Ja, unser Winterdienst-Notdienst rückt sofort aus – DEVK-haftpflichtversichert
Plötzlicher Schneefall oder unerwartete Glatteisbildung können jederzeit auftreten – auch außerhalb geplanter Einsätze. Mit unserem Notfalldienst im Winterdienst bieten wir schnelle, zuverlässige Hilfe bei akuten Wetterlagen. Ob Privatfläche, Gewerbebereich oder öffentlich zugänglicher Weg – RAT Winterdienst steht Ihnen 24/7 zur Seite.
Gedacht ist der Winterdienst-Notdienst für Momente, in denen keine Zeit mehr für Planung bleibt: Der Deutsche Wetterdienst warnt erst spät vor Eisregen, der Hausmeister liegt mit Grippe im Bett, oder die beauftragte Firma meldet sich am Morgen nach dem ersten Schneefall schlicht nicht. Für den Eigentümer läuft die gesetzliche Frist trotzdem weiter. Deshalb setzen wir bei einem Notruf zuerst dort an, wo Menschen stürzen könnten – Hauseingang, Treppe, Rampe, Rettungsweg – und arbeiten uns danach zu Stellplätzen und Nebenflächen vor.
Einen Vertrag brauchen Sie dafür nicht. Sie schildern am Telefon, wo das Objekt liegt und welche Flächen betroffen sind, wir nennen Ihnen vorab die Notfallpauschale und den voraussichtlichen Flächenpreis. Nach dem Einsatz erhalten Sie ein Protokoll mit Uhrzeit, Maßnahme und verwendetem Material, das Sie an Hausverwaltung oder Versicherung weitergeben können. Wer danach feststellt, dass solche Situationen jeden Winter wiederkehren, findet auf unserer Seite zum Saisonvertrag mit fester Räumzuständigkeit die dauerhafte Lösung.
Wann aus Schnee und Glätte ein Notfall wird
Nicht jeder Wintermorgen ist ein Notfall. Kritisch wird es, wenn Gefahr besteht und gleichzeitig niemand zuständig ist oder rechtzeitig handeln kann. Aus unserer Einsatzpraxis lassen sich vier typische Auslöser unterscheiden:
- Blitzeis und Eisregen: Unterkühlter Regen gefriert beim Auftreffen auf kalte Platten. Innerhalb weniger Minuten verwandeln sich Gehwege in Rutschbahnen – oft nachts, wenn kein Hauswart unterwegs ist. Was dabei physikalisch passiert, erklärt unser Beitrag zu Glatteis, Blitzeis und Reifglätte.
- Starkschnee über Nacht: Zwanzig Zentimeter Neuschnee bis zum Morgen überfordern jeden, der nur einen Schieber im Keller hat.
- Ausfall des bisherigen Dienstes: Firma insolvent, Fahrzeug defekt, Personal krank – der Vertrag existiert, aber geräumt wird nicht.
- Ausfall der Eigenleistung: Eigentümer im Urlaub, Mieter nach Hausordnung verhindert, Hausmeister nicht erreichbar.
Wenn Schnee oder Eis spontan zur Gefahr werden, zählt jede Minute:
- Rutschgefahr minimieren: Schnelles Handeln schützt Passanten, Kunden und Bewohner.
- Haftungsrisiken vermeiden: Wir helfen bei drohendem Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten.
- Gesicherter Betrieb: Auch kurzfristig ermöglichen wir die Nutzung von Wegen, Zufahrten und Stellflächen.
- Unabhängigkeit vom Vertrag: Wir handeln auch bei Anfragen ohne bestehende Rahmenvereinbarung.
Unsere Notfall-Leistungen im Überblick
Schnelle und koordinierte Soforthilfe – rund um die Uhr einsatzbereit. Je nach Lage kombinieren wir drei Bausteine.
Ad-hoc-Schneeräumung
- Unverzügliches Eingreifen: Bereitschaftsdienste auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen.
- Kombinierte Räumtechnik: Einsatz von Räumfahrzeugen, Schaufeln, Schneeschiebern und Fräsen je nach Flächentyp.
- Priorisierung nach Gefährdung: Zuerst Eingänge, Rettungswege, Hauptzugänge und Hauptverkehrsflächen.
Sofortige Glättebekämpfung
- Schnellstreuung: Granulate, Splitt oder umweltfreundliche Mischmittel – gezielt und effektiv. Auf öffentlichen Gehwegen streuen wir ausschließlich abstumpfend; Feuchtsalz kommt nur auf privaten Flächen infrage, wo es zulässig und vom Kunden gewünscht ist.
- Kritische Stellen im Fokus: Treppenanlagen, Rampen, Einfahrten und Übergänge werden priorisiert behandelt.
- Reaktion innerhalb kürzester Zeit: Auslösung durch Kundenmeldung oder interne Wettermeldesysteme.
Mobile Einsatzkoordination
- Standortbasierte Einsatzplanung: Unsere Teams arbeiten in festen Berliner Einsatzgebieten – für kürzeste Anfahrtszeiten.
- Fahrzeug-Tracking: GPS-gesteuerte Navigation für präzise Touren und Ankunftszeitprognosen.
- Zentralsteuerung: Direkte Kommunikation mit der Einsatzleitung – auch außerhalb der Bürozeiten.
| Lage vor Ort | Sofortmaßnahme | Priorität |
|---|---|---|
| Eisregen auf Gehweg und Hauseingang | Abstumpfendes Granulat, Stufen und Podeste einzeln bestreut | sehr hoch |
| Festgefahrene Eisschicht an der Einfahrt | Aufbrechen mit Eisschaber, Reste abtragen, nachstreuen | hoch |
| Neuschnee über 10 cm auf Stellflächen | Maschinelles Schieben, Schnee an zulässigen Stellen lagern | mittel bis hoch |
| Zugeschneiter Notausgang oder Feuerwehrzufahrt | Handräumung auf volle Durchgangsbreite | sehr hoch |
| Rampe vor Praxis oder Laden | Räumen, Granulat, Kontrolle der Kanten | sehr hoch |
Hartnäckige Eispanzer, die sich nicht mit einem einzelnen Einsatz lösen lassen, behandeln wir im Anschluss als gezielte Eisbeseitigung weiter.
- 1AnfrageFormular, Telefon oder E-Mail – mit Adresse und Flächenart
- 2Flächenanalysekostenlos vor Ort · 24/7, auch nachts, sonn- und feiertags
- 3Festpreisab 50 € pauschal zzgl. Fläche (netto) – ohne versteckte Zuschläge
- 4Einsatzunter 90 Minuten nach Meldung im Stadtgebiet · einmalig, ohne Vertragsbindung
Wer den Soforteinsatz typischerweise anfordert
Die Anrufe in einer Glättenacht kommen aus sehr unterschiedlichen Richtungen. Gemeinsam ist allen, dass eine Fläche genutzt werden muss, bevor die eigentlich vorgesehene Lösung greift.
- Hausverwaltungen mit mehreren Liegenschaften, bei denen ein einzelner Dienstleister ausgefallen ist und kurzfristig Ersatz für ein Objekt gebraucht wird.
- Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Apotheken, deren Patienten am Morgen auf einem sicheren Zugang angewiesen sind.
- Einzelhandel und Gastronomie, die um acht Uhr öffnen wollen und deren Kundenparkplatz nach nächtlichem Schneefall unpassierbar ist.
- Gewerbe und Logistik, bei denen Lieferfahrzeuge auf eine geräumte Zufahrt warten.
- Private Eigentümer, die verreist, krank oder körperlich nicht in der Lage sind, die Räumpflicht selbst zu erfüllen.
- Bauleitungen, die einen Zugang zur Baustelle oder einen provisorischen Gehweg sichern müssen.
Besonders eilig sind Flächen, über die im Ernstfall Menschen evakuiert werden oder Rettungsfahrzeuge anfahren. Wer solche Wege dauerhaft absichern muss, sollte zusätzlich unsere Leistung Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten freihalten kennen. Im Notruf selbst klären wir zuerst, ob derartige Bereiche betroffen sind, weil sich danach die Reihenfolge der gesamten Tour richtet.
Fristen und Pflichten in Berlin – auch in der Ausnahmesituation
Ein Wetterumschwung entbindet nach aktuellem Stand nicht von der Räum- und Streupflicht. Das Berliner Straßenreinigungsgesetz verlangt von Anliegern, Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen und Glätte unverzüglich nach ihrem Entstehen abzustumpfen; bei anhaltendem Schneefall auch mehrfach. Hört der Niederschlag erst nach 20 Uhr auf, endet die Frist für den Gehweg am nächsten Morgen um 7 Uhr, sonn- und feiertags um 9 Uhr. Die Details fasst unser Ratgeber Wann muss man Schnee räumen? zusammen.
Wichtig für Eigentümer, deren Dienstleister ausfällt: Wer die Pflicht übertragen hat, bleibt zur Auswahl und Kontrolle verpflichtet. Fällt der Auftragnehmer erkennbar aus, muss der Eigentümer selbst für Ersatz sorgen. Wer dann nichts unternimmt, riskiert eine Ersatzvornahme durch Bezirk oder BSR auf eigene Kosten, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und – falls jemand stürzt – eine zivilrechtliche Haftung.
- Streusalz und andere Auftaumittel dürfen auf Berliner Gehwegen grundsätzlich nicht eingesetzt werden.
- Eine befristete Ausnahme bei extremer Glätte kann seit der Gesetzesänderung vom 26.02.2026 nur die Senatsverwaltung zulassen.
- Ohne eine solche Freigabe streuen wir auch im Notfall nur Sand, Splitt oder Granulat.
Unsere Sofortmaßnahmen orientieren sich an diesen Vorgaben des Straßenreinigungsgesetzes und sind vollständig haftpflichtversichert – für Ihre rechtliche Sicherheit. Ob im Einzelfall weitere Pflichten bestehen, etwa auf Straßen der Kategorie C, sollten Sie rechtlich prüfen lassen; eine Rechtsberatung ersetzen unsere Hinweise nicht.
Ihre Vorteile bei einem Winterdienst-Notdienst von RAT
Im Ernstfall entscheiden Erreichbarkeit, Anfahrt und ein lückenloser Nachweis. Diese zehn Punkte machen unseren Soforteinsatz für Eigentümer, Verwalter und Betriebe verlässlich.
- 0124/7
Bereitschaft in ganz Berlin
Unser Notfall-Winterdienst ist rund um die Uhr erreichbar – auch an Wochenenden und Feiertagen, sofort einsatzbereit bei akuter Glätte oder Schneefall. Sie sprechen direkt mit der Einsatzleitung, nicht mit einem Callcenter.
- 02Reaktionszeit
Schnell vor Ort
Dank lokaler Einsatzteams und abgestimmter Tourenpläne sind wir binnen kürzester Zeit vor Ort – auch ohne bestehende Rahmenvereinbarung. Im Stadtgebiet liegt die Reaktionszeit nach Ihrer Meldung unter neunzig Minuten.
- 03Ad-hoc-Räumung
Sofort freie Wege und Einfahrten
Bei plötzlichem Schneefall oder Eisbildung sorgen wir sofort für freie Wege, Einfahrten, Treppen und Parkflächen – mit maschineller und manueller Technik, abgestimmt auf Belag, Gefälle und die verfügbare Zeit bis zur Öffnung.
- 04Rechtssicherheit
Gesetzlich abgesichert handeln
Fällt Ihr eigentlicher Winterdienst aus und müssen Sie als Eigentümer kurzfristig Ersatz organisieren, handeln wir im Notdienst gemäß dem Berliner Straßenreinigungsgesetz und voll haftpflichtversichert – damit Sie rechtlich abgesichert sind.
- 05Nachweis
Dokumentierte Einsätze mit Zeitstempel
Jeder Notfalleinsatz wird digital protokolliert – inklusive Uhrzeit, Standort und eingesetzter Materialien – für volle Transparenz und Nachweisbarkeit gegenüber Verwaltung, Versicherer oder Ordnungsamt. Auf Wunsch ergänzen wir Fotos der behandelten Flächen vor und nach dem Einsatz, damit der Zustand eindeutig belegt ist.
- 06Ohne Bindung
Keine Vertragsbindung nötig
Auch ohne laufenden Vertrag helfen wir sofort – flexibel, zuverlässig und auf Abruf. Ideal für spontane Glätte- und Schneeeinsätze in Berlin, nach denen Sie in Ruhe entscheiden, ob eine dauerhafte Betreuung sinnvoll ist.
- 07Haftpflicht
DEVK-Deckung bis drei Millionen
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden pauschal bis 3.000.000 € sowie Vermögensschäden bis 500.000 €. Damit erfüllen Sie bei der Auswahl des Ersatzdienstes Ihre Sorgfaltspflicht nachweisbar und können die Police jederzeit anfordern.
- 08Preisansage
Preis vor dem Ausrücken
Notfallpauschale und Flächenanteil nennen wir Ihnen am Telefon, bevor ein Fahrzeug startet. In den Kernbezirken entstehen keine Anfahrtszuschläge, und Nachtarbeit wird nicht nachträglich auf die Rechnung gesetzt. Material weisen wir separat aus.
- 09Salzfrei
Abstumpfend statt ätzend
Auf Gehwegen setzen wir auch unter Zeitdruck nur Splitt, Sand oder Granulat ein. So vermeiden Sie Ordnungswidrigkeiten, schützen Straßenbäume und ersparen sich Salzschäden an Naturstein und Pflaster im Eingangsbereich.
- 10Ortsnähe
Teams in festen Einsatzgebieten
Unsere Mannschaften sind auf Berliner Gebiete verteilt und per GPS geführt. Fällt eine Meldung aus Spandau ein, fährt kein Team quer durch die Stadt aus Köpenick an, sondern die nächstgelegene Besatzung.
Warum Verwalter und Betriebe in Berlin im Ernstfall RAT Winterdienst anrufen
Wer nachts um drei einen Ersatz braucht, will keine Warteschleife. Fünf Gründe, warum Kunden unsere Nummer für den Ernstfall gespeichert haben.
Eine Nummer, ein Mensch
Unter +49 (0)30 201 64 24 81 erreichen Sie auch außerhalb der Bürozeiten jemanden, der Einsätze tatsächlich disponieren kann. Rückrufversprechen und Ticketnummern gibt es bei uns nicht, wenn der Gehweg bereits gefroren ist und Bewohner gleich das Haus verlassen.
Klare Prioritäten bei der Räumung
Wir beginnen grundsätzlich an den Stellen mit dem höchsten Sturzrisiko: Eingänge, Treppen, Rampen und Rettungswege. Erst danach folgen Stellplätze und Nebenwege. Diese Reihenfolge besprechen wir mit Ihnen am Telefon, damit sie zu den Abläufen im Objekt passt.
Ersatz, wenn andere ausfallen
Ein großer Teil unserer Notrufe kommt von Kunden, deren Vertragsfirma nicht erschienen ist. Wir übernehmen kurzfristig, ohne dass Sie den bestehenden Vertrag erst kündigen müssen, und liefern das Protokoll, mit dem Sie den Ausfall gegenüber Ihrem Dienstleister belegen.
Nachweise, die vor Gericht taugen
Das digitale Einsatzprotokoll hält Ankunft, Abschluss, behandelte Flächen und Streumittel fest. Kommt es später zu einem Sturz, belegen diese Daten, dass Sie nach Bekanntwerden der Gefahr umgehend eine geeignete Firma beauftragt und Ihre Pflicht ernst genommen haben.
Faire Konditionen trotz Eile
Die Notfallpauschale beginnt bei 50 € netto, der Flächenanteil richtet sich nach denselben Richtwerten wie ein regulärer Einzeleinsatz. Versteckte Nacht- oder Feiertagsaufschläge tauchen auf unserer Rechnung nicht auf; den Gesamtpreis kennen Sie vor Beginn der Arbeiten.
| Worauf es ankommt | So setzen wir es um | Ihr Nutzen |
|---|---|---|
| Erreichbarkeit nachts und am Wochenende | Besetzte Einsatzleitung an allen Tagen | Sie verlieren keine Zeit mit Warteschleifen |
| Gefahrenstellen zuerst sichern | Eingänge, Stufen, Rampen vor Stellflächen | Sturzrisiko sinkt in den ersten Minuten |
| Kurze Anfahrt im Stadtgebiet | GPS-geführte Teams in festen Einsatzgebieten | Reaktion unter neunzig Minuten nach Meldung |
| Zulässige Streumittel auf Gehwegen | Splitt, Sand oder Granulat statt Salz | Kein Bußgeldrisiko, keine Schäden an Bäumen |
| Beleg für Versicherung und Verwaltung | Digitales Protokoll mit Uhrzeit und Material | Pflichterfüllung lässt sich jederzeit nachweisen |
Verantwortung und Absicherung im Notfallbetrieb
Jede Notfallmaßnahme erfolgt qualitätsgesichert und haftungssicher:
- Digitale Protokolle: Jeder Einsatz wird dokumentiert (Uhrzeit, Ort, Maßnahme, Materialeinsatz).
- Haftpflichtversicherung: Alle Leistungen sind vollständig versichert – auch im Notfallbetrieb.
- Kundentransparenz: Auf Wunsch erhalten Sie Einsatzberichte zur Weiterleitung an Verwalter, Versicherer oder Eigentümer.
Die Betriebshaftpflicht von RAT Gebäudeservice besteht bei der DEVK mit 3.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 € für Vermögensschäden. Gerade bei einem Ersteinsatz ohne gewachsene Geschäftsbeziehung ist diese Angabe für viele Verwalter das entscheidende Auswahlkriterium – sie belegt, dass Sie im Rahmen Ihrer Überwachungspflicht eine geeignete Firma beauftragt haben.
Das Protokoll ist mehr als ein Beleg für die Rechnung. Kommt es Stunden nach unserem Einsatz zu einem Sturz, lässt sich damit zeigen, wann welche Fläche womit behandelt wurde. Wie solche Nachweise aufgebaut sind und wie lange Sie sie aufbewahren sollten, beschreibt die Seite zur Winterdienst-Dokumentation.
Faire Kostenstruktur – auch beim Soforteinsatz
Auch kurzfristige Einsätze bleiben für Sie kalkulierbar:
- Abrechnung nach Aufwand: Minuten- oder flächenbasierte Erfassung – je nach Art der Maßnahme.
- Keine Anfahrtskosten in Kernbezirken: Berlinweit aktiv, ohne Zuschläge in Mitte, Pankow, Neukölln & Co.
- 24h-Pauschalen optional buchbar: Für hohe Ausfallsicherheit bei wiederholtem Wintereinbruch.
Der Preis setzt sich aus der Notfallpauschale für sofortige Disposition und Anfahrt außerhalb jeder Tourenplanung sowie dem Flächenanteil zusammen. Für diesen zweiten Posten verwenden wir dieselben Richtwerte wie bei regulären Einzeleinsätzen. Streumaterial berechnen wir pauschal oder nach Verbrauch.
| Position | Richtwert (netto) | Hinweis |
|---|---|---|
| Notfallpauschale | ab 50 € | einmalig je Alarmierung |
| Flächenanteil kleine Fläche | 25–45 € je Einsatz | z. B. Gehweg vor Einfamilien- oder Reihenhaus |
| Größere Flächen | nach Aufwand | Höfe, Parkplätze, Zufahrten |
| Streumittel | Pauschale oder Verbrauch | Splitt, Sand oder Granulat |
Rechenbeispiel: Eisregen am Sonntagmorgen
Ein Eigentümer in Friedenau meldet um 6 Uhr Blitzeis auf 14 Metern Bürgersteig und vier Eingangsstufen. Notfallpauschale 50 € plus Flächenanteil 35 € ergeben 85 € netto. Hinzu kommt das Granulat nach Verbrauch. Bleibt die Glätte bestehen und ist am Nachmittag ein zweiter Durchgang nötig, fällt nur der Flächenanteil erneut an, sofern Sie uns die Nachkontrolle direkt mitbeauftragen.
Verbindlich ist der Preis, den wir Ihnen am Telefon vor dem Ausrücken nennen. Sämtliche hier genannten Notdienstpreise sind unverbindliche Nettorichtwerte, die Mehrwertsteuer kommt hinzu.
Vom Anruf bis zur sicheren Fläche: der Ablauf
Im Notfall zählt eine klare Reihenfolge. Ein Soforteinsatz folgt bei uns diesen Schritten:
- Meldung: Ein Anruf genügt (+49 (0)30 201 64 24 81): Sie schildern Adresse und betroffene Flächen und ob Schnee, Eis oder beides die Gefahr ist.
- Einschätzung: Die Einsatzleitung klärt Zugang, Schlüssel, Rettungswege und Besonderheiten wie Rampen oder empfindliche Beläge.
- Preisansage: Sie erhalten Pauschale und voraussichtlichen Flächenpreis und bestätigen den Auftrag mündlich oder per Nachricht.
- Disposition: Das Team mit der kürzesten Anfahrt aus seinem Einsatzgebiet wird per GPS-Routing zu Ihnen geschickt.
- Ausführung: Zuerst Eingänge und Gefahrenstellen, danach Gehweg, Zufahrt und Stellflächen.
- Protokoll: Fotos, Uhrzeiten und Streumittel gehen in das digitale Einsatzprotokoll.
- Abschluss: Sie erhalten Bericht und Rechnung; auf Wunsch vereinbaren wir eine Nachkontrolle.
Bei der Disposition hilft uns, wenn Sie Schlüsselzugang und Ansprechpartner vor Ort bereits beim ersten Anruf nennen. So verliert das Team an der Haustür keine Zeit.
Typische Fehler bei plötzlicher Glätte vermeiden
Viele Probleme entstehen in den ersten Minuten nach dem Wetterumschwung, bevor überhaupt jemand mit Streugut vor Ort ist.
- Warmes Wasser auf vereiste Stufen gießen – es gefriert kurz darauf zu einer noch glatteren Schicht.
- Streusalz aus dem Baumarkt auf den Gehweg kippen, obwohl es dort verboten ist und Pflaster wie Bäume schädigt.
- Abwarten, ob der Vertragspartner „noch kommt“, statt nach einer angemessenen Frist Ersatz zu holen.
- Nur den Hauseingang behandeln und den öffentlichen Gehweg vergessen, der zur Anliegerpflicht gehört.
Bis unser Team eintrifft, können Sie mit wenigen Handgriffen das Risiko senken. Sperren Sie besonders glatte Bereiche provisorisch ab, informieren Sie Bewohner per Aushang und dokumentieren Sie mit Foto und Uhrzeit, wann Sie die Gefahr bemerkt und uns verständigt haben. Was Anlieger bei Eisregen sofort tun sollten, zeigt unser Beitrag Sofortmaßnahmen bei Eisregen.
- Genaue Adresse und Zugang zum Grundstück
- Länge des Gehwegs und Art der Zusatzflächen
- Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen, Gefälle
- Ansprechpartner mit Mobilnummer
- Gewünschte Rechnungsanschrift (Verwaltung oder Eigentümer)
Nach dem Einmaleinsatz: die passende Dauerlösung finden
Ein Soforteinsatz löst die akute Lage, aber nicht die Frage, wer beim nächsten Wintereinbruch zuständig ist. Viele Kunden nutzen den ersten Notruf deshalb als Anlass, ihre Organisation zu überdenken. Drei Wege sind üblich:
- Fester Saisonvertrag: Wir übernehmen Ihre Flächen von November bis März zu einer Pauschale, inklusive Bereitschaft und Kontrolle.
- Einsätze nach Bedarf: Sie bestellen einzelne Räumungen, wenn Sie sie brauchen, und zahlen pro Einsatz. Die Konditionen beschreibt die Seite Räumen und Streuen nach Abruf.
- Ergänzung der Eigenleistung: Sie räumen selbst, sichern sich für Krankheit und Urlaub aber eine Vertretung.
Welche Variante passt, hängt davon ab, wie häufig Sie in den letzten Wintern auf Hilfe angewiesen waren und wie hoch das Haftungsrisiko auf Ihren Flächen ist. Bei der kostenfreien Flächenanalyse nach dem Notfall rechnen wir beide Modelle für Ihr Objekt durch.
Soforteinsätze zwischen Spandau und Marzahn-Hellersdorf
Notrufe erreichen uns aus allen zwölf Bezirken, doch die Brennpunkte wechseln mit der Wetterlage. Eisregen trifft zuerst die offenen Großsiedlungen in Marzahn und Hellersdorf, wo breite Wege zwischen den Plattenbauten schnell gefrieren. In Kreuzberg und Schöneberg sind es die schmalen Altbaugehwege mit hohem Fußgängeraufkommen, auf denen jede Minute zählt. Am Stadtrand in Spandau, Rudow oder Frohnau liegen dagegen lange Grundstücksfronten von Einfamilienhäusern, deren Eigentümer während einer Reise kurzfristig eine Vertretung brauchen.
Alle 12 Bezirke
- Treptow-Köpenick
- Neukölln
- Mitte
- Tempelhof-Schöneberg
- Reinickendorf
- Pankow
- Lichtenberg
- Spandau
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Marzahn-Hellersdorf
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Steglitz-Zehlendorf
Ortsteile, in denen wir oft unterwegs sind
- Malchow
- Wilhelmsruh
- Plänterwald
- Kaulsdorf
- Charlottenburg-Nord
- Baumschulenweg
- Niederschöneweide
- Lübars
- Moabit
- Charlottenburg
- Rahnsdorf
- Buckow
- Schmargendorf
- Grunewald
Flächenanalyse in jedem Bezirk kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Wie schnell sind Sie nach meinem Anruf vor Ort?
Innerhalb des Berliner Stadtgebiets liegt unsere Reaktionszeit unter 90 Minuten ab Ihrer Meldung. Bei großflächigen Wetterlagen, in denen ganz Berlin gleichzeitig vereist, priorisieren wir nach Gefährdung: Rettungswege, Kliniken und stark frequentierte Eingänge kommen zuerst. Die voraussichtliche Ankunftszeit teilt Ihnen die Einsatzleitung beim Anruf mit.
Brauche ich einen Vertrag, um den Notdienst zu nutzen?
Nein. Ein einmaliger Soforteinsatz ist ohne Rahmenvereinbarung möglich. Sie bestätigen nach der telefonischen Preisansage den Auftrag mündlich oder per Nachricht, und wir rücken aus. Eine Folgebindung entsteht dadurch nicht; ob Sie danach eine dauerhafte Betreuung wünschen, entscheiden Sie allein und ohne Zeitdruck.
Was kostet ein Notfalleinsatz?
Die Notfallpauschale beginnt bei 50 € netto. Hinzu kommt der Flächenanteil, der bei kleinen Flächen zwischen 25 und 45 € pro Einsatz liegt; größere Flächen rechnen wir nach Aufwand ab. Streumittel berechnen wir pauschal oder nach Verbrauch. Für 14 Meter Gehweg mit Eingangsstufen ergeben sich zum Beispiel 85 € netto zuzüglich Material.
Mein Winterdienst ist nicht gekommen – darf ich einfach einen anderen beauftragen?
Als Eigentümer bleiben Sie nach aktuellem Stand verpflichtet, die Erfüllung der Räumpflicht zu überwachen. Erscheint der Vertragspartner nicht, müssen Sie für Abhilfe sorgen. Den Ersatzeinsatz belegen wir mit Protokoll, sodass Sie Mehrkosten gegebenenfalls gegenüber dem säumigen Dienstleister geltend machen können. Vertragliche Fragen lassen Sie im Einzelfall rechtlich prüfen.
Streuen Sie im Notfall auch Salz?
Auf öffentlichen Gehwegen nicht, denn Auftaumittel sind dort in Berlin grundsätzlich verboten. Nur wenn die Senatsverwaltung bei extremer Glätte eine befristete Ausnahme zulässt, ändert sich das. Wir verwenden Splitt, Sand oder Granulat. Auf privaten Flächen besprechen wir die Mittelwahl mit Ihnen; Hintergründe liefert der Ratgeber Ist Streusalz in Berlin verboten?
Kommen Sie auch nachts und an Feiertagen?
Ja. Die Einsatzbereitschaft gilt rund um die Uhr, an Wochenenden, Weihnachten und Neujahr eingeschlossen. Das zählt besonders nach nächtlichem Schneefall: Werktags muss der Gehweg dann um 7 Uhr frei sein, an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr. Zuschläge für diese Uhrzeiten oder für Feiertage stellen wir nicht in Rechnung.
Was sollte ich tun, wenn schon jemand gestürzt ist?
Kümmern Sie sich zuerst um die verletzte Person und rufen Sie bei Bedarf den Rettungsdienst. Sichern Sie danach die Gefahrenstelle und melden Sie uns den Einsatz. Fotografieren Sie Zustand und Uhrzeit und informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung. Eine Schritt-für-Schritt-Hilfe bietet unser Beitrag Unfall vor dem eigenen Grundstück.