Organisation & Einsatzplanung

Wohin mit dem Schnee? Was in Berlin erlaubt ist und was nicht

Geräumter Schnee gehört in Berlin an den fahrbahnseitigen Rand des Gehwegs oder auf das eigene Grundstück – so, dass weder Fußgänger noch Verkehr behindert werden. Tabu sind Fahrbahn, Radweg, Gullys, Hydranten, Haltestellen und Überwege. Salzhaltiger Schnee hat auf Baumscheiben und Beeten nichts zu suchen.

Illustration: Einsatzkraft schiebt Schnee an den fahrbahnseitigen Gehwegrand einer Altbaustraße mit Durchstiegslücke
Der Wall am Bordstein bleibt unterbrochen, wo Menschen die Straße queren oder aus parkenden Autos steigen – so wird die Ablage nicht zum Hindernis.
Das Wichtigste in Kürze
  • Schnee gehört an den fahrbahnseitigen Gehwegrand oder aufs eigene Grundstück.
  • Fahrbahn, Radweg, Gully, Hydrant und Haltestelle sind tabu.
  • Salzhaltigen Straßenschnee nie auf Baumscheiben oder Beete.
  • Auf Höfen und Parkplätzen Lagerflächen schon im Herbst festlegen.
  • Reicht der Platz nicht, hilft nur der Abtransport.

Die Grundregel in einem Satz

Schnee bleibt dort, wo er niemanden behindert: nicht im Laufweg, nicht im Fahrweg, nicht dort, wo Tauwasser abfließen muss. Klingt selbstverständlich, führt aber nach jedem kräftigen Schneefall in Berlin zu denselben Fehlern – Schneewälle auf Radstreifen, zugeschüttete Gullys, Haufen direkt an der Bushaltestelle.

Das Berliner Straßenreinigungsgesetz verpflichtet Anlieger, den Gehweg vor ihrem Grundstück zu räumen. Wohin der Schnee danach kommt, ergibt sich nach aktuellem Stand aus dem Zusammenspiel von Straßenreinigungsrecht, Straßenverkehrsordnung und allgemeiner Verkehrssicherungspflicht: Wer durch abgelegten Schnee andere gefährdet oder behindert, kann haften oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren riskieren. Für Ihren konkreten Fall lohnt bei Unklarheiten eine Nachfrage beim Ordnungsamt Ihres Bezirks.

Wer ist für welche Fläche überhaupt zuständig? Die BSR räumt Fahrbahnen, Radstreifen und Fußgängerüberwege, die Anlieger den Gehweg. Wie die Zuständigkeiten genau verteilt sind, zeigt der Beitrag Was räumt die BSR – und was bleibt Sache der Anlieger?. In diesem Beitrag geht es allein um die Frage, wo der weggeräumte Schnee landen darf.

Ablageorte-Ampel: erlaubt, bedingt, verboten

Die folgende Übersicht ordnet die typischen Ablageorte in drei Kategorien. Grün heißt unproblematisch, Gelb nur unter Bedingungen, Rot sollten Sie meiden.

AblageortAmpelBegründung und Bedingungen
Gehwegrand zur Fahrbahn hinGrünÜblicher Ablageplatz; Lücken an Überwegen, Einfahrten und Haltestellen lassen
Eigener Vorgarten, Rasen, BeetGrünNur Schnee ohne Salz; Splitt im Frühjahr absammeln
Eigener Hof oder ParkplatzGelbFeste Lagerflächen einplanen; keine Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten oder Sichtfelder zustellen
BaumscheibeGelbSalzfreier Schnee vom Gehweg ist meist unproblematisch; Schnee vom Fahrbahnrand oft salzhaltig
ParkstreifenGelbNur am Rand und ohne Stellplätze komplett zu blockieren; Türen parkender Autos müssen aufgehen
FahrbahnRotGefährdet den Verkehr und wird von Räumfahrzeugen zurück an den Rand geschoben
Radweg und RadstreifenRotRadfahrende müssten auf Fahrbahn oder Gehweg ausweichen
Gully, Rinnstein, StraßenablaufRotTauwasser staut sich und gefriert zu Eisflächen
Hydrant, SchieberkappeRotMuss für die Feuerwehr jederzeit auffindbar und zugänglich bleiben
Haltestelle, Überweg, BordsteinabsenkungRotEin- und Ausstieg sowie barrierefreie Übergänge müssen frei bleiben
Nachbargrundstück, fremde EinfahrtRotEingriff in fremdes Eigentum, häufiger Anlass für Nachbarschaftsstreit
Spree, Kanal, TeichRotEinbringen von Stoffen in Gewässer ist nicht ohne Erlaubnis zulässig

Die Ampel bietet eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Örtliche Besonderheiten, etwa an Straßen der Kategorie C mit erweiterten Pflichten, können zu abweichenden Anforderungen führen.

Am Gehwegrand richtig aufschichten

Der Streifen zwischen Laufweg und Bordstein ist der natürliche Platz für geräumten Schnee. Damit er nicht selbst zum Hindernis wird, kommt es auf die Ausführung an.

  • Durchgang lassen: Die geräumte Bahn muss mindestens 1 m breit bleiben, an Hauptverkehrs- und vielen Geschäftsstraßen 1,5 m. Ein Schneewall, der in diese Breite hineinragt, verfehlt den Zweck.
  • Lücken schneiden: Vor Hauseingängen, Grundstückseinfahrten, Überwegen und dort, wo Menschen aus parkenden Autos aussteigen, sollte der Wall unterbrochen sein. In langen Straßen hilft alle paar Fahrzeuglängen eine Durchstiegslücke.
  • Höhe begrenzen: An Ausfahrten verdecken hohe Haufen die Sicht auf Kinder und Radfahrende. Dort lieber flach und breit ablegen.
  • Nicht in die Rinne: Halten Sie eine Handbreit Abstand zum Rinnstein, damit Schmelzwasser zum Gully laufen kann.

Wenn der Räumpflug den Schnee zurückbringt

Nach dem Einsatz der BSR liegt am Bordstein oft ein neuer, fester Wall aus Fahrbahnschnee. Für Anlieger ist das ärgerlich, aber der Gehweg selbst bleibt ihre Aufgabe. Achten Sie besonders darauf, dass Durchstiege zu Überwegen und Haltestellen wieder begehbar werden, sofern sie in Ihrem Abschnitt liegen.

Illustration: Radlader belädt nachts einen Lkw mit Schnee auf einem Supermarktparkplatz
Sind die Lagerflächen erschöpft, wird Schnee außerhalb der Öffnungszeiten abgefahren, damit Stellplätze und Sichtachsen am Morgen wieder frei sind.

Baumscheiben, Beete und Rasen

Berlins Straßenbäume stehen in Baumscheiben, die im Winter gern als bequemer Abladeplatz dienen. Ob das sinnvoll ist, entscheidet der Salzgehalt. Schnee vom Gehweg, auf dem nach Berliner Regel nur abstumpfend gestreut werden darf, ist für Bäume in der Regel unbedenklich – er liefert im Frühjahr sogar Feuchtigkeit.

Anders der Schnee direkt vom Fahrbahnrand: Auf Fahrbahnen setzt die BSR Tausalz ein, und das sammelt sich in den Wällen am Bordstein. Landet dieser Schnee auf der Baumscheibe, gelangt das Salz mit dem Schmelzwasser an die Wurzeln. Schichten Sie deshalb nur Gehwegschnee auf, nicht den Wall von der Straße.

Splitt im Schnee

Abgestreuter Splitt wandert mit dem Schnee auf Beete und Rasen. Nach der Schmelze bleibt er liegen und behindert Mähen und Wachstum. Kehren Sie ihn ab, sobald der Boden abgetrocknet ist.

Auf dem eigenen Grundstück sind Vorgarten und Rasen die einfachste Lösung. Vermeiden Sie aber, Schnee direkt an die Hauswand zu schieben: An Kellerfenstern, Lichtschächten und Fassaden ohne Sockelabdichtung kann Schmelzwasser eindringen.

Gullys, Hydranten und Haltestellen freihalten

Diese drei Orte werden am häufigsten zugeschüttet – mit spürbaren Folgen.

Straßenabläufe

Ein zugeschobener Gully sieht harmlos aus, bis Tauwetter einsetzt. Dann bildet sich eine Pfütze, die in der nächsten Frostnacht zur Eisfläche gefriert, oft direkt am Überweg. Welche Kettenreaktionen die Schmelzphase auslöst, beschreibt Tauwetter: Gefahren nach dem Schnee.

Hydranten

Unterflurhydranten liegen unter einer Kappe im Gehweg oder in der Fahrbahn; ein Hinweisschild an Hauswand oder Mast zeigt die Lage. Im Brandfall zählt jede Minute, die die Feuerwehr nicht mit Suchen und Freischaufeln verbringt. Halten Sie die Kappe frei und markieren Sie sie bei hohem Schnee notfalls mit einem Stab.

Haltestellen und Absenkungen

Schneehaufen an Bushaltestellen zwingen Fahrgäste, im Rinnstein auszusteigen. Abgesenkte Bordsteine an Kreuzungen sind für Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen die einzige Möglichkeit, die Straße zu queren. Wer genau diese Stellen zuschiebt, schafft für sie eine Barriere.

Auf dem Grundstück: Lagerflächen vorab planen

Auf Höfen, Parkplätzen und Betriebsgeländen ist der Platz knapp. Wer erst beim ersten Schneefall überlegt, wohin der Schnee soll, stapelt ihn meist vor Notausgänge oder auf Stellplätze, die dann wochenlang fehlen.

Legen Sie deshalb im Herbst fest, wo Schnee gelagert wird, und tragen Sie diese Flächen in den Plan Ihres Objekts ein. Gut geeignet sind Randbereiche mit Gefälle weg vom Gebäude, ohne Abläufe darunter und außerhalb von Rettungswegen. Wie Sie Flächen erfassen und priorisieren, zeigt Räumflächenplan erstellen.

Rechenbeispiel: Wie viel Schnee fällt an?

Ein Kundenparkplatz mit 1.000 m² bei 20 cm Neuschnee ergibt rechnerisch 200 m³ lockeren Schnee. Durch das Zusammenschieben verdichtet er sich, beansprucht aber immer noch mehrere Stellplätze. Bei einer zweiten Schneefallwelle verdoppelt sich die Menge, während der erste Haufen kaum geschmolzen ist.

Sonderfälle: Einfahrt, Dach und Auto

Einige Situationen sorgen jeden Winter wieder für Fragen, weil Schnee aus einer anderen Richtung kommt als vom Gehweg.

Die eigene Einfahrt

Wer erst den Gehweg räumt und danach die Zufahrt, schiebt den Schnee der Einfahrt leicht zurück auf die frische Bahn. Besser ist die umgekehrte Reihenfolge: zuerst die Einfahrt, deren Schnee seitlich auf das eigene Grundstück wandert, dann der Gehweg. Den Wall, den Räumfahrzeuge vor die Ausfahrt drücken, dürfen Sie nicht einfach auf die Fahrbahn zurückwerfen – er gehört seitlich an den Gehwegrand, ohne die Sicht beim Ausfahren zu verdecken.

Schnee vom Dach

Rutscht eine Dachlawine auf den Gehweg, liegt dort plötzlich verdichteter, schwerer Schnee, oft mit Eisbrocken. Auch dieser Schnee fällt in die Räumpflicht des Anliegers und sollte zügig beseitigt werden, bevor er festfriert. Wer Dachflächen gezielt abräumen lässt, sperrt den Bereich darunter vorher ab und bringt den Schnee anschließend auf eigene Flächen.

Das freigeräumte Auto

Schnee von Dach und Motorhaube eines geparkten Autos landet oft auf dem gerade geräumten Gehweg oder mitten auf der Fahrbahn. Beides ist zu vermeiden. Ziehen Sie ihn zur Seite des Parkstreifens ab, die nicht zum Laufweg zeigt, und achten Sie darauf, keinen Gully zuzudecken.

Geschäfte mit Laufkundschaft

Vor Ladeneingängen sollten Schneehaufen weder Schaufenster noch Eingangsstufen erreichen. Kunden weichen sonst auf schmale Restflächen aus, und Schmelzwasser läuft in Richtung Tür, wo es abends wieder anfriert.

Wenn kein Platz mehr bleibt

Spätestens wenn Lagerflächen erschöpft sind oder Haufen Sichtachsen verstellen, muss Schnee weg. Dann wird er mit Radlader oder Kleintraktor auf Lkw geladen und abgefahren. Typische Anlässe sind enge Innenhöfe in Altbauquartieren, Supermarktparkplätze mit vollem Kundenverkehr und Ladezonen, an denen Lieferfahrzeuge rangieren müssen.

Ein solcher Schneeabtransport wird nach Aufwand abgerechnet, weil Menge, Zufahrt und Ziel stark variieren. Planen Sie ihn als Reserve ein, nicht als Regel – in den meisten Berliner Wintern reichen gut gewählte Lagerflächen.

Häufige Fehler beim Ablegen
  • Schnee auf die Fahrbahn schieben, „weil die BSR ihn ja wegräumt“
  • Radstreifen als Lagerfläche nutzen
  • Gully oder Rinnstein vollständig zuschütten
  • Salzhaltigen Straßenschnee auf Baumscheiben türmen
  • Haufen vor Hydranten, Briefkästen oder Mülltonnenstellplätzen
  • Schnee vom eigenen Gehweg vor das Nachbargrundstück schieben

Wer den Gehweg nicht nur räumen, sondern auch die Ablage sauber organisiert haben möchte, findet die Einzelheiten bei der Gehwegräumung; für größere Flächen mit Lagerplanung ist die Schneeräumung die passende Leistung.

Häufige Fragen

Darf ich Schnee auf die Straße schieben?

Nein. Schnee auf der Fahrbahn behindert und gefährdet den Verkehr. Lagern Sie ihn am fahrbahnseitigen Gehwegrand, ohne Rinnstein und Überwege zu blockieren.

Darf Schnee auf die Baumscheibe?

Salzfreier Schnee vom Gehweg ist in der Regel unproblematisch. Schnee vom Fahrbahnrand enthält oft Tausalz und schadet den Wurzeln – dieser gehört nicht auf Baumscheiben.

Mein Nachbar schiebt seinen Schnee vor mein Grundstück. Was tun?

Sprechen Sie ihn zuerst direkt an. Hilft das nicht, kann das Ordnungsamt informiert werden, wenn Gehweg oder Einfahrt dadurch blockiert sind. Fotos mit Datum helfen bei der Klärung.

Muss ich Schneewälle der BSR vom Gehwegrand wegräumen?

Der Gehweg bleibt Anliegerpflicht, die Fahrbahn Sache der BSR. Achten Sie darauf, dass Durchgänge in Ihrem Abschnitt begehbar sind. Im Zweifel klärt das Ordnungsamt die Zuständigkeit im Einzelfall.

Redaktion RAT Winterdienst

Unsere Ratgeber entstehen aus der Praxis des Berliner Winterdienstes: Was sich auf Gehwegen, Höfen, Parkplätzen und Zufahrten bewährt, schreiben wir verständlich auf. Rechtliche Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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