Streumittel & Umwelt

Umweltfreundliche Streumittel: Was der Blaue Engel bedeutet

Der Blaue Engel für Streumittel (DE-UZ 13) kennzeichnet salzfreie, abstumpfende Produkte für Gehwege, Höfe und Zufahrten, die keine Auftaumittel oder Zusätze enthalten und Vorgaben zu Schadstoffen und Körnung einhalten. Begriffe wie „öko“ oder „salzfrei“ sind dagegen nicht geschützt – ein „salzfreies“ Produkt kann trotzdem auftauende Stoffe enthalten.

Illustration: Parkweg in Berlin wird am Morgen mit hellem, salzfreiem Granulat abgestreut
Salzfreie Streumittel schützen Wurzeln und Böden neben Wegen – entscheidend für Parkanlagen und baumbestandene Straßen.
Das Wichtigste in Kürze
  • DE-UZ 13 kennzeichnet salzfreie, abstumpfende Streumittel ohne Auftaumittel und Zusätze.
  • Geprüft werden Schadstoffe, Körnung, Feinanteil, Kornform und Rieselfähigkeit.
  • „Salzfrei“, „öko“ oder „bio“ sind keine geschützten Begriffe – Inhaltsangabe lesen.
  • In Berlin ist kein Siegel vorgeschrieben, wohl aber abstumpfendes Streuen auf Gehwegen.
  • Transport, Verpackung und Wiederverwendbarkeit bewertet das Siegel nicht.

Das Umweltzeichen DE-UZ 13 in Kürze

Der Blaue Engel ist das Umweltzeichen der Bundesregierung. Hinter ihm stehen das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt, eine unabhängige Jury und die RAL gGmbH, die das Zeichen per Vertrag an Hersteller vergibt. Für Streumittel gibt es eine eigene Zeichenvergabe mit dem Kürzel DE-UZ 13 – sie gehört zu den ältesten überhaupt und wird bereits seit Anfang der 1980er-Jahre vergeben.

Ziel war von Beginn an, den Einsatz von Streusalz in Wohngebieten zu verringern. Entsprechend eng ist der Geltungsbereich gefasst:

  • Erfasst: abstumpfende Streumittel für Gehwege, Hauszugänge, Höfe, Zufahrten, Parkplätze und Wege auf Privatgrundstücken.
  • Nicht erfasst: Mittel für den Fahrbahnwinterdienst, Auftaumittel jeder Art sowie organische Streumittel wie Maisspindelgranulat.

Das Siegel ist freiwillig. Ein Produkt ohne Blauen Engel ist also nicht automatisch schlecht – der Hersteller hat es womöglich nur nicht prüfen lassen. Umgekehrt bietet das Zeichen eine unabhängige Prüfung statt bloßer Herstellerangaben. Die Zahl der gekennzeichneten Produkte ist überschaubar; welche aktuell zugelassen sind, lässt sich in der Produktdatenbank auf der offiziellen Website des Blauen Engels nachsehen.

Siegel-Check: Diese Kriterien muss ein Produkt erfüllen

Die Vergabekriterien werden in Abständen überarbeitet; die folgende Liste fasst die Kernanforderungen der Ausgabe 2021 zusammen. Maßgeblich ist immer die jeweils gültige Fassung.

Was der Blaue Engel bei Streumitteln prüft
  • Keine Auftaumittel, keine Zusätze: weder Salz noch Harnstoff noch andere auftauende oder organische Beimischungen.
  • Schadstoffgrenzen: Schwermetalle und andere Schadstoffe im Material und im Sickerwasser müssen unter Grenzwerten bleiben, die sich an den Anforderungen für uneingeschränkt verwertbare mineralische Stoffe orientieren.
  • Körnung: überwiegend im Bereich von wenigen Millimetern, typischerweise 1 bis 5 mm, mit begrenztem Größtkorn – so greift das Korn unter der Sohle, ohne zu rollen.
  • Wenig Feinanteil: Staubfeine Bestandteile sind begrenzt. Das verringert Staub beim Streuen und Kehren und verhindert, dass das Material verschmiert.
  • Kornform und Festigkeit: Ein hoher Anteil gebrochener, kantiger Körner sorgt für Haftung; das Material soll unter Belastung nicht sofort zu Staub zerfallen.
  • Rieselfähigkeit: Das Produkt muss trocken genug geliefert werden, um sich gleichmäßig streuen zu lassen.
  • Kennzeichnung: Gekennzeichnete Produkte tragen das Siegel mit dem Hinweis auf die Zeichenvergabe DE-UZ 13.

In der Praxis bestehen die ausgezeichneten Produkte vor allem aus Blähton, Lavagestein oder gebrochenem Naturstein. Welche Eigenschaften diese Materialgruppen im Alltag haben – Gewicht, Haftung, Staub, Kehraufwand –, vergleicht der Beitrag Splitt, Sand oder Granulat.

Was das Siegel nicht aussagt

Ein Umweltzeichen deckt immer nur bestimmte Aspekte ab. Bei DE-UZ 13 bleiben einige Fragen offen, die für Ihre Entscheidung trotzdem wichtig sein können:

  • Transportwege: Ob das Material aus der Region oder aus großer Entfernung kommt, spielt für die Vergabe keine Rolle.
  • Verpackung: Kunststoffeimer und Säcke werden nach dem Stand von 2021 nicht bewertet.
  • Wiederverwendbarkeit: Ob sich das Material nach dem Winter aufkehren und erneut einsetzen lässt, ist kein Prüfpunkt.
  • Glättewirkung bei Eisregen: Abstumpfende Mittel lösen kein Eis. Auf einem geschlossenen Eispanzer helfen sie nur, solange sie oben liegen und nicht selbst überfrieren.
  • Pfoten und Bodenbeläge: Auch kantiges Granulat kann empfindliche Hundepfoten reizen und polierte Steinflächen zerkratzen.

Das Siegel beantwortet also vor allem eine Frage zuverlässig: Gelangen mit diesem Produkt Auftaumittel oder nennenswerte Schadstoffe in Boden und Wasser? Für Straßenbäume und Vorgärten ist genau das entscheidend – welche Schäden Salz dort anrichtet, zeigt der Beitrag Streusalzschäden an Bäumen und Pflanzen erkennen.

Illustration: Hausbesitzer füllt Granulat aus einem gekennzeichneten Sack in die Streugutkiste
Vor dem Befüllen lohnt der Blick auf Siegel und Inhaltsangabe: Harnstoff oder Acetate machen ein Produkt zum Auftaumittel.

Werbebegriffe im Faktencheck

Auf Säcken und Eimern im Baumarkt stehen viele grüne Versprechen. Die meisten davon sind rechtlich nicht definiert. Die Tabelle zeigt, was hinter typischen Formulierungen steckt:

AufdruckWas er bedeuten kannWas er nicht garantiert
„salzfrei“kein Natriumchlorid enthaltenFreiheit von anderen Auftaumitteln wie Harnstoff, Acetaten oder Formiaten
„öko“, „bio“, „umweltfreundlich“Selbsteinschätzung des Herstellersunabhängige Prüfung oder festgelegte Grenzwerte
„biologisch abbaubar“Inhaltsstoffe werden im Boden zersetztdass es sich um ein abstumpfendes Mittel handelt – oft sind es organische Auftaumittel
„natürlich“, „Naturprodukt“Material stammt aus einem natürlichen Rohstoff wie Lava oder Sandgeeignete Körnung, geringen Staubanteil oder Schadstofffreiheit
„pfotenfreundlich“, „tierschonend“Hersteller verzichtet auf Salzdass das Korn nicht scharfkantig ist
„aus Recyclingmaterial“Sekundärrohstoff, etwa aufbereitete GesteinskörnungPrüfung auf Schadstoffe im Material
„Winterstreu“, „Streugranulat“Produktbezeichnung oder Kornformeine bestimmte Zusammensetzung
Achtung bei „salzfrei“ in Berlin

Auf Berliner Gehwegen sind nicht nur Kochsalz, sondern Auftaumittel generell untersagt. Ein Produkt mit Harnstoff oder Acetaten ist zwar „salzfrei“, wirkt aber auftauend und ist dort ebenfalls nicht zulässig. Ein Blick auf die Inhaltsangabe lohnt sich.

Rechtslage in Berlin: Siegel ist keine Pflicht, Abstumpfen schon

Das Berliner Straßenreinigungsgesetz schreibt kein bestimmtes Siegel vor. Es verlangt aber, dass auf Gehwegen abstumpfend gestreut wird – mit Sand, Splitt, Granulat oder vergleichbaren Mitteln. Dort gilt für Auftaumittel ein grundsätzliches Verbot; nach der Gesetzesänderung vom Februar 2026 darf die Senatsverwaltung bei extremer Glätte nur zeitlich befristete Ausnahmen erlauben. Die Einzelheiten erläutert der Beitrag Ist Streusalz in Berlin verboten? Nach aktuellem Stand gilt deshalb:

  • Ein Produkt mit Blauem Engel erfüllt die Berliner Anforderung an ein abstumpfendes Mittel, weil es per Definition keine Auftaumittel enthält.
  • Ein Produkt ohne Siegel kann ebenso zulässig sein, wenn es rein abstumpfend wirkt – etwa gewaschener Splitt aus dem Baustoffhandel.
  • Für private Flächen sollten Sie die Rechtslage im Einzelfall prüfen. Die Verkehrssicherungspflicht gilt dort in jedem Fall, und Umwelt- und Baumschutz sprechen auch auf dem eigenen Grundstück gegen Salz.

Wie sich gängige Hausmittel in diesem Rahmen schlagen, prüft der Beitrag Hausmittel gegen Glatteis. Einzelfragen zur Zulässigkeit auf bestimmten Flächen sollten Sie im Zweifel beim Bezirksamt oder rechtlich klären lassen.

Kaufberatung: In fünf Schritten zum passenden Produkt

  1. Siegel und Zeichennummer prüfen: Auf der Verpackung muss der Blaue Engel mit Bezug auf Streumittel stehen. Ein Siegel für „Recyclingpapier“ auf dem Sack sagt über den Inhalt nichts aus.
  2. Inhaltsangabe lesen: Stehen dort Harnstoff, Chloride, Acetate oder Formiate, handelt es sich um ein Auftaumittel – unabhängig von grünen Versprechen.
  3. Körnung vergleichen: Für Gehwege und Treppen haben sich Körnungen um 1 bis 5 mm bewährt. Größere Körner rollen, feinere werden schnell weggetreten und verschmieren bei Tauwetter.
  4. Gebinde an die Fläche anpassen: Kleine Eimer sind für Hauseingänge praktisch, für längere Gehwege sind Säcke oder lose Ware deutlich sinnvoller.
  5. Nachsorge mitdenken: Leichtes Material wie Blähton ist angenehm zu tragen, wird aber von Tauwasser und Wind leichter verlagert. Schweres Hartgestein bleibt liegen und lässt sich nach dem Winter aufkehren und erneut verwenden.

Wie viel Sie je Einsatz und Saison benötigen, hängt von Glätteart und Fläche ab – die Mengen dafür finden Sie im Beitrag Wie viel Streumittel pro m² braucht man?

Siegel in Verträgen und Ausschreibungen nutzen

Für Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen und öffentliche Auftraggeber ist das Umweltzeichen vor allem ein praktisches Werkzeug: Statt selbst Körnung und Schadstoffwerte zu definieren, lässt sich im Leistungsverzeichnis auf die Kriterien verweisen. Bewährt hat sich eine Formulierung wie „abstumpfendes Streumittel ohne Auftaumittel, Anforderungen nach DE-UZ 13 oder gleichwertig“. Der Zusatz „oder gleichwertig“ ist wichtig, weil öffentliche Auftraggeber nach dem Vergaberecht Gütezeichen zwar fordern dürfen, gleichwertige Nachweise aber grundsätzlich akzeptieren müssen.

Ebenso sinnvoll sind ergänzende Vereinbarungen, die das Siegel nicht abdeckt:

  • Aufnahme des Materials nach der Saison und Angabe des Entsorgungswegs
  • Verbot von Auftaumitteln auch an Treppen und Rampen, sofern keine behördliche Ausnahme greift
  • Nachweis über das eingesetzte Produkt, etwa über Lieferscheine oder das Einsatzprotokoll

So wird aus einem Werbeversprechen eine überprüfbare Vertragsleistung.

Ökologische Einordnung: abstumpfend ist besser, nicht folgenlos

Gegenüber Streusalz schneiden abstumpfende Mittel für Böden, Grundwasser und Stadtgrün klar besser ab. Ganz ohne Umweltwirkung sind sie dennoch nicht:

  • Abbau und Transport von Gestein verbrauchen Energie; Blähton wird zusätzlich bei hohen Temperaturen gebrannt.
  • Unter Fahrzeugen und vielen Schritten wird Splitt zermahlen und trägt zum Feinstaub bei.
  • Nach dem Winter muss das Material aufgekehrt werden – sonst landet es in Rinnen und Straßenabläufen.

Die umweltfreundlichste Lösung kombiniert deshalb mehrere Hebel: früh räumen, damit wenig Glätte entsteht, sparsam und gezielt streuen, Material nach der Saison aufnehmen und wiederverwenden. Ein Siegel ist dafür ein guter Ausgangspunkt, ersetzt aber keine durchdachte Streupraxis.

Wer diese Aufgaben nicht selbst organisieren möchte, findet bei RAT Winterdienst einen umweltfreundlichen Winterdienst mit umweltschonenden Streumitteln; für Selbststreuer gibt es zudem den Streugutservice mit befüllten Streugutkisten.

Häufige Fragen

Ist Streumittel mit Blauem Engel auf Berliner Gehwegen erlaubt?

Ja, nach aktuellem Stand. Produkte mit dem Zeichen DE-UZ 13 enthalten keine Auftaumittel und wirken rein abstumpfend – genau das verlangt das Berliner Straßenreinigungsgesetz für Gehwege.

Ist Streumittel ohne Siegel schlechter?

Nicht zwangsläufig. Gewaschener Splitt oder Sand ohne Zusätze kann ebenso geeignet sein. Das Siegel bietet aber eine unabhängige Prüfung von Schadstoffen und Körnung, auf die Sie sich ohne Laborwerte sonst nicht verlassen können.

Taut Granulat mit Blauem Engel Eis auf?

Nein. Es erhöht nur die Griffigkeit. Dicke Eisschichten müssen mechanisch gelöst werden, bevor das Streumittel wieder wirkt.

Wo finde ich zugelassene Produkte?

Die offizielle Website des Blauen Engels führt eine Produktdatenbank, in der Sie nach der Zeichenvergabe DE-UZ 13 filtern können. Die Liste ändert sich, weil Verträge auslaufen und neue Produkte hinzukommen.

Redaktion RAT Winterdienst

Unsere Ratgeber entstehen aus der Praxis des Berliner Winterdienstes: Was sich auf Gehwegen, Höfen, Parkplätzen und Zufahrten bewährt, schreiben wir verständlich auf. Rechtliche Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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