Ja, wir übernehmen Winterdienst für Gewerbeimmobilien – mit 3 Mio. € Haftpflichtschutz
Ein Gewerbeobjekt ist im Winter selten nur ein Grundstück mit einem Gehweg davor. Hinter der Toreinfahrt liegen oft ein zweiter und dritter Hof, Stellplätze für verschiedene Mietparteien, Anlieferbereiche, Müllplätze und Eingänge zu Werkstätten, Büros oder Ateliers. Jede dieser Teilflächen wird anders genutzt und zu anderen Uhrzeiten betreten. Genau hier entstehen Lücken: Der eine Mieter glaubt, der Vermieter kümmere sich, der Vermieter verweist auf den Mietvertrag, und am Ende liegt vor der gemeinsamen Durchfahrt um sieben Uhr festgetretener Schnee.
Wir lösen das mit einer Objektaufnahme vor dem ersten Frost. Dabei erfassen wir alle Verkehrsflächen, markieren sie nach Zuständigkeit und Priorität und stimmen das Ergebnis mit dem Eigentümer oder der Verwaltung ab. Daraus entsteht ein Räumplan, nach dem unsere geschulten Einsatzkräfte arbeiten – vom öffentlichen Gehweg nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz bis zur letzten Stellplatzreihe im Hinterhof. Ob Mietparteien ihre eigenen Flächen zubuchen oder alles über die Nebenkosten läuft, entscheiden Sie gemeinsam mit uns nach der Begehung. Auch spätere Änderungen, etwa nach einem Mieterwechsel oder dem Umbau einer Einfahrt, nehmen wir unkompliziert in den Plan auf. Für reine Hofräumung in Wohnhäusern oder einzelne Parkflächen gibt es eigene Leistungen; diese Seite beschreibt die Betreuung ganzer Gewerbeareale mit mehreren Nutzern.
Leistungsumfang auf gemeinsam genutzten Gewerbeflächen
Der Auftrag richtet sich nach dem Grundstück, nicht nach einem Standardpaket. In der Praxis setzen sich die meisten Verträge für Gewerbeareale aus wenigen, klar beschriebenen Bausteinen zusammen. Jeder Baustein bekommt im Räumplan eine Farbe, eine Priorität und eine Zeitvorgabe, damit unser Team bei Schneefall weiß, wo es zuerst ansetzt.
| Baustein | Typische Fläche | Umfang |
|---|---|---|
| Öffentlicher Gehweg | Straßenfront, Eckgrundstücke | Räumen und abstumpfend streuen nach StrReinG |
| Durchfahrten und Tore | Toreinfahrt, Hofdurchgänge | Fahrspur und Fußweg frei, Schnee aus dem Schwenkbereich |
| Gemeinschaftsflächen | Höfe, Hauptwege, Feuerwehrzufahrt | Räumen, streuen, Kontrolle bei Glätte |
| Mieterflächen | Zugeordnete Stellplätze, Eingänge einzelner Einheiten | Optional je Mieter, separat abrechenbar |
| Nebenflächen | Müllstandplätze, Fahrradbereiche, Außentreppen | Zugang sichern, Streugut vorhalten |
Größere Parkflächen eines Gewerbeparks behandeln wir als eigenen Abschnitt, weil dort meist maschinell gearbeitet wird; Details dazu finden Sie unter Parkplatzräumung. Anlieferzonen mit Rampen und Toren nehmen wir ebenfalls in den Plan auf, beschreiben sie aber gesondert, weil dort andere Zeitfenster gelten. Wichtig ist, dass am Ende ein lückenloses Netz aus Wegen entsteht: Wer vom Bürgersteig bis zur hintersten Werkstatttür geht, soll keine ungeräumte Teilstrecke passieren müssen. Diese Durchgängigkeit ist der eigentliche Kern unserer Arbeit auf gemischt genutzten Grundstücken und der Punkt, an dem Eigenleistungen einzelner Mieter regelmäßig scheitern.
Gewerbehöfe, Gewerbeparks und gemischt genutzte Häuser
Berlin hat eine ganz eigene Gewerbestruktur. Typisch sind die Gewerbehöfe der Gründerzeit mit mehreren hintereinanderliegenden Höfen, schmalen Durchfahrten und Kopfsteinpflaster. Daneben stehen Gewerbeparks der Neunziger- und Zweitausenderjahre am Stadtrand mit breiten Erschließungsstraßen, großen Stellplatzanlagen und vielen kleinen Mietern. Dritte Gruppe sind gemischt genutzte Häuser: unten Laden, Praxis oder Café, darüber Büros und Wohnungen, im Hof eine Werkstatt.
Was die Objekttypen unterscheidet
- Historischer Gewerbehof: enge Zufahrten, wenig Platz für Schneehaufen, glattes Pflaster und Schattenlagen, in denen Reif lange liegen bleibt.
- Gewerbepark: lange Wege zwischen den Hallen, viele Einfahrten, oft eine private Erschließungsstraße mit eigener Verkehrssicherungspflicht.
- Wohn- und Geschäftshaus: unterschiedliche Nutzungszeiten von Ladenmietern und Bewohnern, ein Hauseingang für alle, häufig Kategorie-C-Straßenfront.
- Coworking- und Atelierhäuser: wechselnde Nutzer, Publikumsverkehr bis in den Abend, Fahrräder und Lastenräder im Hof.
Für jede Bauform bauen wir den Räumplan anders auf. Im Gründerzeithof planen wir enge Ablageflächen für den Schnee mit ein und arbeiten überwiegend von Hand mit Schieber und Streuwagen. Im Gewerbepark übernehmen kompakte Räumfahrzeuge die Erschließungswege, während Fußgängerbereiche manuell nachgearbeitet werden. Beim gemischt genutzten Haus stimmen wir die Zeiten so ab, dass Bewohner morgens sicher zur Arbeit kommen und der Laden im Erdgeschoss pünktlich öffnet. Gehört zum Areal eine eigene Erschließungsstraße, prüfen wir zusätzlich, ob dafür die Regeln für Privatstraßen greifen.
- 1AnfrageFormular, Telefon oder E-Mail – mit Adresse und Flächenart
- 2Flächenanalysekostenlos vor Ort · 24/7 bei Schneefall und Eisbildung
- 3Festpreis0,80–1,50 € pro m² und Saison – ohne versteckte Zuschläge
- 4EinsatzNach Wetterlage, Priorität laut Flächenplan · Saisonvertrag November bis März
Mieterflächen und Gemeinschaftsflächen sauber abgrenzen
Die häufigste Streitfrage in Gewerbeobjekten lautet: Wer räumt was? Rechtlich trifft die Pflicht für den öffentlichen Gehweg nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz in der Regel den Eigentümer als Anlieger. Für Flächen auf dem Grundstück gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht dessen, der den Verkehr eröffnet. Mietverträge verschieben diese Verantwortung oft teilweise auf Mieter, etwa für den eigenen Eingang oder zugewiesene Stellplätze. Ob solche Klauseln wirksam und vollständig sind, sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden.
- Gemeinschaftsflächen: alles, was mehrere Parteien oder Besucher nutzen – Durchfahrten, Hauptwege, Feuerwehrzufahrten.
- Mieterflächen: exklusiv genutzte Bereiche, die laut Vertrag einer Einheit zugeordnet sind.
- Schnittstellen: Übergänge zwischen beiden, etwa der Weg vom Gemeinschaftshof zur Ladentür.
Gerade die Schnittstellen sind kritisch. Endet der geräumte Gemeinschaftsweg einen Meter vor der Werkstatttür, weil dieser Meter „zum Mieter gehört“, entsteht genau dort die Sturzstelle. Wir empfehlen deshalb, Schnittstellen grundsätzlich dem Gemeinschaftsbereich zuzuschlagen. Einzelne Mieter können ihre exklusiven Flächen direkt bei uns zubuchen; die Abrechnung erfolgt dann getrennt, sodass in der Nebenkostenabrechnung des Eigentümers nur die gemeinsamen Flächen auftauchen. Wie sich Ladenbetreiber und Vermieter vor einem Geschäft typischerweise einigen, erläutert unser Ratgeber zur Frage wer vor dem Laden räumt.
Was eine professionelle Durchführung auf dem Areal verändert
Wo jeder Mieter selbst zur Schaufel greift, sieht ein Gewerbehof nach Schneefall aus wie ein Flickenteppich: vor der Druckerei geräumt, vor dem Lager nicht, dazwischen ein Trampelpfad. Eine einheitliche Betreuung beseitigt dieses Muster. Alle Wege werden nach demselben Standard behandelt, mit derselben Räumbreite, demselben Streumittel und derselben Kontrolle.
Der zweite Unterschied betrifft die Nachweisbarkeit. Unsere Einsatzkräfte arbeiten mit GPS-gestützter Routenplanung, und jede Fahrt hinterlässt einen digitalen Eintrag samt Zeitstempel, Teilfläche und erledigter Arbeit. Kommt es nach einem Sturz zu Forderungen, kann der Eigentümer zeigen, dass er die Pflicht übertragen und die Ausführung dokumentiert hat. Mehr zu Aufbau und Aufbewahrung dieser Nachweise lesen Sie bei der Winterdienst-Dokumentation.
Drittens entlastet ein externer Dienstleister das Objektmanagement. Hausmeister oder Haustechniker müssen nicht um vier Uhr morgens ausrücken, Urlaub und Krankheit im Winter werden kein Risiko mehr. Mieter haben einen festen Ansprechpartner für Hinweise, etwa wenn ein Lieferant eine Ecke zugeparkt hat und dort nachgeräumt werden muss. Und schließlich schützt die richtige Streumittelwahl die Substanz: Wir arbeiten auf Gehwegen mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat und setzen auch auf privaten Flächen auf umweltschonende Streumittel, die Pflaster, Fugen und Baumscheiben im Innenhof weniger belasten als Salz.
Ihre Vorteile beim Winterdienst für Gewerbeimmobilien von RAT
Ein Areal mit vielen Nutzern braucht einen Dienstleister, der Ordnung in die Zuständigkeiten bringt. Diese zehn Punkte machen den Unterschied im Alltag.
- 01Flächenplan
Jede Teilfläche eindeutig zugeordnet
Vor der Saison erstellen wir einen Plan, der Gemeinschafts-, Mieter- und Schnittstellenflächen farbig unterscheidet. Eigentümer, Verwaltung und Nutzer erkennen auf einen Blick, wer welchen Bereich verantwortet, und der Plan wird bei Änderungen im Objekt laufend fortgeschrieben.
- 02Mieterbausteine
Mieter buchen eigene Flächen zu
Exklusiv genutzte Stellplätze oder Lieferhöfe lassen sich einzeln hinzubuchen und werden direkt mit der jeweiligen Partei abgerechnet. Die Betriebskosten der Gemeinschaft bleiben dadurch sauber getrennt, und niemand finanziert die Parkfläche eines anderen mit.
- 03Nachweis
Protokolle für jeden Einsatz
Uhrzeit, Fläche und Maßnahme werden bei jedem Einsatz digital festgehalten. Die Verwaltung kann damit ihre Kontrollpflicht belegen, Rückfragen von Mietern ohne langes Suchen beantworten und Unterlagen bei Bedarf direkt an Versicherer weitergeben.
- 04Nutzungszeiten
Räumen nach tatsächlichem Betrieb
Arbeitet eine Werkstatt im Hinterhof ab sechs Uhr, richten wir die Route danach aus. Abendliche Nutzungen wie Ateliers, Proberäume oder Studios berücksichtigen wir mit späten Kontrollgängen, damit auch der Heimweg der letzten Besucher sicher bleibt.
- 05Haftungsschutz
Versichert bis drei Millionen Euro
Für Personen- und Sachschäden besteht bei der DEVK eine Haftpflichtdeckung von pauschal 3.000.000 €, für Vermögensschäden von 500.000 €. Eigentümer erfüllen damit bei der Auswahl ihres Dienstleisters ein wichtiges Kriterium, das Versicherer und Verwaltungen regelmäßig abfragen.
- 06Objektkenntnis
Erfahrung mit Berliner Hofstrukturen
Enge Durchfahrten, Kopfsteinpflaster und verschachtelte Höfe verlangen andere Abläufe als ein offener Gewerbepark. Unsere Teams planen Schneeablage, Handarbeit und den Umgang mit glattem Pflaster schon bei der Begehung ein, statt erst im Ernstfall zu improvisieren.
- 07Ansprechpartner
Eine Nummer für alle Nutzer
Mieter und Verwaltung erreichen denselben persönlichen Ansprechpartner. Hinweise auf zugeparkte Ecken, neue Eingänge oder vergessene Nebenflächen landen direkt bei der Einsatzleitung statt in einer langen Weiterleitungskette über mehrere Zuständige.
- 08Festpreis
Kalkulierbar ohne versteckte Zuschläge
Der Saisonpreis steht nach der Begehung fest und ist aufgeschlüsselt nach Eigentümeranteil und optionalen Bausteinen. Nachträge entstehen nur, wenn Sie selbst Flächen ergänzen. Wie wir kalkulieren, zeigt unsere Preisübersicht.
- 09Substanzschutz
Schonende Streumittel für Pflaster
Auf historischem Pflaster und an Baumscheiben im Hof setzen wir umweltschonende, abstumpfende Mittel ein. So vermeiden Sie Salzschäden an Fugen, Sockeln und Bepflanzung, die sonst im Frühjahr teure Reparaturen am Bestand nach sich ziehen.
- 10Gerätemix
Maschine und Handarbeit kombiniert
Breite Erschließungswege im Gewerbepark räumen kompakte Fahrzeuge, enge Durchgänge und Treppen erledigen unsere Einsatzkräfte von Hand. Diese Kombination spart auf großen Arealen Zeit, ohne dass schmale Passagen, Rampen oder Hauseingänge dabei ausgelassen werden.
Warum Eigentümer von Gewerbehöfen in Berlin auf RAT Winterdienst setzen
Wer ein Areal mit vielen Mietparteien verantwortet, braucht vor allem Klarheit. Diese Gründe nennen uns Eigentümer und Verwaltungen am häufigsten.
Weniger Abstimmungsaufwand
Statt mit zehn Mietern einzeln zu klären, wer wann räumt, gibt es einen Vertrag, einen Plan und einen Dienstleister. Mieterwechsel ändern nichts am laufenden Winterdienst, neue Eingänge werden einfach im Plan ergänzt und beim nächsten Einsatz berücksichtigt.
Belastbare Unterlagen
Digitale Einsatzprotokolle zeigen, wann welche Fläche geräumt und gestreut wurde. Diese Unterlagen helfen bei Rückfragen des Ordnungsamts ebenso wie bei Forderungen nach einem Sturz und erleichtern der Verwaltung die geforderte Kontrolle des beauftragten Dienstleisters, ohne dass dafür jemand selbst vor Ort sein muss.
Faire Kostenverteilung
Durch die Trennung in Gemeinschafts- und Mieterflächen zahlt jeder nur das, was er nutzt. Die Betriebskostenabrechnung wird übersichtlicher, Diskussionen über die Höhe einzelner Positionen nehmen spürbar ab, weil die Grundlage für alle Beteiligten nachvollziehbar ist.
Schnelle Reaktion bei Wetterumschwung
Setzt nachts Schneefall ein, rücken unsere Teams ohne Vorlauf aus. Über die satellitengestützte Tourenplanung landen Gewerbeareale mit frühen Betriebszeiten ganz vorn in der Reihenfolge und sind rechtzeitig vor Arbeitsbeginn frei sind. Objekte mit späterem Betrieb folgen danach nach festem Plan.
Ganz Berlin aus einer Hand
Besitzen Sie mehrere Objekte in verschiedenen Bezirken, betreuen wir sie nach einheitlichem Standard. Sie erhalten vergleichbare Protokolle, eine gemeinsame Abrechnung und einen Ansprechpartner, der alle Standorte kennt und ihre Besonderheiten im Blick behält. Das vereinfacht auch Portfolio-Berichte.
| Worauf es ankommt | So setzen wir es um | Ihr Nutzen |
|---|---|---|
| Klare Zuständigkeit auf dem Grundstück | Flächenplan mit Gemeinschafts-, Mieter- und Schnittstellenflächen | Keine ungeräumten Lücken zwischen den Bereichen |
| Räumung vor Betriebsbeginn aller Mieter | Route nach erfassten Nutzungszeiten geplant | Sichere Wege auch für Frühschichten |
| Freie Feuerwehrzufahrten und Notausgänge | Tabuzonen für Schneeablage vorab markiert | Brandschutzauflagen bleiben auch im Winter erfüllt |
| Nachvollziehbare Verteilung der Kosten | Getrennte Abrechnung von Eigentümer- und Mieterbausteinen | Weniger Streit in der Nebenkostenabrechnung |
| Nachweis gegenüber Behörden und Versicherung | Digitales Protokoll mit Uhrzeit und Fläche | Kontrollpflicht des Eigentümers belegbar erfüllt |
Typische Risiken bei verteilten Zuständigkeiten
Unfälle auf Gewerbegrundstücken ereignen sich selten dort, wo jeder hinschaut. Typisch sind Ränder, Übergängen und Stellen, die nur zeitweise genutzt werden. Aus Objektbegehungen kennen wir die Muster, die immer wieder auftreten.
- Toreinfahrten, in denen Schmelzwasser vom Dach über Nacht wieder anfriert.
- Kopfsteinpflaster im Hof, auf dem Schneereste zwischen den Steinen vereisen.
- Schneehaufen, die Feuerwehrzufahrten, Hydranten oder Notausgänge verdecken.
- Außentreppen zu Hochparterre-Gewerbeeinheiten ohne Handlauf-Freihaltung.
- Abends genutzte Ateliers oder Studios, deren Zugang nach 20 Uhr niemand mehr prüft.
Hinzu kommt ein organisatorisches Risiko. Bei häufigen Wechseln gehen Absprachen verloren: Der Nachfolger weiß nichts von seiner vertraglichen Räumpflicht, der Vermieter geht davon aus, dass sie weiter erfüllt wird. Bleibt der öffentliche Gehweg dadurch ungeräumt, kann das Bezirksamt eine Ersatzvornahme auf Kosten des Eigentümers anordnen, und im Schadensfall drohen zivilrechtliche Ansprüche nach § 823 BGB. Ein zentral vergebener Auftrag, der unabhängig von Mieterwechseln läuft, schließt diese Lücke. Wie Eigentümer die Pflicht wirksam weitergeben und dabei ihre Kontrollpflicht im Blick behalten, beschreiben wir auf der Seite zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht.
Rechtlicher Rahmen für Eigentümer und Gewerbemieter in Berlin
Für den Bürgersteig vor dem Areal gilt das Berliner Straßenreinigungsgesetz: Anlieger haben ihn, so die derzeitige Rechtslage, von Schnee zu befreien und bei Glätte abstumpfend zu streuen. Geräumt wird unverzüglich nach Ende des Schneefalls, bei Dauerschneefall auch mehrfach. Setzt der Niederschlag erst nach 20 Uhr ein, gilt als Frist der nächste Morgen um sieben, an Sonn- und Feiertagen um neun. Die Mindestbreite liegt bei einem Meter, auf Gehwegen an Hauptverkehrs- und vielen Geschäftsstraßen bei 1,5 Metern. Auftauende Mittel wie Streusalz sind dort grundsätzlich nicht erlaubt; lediglich für Phasen extremer Glätte sieht eine Gesetzesänderung vom Februar 2026 zeitlich begrenzte Ausnahmen durch den Senat vor.
Auf dem Grundstück selbst gilt die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht. Gerichte setzen dafür meist den Zeitraum von rund 7 bis 20 Uhr an, bei längerer Nutzung entsprechend mehr. Für Gewerbeareale heißt das: Arbeitet eine Werkstatt ab sechs Uhr oder ein Studio bis 22 Uhr, verschiebt sich das Zeitfenster entsprechend.
Übertragung und Kontrolle
Der Eigentümer darf die Pflicht auf eine geeignete Firma übertragen, bleibt aber zur sorgfältigen Auswahl und zur Überwachung verpflichtet. Einmalige Beauftragung und anschließendes Wegsehen genügt nicht. Unsere Protokolle erleichtern diese Kontrolle, ersetzen aber keine stichprobenartige Prüfung durch die Verwaltung. Winterdienstkosten für Gemeinschaftsflächen lassen sich in Gewerbemietverträgen als Nebenkosten vereinbaren; ob eine konkrete Klausel trägt, sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden.
Was die Betreuung eines Gewerbeareals kostet
Innenhöfe und Stellplätze kalkulieren wir pauschal je Quadratmeter für den ganzen Winter, die Straßenfront monatlich je Meter. So bleibt der Preis nachvollziehbar, auch wenn ein Areal aus vielen kleinen Teilflächen besteht. Sämtliche Zahlen verstehen sich netto und unverbindlich. Bindend wird erst unser Saisonangebot nach der Objektaufnahme, die Sie nichts kostet, und darin tauchen keine versteckten Zuschläge auf.
| Leistung | Richtwert netto | Abrechnung |
|---|---|---|
| Höfe, Parkflächen, Erschließungswege | 0,80–1,50 € | pro m² und Saison |
| Öffentlicher Gehweg, Zufahrten | 1,80–3,00 € | pro lfm und Monat (Nov.–März) |
| Zugebuchte Mieterfläche, klein | 25–45 € | pro Einsatz auf Abruf |
| Soforteinsatz außerhalb des Plans | ab 50 € | pauschal zzgl. Fläche |
Rechenbeispiel Gewerbehof in Kreuzberg
Ein Gewerbehof hat 45 m Straßenfront und im Inneren 1.800 m² Höfe, Durchfahrten und Stellplätze. Für den Gehweg setzen wir 2,40 € pro Meter und Monat an: 45 m × 2,40 € × 5 Monate = 540 €. Die Innenflächen kalkulieren wir wegen Pflaster und enger Ablageflächen mit 1,20 € pro m²: 1.800 m² × 1,20 € = 2.160 €. Die Saison kostet damit 2.700 € ohne Umsatzsteuer. Bucht ein Mieter zusätzlich seinen separaten Lieferhof auf Abruf für 35 € pro Einsatz und wird zwölfmal ausgerückt, kommen für ihn 420 € netto hinzu – abgerechnet direkt mit ihm, netto.
Preis treibend sind vor allem Handarbeitsanteil, Schneeablageflächen, Nutzungszeiten außerhalb von 7 bis 20 Uhr und die Anzahl der Schnittstellen. Hintergründe zu Pauschalen und Einzelabrechnung liefert der Ratgeber Saisonpauschale oder Einzeleinsatz.
Von der Anfrage bis zum ersten Räumeinsatz
Gewerbeareale brauchen mehr Vorlauf als ein Einfamilienhaus, weil mehrere Beteiligte zustimmen müssen. Wir empfehlen, spätestens im Oktober zu starten. Der Ablauf sieht so aus:
- Anfrage: Sie nennen Adresse, ungefähre Flächen und Ansprechpartner von Eigentümerseite.
- Begehung: Wir nehmen das Areal kostenfrei auf, vermessen Flächen, fotografieren Engstellen und erfassen Nutzungszeiten der Mieter.
- Flächenplan: Sie erhalten einen Plan mit Gemeinschafts-, Mieter- und Schnittstellenflächen sowie Prioritäten.
- Festpreisangebot: getrennt nach Eigentümeranteil und optionalen Mieterbausteinen.
- Mieterinformation: Auf Wunsch formulieren wir einen kurzen Aushang, der erklärt, wer ab wann zuständig ist und wie man uns erreicht.
- Vorbereitung: Streugut wird vor Ort deponiert, Schneeablageflächen werden markiert.
- Einsatzbetrieb: Ab November rücken wir bei Schneefall und Glätte rund um die Uhr aus und protokollieren jeden Einsatz digital.
- Saisonabschluss: Splittreste werden auf Wunsch beseitigt, die Protokolle stehen Ihnen gesammelt zur Verfügung.
Wie Sie die Flächen im Vorfeld selbst sinnvoll erfassen, beschreibt der Ratgeber Räumflächenplan erstellen.
Typische Fehler in Gewerbeobjekten und eine Checkliste
Viele Probleme lassen sich schon bei der Vertragsgestaltung vermeiden. Diese Fehler begegnen uns bei Übernahmen von anderen Dienstleistern oder aus Eigenregie besonders häufig:
- Der Vertrag nennt nur die Adresse, aber keine Flächen – im Streitfall ist unklar, ob der zweite Hof dazugehört.
- Einsatzzeiten orientieren sich an Bürozeiten, obwohl im Hof eine Bäckerei ab vier Uhr arbeitet.
- Schnee wird auf Stellplätze geschoben, die einem anderen Mieter gehören.
- Mieterwechsel werden dem Dienstleister nicht mitgeteilt, neue Eingänge bleiben unberücksichtigt.
- Lageplan mit allen Verkehrsflächen und Eingängen liegt vor.
- Gemeinschafts- und Mieterflächen sind schriftlich zugeordnet.
- Nutzungszeiten aller Mieter sind bekannt.
- Feuerwehrzufahrten und Notausgänge sind als Tabuzonen für Schnee markiert.
- Ein Ansprechpartner auf Eigentümerseite ist benannt.
- Mieter wissen, wie sie Hinweise melden.
Welche Punkte in den Vertrag selbst gehören, fasst der Ratgeber zu Inhalten eines Winterdienstvertrags zusammen.
Gewerbeareale von Spandau bis Treptow-Köpenick betreuen wir
Unsere Einsatzgebiete umfassen alle Berliner Bezirke. Historische Gewerbehöfe mit mehreren Hinterhöfen betreuen wir besonders häufig in Kreuzberg, Wedding und Prenzlauer Berg, wo enge Durchfahrten viel Handarbeit erfordern. Großflächige Gewerbeparks mit eigenen Erschließungsstraßen liegen etwa in Adlershof, Marienfelde und Siemensstadt; dort kommen kompakte Räumfahrzeuge zum Einsatz. Gemischt genutzte Wohn- und Geschäftshäuser an belebten Straßen in Schöneberg oder Charlottenburg verlangen breitere Räumstreifen und Termine, die Läden wie Bewohner gleichermaßen berücksichtigen. Auch in Lichtenberg und Reinickendorf sind wir regelmäßig unterwegs.
Alle 12 Bezirke
- Neukölln
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Treptow-Köpenick
- Marzahn-Hellersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Mitte
- Tempelhof-Schöneberg
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Lichtenberg
- Pankow
- Reinickendorf
Ortsteile, in denen wir oft unterwegs sind
- Buch
- Blankenfelde
- Falkenhagener Feld
- Bohnsdorf
- Hermsdorf
- Karlshorst
- Haselhorst
- Heiligensee
- Staaken
- Lichtenrade
- Wilmersdorf
- Lübars
- Marienfelde
- Friedrichshagen
Flächenanalyse in jedem Bezirk kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Wer ist auf einem Gewerbehof für den Winterdienst zuständig?
Für den öffentlichen Gehweg ist nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz in der Regel der Eigentümer als Anlieger verantwortlich. Auf dem Grundstück trägt grundsätzlich derjenige die Verkehrssicherungspflicht, der den Verkehr eröffnet. Mietverträge können Teile davon auf Mieter übertragen. Ob das im konkreten Vertrag wirksam geschehen ist, lässt sich nur anhand des Vertragstextes beurteilen, notfalls mit anwaltlicher Hilfe. Unser Beitrag ist die praktische Zuordnung der Flächen vor Ort.
Können einzelne Mieter ihre Flächen separat beauftragen?
Ja. Exklusiv genutzte Bereiche wie eigene Stellplätze, ein separater Lieferhof oder ein eigener Eingang lassen sich als Zusatzbaustein buchen. Die Abrechnung läuft dann direkt mit dem Mieter. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer zustimmt und die Fläche im gemeinsamen Räumplan erfasst ist, damit keine Überschneidungen oder Lücken entstehen.
Wie gehen Sie mit Schneeablage in engen Höfen um?
Bei der Begehung legen wir fest, wohin geräumter Schnee geschoben werden darf. Feuerwehrzufahrten, Hydranten, Notausgänge und fremde Stellplätze sind tabu. Reicht die Fläche bei starkem Schneefall nicht aus, besprechen wir vorab, ob ein Abtransport des Schnees nötig wird, damit die Kosten im Ernstfall nicht überraschen.
Ab wann sollte man ein Gewerbeareal für den Winter beauftragen?
Ideal ist der Zeitraum von September bis Oktober. Dann bleibt genug Zeit für Begehung, Abstimmung mit Mietern und die Deponierung von Streugut. Spätere Anfragen nehmen wir ebenfalls an, je nach Auslastung kann der Start dann allerdings etwas länger dauern als bei frühzeitiger Planung.
Werden auch abends genutzte Flächen kontrolliert?
Ja, wenn sie im Plan als abendliche Nutzung erfasst sind. Die Rechtsprechung orientiert sich an den tatsächlichen Nutzungszeiten. Hat ein Atelier oder Studio Publikumsverkehr bis 22 Uhr, planen wir entsprechende Kontrollgänge ein und protokollieren sie wie jeden anderen Einsatz, damit der Nachweis lückenlos bleibt.
Lassen sich die Kosten auf Gewerbemieter umlegen?
Winterdienstkosten für Gemeinschaftsflächen werden in Gewerbemietverträgen häufig als Nebenkosten vereinbart. Entscheidend ist der Wortlaut des jeweiligen Vertrags. Unsere getrennte Abrechnung nach Flächen erleichtert eine transparente Verteilung. Ob eine Umlage im Einzelfall zulässig ist, sollte rechtlich geprüft werden; Rechtsberatung leisten wir nicht.
Was passiert bei einem Mieterwechsel während der Saison?
Der Vertrag läuft mit dem Eigentümer weiter, der Winterdienst wird nicht unterbrochen. Ändert sich durch den Wechsel ein Eingang oder eine Stellplatzzuordnung, passen wir den Räumplan an. Hat der bisherige Mieter einen eigenen Baustein gebucht, klären wir mit dem Nachfolger, ob er ihn übernehmen möchte.