Ja, Winterdienst für Privatstraßen – ein Ansprechpartner für alle Anlieger
In vielen Berliner Siedlungen am Stadtrand führen die letzten Meter zum Haus über eine Straße, die niemandem öffentlich gehört. Solche Privatstraßen entstanden bei der Teilung großer Grundstücke, in Neubausiedlungen der letzten Jahrzehnte oder als Wohnwege in Reihenhausanlagen. Rechtlich gehören sie meist den Anliegern gemeinsam, einer Eigentümergemeinschaft oder einem einzelnen Eigentümer, über dessen Fläche die anderen ein Wegerecht haben.
Im Winter zeigt sich, was diese Konstruktion bedeutet: Die Stadtreinigung ist für die Fahrbahn in der Regel nicht zuständig, weil die Straße nicht öffentlich gewidmet ist. Räumt jeder nur vor seinem eigenen Grundstück, entsteht ein Flickenteppich aus freien und verschneiten Abschnitten, der für Autos, Lieferdienste und Rettungswagen kaum besser ist als gar keine Räumung. Wer am Ende der Stichstraße wohnt, muss durch alle ungeräumten Stücke hindurch. Und spätestens beim ersten Unfall stellt sich die Frage, wer für welchen Meter verantwortlich war.
Beim Winterdienst für Privatstraßen übernehmen wir die komplette Straße einschließlich Wendehammer, Gehbahn und Einmündung als ein zusammenhängendes Objekt. Vor der Saison besichtigen wir die Fläche kostenfrei, sprechen mit Ihrem Vertreter oder der Verwaltung und erstellen ein Festpreisangebot, in dem Strecken und Flächen so ausgewiesen sind, dass sich der Betrag nach dem Schlüssel Ihrer Gemeinschaft aufteilen lässt.
Leistungen auf privaten Erschließungsstraßen im Überblick
Eine Privatstraße ist mehr als eine Fahrbahn. Damit alle Haushalte sicher an- und abfahren können, gehören mehrere Bereiche zum Auftrag:
| Abschnitt | Leistung | Hinweis |
|---|---|---|
| Fahrbahn | Maschinell räumen, Fahrspur abstumpfen | Breite so, dass Pkw und Transporter sicher passieren |
| Gehbahn oder Randstreifen | Von Hand räumen und streuen | Getrennte Spur für Fußgänger, wo vorhanden |
| Wendehammer | Wendefläche vollständig freihalten | Wichtig für Müllfahrzeug und Lieferverkehr |
| Einmündung zur öffentlichen Straße | Übergang räumen, Schneewall der Stadtreinigung öffnen | Sichtdreieck für das Ausfahren freihalten |
| Gefällestrecken und Kurven | Bevorzugt und stärker abstumpfen | Hier entsteht die meiste Rutschgefahr |
| Besucher- und Gemeinschaftsstellplätze | Nach Vereinbarung räumen | Nur wenn sie im Gemeinschaftseigentum liegen |
| Kontrolle bei Frost | Begehung und Nachstreuen ohne Neuschnee | Gegen Reif- und Überfrierglätte |
Die einzelnen Grundstückszufahrten von der Privatstraße bis zur Garage gehören nicht automatisch dazu. Wer seine Zufahrt mitbetreut haben möchte, kann sie über die Räumung von Einfahrten und Zufahrten ergänzen – auf Wunsch im selben Termin.
Für wen sich ein gemeinsamer Räumdienst lohnt
Privatstraßen kommen in Berlin in sehr unterschiedlichen Formen vor. Typische Auftraggeber sind:
- Anliegergemeinschaften in Einfamilienhaussiedlungen: fünf bis zwanzig Grundstücke an einer Stichstraße, oft ohne gemeinsame Verwaltung.
- Reihenhausanlagen mit Wohnwegen: schmale, autofreie Wege zwischen den Hauszeilen, die nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad genutzt werden.
- Wohnungseigentümergemeinschaften: Die Erschließungsstraße gehört zum Gemeinschaftseigentum und wird über die Verwaltung beauftragt. Hintergründe dazu bietet die Seite Winterdienst für Eigentümergemeinschaften.
- Einzeleigentümer mit Wegerecht für Nachbarn: Der Eigentümer der Straßenfläche trägt die Verantwortung, möchte die Kosten aber mit den Begünstigten teilen.
- Bauträger in neu erschlossenen Quartieren: Bis zur Übergabe der Straße bleibt der Winterdienst häufig Sache des Projekts.
Gemeinsam ist allen Konstellationen, dass sich mehrere Parteien einigen müssen. Wir begleiten diesen Prozess mit Zahlen, die sich nachvollziehen lassen. Häufig hilft es schon, wenn alle Beteiligten schwarz auf weiß sehen, wie lang die Straße wirklich ist, welche Flächen zum Auftrag gehören und welcher Betrag am Ende auf jedes Grundstück entfällt. Aus einer vagen Idee wird so eine Entscheidungsgrundlage für die nächste Nachbarschaftsrunde.
- 1AnfrageFormular, Telefon oder E-Mail – mit Adresse und Flächenart
- 2Flächenanalysekostenlos vor Ort · Vor dem Berufsverkehr, bei Dauerschneefall wiederholt
- 3Festpreis1,80–3,00 € pro lfm und Monat (netto) – ohne versteckte Zuschläge
- 4EinsatzNach Räumplan; bei Glatteis 24/7 abrufbar · Saisonvertrag Nov.–März für die Gemeinschaft
Warum Einzelräumung auf Siedlungsstraßen selten funktioniert
Viele Gemeinschaften beginnen mit der Regel, dass jeder vor seinem eigenen Grundstück räumt. In der Praxis zeigen sich schnell Schwächen:
- Abschnitte vor leerstehenden Häusern, Baulücken oder Grundstücken verreister Nachbarn bleiben liegen.
- Jeder schiebt den Schnee zur Straßenmitte oder zum Nachbarn, die befahrbare Breite schrumpft.
- Ältere Anlieger können die Fahrbahn körperlich nicht mehr räumen.
- Der Wendehammer gehört niemandem allein und wird deshalb von niemandem geräumt.
- Unterschiedliche Streumittel und Zeiten führen zu wechselnder Griffigkeit auf wenigen Metern.
- Bei einem Unfall ist kaum zu klären, wer für den betroffenen Abschnitt zuständig war.
Hinzu kommt, dass eine ungeräumte Privatstraße auch für Fremde gefährlich ist: Paketboten, Pflegedienste und Gäste verlassen sich darauf, dass eine Straße mit Hausnummern sicher befahrbar ist. Ein Schild mit dem Hinweis auf fehlenden Winterdienst ändert daran wenig, wie der Ratgeber Schild „Kein Winterdienst“ erläutert.
Rechtliche Lage: Wer auf einer Privatstraße verantwortlich ist
Das Berliner Straßenreinigungsgesetz regelt vor allem öffentliche Straßen und Gehwege. Die Berliner Stadtreinigung räumt Fahrbahnen nach ihrem Streuplan; nicht gewidmete Privatstraßen sind darin in der Regel nicht enthalten. Was die Stadtreinigung übernimmt und was nicht, fasst der Ratgeber Zuständigkeit der BSR zusammen.
Auf der Privatstraße gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Verantwortlich ist, wer die Fläche besitzt oder den Verkehr darauf eröffnet – je nach Konstellation der Alleineigentümer, alle Miteigentümer gemeinsam oder die Eigentümergemeinschaft. Nach der Rechtsprechung sind private Verkehrsflächen meist ab etwa 7 Uhr bis etwa 20 Uhr in einem sicheren Zustand zu halten.
- Die Pflicht kann auf eine Fachfirma übertragen werden; Auswahl und stichprobenartige Kontrolle bleiben aber Aufgabe der Eigentümer.
- Grenzt die Privatstraße an eine öffentliche Straße, gilt für die dortigen Gehwege weiterhin das Straßenreinigungsgesetz der angrenzenden Anlieger.
- Grundbucheinträge, Wegerechte und Teilungserklärungen können die Verantwortung unterschiedlich verteilen.
Wie die Verantwortung in Ihrem Fall verteilt ist, sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden. Die Hinweise zu Privatstraßen spiegeln die derzeitige Rechtslage wider, sind aber keine Rechtsberatung.
Kostenverteilung in der Anliegergemeinschaft
Die häufigste Frage vor einem gemeinsamen Vertrag lautet nicht „Was kostet es?“, sondern „Wer zahlt wie viel?“. Darauf gibt es keine Einheitsantwort, aber bewährte Modelle:
Gleichverteilung pro Grundstück
Jeder Haushalt zahlt denselben Anteil. Das Modell ist einfach und bei ähnlich großen Grundstücken an kurzen Straßen meist akzeptiert.
Verteilung nach Frontlänge
Maßgeblich ist, wie viele Meter Straßenfront ein Grundstück hat. Eckgrundstücke und breite Parzellen tragen mehr, schmale Reihenhäuser weniger.
Verteilung nach Miteigentumsanteil
Gehört die Straße mehreren Eigentümern in Bruchteilen, liegt es nahe, die Kosten nach diesen Anteilen aufzuteilen. In Eigentümergemeinschaften regelt das meist die Teilungserklärung oder ein Beschluss.
Gewichtung nach genutzter Strecke
Wer am Ende der Stichstraße wohnt, fährt die gesamte Strecke, wer vorn wohnt, nur wenige Meter. Manche Gemeinschaften gewichten deshalb nach Lage.
Wir weisen im Angebot Fahrbahn, Gehbahn und Wendefläche getrennt aus, damit Sie jeden dieser Schlüssel anwenden können. Praktische Tipps für die Organisation unter Nachbarn finden Sie im Ratgeber Winterdienst mit Nachbarn teilen.
Ihre Vorteile beim Winterdienst für Privatstraßen
Für eine Anliegergemeinschaft zählt neben der sicheren Straße vor allem eine einfache Organisation. Diese zehn Punkte nehmen Ihnen Abstimmungsarbeit ab.
- 01Durchgehend
Eine Straße, ein einheitlicher Zustand
Wir räumen die Straße von der Einmündung bis zum Wendehammer in einem Arbeitsgang. Es gibt keine verschneiten Lücken vor leerstehenden Grundstücken und keine wechselnde Griffigkeit von Haus zu Haus.
- 02Gemeinschaft
Ein Ansprechpartner für alle Nachbarn
Ihre Gemeinschaft benennt eine Kontaktperson, wir einen persönlichen Ansprechpartner. Änderungswünsche, Rückfragen und Meldungen laufen über diese beiden Stellen, statt dass zwanzig Haushalte einzeln telefonieren müssen. Das spart allen Beteiligten Zeit und Missverständnisse.
- 03Kostenteilung
Aufschlüsselung für jeden Verteilungsschlüssel
Fahrbahn, Gehbahn und Wendefläche weisen wir im Angebot getrennt aus. Damit kann Ihre Gemeinschaft die Kosten pro Grundstück, nach Frontlänge oder nach Miteigentumsanteil verteilen, ohne selbst nachmessen zu müssen.
- 04Räumtechnik
Passende Maschinen für jede Straßenbreite
Breite Siedlungsstraßen räumen wir mit kompakten Fahrzeugen, schmale Wohnwege mit Fräse oder von Hand. Welches Gerät wo eingesetzt wird, legen wir bei der Besichtigung fest. Poller, Leuchten, Pflanzinseln und Briefkastenanlagen bleiben dabei unbeschädigt.
- 05Festpreis
Planbarer Betrag für die Saison
Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen Festpreis ohne versteckte Zuschläge. Jeder Haushalt weiß vor dem Winter, welcher Anteil auf ihn entfällt, und schneereiche Wochen verursachen keine Nachforderungen.
- 06Ablageplan
Schnee nicht vor fremden Einfahrten
Wo Schnee abgelegt wird, legen wir mit der Gemeinschaft fest. Grundstückszufahrten, Stellplätze und Briefkästen werden nicht zugeschoben, und der Unmut über Schneewälle vor dem eigenen Tor entfällt. Das schont auch die Nachbarschaft.
- 07Transparenz
Protokolle für alle Miteigentümer
Jeder Einsatz wird digital festgehalten und kann der ganzen Gemeinschaft zugänglich gemacht werden. So lässt sich nachvollziehen, wann geräumt wurde, und die Kontrollpflicht der Eigentümer ist einfach zu erfüllen.
- 08Vorgärten
Streumittel, die Hecken schonen
Wir streuen auf Siedlungsstraßen abstumpfend mit Splitt oder Granulat. Hecken, Vorgärten und Straßenbäume am Rand der Fahrbahn bleiben von Salzschäden verschont, die oft erst im Frühjahr sichtbar werden.
- 09Versicherung
Betriebshaftpflicht mit hoher Deckung
Für Personen- und Sachschäden auf Ihrer Privatstraße besteht über RAT Gebäudeservice bei der DEVK pauschal 3.000.000 € Versicherungsschutz. Für die Anlieger bedeutet das zusätzliche Sicherheit, wenn auf der gemeinsam beauftragten Straße doch einmal etwas passiert.
- 10Bereitschaft
Auch bei nächtlichem Eisregen da
Unsere Einsatzbereitschaft gilt Tag und Nacht, sobald Schnee fällt oder sich Eis bildet. Fällt nachts überraschend Eisregen, ist die Straße bis zum morgendlichen Pendlerverkehr abgestumpft. Wie wir dabei die Abfuhr berücksichtigen, steht beim Winterdienst an Müllstandplätzen.
Warum Anliegergemeinschaften in Berlin auf RAT Winterdienst setzen
Gemeinschaftsaufträge brauchen einen Partner, der Fragen der Nachbarn ernst nimmt. Diese Gründe überzeugen Anlieger am häufigsten.
Begehung mit der Nachbarschaft
Auf Wunsch kommen wir zu einem Termin, an dem mehrere Anlieger teilnehmen können. Wir zeigen vor Ort, was geräumt wird und wo Schnee hin soll, und beantworten Fragen direkt. Das erleichtert die spätere Entscheidung der Gemeinschaft erheblich.
Zahlen, die jeder nachvollziehen kann
Unser Angebot nennt Längen, Flächen und Preise je Abschnitt. Niemand muss einer Pauschale vertrauen, deren Zustandekommen unklar bleibt. Gerade in Gemeinschaften mit unterschiedlichen Interessen schafft diese Offenheit schnell Einigkeit über Vertrag und Verteilung. Nachfragen beantworten wir gern auch schriftlich.
Erfahrung in den Außenbezirken
Privatstraßen liegen vor allem in den Siedlungsgebieten am Stadtrand. Weil wir in sämtlichen Berliner Bezirken arbeiten und jede Route per GPS planen, kommen auch abgelegene Stichstraßen am Stadtrand noch vor dem Berufsverkehr an die Reihe.
Entlastung für ältere Anlieger
In vielen Siedlungen wohnen Menschen, die die Fahrbahn körperlich nicht mehr selbst räumen können oder wollen. Mit einem gemeinsamen Vertrag entfällt dieser Druck, und niemand muss Nachbarn um Hilfe bitten oder sich für einen verschneiten Abschnitt rechtfertigen.
Ein Partner auch für Zufahrten und Gehwege
Neben der Privatstraße können einzelne Anlieger ihre eigenen Zufahrten oder den öffentlichen Gehweg an der Hauptstraße bei uns beauftragen. Alles wird im selben Durchgang erledigt, die Abrechnung bleibt dennoch sauber zwischen Gemeinschaft und Einzelauftrag getrennt.
| Worauf es ankommt | So setzen wir es um | Ihr Nutzen |
|---|---|---|
| Durchgehend befahrbare Straße | Räumung von Einmündung bis Wendehammer in einem Zug | Keine Lücken vor leerstehenden Grundstücken |
| Faire Verteilung der Kosten | Getrennter Ausweis von Fahrbahn, Gehbahn und Wendefläche | Jeder Schlüssel ohne eigenes Nachmessen anwendbar |
| Zufahrt für Müll und Rettungsdienst | Wendehammer und Aufstellflächen mit Vorrang geräumt | Abholung und Notfallversorgung bleiben gesichert |
| Keine zugeschobenen Grundstückseinfahrten | Schneeablage vorab mit der Gemeinschaft festgelegt | Weniger Streit unter Nachbarn |
| Nachweis für alle Eigentümer | Digitale Einsatzprotokolle für die gesamte Gemeinschaft | Kontrollpflicht einfach und gemeinsam erfüllt |
Räumtechnik für schmale Wohnwege und breite Siedlungsstraßen
Die Technik richtet sich nach Breite, Belag und Nutzung der Straße. Auf asphaltierten Erschließungsstraßen ab etwa drei Metern Breite setzen wir kompakte Räumfahrzeuge mit Schild ein. Sie räumen eine durchgehende Fahrspur in einem Zug und legen den Schnee an vorher festgelegten Stellen ab, nie quer vor Grundstückszufahrten.
Wohnwege zwischen Reihenhauszeilen sind oft nur 1,5 bis 2,5 Meter breit, gepflastert und mit Pollern oder Pflanzinseln versehen. Hier arbeiten unsere Einsatzkräfte mit Schneefräse oder von Hand, damit Einfassungen, Leuchten und Briefkastenanlagen unbeschädigt bleiben.
Streuen auf Siedlungsstraßen
- Abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat statt Salz – schonend für Vorgärten, Hecken und Straßenbäume.
- Stärkere Dosierung an Kurven, Gefälle und Einmündungen.
- Nachstreuen bei Überfrierglätte, auch wenn kein Neuschnee fällt.
Ein wichtiger Punkt ist die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge. Liegt am Ende der Straße eine ausgewiesene Feuerwehrzufahrt oder Aufstellfläche, behandeln wir sie mit Vorrang; Einzelheiten dazu beschreibt die Seite Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten freihalten. Ebenso achten wir darauf, dass das Müllfahrzeug am Abholtag ein- und ausfahren kann.
Was kostet die Räumung einer Siedlungsstraße?
Grundlage der Kalkulation ist die Länge der zu räumenden Straße. Für private Zufahrten und Wege rechnen wir als Richtwert mit monatlich 1,80 bis 3,00 € für jeden laufenden Meter, abgerechnet als Saisonpauschale für November bis März. Breite Fahrbahnen, viele Kurven oder ein großer Wendehammer schieben den Preis in Richtung Obergrenze, gerade Wohnwege mit einfacher Ablage eher nach unten.
| Variante | Richtwert (netto) | Passend für |
|---|---|---|
| Saisonpauschale Privatstraße | 1,80–3,00 € pro lfm und Monat | Stichstraßen, Wohnwege, Siedlungsstraßen |
| Einsatz auf Abruf | 25–45 € pro Einsatz | Kurze Wohnwege; längere Straßen nach Aufwand |
| Soforteinsatz | ab 50 € pauschal zzgl. Fläche | Für überraschende Glätte, wenn kein Vertrag besteht |
| Streumaterial | nach Verbrauch oder als Pauschale | Sand, Splitt oder Granulat |
Beispiel: Stichstraße mit 16 Grundstücken
Gemessen mit Wendehammer kommt eine Siedlungsstraße in Kaulsdorf auf 160 m. Bei 2,20 € pro lfm und Monat ergibt sich: 160 m × 2,20 € × 5 Monate = 1.760 € netto pro Saison. Teilen sich 16 Haushalte die Kosten zu gleichen Teilen, entfallen auf jeden 110 € für den ganzen Winter. Bei Verteilung nach Frontlänge zahlt ein Grundstück mit 20 m Front von insgesamt 320 m Frontlänge ein Sechzehntel, also ebenfalls 110 €, ein Eckgrundstück mit 40 m dagegen 220 €.
Ob sich eine Saisonpauschale oder einzelne Einsätze mehr lohnen, hängt von der Lage und der Zahl der Schneetage ab. Für Gemeinschaften mit täglichem Pendlerverkehr ist der Winterdienst-Saisonvertrag in der Regel die verlässlichere Wahl.
Vom ersten Nachbarschaftsgespräch bis zur geräumten Straße
Bei Gemeinschaftsaufträgen ist die Abstimmung unter den Anliegern oft der längste Teil. Wir halten unseren Teil deshalb schlank:
- Erstkontakt über eine Person: Ein Anlieger, die Verwaltung oder der Eigentümer der Straße meldet sich bei uns.
- Gemeinsame Begehung: Wir messen die Straße aus, sehen uns Wendehammer, Gefälle und mögliche Schneeablagen an und beantworten Fragen der Nachbarn vor Ort.
- Angebot mit Aufschlüsselung: Fahrbahn, Gehbahn und Sonderflächen werden einzeln ausgewiesen, damit die Gemeinschaft ihren Kostenschlüssel anwenden kann.
- Entscheidung in der Gemeinschaft: Die Anlieger einigen sich auf Vertrag und Verteilung, bei Eigentümergemeinschaften per Beschluss.
- Vertragsabschluss und Zugang: Wir klären Ansprechpartner, eventuelle Schranken oder Tore und die gewünschten Einsatzzeiten.
- Saisonbetrieb: Sobald Schnee liegt oder Glätte droht, rücken wir aus und halten jeden Einsatz digital für die Gemeinschaft fest.
Möchten Sie die Begehung nutzen, um Ihre Nachbarn zu überzeugen, sprechen Sie uns darauf an. Die Anfrage stellen Sie bequem über unser Angebotsformular.
Häufige Streitpunkte – und wie Sie sie vorab klären
Ein gemeinsamer Vertrag beseitigt viele Probleme, aber nicht alle. Diese Fragen sollte Ihre Gemeinschaft vor dem ersten Schnee beantworten:
- Wer ist Ansprechpartner für den Dienstleister und gibt Änderungen weiter?
- Nach welchem Schlüssel werden die Kosten verteilt, und wer sammelt die Anteile ein?
- Wie wird mit Grundstücken verfahren, deren Eigentümer nicht mitmachen möchten?
- Gehören private Zufahrten und Gehwege vor den Häusern dazu oder nicht?
- Wo darf Schnee abgelegt werden, ohne Vorgärten oder Stellplätze zu blockieren?
- Wer kontrolliert stichprobenartig, ob die Leistung erbracht wurde?
Besonders heikel ist der Fall, dass einzelne Anlieger nicht zahlen wollen. Eine Straße lässt sich nicht sinnvoll stückweise räumen. Häufig tragen die übrigen Mitglieder den Anteil zunächst mit, oder die Gemeinschaft klärt die Pflicht über Grundbuch und Wegerecht. Wir räumen in jedem Fall die gesamte vertraglich vereinbarte Strecke, damit keine Lücke entsteht.
Die digitalen Einsatzprotokolle stellen wir der Gemeinschaft zur Verfügung. So kann jeder nachvollziehen, wann geräumt wurde, und die Kontrollpflicht ist ohne großen Aufwand erfüllt.
Parkende Autos, Paketboten, Müllabfuhr: Der Alltag auf der Stichstraße
Eine Siedlungsstraße ist kein leerer Parkplatz, den man nachts in Ruhe räumen kann. Am Fahrbahnrand stehen Autos von Anliegern und Gästen, morgens fahren Pendler los, ab dem Vormittag kommen Paketdienste, Pflegedienste und Handwerker. Unser Einsatzplan berücksichtigt diese Abläufe:
- Geparkte Fahrzeuge: Wir räumen um sie herum und bitten über die Kontaktperson der Gemeinschaft, bei angekündigtem Starkschneefall möglichst auf dem eigenen Grundstück zu parken.
- Pendlerzeiten: Die Fahrspur ist abgestumpft, bevor die ersten Autos die Straße verlassen.
- Abfuhrtage: Das Entsorgungsfahrzeug braucht Wendefläche und eine ausreichend breite Spur. Liegt ein Abholtag in einer Schneeperiode, räumen wir den Wendehammer besonders gründlich.
- Gefälle zur Hauptstraße: An der Einmündung bremst jedes Auto. Dort streuen wir dichter und öffnen den Wall, den die Räumfahrzeuge auf der öffentlichen Straße hinterlassen.
Viele Gemeinschaften unterschätzen, wie viel Verkehr eine kurze Stichstraße an einem Wintertag aufnimmt. Gerade Lieferfahrzeuge mit Heckantrieb bleiben auf festgefahrenem Schnee schnell hängen und blockieren dann die einzige Zufahrt für alle Häuser.
Siedlungsstraßen in Marzahn-Hellersdorf, Neukölln und am Stadtrand
Private Erschließungsstraßen finden sich vor allem in den Einfamilienhausgebieten der Außenbezirke. In Kaulsdorf und Mahlsdorf führen zahlreiche Stichstraßen zu nachträglich bebauten Hinterliegergrundstücken. In Rudow und Buckow prägen Reihenhausanlagen mit gemeinsamen Wohnwegen das Bild. Im Norden betreuen wir Siedlungsstraßen in Karow und Französisch Buchholz, im Westen Wohnwege in Kladow und Gatow, wo Gefälle zur Havel das Streuen besonders wichtig machen. Auch in Frohnau, Hermsdorf und Lichterfelde kennen wir die typischen schmalen Privatwege mit Wendehammer am Ende.
Alle 12 Bezirke
- Lichtenberg
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Treptow-Köpenick
- Tempelhof-Schöneberg
- Neukölln
- Spandau
- Pankow
- Steglitz-Zehlendorf
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Reinickendorf
- Mitte
- Marzahn-Hellersdorf
Ortsteile, in denen wir oft unterwegs sind
- Niederschönhausen
- Marienfelde
- Wilhelmstadt
- Borsigwalde
- Adlershof
- Wartenberg
- Blankenfelde
- Hansaviertel
- Friedenau
- Westend
- Rummelsburg
- Dahlem
- Mahlsdorf
- Grünau
Flächenanalyse in jedem Bezirk kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Räumt die BSR auch Privatstraßen?
In der Regel nicht. Die Berliner Stadtreinigung räumt öffentliche Fahrbahnen nach ihrem Streuplan. Nicht öffentlich gewidmete Privatstraßen fallen nach aktuellem Stand nicht darunter, sodass die Eigentümer selbst für Räumung und Streuen sorgen müssen. Ob Ihre Straße gewidmet ist, erfahren Sie beim zuständigen Bezirksamt.
Wer haftet, wenn auf der Privatstraße jemand stürzt?
Grundsätzlich trägt der Eigentümer der Straßenfläche die Verkehrssicherungspflicht, bei Miteigentum alle Eigentümer gemeinsam. Eine wirksame Übertragung auf einen Dienstleister kann die Verantwortung teilweise verlagern, entbindet die Eigentümer aber nicht von Auswahl und Überwachung. Die konkrete Lage hängt von Grundbuch und Verträgen ab und sollte rechtlich geprüft werden.
Können wir als Anlieger einen gemeinsamen Vertrag abschließen?
Ja. Die Gemeinschaft benennt einen Ansprechpartner, der den Vertrag stellvertretend abschließt oder die Verwaltung beauftragt. In Wohnungseigentümergemeinschaften geschieht das über einen Beschluss. Wir weisen die Leistungen so aus, dass Sie die Kosten intern nach Ihrem gewählten Schlüssel verteilen können. Einzelverträge pro Haushalt sind nicht nötig.
Wie werden die Kosten gerecht verteilt?
Üblich sind die Verteilung pro Grundstück, nach Frontlänge, nach Miteigentumsanteil oder nach genutzter Strecke. Welches Modell passt, hängt von Größe und Lage der Grundstücke ab. Bei 1.760 € pro Saison und 16 Haushalten ergibt die Gleichverteilung 110 € je Grundstück. Rechtlich bindend ist, was Ihre Gemeinschaft vereinbart oder beschließt.
Was passiert, wenn ein Nachbar nicht mitmachen will?
Eine Straße lässt sich nicht sinnvoll stückweise räumen. Wir räumen daher immer die vertraglich vereinbarte Gesamtstrecke. Ob und wie sich ein nicht zahlender Eigentümer an den Kosten beteiligen muss, ergibt sich aus Grundbuch, Wegerecht oder Gemeinschaftsordnung und sollte im Zweifel rechtlich geprüft werden.
Räumen Sie auch die Zufahrt zu meiner Garage?
Grundstückszufahrten gehören nicht automatisch zum Gemeinschaftsauftrag, weil sie im Eigentum des einzelnen Anliegers liegen. Sie können Ihre Zufahrt aber separat beauftragen. Wir räumen sie dann im selben Durchgang wie die Straße und rechnen sie getrennt mit Ihnen ab, ohne die Gemeinschaftsabrechnung zu berühren.
Wann beginnt der Einsatz am Morgen?
Wir richten den ersten Einsatz danach aus, wann die Anlieger zur Arbeit fahren. Meist ist die Straße vor dem Berufsverkehr geräumt und abgestumpft. Bei anhaltendem Schneefall kommen wir mehrfach, bei trockenem Frost prüfen wir Kurven, Gefälle und Einmündung und streuen bei Bedarf nach.