Räum- und Streupflicht Berlin

Räumbreite Gehweg: Wie breit muss in Berlin geräumt werden?

Auf Berliner Gehwegen muss eine Bahn von mindestens 1 m geräumt und abgestumpft werden. An Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 – Hauptverkehrs- und viele Geschäftsstraßen – sind es mindestens 1,5 m, an besonders belebten Boulevards wie dem Kurfürstendamm bis zu 3 m. Bei stärkerem Fußgängeraufkommen ist breiter zu räumen.

Illustration: kleines Räumfahrzeug zieht eine breite Bahn auf einem Gehweg an einer Geschäftsstraße
An Hauptverkehrs- und Geschäftsstraßen sind mindestens 1,5 m zu räumen – auf langen Fronten ist das mit der Schaufel kaum zu schaffen.
Das Wichtigste in Kürze
  • Mindestens 1 m, an Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 mindestens 1,5 m, an wenigen Prachtstraßen bis 3 m.
  • Mehr Fußgänger bedeuten eine breitere Bahn – unabhängig von der Mindestbreite.
  • Schmale Gehwege werden in voller Breite am fahrbahnseitigen Rand geräumt.
  • Übergänge, Hydranten und Hauszugang gehören zur Planung dazu.

Die drei Maße im Überblick

Das Berliner Straßenreinigungsgesetz arbeitet mit Mindestbreiten. Sie sind Untergrenzen, keine Zielwerte: Wo mehr Menschen unterwegs sind, verlangt das Gesetz ausdrücklich eine breitere Bahn. Nach aktuellem Stand (Oktober 2026) ergibt sich folgendes Bild:

StraßentypMindestbreite der geräumten BahnTypische Beispiele
Wohn- und Nebenstraßen (übrige Reinigungsklassen)1,0 mruhige Kiezstraßen, Siedlungsstraßen
Straßen der Reinigungsklassen 1 und 21,5 mHauptverkehrsstraßen, viele Geschäftsstraßen
Besondere Prachtstraßen und Plätzebis 3,0 mKurfürstendamm, Tauentzienstraße, Unter den Linden
Gehweg schmaler als die Mindestbreitevolle Breiteenge Altbaugehwege, Engstellen an Baumscheiben
Straßen ohne abgegrenzten Gehweg1,0 m im bevorzugten Gehbereichnicht ausgebaute Straßen am Stadtrand

Am Kurfürstendamm sind nach Angaben der Bezirke zwei Bahnen von je 1,5 m zu räumen; zusätzlich müssen die Zugänge zu den Grundstücken frei sein. Solche Sonderregeln betreffen nur wenige, ausdrücklich benannte Straßenzüge in der Innenstadt.

Woran Sie erkennen, welche Breite vor Ihrem Haus gilt

Ob 1 m oder 1,5 m gilt, entscheidet die Reinigungsklasse Ihrer Straße – nicht das subjektive Gefühl, an einer „großen“ Straße zu wohnen. Die Einstufung steht im Straßenreinigungsverzeichnis. Wie Sie dort nachschlagen und was es mit den Verzeichnissen A, B und C auf sich hat, erklärt Schritt für Schritt der Beitrag Straßenreinigungsverzeichnis und Kategorie C.

Drei Hinweise helfen bei der ersten Einschätzung:

  • Fährt ein Bus durch Ihre Straße und reihen sich Läden aneinander, ist eine höhere Reinigungsklasse wahrscheinlich.
  • Eine Straße kann abschnittsweise unterschiedlich eingestuft sein – maßgeblich ist der Abschnitt vor Ihrem Grundstück.
  • Unabhängig von der Klasse kann starker Fußgängerverkehr eine breitere Bahn erfordern, etwa vor Schulen, Arztpraxen oder einem U-Bahn-Zugang.

Die Breitenregel ist Teil eines größeren Regelwerks zu Fristen, Streumitteln und Zuständigkeiten; eine kompakte Übersicht dazu bietet unser Paragrafen-Lotse zum Straßenreinigungsgesetz.

Querschnitt: Wo die geräumte Bahn liegen muss

Die Breite allein sagt noch nicht, wo geräumt wird. Ein Querschnitt vom Haus zur Fahrbahn macht die Aufteilung deutlich:

Zone (vom Haus zur Straße)Was hier gilt
Hauswand und Vorgartenprivat; Zugang zum Hauseingang nach Verkehrssicherungspflicht freihalten
Gehweg-InnenbereichLage der Räumbahn möglichst durchgehend und ohne Versatz zum Nachbargrundstück
Räumbahn1 m, 1,5 m oder 3 m breit, geräumt und bei Glätte abgestumpft
Fahrbahnseitiger Rand des GehwegsAblagefläche für den geräumten Schnee
Rinnstein und Gullysfrei lassen – hier darf kein Schnee liegen
FahrbahnBSR, nicht Anlieger (Ausnahmen in Straßen der Kategorie C)

Ist der Gehweg wegen baulicher Anlagen oder Straßenbegleitgrün schmaler als die vorgeschriebene Bahn, wird nach Angaben der Bezirksämter die gesamte Breite am fahrbahnseitigen Rand geräumt – ein Rest Platz für die Schneeablage muss trotzdem bleiben. Wohin genau der Schnee darf und wohin nicht, zeigt der Beitrag Wohin mit dem Schnee?

Anschluss an die Nachbarn

Ein häufig unterschätzter Punkt: Die Bahn soll für Fußgänger durchgängig begehbar sein. Räumt ein Haus an der Hauswand und das nächste am Bordstein, entsteht ein Versatz, der über einen Schneewall führt. Eine kurze Absprache mit den Nachbarn über die Lage der Spur verhindert diese Stolperstelle.

Hauseingang, Übergänge und Ausstattung im Gehweg

Neben der Längsbahn verlangt der Winterdienst einige Querverbindungen und Freiflächen, die bei der Breitenfrage oft vergessen werden:

  • Übergänge an Kreuzungen und Einmündungen: Der Gehweg muss in der Mindestbreite bis zum Fahrbahnrand frei sein, damit Fußgänger die Straße erreichen. Leitsysteme für sehbehinderte Menschen und Taster an Ampeln sind besonders zu beachten.
  • Hydranten, Briefkästen, Parkautomaten, Notrufsäulen: müssen zugänglich bleiben.
  • Grundstückszugang: Vom Gehweg zur Haustür gilt die private Verkehrssicherungspflicht; praktisch sollte der Weg mindestens so breit sein wie die Tür.
  • Haltestellen: Bus- und viele Straßenbahnhaltestellen räumt die BSR, Mittelinseln der Straßenbahn die BVG – dort keinen Schnee ablegen.
Stufenlose Zugänge

Rampen vor Arztpraxen oder Läden brauchen mehr Aufmerksamkeit als ebene Flächen, weil schon dünne Eisschichten auf der Schräge gefährlich werden. Praktische Hinweise dazu stehen im Beitrag Rampen im Winter rutschfest halten.

Illustration: Gehweg vor einem Einfamilienhaus mit geräumter Bahn und Schneeablage am Bordstein
Die Räumbahn liegt durchgehend, der Schnee am fahrbahnseitigen Rand – Rinnstein und Gullys bleiben frei, damit Tauwasser abfließen kann.

Rechenbeispiel: Wie viel Fläche entsteht vor Ihrem Grundstück?

Die Breite bestimmt direkt den Aufwand. Ein Beispiel: Ein Wohnhaus in Charlottenburg liegt an einer Ecke. Die längere Seite (24 m) grenzt an eine Geschäftsstraße der Reinigungsklasse 2, die kürzere (16 m) an eine Nebenstraße.

TeilflächeRechnungFläche
Gehweg an der Geschäftsstraße24 m × 1,5 m36,0 m²
Gehweg an der Nebenstraße16 m × 1,0 m16,0 m²
Übergang an der Ecke bis zum Fahrbahnrand3 m × 1,5 m4,5 m²
Zugang zum Hauseingang4 m × 1,2 m4,8 m²
Summe61,3 m²

Bei 10 cm Neuschnee bewegen Sie damit rund 6,1 m³ Schnee – bei nassem Schnee mehrere hundert Kilogramm. Wer zusätzlich nur einen schmalen Streifen am Rand zur Ablage hat, merkt schnell, warum an breiten Geschäftsstraßen oft Maschinen eingesetzt werden. Hätte das Haus die längere Seite an einer Nebenstraße, wären es an dieser Front nur 24 m² statt 36 m² – ein Drittel weniger Arbeit.

Barrierefreiheit: Warum ein Meter manchmal nicht reicht

Ein Meter ist die Breite, bei der ein Fußgänger sicher gehen kann. Ein Standardrollstuhl ist bereits etwa 70 cm breit, ein Doppelkinderwagen oft noch breiter. Begegnen sich zwei solche Nutzer, ist eine 1-m-Bahn zu schmal: Einer muss in den Schnee ausweichen – mit Rollator oder Rollstuhl häufig unmöglich.

Das Gesetz greift diesen Gedanken über das Fußgängeraufkommen auf. In der Nähe von Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Kitas oder Seniorenwohnungen ist es deshalb sinnvoll, über das Minimum hinaus zu räumen und Bordsteinabsenkungen besonders sorgfältig freizuhalten. Wie ein Winterdienst gezielt auf mobilitätseingeschränkte Menschen ausgerichtet werden kann, beschreibt unser barrierefreier Winterdienst.

Auch die Oberfläche gehört zur nutzbaren Breite: Grobe Splittkörner, die sich in den Rädern von Rollstühlen und Rollatoren verklemmen, oder zu hohe Schneekanten an der Bordsteinabsenkung machen eine formal ausreichend breite Bahn praktisch unbenutzbar. Feines Granulat und eine bis auf den Belag geräumte Absenkung lösen beide Probleme.

Typische Fehler bei der Breite

Das reicht nicht
  • Trampelpfad: eine Schaufelbreite von 40 bis 50 cm statt eines Meters.
  • Bahn an der Hauswand: endet am Nachbarhaus vor einem Schneewall, weil dort am Bordstein geräumt wurde.
  • Schneewall vor dem Übergang: Die Längsbahn ist frei, der Weg zur Fußgängerfurt aber zugeschoben.
  • Nur in der Mitte gestreut: Die Ränder der Bahn bleiben glatt, obwohl sie zur vorgeschriebenen Breite gehören.
  • Bahn schrumpft über den Tag: Nachrutschender Schnee von der Ablage verengt die Spur, ohne dass nachgeräumt wird.

Hinzu kommt der zeitliche Aspekt: Eine Bahn, die morgens korrekt 1,5 m breit war, kann nachmittags durch nachrutschende Schneehaufen oder parkende Fahrräder auf weniger als einen Meter schrumpfen. Die Breite muss so lange stimmen, wie die Räumpflicht besteht.

Ein einfacher Test hilft: Gehen Sie die Front mit einem ausgeklappten Zollstock ab. Wo er die Schneekanten berührt, ist die Bahn zu schmal.

Und auf privaten Wegen und Höfen?

Für Hofwege, Zugänge zu Seitenflügeln oder den Weg zu den Mülltonnen schreibt das Straßenreinigungsgesetz keine Breite vor. Hier gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht: Der Weg muss so breit und so sicher sein, wie es die übliche Nutzung erfordert. Daraus ergeben sich in der Praxis einige Anhaltspunkte:

  • Hauptzugang zu einem Mehrfamilienhaus: mindestens in Türbreite, besser so, dass zwei Personen aneinander vorbeikommen.
  • Weg zum Müllstandplatz: so breit, dass ein Mülltonnen-Container ohne Kippen gerollt werden kann.
  • Zugang zu Fahrradräumen und Kinderwagenabstellplätzen: Lenkerbreite plus Spielraum.
  • Rettungswege und Feuerwehrzufahrten: in voller festgelegter Breite – hier gelten eigene Vorgaben.

Wie weit Ihre Räumpflicht auf privaten Flächen im Einzelfall geht, klären Sie im Zweifel am besten rechtlich.

Wenn die Front zu lang oder zu breit wird

Ob Sie selbst räumen oder vergeben: Messen Sie Ihre Gehwegfront einmal vor dem Winter aus und notieren Sie Länge, geltende Mindestbreite und Besonderheiten wie Übergänge, Hydranten oder eine Rampe. Diese kleine Skizze ist die Grundlage für jeden Räumplan, für Absprachen mit Nachbarn und für ein vergleichbares Angebot – denn Winterdienstpreise für Gehwege werden in Berlin üblicherweise nach laufenden Metern kalkuliert, der Aufwand aber hängt an der Breite.

Bei langen Gehwegfronten an Klasse-1- oder Klasse-2-Straßen wird der Winterdienst schnell zur Stundenaufgabe – mehrmals pro Schneetag. Eine Fachfirma räumt mit passender Technik in der vorgeschriebenen Breite und dokumentiert jeden Einsatz. Für reine Bürgersteigflächen ist unsere Gehwegräumung die passende Leistung; kommen Höfe, Zufahrten oder Parkflächen hinzu, deckt die Schneeräumung das gesamte Grundstück ab.

Häufige Fragen

Wie breit muss ich den Gehweg in Berlin mindestens räumen?

Mindestens 1 m. An Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 sind es 1,5 m, an einzelnen Prachtstraßen wie dem Kurfürstendamm bis zu 3 m. Bei starkem Fußgängerverkehr ist breiter zu räumen.

Was gilt, wenn mein Gehweg schmaler als 1,5 m ist?

Dann wird die volle Breite geräumt, und zwar am fahrbahnseitigen Rand. Ein kleiner Bereich für die Schneeablage sollte trotzdem bleiben, ohne Rinnstein oder Gullys zu blockieren.

Muss ich auch den Weg bis zur Fußgängerampel räumen?

Der Gehweg vor Ihrem Grundstück muss an Kreuzungen und Einmündungen in der Mindestbreite bis zum Fahrbahnrand frei sein. Die Fußgängerfurt auf der Fahrbahn selbst räumt in Berlin die BSR.

Woher weiß ich die Reinigungsklasse meiner Straße?

Sie steht im Berliner Straßenreinigungsverzeichnis. Im Zweifel gibt das Ordnungsamt Ihres Bezirks Auskunft, das auch den Winterdienst der Anlieger kontrolliert.

Redaktion RAT Winterdienst

Unsere Ratgeber entstehen aus der Praxis des Berliner Winterdienstes: Was sich auf Gehwegen, Höfen, Parkplätzen und Zufahrten bewährt, schreiben wir verständlich auf. Rechtliche Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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