Ja, Winterdienst für Privathaushalte – versichert bis 3 Mio. € bei der DEVK
Wer in Berlin ein eigenes Haus besitzt, wird mit dem ersten Schneefall zum Anlieger mit Pflichten. Das Berliner Straßenreinigungsgesetz verlangt, dass der öffentliche Gehweg vor Ihrem Grundstück geräumt und bei Glätte abstumpfend gestreut wird. Dazu kommt der eigene Weg vom Gartentor zur Haustür, die Garagenzufahrt und der Zugang zu Briefkasten und Mülltonnen. Für Berufstätige, die um sechs Uhr zur S-Bahn müssen, bedeutet das Schippen im Dunkeln. Für ältere Menschen wird es schnell zur körperlichen Belastung.
RAT Winterdienst nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Wir räumen und streuen von November bis März, sobald Schnee liegt oder Glätte droht, und dokumentieren jeden Einsatz digital. Sie müssen dafür nicht zu Hause sein: Für den Gehweg brauchen wir keinen Schlüssel, für den Hauszugang genügt ein unverschlossenes Gartentor oder ein hinterlegter Code. Gerade über Weihnachten, in den Winterferien oder bei einem Krankenhausaufenthalt läuft der Dienst einfach weiter.
Sie entscheiden, ob Sie eine Saisonpauschale wünschen oder uns nur bei Bedarf rufen. Vor dem Angebot besichtigen wir Ihr Grundstück kostenlos, messen die Frontlänge und schauen uns Stufen, Gefälle und Engstellen an. Danach erhalten Sie einen Festpreis ohne versteckte Zuschläge. Verwendet werden umweltschonende Streumittel, die Ihren Rasen, die Hecke und die Pfoten Ihres Hundes nicht unnötig belasten.
Was wir rund um Ihr Eigenheim übernehmen
Ein privates Grundstück ist überschaubar, doch die Details entscheiden. Ein vergessener Plattenweg zur Mülltonne oder eine vereiste Kellertreppe genügt, damit jemand stürzt. Die folgende Übersicht zeigt, welche Flächen wir auf Wunsch einbeziehen:
| Fläche | Was passiert | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Gehweg vor dem Grundstück | Räumen mindestens 1 m breit, abstumpfend streuen | gesetzliche Anliegerpflicht |
| Weg vom Gartentor zur Haustür | Schnee entfernen, Stufen und Podest streuen | Hauptweg für Post, Pflegedienst und Besuch |
| Garagenzufahrt oder Carport | Fahrspuren frei schieben, Gefälle sichern | wichtig für den frühen Arbeitsweg |
| Mülltonnenweg | Pfad zum Abholplatz freihalten | besonders am Leerungstag |
| Außentreppe und Kellerabgang | Stufen einzeln räumen, Kanten streuen | nur nach Vereinbarung |
| Briefkasten und Klingelanlage | Zugang frei schaufeln | oft direkt am Zaun |
Größere Zufahrten mit Wendefläche, wie sie bei Villengrundstücken vorkommen, behandeln wir nach dem Muster der Räumung von Einfahrten und Zufahrten. Für ein typisches Einfamilienhaus reicht in der Regel die Kombination aus Gehweg, Hauszugang und Garagenzufahrt.
Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus: wer räumt welchen Abschnitt?
Die Bauform Ihres Hauses bestimmt, welche Strecke auf Sie entfällt. Hier die häufigsten Konstellationen in Berliner Wohngebieten.
Freistehendes Einfamilienhaus
Ihnen gehört die gesamte Straßenfront, also auch der komplette Gehwegabschnitt davor. Liegt Ihr Haus an einer Ecke, kommen beide Seiten hinzu, was die Strecke schnell verdoppelt. Welche Abschnitte dann genau dazugehören, erklärt der Ratgeber zum Winterdienst am Eckgrundstück.
Doppelhaushälfte
Jede Hälfte ist ein eigenes Grundstück und damit für ihre eigene Frontlänge zuständig. Häufig liegen beide Zugänge nebeneinander. Viele Nachbarn beauftragen uns deshalb gemeinsam und teilen die Rechnung, was die Anfahrt effizienter macht.
Reihenhaus
Reihenmittelhäuser haben oft nur sechs bis acht Meter Front. Teilweise erreicht man sie über einen gemeinsamen Wohnweg, der einer Eigentümergemeinschaft gehört. In diesem Fall regelt die Gemeinschaft, wer den Weg sichert; Ihr Anteil am öffentlichen Gehweg bleibt davon unberührt.
Hinterliegergrundstück
Bei Grundstücken in zweiter Reihe, die nur über einen schmalen Zuweg erschlossen sind, kann die Pflichtverteilung anders aussehen. Das sollte im Einzelfall geprüft werden, etwa anhand der Grundbucheintragung oder einer Vereinbarung mit dem Vorderlieger.
- 1AnfrageFormular, Telefon oder E-Mail – mit Adresse und Flächenart
- 2Flächenanalysekostenlos vor Ort · werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr
- 3Festpreis1,80–3,00 € je lfm/Monat, Einzeleinsatz ab 25 € – ohne versteckte Zuschläge
- 4EinsatzRund um die Uhr bereit bei Schneefall · November bis März oder auf Abruf
Die Pflicht vor dem Gartenzaun nach Berliner Recht
Viele Hauseigentümer gehen davon aus, dass die BSR auch den Bürgersteig übernimmt. Das stimmt nicht: Die Stadtreinigung räumt Fahrbahnen, Radstreifen und Überwege, der Gehweg bleibt Sache der Anlieger. Nach aktuellem Stand gelten folgende Eckpunkte:
- Breite: In ruhigen Wohnstraßen mindestens 1 Meter, damit zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen.
- Zeitpunkt: Unverzüglich nach Ende des Schneefalls, bei anhaltendem Schnee auch mehrfach. Glätte ist sofort zu beseitigen, sobald sie entsteht.
- Nachtschnee: Fällt er nach 20 Uhr, muss werktags bis 7 Uhr geräumt sein; sonntags und an Feiertagen bleibt Zeit bis 9 Uhr.
- Streumittel: Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Erlaubt sind Sand, Splitt oder Granulat.
In einigen Straßen, die das Gesetz der Kategorie C zuordnet, reicht die Pflicht der Anlieger weiter. Ob Ihre Straße betroffen ist, lässt sich im Straßenreinigungsverzeichnis nachsehen; der Ratgeber zur Straßenkategorie C erklärt die Unterschiede.
- Sie dürfen die Aufgabe an eine Fachfirma vergeben.
- Sie bleiben verpflichtet, diese sorgfältig auszuwählen und gelegentlich zu prüfen, ob sie ihre Arbeit tut.
- Bleibt der Bürgersteig liegen, darf der Senat Bezirk oder BSR mit dem Räumen beauftragen lassen – auf Ihre Kosten.
Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. In Zweifelsfällen sollten Sie Ihre Situation im Einzelfall rechtlich prüfen lassen.
Urlaub, Krankheit, Dienstreise: wenn niemand zu Hause ist
Die Räumpflicht macht keine Ferien. Wer über Silvester nach Österreich fährt oder zwei Wochen im Krankenhaus liegt, haftet trotzdem, wenn vor dem eigenen Haus jemand ausrutscht. Nachbarn springen gern ein, aber nicht immer zuverlässig und meist ohne Nachweis.
Bei uns läuft der Dienst unabhängig davon, ob Sie anwesend sind. Für den öffentlichen Gehweg benötigen wir keinerlei Zugang. Für Wege auf dem Grundstück vereinbaren wir vorab, ob das Gartentor offen bleibt oder ob ein Zahlenschloss genutzt wird. Ihren Hausschlüssel brauchen wir nicht.
Hilfreich ist eine Telefonnummer, unter der wir im Ausnahmefall jemanden erreichen, etwa wenn ein Ast nach Schneebruch den Zugang versperrt oder eine Dachlawine auf den Weg gefallen ist. In solchen Fällen sichern wir die Stelle ab und melden uns, statt eigenmächtig an Ihrem Eigentum zu arbeiten.
Ein schöner Nebeneffekt: Ein geräumter Weg und Fußspuren signalisieren, dass jemand nach dem Haus sieht. Ein eingeschneites Grundstück zeigt dagegen jedem Passanten, dass die Bewohner verreist sind.
Sie möchten nur für die Zeit Ihrer Abwesenheit abgesichert sein? Auch das ist möglich, solange Sie uns rechtzeitig Bescheid geben. Worauf Sie vor der Abreise achten sollten, fasst der Beitrag zum Schneeräumen im Winterurlaub zusammen. Nach Ihrer Rückkehr finden Sie im digitalen Protokoll jede Räumung mit Datum und Uhrzeit.
Entlastung für Senioren und ihre Angehörigen
Schneeschippen ist schwere Arbeit bei Kälte. Der Kreislauf wird stark gefordert, und auf vereisten Platten ist ein Sturz schnell passiert. Für Menschen über siebzig ist das ein ernstes Risiko, das sich vermeiden lässt.
Häufig sind es die erwachsenen Kinder, die uns für ihre Eltern beauftragen, weil sie selbst in einem anderen Bezirk oder einer anderen Stadt wohnen. Die Rechnung kann an die Angehörigen gehen, die Protokolle ebenso. So haben Sie auch aus der Ferne den Überblick, ob vor dem Elternhaus geräumt wurde.
Eine vollständige Befreiung von der Räumpflicht gibt es nach § 6 Abs. 2 des Straßenreinigungsgesetzes nur auf Antrag, und zwar wenn jemand sowohl körperlich als auch wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Aufgabe selbst zu erledigen oder zu bezahlen. Die Hürde ist also hoch. Für die meisten älteren Eigentümer ist die Beauftragung einer Firma der praktikablere Weg.
Wer mit Rollator oder Gehstock unterwegs ist, braucht außerdem einen besonders gründlich gestreuten Weg bis zur Haustür, ohne Schneereste an den Stufen. Weitere praktische Tipps zum Thema bietet der Ratgeber zum Winterdienst im Alter.
Ihre Vorteile: Winterdienst für Privathaushalte vom Fachbetrieb
Für Eigentümer zählt vor allem eines: morgens nicht an den Schnee denken zu müssen. Was Sie bei uns konkret davon haben, zeigen die folgenden zehn Punkte.
- 01Hauszugang
Vom Gartentor bis zur Haustür
Neben dem öffentlichen Bürgersteig sichern wir auf Wunsch auch Ihren Plattenweg, die Eingangsstufen und den Weg zur Mülltonne. Post, Pflegedienst und Besuch erreichen Sie dann ohne Rutschpartie, selbst wenn es über Nacht gefroren hat.
- 02Urlaubsschutz
Abgesichert auch in den Ferien
Ob Skiurlaub, Kur oder Familienbesuch: Der Dienst läuft weiter, ohne dass Sie einen Schlüssel abgeben müssen. Das digitale Protokoll zeigt Ihnen nach der Rückkehr jeden einzelnen Einsatz mit Datum und Uhrzeit.
- 03Seniorenhilfe
Keine Schaufel mehr mit achtzig
Ältere Eigentümer müssen sich nicht mehr bei Dunkelheit und Frost körperlich verausgaben. Angehörige können den Auftrag übernehmen und erhalten Rechnung sowie Nachweise direkt zugeschickt, auch wenn sie weit entfernt wohnen.
- 04Arbeitsweg
Pünktlich los am Morgen
Wenn der Wecker klingelt, ist der Gehweg bereits frei und die Garagenzufahrt passierbar. Sie sparen sich die halbe Stunde Schippen vor der Arbeit und starten ohne Hektik in den Tag.
- 05Pflichterfüllung
Anliegerpflicht zuverlässig erfüllt
Breite, Fristen und zulässige Streumittel richten sich nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz. Sie müssen sich nicht selbst einarbeiten, sondern können sich darauf verlassen, dass die Vorgaben eingehalten werden – auch die Mindestbreite von einem Meter.
- 06Gartenschonung
Rücksicht auf Hecke und Rasen
Wir streuen umweltschonend und schieben den Schnee nicht auf Beete, Wurzelbereiche oder Baumscheiben. Ihr Garten startet im Frühjahr ohne Salzschäden, und auch Hundepfoten bleiben verschont. Schneehaufen landen an Stellen, die Sie vorher festlegen.
- 07Preissicherheit
Festpreis statt Rechnung nach Wetter
Mit der Saisonpauschale kennen Sie die Kosten schon im Herbst. Ein schneereicher Februar verursacht keine Nachforderung, und ein milder Winter bringt keine bösen Überraschungen bei der Abrechnung, weil der Preis vorab schriftlich vereinbart ist.
- 08Absicherung
Betriebshaftpflicht mit hoher Deckung
Unsere bei der DEVK abgeschlossene Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden pauschal mit drei Millionen Euro, Vermögensschäden mit 500.000 Euro. Damit sind Sie als Auftraggeber zusätzlich abgesichert, falls bei der Arbeit etwas beschädigt wird.
- 09Nachbarschaft
Gemeinsam beauftragen und teilen
Doppelhaushälften und Reihenhauszeilen lassen sich in einem Durchgang räumen. Wenn Sie sich mit den Nachbarn zusammentun, sinkt der Aufwand je Haus, und alle Abschnitte sind gleich gut gesichert.
- 10Dachkante
Hilfe auch bei Eiszapfen
Hängen nach Tauwetter gefährliche Zapfen über dem Hauseingang, kümmern wir uns darum. Details zur Entfernung von Eiszapfen finden Sie auf der eigenen Leistungsseite, die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.
Warum Berliner Hausbesitzer auf RAT Winterdienst vertrauen
Ein Räumdienst für das eigene Haus ist Vertrauenssache, denn er arbeitet meist, wenn Sie schlafen. Diese fünf Gründe nennen Eigentümer am häufigsten.
Kleine Grundstücke sind uns nicht zu klein
Auch ein Reihenhaus mit sieben Metern Front bekommt einen festen Platz in unserer Route. Wir behandeln es mit derselben Sorgfalt wie größere Objekte, denn ein Sturz vor einem kleinen Haus ist für Sie genauso folgenreich.
Ein Gesicht, eine Telefonnummer
Sie sprechen die ganze Saison mit derselben Person, die Ihr Grundstück von der Besichtigung kennt. Das spart Erklärungen, wenn sich etwas ändert, etwa ein neues Zahlenschloss am Gartentor oder ein geplanter Krankenhausaufenthalt. Rückrufe kommen von jemandem, der Bescheid weiß.
Ehrlich bei der Modellwahl
Wenn Abruf für Sie günstiger ist als die Pauschale, sagen wir das. Wir erklären auch offen, dass bei Abruf die Verantwortung bis zum Anruf bei Ihnen bleibt. So entscheiden Sie mit vollständigen Informationen statt nach Werbeversprechen.
Nachweise, die man versteht
Unsere digitalen Protokolle zeigen Datum, Uhrzeit und erledigte Flächen ohne Fachchinesisch. Sie lassen sich ausdrucken oder an Angehörige weiterleiten und helfen, wenn nach einem Unfall gefragt wird, ob ordnungsgemäß geräumt wurde. Ein Ordner mit Belegen ersetzt dabei manche Diskussion.
Von der City bis zum Stadtrand
Wir arbeiten in allen Berliner Bezirken, auch in den Siedlungsgebieten am Rand mit langen, ruhigen Straßen. Die GPS-gestützte Routenplanung sorgt dafür, dass Ihr Haus auch dort früh am Morgen an der Reihe ist. Kurze Wege zwischen benachbarten Kunden machen das möglich.
| Worauf es ankommt | So setzen wir es um | Ihr Nutzen |
|---|---|---|
| Gehweg rechtzeitig vor 7 Uhr frei | Nachtschnee wird in der Frühroute abgearbeitet | Keine Haftungslücke am Morgen |
| Abwesenheit ohne Risiko | Dienst läuft ohne Schlüsselübergabe weiter | Entspannt verreisen auch im Januar |
| Sichere Stufen bis zur Haustür | Handräumung und feines Granulat am Eingang | Weniger Sturzgefahr für Senioren und Besuch |
| Kosten vorher kennen | Festpreis nach kostenloser Besichtigung | Planbares Haushaltsbudget für den Winter |
| Gesetzliche Vorgaben eingehalten | Mindestbreite und salzfreie Streumittel auf Gehwegen | Kein Ärger mit dem Ordnungsamt |
Was beim Selbsträumen und bei Versäumnissen droht
Selbst zu räumen ist erlaubt und für manche eine willkommene Bewegung. Die Schwierigkeiten liegen woanders: Der Schnee fällt nicht nach Plan, Glätte entsteht oft in der Nacht, und am nächsten Morgen ist man bereits auf dem Weg zur Arbeit. Typische Probleme sind:
- Haftung: Stürzt die Zustellerin oder ein Nachbar auf Ihrem Abschnitt, können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach § 823 BGB entstehen. Bei Personenschäden ist sogar ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung möglich.
- Ersatzvornahme: Wird nicht geräumt, kann der Bezirk oder die BSR beauftragt werden; die Rechnung trägt der Eigentümer.
- Gesundheit: Rückenbeschwerden und Stürze beim Schippen sind in Wintermonaten häufig.
- Falsches Material: Streusalz auf dem Gehweg ist verboten, schadet Straßenbäumen und greift Pflaster an.
Ob Ihre private Haftpflicht- oder eine Haus- und Grundbesitzerversicherung im Schadensfall zahlt, hängt vom einzelnen Vertrag ab. Einen Überblick über die Möglichkeiten gibt der Ratgeber zur Versicherung bei Glatteisunfällen. Ein lückenloser Nachweis, dass ordnungsgemäß geräumt wurde, erleichtert die Klärung in jedem Fall.
Saisonpauschale oder Abruf – was zu Ihrem Haus passt
Für Privatkunden gibt es zwei Modelle, die sich in Planbarkeit und Verantwortung unterscheiden.
Saisonpauschale
Wir räumen automatisch, sobald Schnee liegt oder Glätte entsteht, egal wie oft. Sie müssen nichts beobachten und nichts anrufen. Diese Variante passt zu allen, die tagsüber nicht zu Hause sind, oft verreisen oder körperlich nicht mehr selbst räumen möchten. Die Pflicht ist damit dauerhaft übertragen.
Einzeleinsatz auf Abruf
Sie melden sich, wenn Sie Hilfe brauchen, und zahlen pro Einsatz. Das lohnt sich für Eigentümer, die grundsätzlich selbst räumen, aber bei starkem Schneefall oder Abwesenheit Unterstützung wünschen. Bedenken Sie dabei: Solange Sie nicht anrufen, bleibt die Verantwortung bei Ihnen. Mehr dazu auf der Seite zum Winterdienst auf Abruf.
In schneearmen Wintern ist der Abruf günstiger, in Wintern mit vielen Glättetagen meist die Pauschale. Da sich das im Herbst nicht vorhersagen lässt, entscheiden viele nach ihrer Lebenssituation statt nach dem Wetter.
Eine Faustregel aus der Praxis: Wer morgens vor sieben aus dem Haus muss, regelmäßig verreist oder gesundheitlich eingeschränkt ist, fährt mit der Pauschale besser. Wer im Homeoffice arbeitet, fit ist und vor allem bei Starkschnee Hilfe sucht, kommt mit Abruf aus. Ein Wechsel zwischen den Modellen ist zur nächsten Saison problemlos möglich, sodass Sie nach dem ersten Winter neu entscheiden können.
Preise für Ihr Grundstück mit Rechenbeispielen
Grundlage der Berechnung ist die Frontlänge Ihres Grundstücks in laufenden Metern. Dazu kommen die Wege auf dem Grundstück und eventuell die Zufahrt. Kostenbestimmend sind außerdem:
- Eckgrundstück oder gerade Front,
- Anzahl der Stufen und Treppen,
- Gefälle der Einfahrt,
- Streumittel als Pauschale oder nach Verbrauch,
- gemeinsame Beauftragung mit Nachbarn.
| Modell | Richtpreis netto |
|---|---|
| Saisonpauschale Gehweg und Hauszugang | 1,80–3,00 € pro laufendem Meter und Monat |
| Einsatz auf Anruf für Kleinflächen | 25–45 € pro Einsatz |
| Notfalleinsatz, z. B. nach Eisregen | ab 50 € pauschal zuzüglich Fläche |
- Reihenmittelhaus, 7 m Front: 7 × 2,80 € × 5 = 98,00 €
- Doppelhaushälfte, 11 m Front: 11 × 2,50 € × 5 = 137,50 €
- Einfamilienhaus am Eck, 20 m + 26 m = 46 m: 46 × 2,00 € × 5 = 460,00 €
Zum Vergleich: Wer auf Abruf bestellt und im Winter acht Einsätze zu je 30 € benötigt, zahlt 240 €. Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Mehrwertsteuer; verbindlich ist der Festpreis nach der Besichtigung. Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich nach aktuellem Stand unter Umständen steuerlich geltend machen. Was dabei zu beachten ist, steht im Ratgeber zur steuerlichen Absetzbarkeit.
In fünf Schritten zum geräumten Gehweg
Je früher Sie anfragen, desto entspannter beginnt die Saison. Ideal ist der Oktober; bei Bedarf geht es aber auch kurzfristig.
- Kontakt aufnehmen: Rufen Sie an oder schreiben Sie uns über die Kontaktseite. Adresse und ungefähre Frontlänge genügen für den Anfang.
- Grundstück ansehen: Wir kommen kostenlos vorbei, messen nach und besprechen Stufen, Zufahrt und Mülltonnenweg.
- Angebot prüfen: Sie erhalten einen schriftlichen Festpreis für Pauschale oder Abruf.
- Einzelheiten festlegen: Gartentor, Ablageort für Schnee, Kontaktperson bei Abwesenheit, Rechnungsempfänger.
- Räumen und belegen: Bei Schnee oder Glätte rücken wir aus, jeder Einsatz wird digital festgehalten.
Ihr fester Ansprechpartner bleibt die ganze Saison derselbe. Ändert sich etwas, etwa weil Sie einen längeren Aufenthalt bei der Familie planen, reicht ein kurzer Anruf.
Typische Fehler von Hausbesitzern – und eine Checkliste
- Schnee wird auf die Fahrbahn oder in den Rinnstein geschoben und blockiert Gullys.
- Nur die eigene Einfahrt wird geräumt, der Bürgersteig daneben nicht.
- Am Eckgrundstück wird die zweite Straßenseite vergessen.
- Streusalz wird verwendet, obwohl es auf Gehwegen verboten ist.
- Niemand kümmert sich, während die Familie im Urlaub ist.
- Frontlänge messen und Ecklage prüfen
- Klären, ob Ihre Straße zur Kategorie C gehört
- Ablageplatz für Schnee auf dem eigenen Grundstück festlegen, nicht auf Baumscheiben
- Gartentor und Briefkasten gängig halten
- Telefonnummer einer Vertrauensperson für Rückfragen hinterlegen
- Räumdienst rechtzeitig beauftragen
Mit diesen Punkten ist Ihr Haus gut auf Schnee und Glatteis vorbereitet, ganz gleich, ob Sie selbst räumen oder uns damit beauftragen.
Eigenheime zwischen Marzahn-Hellersdorf und Steglitz-Zehlendorf
Berlins größte Einfamilienhausgebiete liegen im Osten: In Mahlsdorf, Kaulsdorf und Biesdorf reihen sich Siedlungshäuser an langen Nebenstraßen, deren Gehwege oft unbefestigt oder schmal sind. Im Südwesten betreuen wir Villen und Doppelhäuser in Zehlendorf und Lichterfelde, wo Laub und Schnee unter alten Bäumen zusammenkommen. Im Norden prägen Frohnau und Hermsdorf das Bild, mit Eckgrundstücken und gepflasterten Zufahrten. Auch in Rudow, Müggelheim und Kladow sorgen wir dafür, dass Eigentümer morgens sicher zur Straße kommen.
Alle 12 Bezirke
- Mitte
- Marzahn-Hellersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Treptow-Köpenick
- Lichtenberg
- Steglitz-Zehlendorf
- Neukölln
- Pankow
- Spandau
- Tempelhof-Schöneberg
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Reinickendorf
Ortsteile, in denen wir oft unterwegs sind
- Stadtrandsiedlung Malchow
- Nikolassee
- Hellersdorf
- Müggelheim
- Halensee
- Wartenberg
- Friedrichsfelde
- Hansaviertel
- Wedding
- Staaken
- Britz
- Charlottenburg-Nord
- Lankwitz
- Kaulsdorf
Flächenanalyse in jedem Bezirk kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Muss ich als Mieter eines Einfamilienhauses räumen?
Die Anliegerpflicht trifft zunächst den Eigentümer. Im Mietvertrag kann sie jedoch auf Sie übertragen worden sein, was bei vermieteten Einfamilienhäusern häufig vorkommt. Prüfen Sie daher Ihren Vertrag. Steht dort, dass Sie räumen müssen, können Sie uns genauso beauftragen wie ein Eigentümer. Die Rechnung geht dann an Sie, die Pflicht ist damit erfüllt.
Wie früh am Morgen ist mein Gehweg geräumt?
Hat es nachts nach 20 Uhr geschneit, sind Sie nach aktuellem Stand werktags bis 7 Uhr verpflichtet, an Sonntagen und Feiertagen bis 9 Uhr. Unsere Frühroute ist darauf ausgelegt. Brauchen Sie die Garagenzufahrt deutlich früher, etwa wegen Schichtarbeit, vermerken wir das bei der Besichtigung und planen Ihr Haus weiter vorne in der Route ein.
Muss ich zu Hause sein, wenn Sie räumen?
Nein. Für den öffentlichen Gehweg brauchen wir keinen Zugang. Für Wege auf Ihrem Grundstück genügt es, wenn das Gartentor geöffnet werden kann, etwa über ein Zahlenschloss. Einen Hausschlüssel benötigen wir nicht. Sie erhalten nach jedem Einsatz ein digitales Protokoll und sehen so, wann geräumt wurde.
Kann ich den Dienst nur für meinen Urlaub buchen?
Ja, sofern Sie uns die Reisedaten rechtzeitig mitteilen. Wir besichtigen das Grundstück vorab und räumen dann während Ihrer Abwesenheit bei jedem Schneefall und jeder Glätte. Die Abrechnung erfolgt pro Einsatz. Für längere Reisen in den Wintermonaten kann sich auch die Saisonpauschale lohnen, weil dann die gesamte Zeit abgedeckt ist.
Lohnt sich ein Räumdienst für ein kleines Reihenhaus überhaupt?
Bei einer Front von sieben Metern liegt der Saisonpreis je nach Aufwand bei etwa 63 bis 105 Euro netto für fünf Monate. Dafür entfällt das frühe Aufstehen ebenso wie das Haftungsrisiko bei Abwesenheit. Wenn mehrere Nachbarn in einer Reihe gemeinsam beauftragen, wird die Organisation zusätzlich einfacher.
Was machen Sie mit dem geräumten Schnee?
Wir lagern ihn auf Ihrem Grundstück oder am Rand des Gehwegs so, dass Fußgänger, Ausfahrten und Gullys frei bleiben. Auf die Fahrbahn schieben wir ihn nicht, ebenso wenig auf Baumscheiben oder Beete. Wo genau Platz ist, legen wir bei der Besichtigung gemeinsam mit Ihnen fest.
Kann meine Tochter den Winterdienst für mich bestellen?
Selbstverständlich. Angehörige können den Auftrag in Ihrem Namen erteilen, und die Rechnung kann an sie gehen. Wichtig ist nur, dass wir eine Ansprechperson für Rückfragen haben. Die digitalen Protokolle senden wir auf Wunsch an beide, damit alle Beteiligten wissen, dass vor Ihrem Haus geräumt wurde.