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Streugut, Umwelt und Schäden: Ihr Themenpfad
Auf Berliner Gehwegen ist Streusalz grundsätzlich verboten, abstumpfende Mittel sind Pflicht. Die elf Beiträge erklären, was erlaubt ist, wie viel Sie brauchen, wie Sie es lagern und welche Schäden Sie vermeiden.
Kaum ein Winterthema ist so von Mythen geprägt wie das Streuen. Die Reihenfolge der Beiträge folgt dem Weg des Streuguts: von der Rechtslage über Auswahl und Menge bis zur Entsorgung nach dem letzten Frost. Wie wir arbeiten, fasst unser Winterservice in Berlin auf der Startseite zusammen.
Was ist erlaubt – und was wirkt?
Starten Sie mit der Übersicht Ist Streusalz in Berlin verboten?. Sie zeigt nach Fläche, wo Tausalz unzulässig ist, und erläutert die Ausnahmeregel, die das Abgeordnetenhaus im Februar 2026 für extreme Glätte geschaffen hat. Wie Natriumchlorid, Calciumchlorid oder Harnstoff überhaupt wirken, erklärt der Beitrag zu Enteisungsmitteln.
Für den Alltag entscheidend ist der Vergleich Splitt, Sand oder Granulat mit Korngröße, Haftung auf Eis und Kehraufwand. Wer auf Umweltzeichen achtet, liest den Beitrag zum Blauen Engel bei Streumitteln. Und was von Asche, Katzenstreu oder Kaffeesatz zu halten ist, klärt Hausmittel gegen Glatteis.
Menge, Lagerung und Vorrat
Zu wenig Streugut wirkt nicht, zu viel landet im Gully. Richtwerte in Gramm pro Quadratmeter je Glätteart liefert der Beitrag zur Streugut-Menge pro m². Daraus ergibt sich eine vorausschauende Planung des Saisonbedarfs – und die Frage nach dem Behälter, die der Beitrag zur Lagerung in der Streugutkiste beantwortet.
- Streugutkiste gefüllt und erreichbar?
- Abstumpfendes Mittel statt Salz für den Gehweg?
- Menge für mindestens zwei Glätteereignisse vorrätig?
Die Berliner Regel in einem Satz
Auf Gehwegen wird abgestumpft, nicht aufgetaut. Splitt, Sand und Granulat machen Glätte begehbar – eine fachgerechte Glättebekämpfung, die Böden, Bäume und Grundwasser nicht mit Chlorid belastet. Auftaumittel bleiben im Regelfall der Fahrbahn und eng begrenzten Ausnahmen vorbehalten, über die nach aktuellem Stand die Senatsverwaltung befristet entscheidet.
Für private Flächen wie Höfe, Parkplätze oder Zufahrten kann die Rechtslage abweichen. Gerade dort lohnt der Blick auf die Folgekosten: Abplatzungen an Betonstufen oder Natursteinbelägen kosten schnell mehr als mehrere Saisons Streugut. Wer zusätzlich Hunde, Kinder oder einen Garten am Grundstück hat, hat weitere Gründe, auf Salz ganz zu verzichten.
Unterschätzt wird oft die Nacharbeit: Abstumpfende Mittel müssen nach dem Winter wieder aufgenommen werden. Wer Splitt mit geeigneter Körnung wählt, kann ihn teilweise erneut verwenden und spart damit Material und Entsorgungsaufwand.
Schäden vermeiden und Splitt entsorgen
Tausalz greift Beläge, Pflanzen und Tiere an – auch dort, wo es noch erlaubt ist. Woran Sie Abplatzungen erkennen, zeigt der Beitrag zu Schäden an Pflaster, Beton und Naturstein; braune Blattränder und kahle Hecken behandelt Streusalz-Schäden an Bäumen. Hundehalter finden Pflegetipps im Beitrag zu Streusalz und Hundepfoten.
Zum Saisonende stellt sich die letzte Frage: Wer fegt den Splitt weg und wohin damit? Antworten gibt Streusplitt entsorgen nach dem Winter.
Passende Leistungen sind der umweltfreundliche Winterdienst mit schonenden Streumitteln und der Streugutservice zum sorgfältigen Befüllen Ihrer Behälter.
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