladengeschäften, Praxen oder Hoteleingängen, die schon vor dem nächsten BSR-Turnus einladend aussehen sollen. Wir prüfen mit Ihnen, welche Pflicht für Ihre Adresse gilt, und erstellen nach einer kostenfreien Besichtigung ein Festpreisangebot ohne versteckte Zuschläge.
Leistungsumfang der ganzjährigen Bürgersteigpflege
Ein Reinigungstermin folgt bei uns einer festen Abfolge. Zuerst sammeln wir grobe Abfälle ein, dann wird die Fläche gekehrt, anschließend folgen Fugen, Baumscheibenränder und Rinnstein. Was dabei anfällt, verlassen wir nicht am Straßenrand, sondern nehmen es mit oder geben es in die dafür vorgesehenen Behälter.
| Arbeitsschritt | Was wir erledigen | Häufigkeit (Beispiel) |
|---|---|---|
| Abfälle einsammeln | Papier, Verpackungen, Zigarettenkippen, Glasscherben | bei jedem Termin |
| Kehren | Sand, Staub und Kehricht bis zur Bordsteinkante | bei jedem Termin |
| Fugenpflege | Wildkräuter und Moos mechanisch oder thermisch entfernen | April bis Oktober monatlich |
| Rinnstein | Ablagerungen entfernen, Abfluss zum Straßeneinlauf sichern | monatlich |
| Verunreinigungen | Hundekot, Erbrochenes, Getränkereste beseitigen | bei Bedarf |
| Dokumentation | Protokoll mit Datum, Uhrzeit und Fotos auf Wunsch | bei jedem Termin |
Saisonale Sonderaufgaben greifen wir gezielt auf, ohne sie mit der Grundreinigung zu vermischen. Im Herbst übernimmt unsere Laubräumung die großen Blattmengen, im Frühjahr kümmert sich die Splittbeseitigung um das Streugut der vergangenen Saison. So bleibt der reguläre Termin kurz, planbar und günstig.
Reinigungsklassen: Wer in Berlin für den Gehweg zuständig ist
Ob Sie selbst kehren müssen, steht nicht im Grundbuch, sondern im Straßenreinigungsverzeichnis. Das Berliner Straßenreinigungsgesetz teilt die Straßen der Stadt in Verzeichnisse und Reinigungsklassen ein. Nach aktuellem Stand gilt vereinfacht:
- Verzeichnisse A und B: Die BSR reinigt Fahrbahn und Gehweg in einem festgelegten Turnus. Die Häufigkeit ergibt sich aus der Reinigungsklasse. Die Eigentümer zahlen dafür Straßenreinigungsentgelte.
- Verzeichnis C: Hier reinigt die BSR nicht. Die Anlieger sind selbst verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Grundstück sauber zu halten; in diesen Straßen kann die Pflicht nach § 4 Abs. 4 StrReinG auch weitere Teile des Straßenlandes umfassen.
Kategorie-C-Straßen finden sich vor allem in Siedlungsgebieten am Stadtrand, in Privatstraßen mit öffentlichem Verkehr und in ruhigen Anliegerstraßen. Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, lässt sich über das Verzeichnis oder beim Bezirksamt klären. Die Regeln für den Winter erläutert unser Ratgeber zum Berliner Straßenreinigungsgesetz.
- Die Reinigungspflicht darf an eine geeignete Firma übertragen werden.
- Der Eigentümer muss den Dienstleister sorgfältig auswählen und stichprobenartig kontrollieren.
- Ein schriftlicher Vertrag mit klar beschriebenen Flächen schafft Klarheit für beide Seiten.
Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen, etwa Eckgrundstücken mit zwei Straßenfronten unterschiedlicher Kategorie, empfehlen wir eine Prüfung im Einzelfall.
- 1AnfrageFormular, Telefon oder E-Mail – mit Adresse und Flächenart
- 2Flächenanalysekostenlos vor Ort · nach Vereinbarung, auch frühmorgens
- 3AngebotPreis auf Anfrage nach kostenloser Besichtigung – verbindlich ist das schriftliche Angebot
- 4Einsatz24/7-Bereitschaft bei Schnee und Glätte · ganzjährig, wöchentlich bis monatlich
BSR-Entgelt oder Eigenleistung – ein ehrlicher Vergleich
Viele Eigentümer fragen uns, ob sich eine Firma lohnt, wenn doch ohnehin Entgelte an die BSR fließen. Die Antwort hängt von der Kategorie ab.
Straßen in den Verzeichnissen A und B
Hier ist die Grundreinigung bereits über die Entgelte abgedeckt. Ein zusätzlicher Auftrag lohnt sich nur, wenn Sie einen höheren Standard brauchen als der BSR-Turnus liefert: vor einem Café mit Außenbestuhlung, vor einer Arztpraxis mit Patientenverkehr oder vor einem Geschäft, das jeden Morgen um acht Uhr einladend aussehen soll. Wer seinen Gehweg durch Gewerbe, Baustelle oder Veranstaltung außergewöhnlich verschmutzt, muss diese Verunreinigung ohnehin selbst beseitigen.
Straßen im Verzeichnis C
Hier zahlen Sie kein Reinigungsentgelt, tragen aber die volle Pflicht. Die Rechnung lautet also nicht Entgelt gegen Firma, sondern eigene Zeit gegen Firma. Rechnen Sie ehrlich: Wer alle zwei Wochen eine Stunde kehrt und im Sommer Fugen kratzt, kommt übers Jahr auf eine beachtliche Stundenzahl – zuzüglich Besen, Fugenkratzer und Entsorgung. Hinzu kommen Urlaubszeiten, Krankheit und das Haftungsrisiko, wenn ein Termin ausfällt.
- Sie nicht im Haus wohnen oder viel unterwegs sind,
- ein Mehrfamilienhaus mit wechselnden Mietern betreut wird,
- ein Gewerbe auf ein gepflegtes Umfeld angewiesen ist,
- Sie einen Nachweis für Kontrollen und Abrechnung brauchen.
Für welche Objekte und Kunden wir den Bürgersteig pflegen
Unsere Auftraggeber sind so verschieden wie die Berliner Straßen selbst. Gemeinsam ist ihnen, dass sie die Pflege des Gehwegs zuverlässig abgeben möchten:
- Hausverwaltungen mit mehreren Mehrfamilienhäusern, die einen einheitlichen Standard und gebündelte Abrechnung wünschen. Details zu Sammelaufträgen stehen auf unserer Seite für Verwalter von Wohnungsbeständen.
- Eigentümergemeinschaften, in denen sich niemand mehr für den Kehrplan zuständig fühlt.
- Einzelhandel und Gastronomie, bei denen der erste Eindruck vor der Tür über den Umsatz mitentscheidet.
- Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Schulen, deren Zugänge von Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen genutzt werden.
- Privateigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern in Kategorie-C-Straßen, etwa in Siedlungen am Stadtrand.
Bei größeren Objekten unterscheiden wir zwischen öffentlichem Gehweg und privaten Flächen wie Vorplatz, Hofzufahrt oder Stellplätzen. Beides kann in einem Vertrag stehen, wird aber getrennt aufgeführt. So sehen Verwaltungen auf einen Blick, welcher Anteil auf die Anliegerpflicht entfällt und welcher auf die freiwillige Pflege des Grundstücks.
Eckgrundstücke behandeln wir besonders aufmerksam, weil dort zwei Fronten und oft zwei unterschiedliche Reinigungsklassen zusammentreffen. Wie weit die Pflicht an solchen Lagen reicht, erklärt unser Ratgeber zum Eckgrundstück am Beispiel des Winters; für die übrigen Monate gilt diese Aufteilung sinngemäß.
Was die Vergabe an einen Dienstleister bringt
Kehren kann jeder – regelmäßig, gründlich und nachweisbar kehren ist eine andere Sache. Der größte Unterschied liegt in der Verlässlichkeit. Ein Turnusplan läuft unabhängig von Urlaub, Krankheit oder Mieterwechsel weiter. Ihr persönlicher Ansprechpartner kümmert sich darum, dass Ausweichtermine zeitnah geplant werden, etwa wenn ein Umzugswagen den Gehweg blockiert.
Hinzu kommt das passende Werkzeug. Für Fugen setzen wir Fugenbürsten, Fugenkratzer und auf geeigneten Belägen thermische Verfahren ein. Auf langen Gehwegabschnitten vor Gewerbeobjekten arbeiten wir mit handgeführten Kehrmaschinen, die den Staub möglichst wenig aufwirbeln. Auf empfindlichem Natursteinpflaster, wie es vor vielen Gründerzeithäusern liegt, verzichten wir bewusst auf rotierende Stahlbürsten.
Schließlich zählt die Beweislage. Unsere digitalen Einsatzprotokolle dokumentieren, wann gereinigt wurde. Stürzt jemand über eine lose Flasche oder rutscht auf Moos aus, hilft das Protokoll beim Nachweis, dass Sie Ihre Pflicht organisiert und den Dienstleister kontrolliert haben. Für Vermieter ist derselbe Beleg die Grundlage der Betriebskostenabrechnung, denn Straßenreinigung ist nach § 2 Nr. 8 BetrKV grundsätzlich umlagefähig, sofern der Mietvertrag das vorsieht. Hinweise zur Prüfung solcher Positionen gibt unser Beitrag zu den Nebenkosten.
Ihre Vorteile bei der Gehwegreinigung durch RAT
Ein sauberer Gehweg entsteht nicht durch eine große Aktion, sondern durch viele unscheinbare Termine. Diese zehn Punkte helfen, dass jeder davon wie vereinbart stattfindet.
- 01Zuständigkeit
Klarheit über Ihre Reinigungsklasse
Vor Vertragsbeginn prüfen wir, ob Ihre Straße in Verzeichnis A, B oder C liegt. So zahlen Sie nur für Leistungen, die rechtlich nötig oder ausdrücklich gewünscht sind, und vermeiden Doppelreinigungen neben der BSR.
- 02Turnus
Fester Rhythmus, auch im Urlaub
Ob wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich: Der Plan läuft weiter, wenn Sie im Urlaub sind oder Mieter wechseln. Fällt ein Termin auf einen Feiertag, holen wir ihn zeitnah nach.
- 03Nachweis
Protokoll für Ordnungsamt und Versicherer
Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit digital erfasst. Diese Dokumentation hilft bei Kontrollen des Ordnungsamts, bei Haftungsfragen nach einem Sturz und als Beleg in der Betriebskostenabrechnung. Auf Wunsch ergänzen wir Fotos der gereinigten Fläche.
- 04Fugenpflege
Unkraut entfernen ohne Herbizide
Wir arbeiten mit Fugenbürsten, Heißwasser und gezieltem Abflammen. Chemische Mittel sind auf befestigten Flächen grundsätzlich verboten und kommen bei uns nicht zum Einsatz – gut für Grundwasser, Haustiere und Straßenbäume.
- 05Haftungsschutz
DEVK-Haftpflicht bis drei Millionen
Für Personen- und Sachschäden besteht eine Betriebshaftpflicht bei der DEVK mit pauschal 3.000.000 €, für Vermögensschäden 500.000 €. Das schützt Sie, falls während unserer Arbeit ein Schaden an Dritten entsteht.
- 06Festpreisangebot
Kalkulierbare Kosten über das Jahr
Nach der kostenfreien Besichtigung erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot, das Turnus und Leistungsumfang klar beschreibt. Versteckte Zuschläge gibt es nicht; was der vereinbarte Rahmen umfasst, steht schriftlich im Angebot.
- 07Gewerbe
Saubere Zugänge am frühen Morgen
Für Läden, Praxen und Gastronomie planen wir Termine auf Wunsch in den frühen Morgenstunden. Kunden betreten so einen gepflegten Eingangsbereich, auch wenn der nächste Durchgang der BSR erst in einigen Tagen ansteht.
- 08Ganzjährig
Nahtlos in die Wintersaison
Wer die Bürgersteigpflege bei uns gebucht hat, ergänzt im November einfach Räumen und Streuen. Dieselbe Mannschaft kennt Gefälle, Stufen und Problemstellen und startet ohne erneute Einarbeitung. Schneit es, rücken wir auch nachts und am Wochenende aus.
- 09Ansprechpartner
Ein Kontakt für alle Objekte
Hausverwaltungen mit mehreren Liegenschaften stimmen sich mit einer festen Person ab. Sie bündelt Termine, nimmt Änderungen auf und beantwortet Fragen zu Rechnungen, statt dass jede Anfrage neu erklärt werden muss.
- 10Stadtgebiet
Routen durch alle zwölf Bezirke
GPS-gestützte Routenplanung verbindet benachbarte Adressen zu effizienten Touren. Das hält Anfahrtswege kurz, ob Ihr Haus in einer Siedlungsstraße in Mahlsdorf oder an einer Geschäftsstraße in Schöneberg liegt. Das erleichtert die Terminplanung, auch bei dichtem Verkehr.
Warum Anlieger und Hausverwaltungen in Berlin auf RAT setzen
Anliegerpflichten sind unspektakulär, aber dauerhaft. Gefragt ist deshalb ein Partner, der auch im zehnten Monat noch nach Plan arbeitet.
Rechtliche Einordnung vor dem Angebot
Wir beginnen nicht mit dem Besen, sondern mit der Frage, ob Sie überhaupt reinigen müssen. Liegt Ihre Straße im Verzeichnis A oder B, sagen wir Ihnen das offen und bieten nur die Zusatzpflege an, die Sie tatsächlich brauchen.
Ordentliche Belege statt Zettelwirtschaft
Digitale Protokolle ersetzen handschriftliche Listen im Hausflur. Verwaltungen können die Nachweise für Eigentümerversammlungen, Mieteranfragen oder Kontrollen des Ordnungsamts abrufen und nutzen sie zugleich, um den beauftragten Dienstleister zu überwachen. Abweichungen vom Turnus sind darin direkt erkennbar.
Schonung von Belag und Umwelt
Natursteinplatten vor Altbauten, Betonpflaster in Siedlungen, Asphalt an Gewerbeflächen: Für jeden Belag wählen wir passende Bürsten und Verfahren. Auf Herbizide verzichten wir vollständig, im Winter setzen wir umweltschonende Streumittel ein. Das schont Baumscheiben, Grundwasser und Hundepfoten.
Ein Vertrag über alle Jahreszeiten
Kehren, Fugenpflege, Laub im Herbst, Schnee und Glätte im Winter, Splitt im Frühjahr – auf Wunsch liegt alles in einer Hand. Das spart Abstimmungen zwischen mehreren Firmen und vermeidet Lücken an den Übergängen zwischen den Saisons.
Erreichbar bei Sonderfällen
Nach einem Straßenfest, einem Wasserrohrbruch oder einer Sperrmüllabholung braucht es oft einen Zusatztermin. Solche Sondereinsätze stimmt Ihr Ansprechpartner kurzfristig mit Ihnen ab und plant sie ein, ohne den regulären Turnus durcheinanderzubringen. Der Zusatzaufwand wird vorab genannt und separat abgerechnet.
| Worauf es ankommt | So setzen wir es um | Ihr Nutzen |
|---|---|---|
| Zuständigkeit vorab klären | Abgleich mit dem Berliner Straßenreinigungsverzeichnis | keine überflüssigen Doppelreinigungen neben der BSR |
| Regelmäßiger Rhythmus über alle Monate | fester Turnusplan unabhängig von Urlaub und Mieterwechsel | Pflicht klar geregelt, Termine belegbar |
| Fugen ohne Chemie freihalten | Bürsten, Heißwasser und gezieltes Abflammen | rechtskonform und schonend für Bäume |
| Belastbarer Nachweis jedes Termins | Zeitstempel für jeden Termin, Fotos auf Wunsch | Nachweis bei Haftungsfragen und Abrechnung |
| Übergang in den Winter | Räumen und Streuen ab November ergänzen | ein Ansprechpartner für das ganze Jahr |
Welche Probleme ein ungepflegter Gehweg verursacht
Ein verschmutzter Bürgersteig ist kein reines Schönheitsproblem. Die Folgen reichen von Ordnungswidrigkeitenverfahren bis zu Schäden an der Bausubstanz:
- Ordnungswidrigkeiten: Die Ordnungsämter der Bezirke kontrollieren die Anliegerpflichten und können Verfahren einleiten.
- Stolper- und Rutschgefahr: Moos, Algen und Wildkräuter machen Platten glatt, Flaschen und Scherben werden zur Falle.
- Haftung: Bei Personenschäden drohen zivilrechtliche Forderungen nach § 823 BGB.
- Pflasterschäden: Wurzeln in den Fugen heben Steine an, Kanten entstehen.
- Verstopfte Abläufe: Kehricht im Rinnstein staut Regenwasser, das im Winter überfriert.
- Ungeziefer: Liegengebliebene Essensreste ziehen Ratten und Tauben an.
Viele dieser Probleme entstehen schleichend. Eine Fuge, die im Mai noch harmlos aussieht, ist im September von Löwenzahn gesprengt. Ein Rinnstein, der im Oktober leicht verschlammt ist, wird im Januar zur Eisrinne. Regelmäßige Termine beugen genau dieser Entwicklung vor und sind auf Dauer günstiger als eine einmalige Grundsanierung nach Jahren der Vernachlässigung.
Welche Konsequenzen bei Versäumnissen im Winter konkret drohen, beschreibt der Ratgeber Schnee nicht geräumt – die Grundsätze zu Ersatzvornahme und Haftung gelten sinngemäß auch für die übrigen Monate.
Unkraut in Pflasterfugen: erlaubte Methoden
Besonders zwischen April und Oktober wächst in den Fugen alles, was Wind und Vögel dorthin tragen. Viele Eigentümer greifen dann zur Sprühflasche aus dem Baumarkt – ein Fehler mit rechtlichen Folgen. Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist der Einsatz von Herbiziden auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Hofeinfahrten und Terrassen grundsätzlich verboten. Auch Hausmittel wie Salz oder Essig sind dort keine zulässige Alternative.
Wir arbeiten deshalb ausschließlich mechanisch und thermisch:
| Methode | Geeignet für | Hinweis |
|---|---|---|
| Fugenkratzer und Fugenbürste | Beton- und Natursteinpflaster | entfernt Wurzeln, Wiederholung nötig |
| Maschinelle Fugenbürste | lange Gehwegabschnitte | schnell, nicht für lose Fugen |
| Heißwasser oder Heißschaum | Platten mit festen Fugen | wirkt bis in den Wurzelbereich |
| Abflammen | Einzelstellen fern von Hecken | nur bei geringer Brandgefahr |
Nach der Behandlung kehren wir die Reste ab und füllen auf Wunsch ausgespülte Fugen mit geeignetem Fugenmaterial nach. Dadurch findet neuer Bewuchs weniger Halt, und die Abstände zwischen den Fugenterminen werden länger.
Preise, Kostenfaktoren und Rechenbeispiel
Die Kosten richten sich nach der Länge der Grundstücksfront, dem Verschmutzungsgrad der Straße und dem gewünschten Rhythmus. Ein ruhiger Wohnweg in einer Siedlung verlangt weniger Aufwand als ein Abschnitt an einer belebten Einkaufsstraße mit Imbiss und Haltestelle.
| Leistung | Richtwert (netto) | Abrechnung |
|---|---|---|
| Reinigungstermin kleiner Abschnitt | auf Anfrage | pro Einsatz |
| Längere Fronten, Gewerbe, Wohnanlagen | nach Aufwand, Preis auf Anfrage | Festpreisangebot nach Besichtigung |
| Sofortreinigung nach Verschmutzung | Preis auf Anfrage | pro Einsatz |
| Räumen und Streuen im Winter | ab 1,80 € je lfd. Meter | pro Monat, Saison Nov.–März |
- Gehwegreinigung 20 m, zwei Termine pro Monat: Preis auf Anfrage nach Besichtigung
- Dazu Winterdienst November bis März: 20 m × ab 1,80 € × 5 Monate = ab 180 € netto
- Ganzjährige Betreuung: Winterdienst ab 180 € netto plus Reinigungstermine laut Angebot
Das Beispiel ist ohne Bindungswirkung: Wie oft gereinigt werden muss und wie aufwendig die Fläche ist, sehen wir erst vor Ort. Maßgeblich ist das Festpreisangebot, das wir nach der kostenfreien Flächenanalyse erstellen. Weitere Tarife finden Sie in der Preisübersicht. Ein Beispiel für die Umsetzung vor Ort beschreibt Winterdienst Rummelsburg.
Vom Erstkontakt zum ersten Kehrtermin
Damit die Übergabe Ihrer Pflicht reibungslos verläuft, gehen wir strukturiert vor:
- Kontakt: Adresse, Länge der Grundstücksfront und Ihre Wünsche erreichen uns per Telefon, E-Mail oder über das Anfrageformular.
- Prüfung der Zuständigkeit: Wir sehen nach, welchem Verzeichnis Ihre Straße zugeordnet ist, und besprechen, ob Pflicht- oder Zusatzreinigung vorliegt.
- Besichtigung: Vor Ort erfassen wir Belag, Fugen, Baumscheiben, Rinnstein und Besonderheiten wie Haltestellen.
- Angebot: Sie erhalten ein Festpreisangebot mit Turnus und Leistungsbeschreibung.
- Vertrag und Übergabe: Wir legen den Starttermin fest und vermerken Schlüssel, Zugänge oder Ansprechpartner im Haus.
- Regelbetrieb: Unser eingespieltes Team arbeitet nach Plan, jedes Datum wird digital protokolliert.
- Jahresabstimmung: Vor dem Winter prüfen wir gemeinsam, ob Turnus und Leistungen noch passen.
Der Wechsel von einem bisherigen Dienstleister lässt sich meist ohne Unterbrechung organisieren, wenn Sie uns das Ende des alten Vertrags rechtzeitig mitteilen. Hilfreich sind dabei frühere Protokolle oder eine Skizze der bisher gereinigten Flächen, damit keine Teilstücke verloren gehen.
Vom Kehrbesen zum Räumschild: das Jahr in einer Hand
Im Verzeichnis C endet die Anliegerpflicht nicht mit dem Herbst. Ab November verlangt das Straßenreinigungsgesetz zusätzlich, dass Schnee unverzüglich geräumt und Glätte mit abstumpfenden Mitteln bekämpft wird – übrigens unabhängig von der Reinigungsklasse in allen Berliner Straßen. Wer die Bürgersteigpflege bereits an uns abgegeben hat, kann die Räumung des Gehwegs im Winter einfach ergänzen.
- Dieselben Flächen, dieselbe Dokumentation, derselbe Ansprechpartner.
- Keine doppelte Besichtigung, keine zweite Vertragsprüfung.
- Der Übergang im Frühjahr ist fließend: Splittreste werden im ersten regulären Termin aufgenommen.
Eine Übersicht, was die BSR im Winter erledigt und was Eigentümern bleibt, liefert der Ratgeber zur Zuständigkeit der BSR. Viele Kunden nutzen den Jahreswechsel außerdem, um gemeinsam mit uns die Flächenbeschreibung zu aktualisieren, etwa nach einem Umbau oder dem Aufstellen neuer Fahrradbügel.
Bürgersteigpflege von Marzahn-Hellersdorf bis Reinickendorf
Straßen der Kategorie C, in denen Anlieger selbst kehren müssen, finden sich besonders in den Siedlungsgebieten am Stadtrand. In Mahlsdorf und Kaulsdorf säumen lange Grundstücksfronten die ruhigen Wohnwege, in Frohnau und Hermsdorf kommen alte Bäume und Natursteinpflaster hinzu. In Rudow und Lichtenrade betreuen wir Reihenhauszeilen mit gemeinsamen Gehwegen. Zusatzreinigungen vor Läden und Praxen übernehmen wir dagegen häufig in Charlottenburg und Schöneberg, wo die BSR zwar reinigt, Geschäftsinhaber aber einen höheren Standard wünschen.
Alle 12 Bezirke
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Mitte
- Spandau
- Pankow
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Steglitz-Zehlendorf
- Marzahn-Hellersdorf
- Lichtenberg
- Treptow-Köpenick
- Reinickendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Neukölln
Ortsteile, in denen wir oft unterwegs sind
- Marzahn
- Hellersdorf
- Mahlsdorf
- Heinersdorf
- Westend
- Dahlem
- Alt-Hohenschönhausen
- Grünau
- Lichtenrade
- Moabit
- Biesdorf
- Steglitz
- Wartenberg
- Baumschulenweg
Flächenanalyse in jedem Bezirk kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Woher weiß ich, ob ich den Gehweg selbst reinigen muss?
Maßgeblich ist das Berliner Straßenreinigungsverzeichnis. Derzeit säubert die BSR die Straßen der Verzeichnisse A und B gegen Entgelt, in Straßen des Verzeichnisses C sind die Anlieger selbst zuständig. Die Zuordnung Ihrer Adresse können Sie im Verzeichnis nachsehen oder beim Bezirksamt erfragen. Gern übernehmen wir diese Prüfung im Rahmen einer objektbezogenen Besichtigung, die für Sie kostenfrei ist.
Gilt die Reinigungspflicht wirklich das ganze Jahr?
Ja. Die Pflicht zur Sauberhaltung besteht unabhängig von der Jahreszeit. Im Winter kommt überall in der Stadt die Räum- und Streupflicht hinzu, im Herbst fällt zusätzlich Laub an. Wer nur bei Schnee aktiv wird, erfüllt die Anliegerpflicht in Kategorie-C-Straßen daher nicht vollständig. Ein fester Turnus über alle Monate ist deshalb sinnvoll.
Darf ich Unkraut auf dem Gehweg mit Unkrautvernichter bekämpfen?
Nein. Das Pflanzenschutzgesetz verbietet den Einsatz von Herbiziden auf befestigten Flächen wie Gehwegen und Einfahrten grundsätzlich. Auch Salz oder Essig sind dort keine erlaubte Lösung. Zulässig sind mechanische Verfahren wie Fugenkratzer und Bürsten sowie thermische Methoden mit Heißwasser oder Abflammen. Diese setzen wir bei der Fugenpflege ein.
Ich zahle bereits Straßenreinigungsentgelte – warum sollte ich zusätzlich beauftragen?
In Straßen der Verzeichnisse A und B ist das meist nicht nötig. Eine Zusatzreinigung lohnt sich, wenn Sie einen höheren Standard wünschen, etwa vor einem Geschäft, einem Restaurant oder einer Praxis. Außerdem müssen außergewöhnliche Verschmutzungen, die vom eigenen Betrieb ausgehen, vom Verursacher beseitigt werden. Wir beraten Sie ehrlich, ob sich ein Auftrag für Sie rechnet.
Dürfen Vermieter die Bürgersteigpflege abrechnen?
Kosten der Straßenreinigung gehören nach § 2 Nr. 8 BetrKV grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag dies vorsieht. Wichtig ist eine nachvollziehbare Abrechnung. Unsere digitalen Einsatzprotokolle liefern die nötigen Belege. Bei Zweifeln an einer konkreten Position lohnt der Rat eines Fachanwalts für Mietrecht.
Was passiert, wenn ein Termin wegen Wetter oder Baustelle ausfällt?
Wir holen ihn so schnell wie möglich nach und vermerken den Grund im Protokoll. Blockiert etwa ein Baugerüst den Gehweg, reinigen wir die zugänglichen Bereiche und informieren Sie über den Rest. Bei Schneefall hat ohnehin der Winterdienst Vorrang, sofern Sie ihn bei uns gebucht haben. Ihr Ansprechpartner hält Sie über Änderungen auf dem Laufenden.
Wie lange läuft ein Vertrag für die Bürgersteigpflege?
Üblich ist ein Jahresvertrag, der die Wintersaison einschließt. Laufzeit, Turnus und Kündigungsfristen halten wir im Angebot schriftlich fest, sodass Sie vorab wissen, worauf Sie sich einlassen. Für Objekte mit wechselnder Nutzung, etwa bei geplantem Verkauf, finden wir auch kürzere Lösungen.