Räum- und Streupflicht Berlin

Was räumt die BSR – und was bleibt Sache der Anlieger?

Die BSR räumt und streut in Berlin Fahrbahnen, Radstreifen, Fußgängerüberwege und Haltestellen nach einem festen Streuplan. Den Gehweg vor einem Grundstück muss dagegen der Anlieger räumen, in der Regel also der Eigentümer. Kontrolliert wird das nicht von der BSR, sondern vom Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks.

Illustration: Räumfahrzeug auf der Fahrbahn, daneben räumt eine Einsatzkraft den Gehweg vor einem Altbau
Zwei Zuständigkeiten auf einem Bild: Die Fahrbahn räumt die BSR, den Bürgersteig vor dem Haus muss der Anlieger freihalten.
Das Wichtigste in Kürze
  • Die BSR räumt Fahrbahnen, Radstreifen, Überwege und Haltestellen.
  • Den Gehweg vor dem Grundstück räumen die Anlieger – meist die Eigentümer.
  • Das Ordnungsamt kontrolliert die Anlieger, räumt aber selbst nicht.
  • Eine ungeräumte Fahrbahn entbindet nicht von der eigenen Gehwegpflicht.
  • Gehwegmängel ans Ordnungsamt, Fahrbahnglätte an die BSR melden.

Die Grundregel: Fahrbahn für die BSR, Gehweg für die Anlieger

Viele Berliner gehen davon aus, dass die Stadtreinigung im Winter „die Straße“ übernimmt – und damit auch den Bürgersteig. Das ist ein Missverständnis. Das Straßenreinigungsgesetz teilt die Flächen klar auf: Wo das Land Berlin räum- und streupflichtig ist, setzt es die BSR ein. Für den Gehweg vor einem Grundstück sind die Anlieger zuständig, also Eigentümer sowie Erbbau- und Nießbrauchsberechtigte. Wer genau als Anlieger gilt und ob Mieter herangezogen werden können, erläutert der Beitrag Wer muss in Berlin Schnee räumen?.

Eine dritte Rolle hat das Ordnungsamt des Bezirks. Es räumt selbst nicht, sondern kontrolliert, ob Anlieger ihrer Pflicht nachkommen, und kann Verstöße ahnden.

Warum die BSR die Gehwege nicht einfach mitübernimmt, hat sie im Januar 2026 öffentlich begründet: Nach eigenen Angaben kämen rund 12.000 km zusätzliche Strecke hinzu, die für wenige Schneetage im Jahr vorgehalten werden müssten, und Gehwege seien wegen Treppen, Einfahrten und Hindernissen deutlich aufwendiger als Fahrbahnen. Zudem würde eine Übernahme die Straßenreinigungsentgelte beeinflussen. Eine zentrale Gehwegräumung wurde politisch zwar diskutiert, nach Stand Oktober 2026 bleibt es aber bei der Anliegerpflicht. Die Gesetzesänderung vom Februar 2026 hat stattdessen die Möglichkeiten erweitert, bei Versäumnissen Ersatzvornahmen anzuordnen.

Zuständigkeitstabelle: Wer räumt welche Fläche?

Die Tabelle fasst die Zuständigkeiten nach aktuellem Stand zusammen. Abweichungen im Einzelfall sind möglich, etwa bei Sonderflächen oder Straßen in privatem Eigentum.

FlächeZuständigHinweis
Fahrbahn, HauptstraßeBSRhohe Priorität im Streuplan
Fahrbahn, NebenstraßeBSRwird nach den Hauptrouten bearbeitet, teils mit Verzögerung
Radstreifen auf der FahrbahnBSRgehört zu den vorrangigen Flächen
Fußgängerüberweg (Zebrastreifen)BSRvorrangig im Streuplan
Haltestelle des ÖPNV am GehwegBSRder durchlaufende Gehweg daneben bleibt Anliegersache
Haltestelleninsel der Straßenbahn in StraßenmitteBVGbetreut der Verkehrsbetrieb als eigene Anlage
Bestimmte Plätze und FußgängerzonenLand Berlin / BSRabschließend in einer Anlage zum Gesetz aufgeführt
Gehweg vor dem GrundstückAnliegermind. 1 m, an Hauptverkehrs- und Geschäftsstraßen 1,5 m
Gehweg an Straßen der Kategorie CAnlieger, erweiterte Pflichtauch über Kreuzungsbereiche hinweg
Baumscheibekeine Räumpflichtkeine Gehfläche
Privatstraße, Hof, ZufahrtEigentümerprivatrechtliche Verkehrssicherungspflicht

Die erweiterte Pflicht an Straßen der Kategorie C betrifft vor allem Randlagen mit geringem Verkehr; was dort zusätzlich zu tun ist, beschreibt der Ratgeber Straßenkategorie C.

So arbeitet die BSR: Streuplan und Prioritäten

Die BSR rückt nicht nach Zufall aus, sondern nach Wetterlage und einem Streuplan mit zwei Einsatzstufen. Zuerst werden Strecken bearbeitet, auf denen Glätte besonders gefährlich wäre oder viele Menschen betroffen sind:

  1. Straßen mit besonderen Gefahrenstellen, etwa Brücken und Gefällstrecken
  2. Strecken des öffentlichen Nahverkehrs
  3. Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung
  4. Radstreifen und Fußgängerüberwege
  5. danach die Nebenstraßen

Für Anlieger in ruhigen Wohnstraßen bedeutet das: Die Fahrbahn vor dem Haus kann bei starkem Schneefall länger weiß bleiben. Das ändert nichts an der eigenen Pflicht auf dem Gehweg. Ein häufiger Irrtum lautet: „Die Straße ist ja auch nicht geräumt, also muss ich auch nicht.“ Diese Argumentation hilft weder gegenüber dem Ordnungsamt noch nach einem Sturz.

Unterschiedlich sind auch die Mittel. Auf Fahrbahnen setzt die BSR auch Auftaumittel ein. Auf Gehwegen sind Auftaumittel für Anlieger dagegen grundsätzlich verboten – erlaubt sind abstumpfende Stoffe wie Splitt, Sand oder Granulat.

Illustration: Einsatzkraft schiebt in einer Wohnanlage den Weg zu den Mülltonnen in Tonnenbreite frei
Der Weg zu den Abfallbehältern sollte bis 6 Uhr in Tonnenbreite frei sein – sonst kann die BSR-Leerung ausfallen.

Schnittstellen: Wo sich BSR- und Anliegerflächen berühren

Konflikte entstehen fast immer an den Übergängen zwischen zwei Zuständigkeiten. Drei Situationen kommen in Berlin besonders häufig vor.

Schneewall am Bordstein

Räumfahrzeuge schieben den Schnee von der Fahrbahn an den Rand. Dort entsteht ein Wall, der Fußgängern den Weg zum Überweg oder zum geparkten Auto versperrt. Planen Sie bei der eigenen Räumung Durchgänge an Hauseingang und Querungsstellen ein und klären Sie bei Unsicherheit mit dem Ordnungsamt, was an Ihrer Straße verlangt wird.

Haltestelle vor dem Haus

Die Wartefläche einer Bus- oder Straßenbahnhaltestelle betreut die BSR. Der Gehweg, der an der Haltestelle vorbeiführt, bleibt Ihre Aufgabe. Die Grenze ist vor Ort nicht immer eindeutig – fotografieren Sie die Situation und erfragen Sie die Abgrenzung im Zweifel vor dem Winter.

Zugang zu den Mülltonnen

Die BSR bittet darum, den Weg zu den Abfallbehältern bis 6 Uhr mindestens in Tonnenbreite freizuhalten. Sonst kann die Leerung ausfallen. Dieser Weg liegt meist auf Ihrem Grundstück und gehört zu Ihrer eigenen Verkehrssicherungspflicht.

Wohin Sie den geräumten Schnee legen dürfen, ohne Überwege, Haltestellen oder Hydranten zu blockieren, lesen Sie im Beitrag Wohin mit dem Schnee?.

Meldewege: Wem Sie Glätte und Versäumnisse melden

Ob eine Meldung etwas bewirkt, hängt davon ab, dass sie bei der richtigen Stelle ankommt. Die BSR kann einen ungeräumten Gehweg nicht beanstanden, das Ordnungsamt räumt keine Fahrbahn.

ProblemRichtige Anlaufstelle
Fahrbahn, Radstreifen oder Überweg glattKundenservice der BSR
Gehweg vor einem Grundstück ungeräumtOrdnungsamt des Bezirks, telefonisch oder über das Online-Meldeportal der Ordnungsämter
Weg in einer bezirklichen GrünanlageStraßen- und Grünflächenamt des Bezirks
Allgemeine Fragen zur ZuständigkeitBehördennummer 115
Akuter Unfall mit VerletztenNotruf 112

Die Ordnungsämter bitten darum, fehlenden Winterdienst möglichst unmittelbar nach der Feststellung zu melden, am besten telefonisch. Eine Meldung mit genauer Adresse, Uhrzeit und einem Foto lässt sich schneller bearbeiten als ein allgemeiner Hinweis auf „die ganze Straße“.

Zwei Beispiele aus der Berliner Praxis

Eckhaus an einer Hauptverkehrsstraße

Ein Mehrfamilienhaus in Schöneberg liegt an der Ecke einer Hauptverkehrsstraße und einer Wohnstraße, vor der Längsfront befindet sich eine Bushaltestelle. Die BSR übernimmt hier Fahrbahn, Radstreifen, den Überweg an der Ecke und die Haltestellenfläche. Beim Eigentümer bleiben beide Gehwegfronten: an der Hauptstraße in 1,5 m Breite, an der Nebenstraße in mindestens 1 m. Hinzu kommt der Bereich, an dem Fahrgäste von der Haltestelle auf den Gehweg treten – dort ist der Andrang morgens am größten.

Reihenhaus in einer ruhigen Nebenstraße

In einer Wohnstraße am Stadtrand fährt das Räumfahrzeug nach starkem Schneefall erst Stunden später vorbei, weil Hauptrouten Vorrang haben. Der Eigentümer muss seinen Gehwegabschnitt trotzdem fristgerecht räumen. Gehört die Straße zur Kategorie C, kann seine Pflicht sogar weiter reichen als bei einer Innenstadtlage, weil die erweiterte Anliegerpflicht dort zusätzliche Flächen umfasst.

Beide Beispiele zeigen: Die Frage ist nie, ob die BSR kommt, sondern welche Meter vor dem eigenen Grundstück auf jeden Fall in Ihrer Verantwortung liegen.

Häufige Irrtümer über die Zuständigkeit

  • „Ich zahle Straßenreinigungsentgelt, also räumt die BSR auch meinen Gehweg.“ Das Entgelt deckt die Reinigung und den Winterdienst auf den Flächen, für die das Land zuständig ist – nicht den Gehweg vor Ihrem Grundstück.
  • „Der Mieter im Erdgeschoss ist zuständig.“ Gegenüber der Behörde bleibt der Eigentümer Anlieger. Eine Übertragung auf Mieter regelt nur das Innenverhältnis.
  • „Am Wochenende räumt niemand.“ Auch sonn- und feiertags gilt die Pflicht, lediglich mit späterer Frist bis 9 Uhr, wenn der Schnee nach 20 Uhr des Vortags gefallen ist.
  • „Die Ordnungsamtsstreife räumt doch gleich mit.“ Das Ordnungsamt hat weder Personal noch Gerät für die Räumung; es dokumentiert und leitet Verfahren ein.
  • „Die BSR hat Schnee auf meinen Gehweg geschoben, also muss sie ihn holen.“ Einen Anspruch darauf gibt es in der Regel nicht; die Gehfläche muss trotzdem in Mindestbreite frei sein.
  • „An der Haltestelle muss ich gar nichts tun.“ Nur die Haltestellenfläche selbst fällt unter die BSR, nicht der vorbeiführende Gehweg.

Praktische Konsequenz für Eigentümer und Verwalter

Die Aufteilung zwischen BSR und Anliegern ist für jedes Grundstück eine einmalige Klärung wert. Gehen Sie dafür einmal vor der Saison die Grundstücksgrenze ab und notieren Sie, welche Flächen auf Ihrer Seite liegen: Gehweglänge, Breite, Einfahrten, Haltestellen, Überwege, Hydranten und Baumscheiben.

Klärung vor dem ersten Schnee
  • Gehweglänge je Straßenseite gemessen, bei Eckgrundstücken beide Fronten
  • Mindestbreite für Ihre Straße ermittelt
  • Haltestellen, Überwege und Hydranten an der Front markiert
  • Weg zu den Mülltonnen mit eingeplant
  • Zuständige Person samt Vertretung festgelegt

Wer die Gehwegfläche nicht selbst übernimmt, kann sie gezielt vergeben: Die Gehwegräumung deckt den öffentlichen Bürgersteig ab, die Glättebekämpfung sichert bei überfrierender Nässe und Eisregen nach. Für Höfe, Zufahrten und größere Flächen auf dem Grundstück gibt es die klassische Schneeräumung.

Stand: Oktober 2026, nach öffentlichen Angaben des Landes Berlin, der Bezirke und der BSR. Im Einzelfall kann die Abgrenzung abweichen; verbindliche Auskunft gibt das Ordnungsamt.

Häufige Fragen

Räumt die BSR auch Gehwege?

Nein, nicht vor privaten Grundstücken. Gehwege sind in Berlin Sache der Anlieger. Die BSR ist für Fahrbahnen, Radstreifen, Fußgängerüberwege und Haltestellen zuständig; eine Räumung des Gehwegs durch die BSR kommt nur als behördlich angeordnete Ersatzvornahme vor.

Wer räumt die Bushaltestelle vor meinem Haus?

Die Haltestellenfläche gehört nach Angaben der Bezirke zum Aufgabenbereich der BSR. Der Gehweg, der daran vorbeiführt, bleibt Anliegerpflicht.

Muss ich die Baumscheibe vor dem Haus räumen?

Nein. Baumscheiben sind keine Gehfläche. Achten Sie aber darauf, dass dort abgelagerter Schnee keine Auftaumittel enthält und den Gehweg nicht einengt.

Wo melde ich einen vereisten Radstreifen?

Beim Kundenservice der BSR, denn Radstreifen auf der Fahrbahn gehören zu ihren Flächen. Ungeräumte Gehwege melden Sie dagegen dem Ordnungsamt des Bezirks.

Redaktion RAT Winterdienst

Unsere Ratgeber entstehen aus der Praxis des Berliner Winterdienstes: Was sich auf Gehwegen, Höfen, Parkplätzen und Zufahrten bewährt, schreiben wir verständlich auf. Rechtliche Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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