- Oktober: Außenwasser absperren und entleeren, Garten einwintern, Schwachstellen notieren.
- November: Laub entfernen, Rinnen nach dem letzten Laubfall reinigen, Räumen organisieren.
- Dezember: Nach dem ersten Frost Leitungen, Fallrohre und Glättestellen kontrollieren.
- Streugut vor dem ersten Glatteis kaufen – Streusalz ist auf Berliner Gehwegen tabu.
- Versicherungsbedingungen zu Haftpflicht und Leerstand vor dem Winter prüfen.
Drei Monate, drei Schwerpunkte: der Überblick
Eine einzige lange Liste am ersten kalten Wochenende überfordert und lässt Lücken. Ordnet man die Aufgaben nach dem Zeitpunkt, zu dem sie sinnvoll sind, ergibt sich eine natürliche Reihenfolge: Manches muss vor dem ersten Nachtfrost passieren, anderes erst nach dem letzten Laubfall.
| Monat | Schwerpunkt | Zeitaufwand Einfamilienhaus | Fachbetrieb sinnvoll für |
|---|---|---|---|
| Oktober | Außenwasser, Garten, Bestandsaufnahme Dach und Wege | ca. ein Wochenende | Dachschäden, Elektrik der Außenbeleuchtung |
| November | Laub, Rinnen, Streugut, Organisation des Räumens | zwei bis drei halbe Tage | Rinnenreinigung in der Höhe, große Laubmengen |
| Dezember | Kontrolle nach Frost, Vertretung über die Feiertage | kurze Rundgänge | Akute Schäden, Eis an der Traufe |
Die Zeitangaben sind grobe Erfahrungswerte für ein freistehendes Haus mit Garten; bei Reihenhäusern ist es weniger, bei großen Grundstücken mit Baumbestand deutlich mehr.
Oktober: Wasser abstellen, Garten einwintern, Schwachstellen notieren
In Berlin sind Nachtfröste ab Mitte Oktober möglich. Alles, was Wasser führt und draußen liegt, sollte deshalb zuerst drankommen.
- Absperrventil der Außenwasserleitung im Keller schließen, Außenhahn öffnen und offen lassen, damit Restwasser abläuft
- Gartenschläuche entleeren und frostfrei lagern, Brausen und Spritzdüsen abschrauben
- Regentonnen leeren oder kippen, Pumpen aus Teich und Brunnen nehmen
- Kübelpflanzen, die keinen Frost vertragen, ins Haus oder an eine geschützte Wand
- Rasenmäher: Tank leeren oder Akku ausbauen und bei Zimmertemperatur lagern
- Dach vom Boden aus mit dem Fernglas prüfen: verschobene Ziegel, lose Firstkappen, Schneefanggitter
- Wege und Treppen ablaufen: lose Platten, Absätze, Pfützenstellen notieren
- Außenbeleuchtung und Bewegungsmelder testen, Zeitschaltung auf frühe Dunkelheit einstellen
Die Notizen vom Rundgang sind die Grundlage für den November: Eine abgesackte Platte, in der sich Wasser sammelt, wird im Januar zur Eisfläche, ist im Oktober aber in einer Stunde ausgebessert.
November: Laub, Rinnen und Räumbereitschaft
Jetzt fällt das meiste Laub, und der Winterdienst muss organisiert sein, bevor der erste Schnee kommt. Die Reihenfolge ist wichtig: erst Laub, dann Rinnen, dann Streugut und Werkzeug.
- Nasses Laub von Wegen, Treppen und Zufahrt entfernen – es ist rutschig und friert zu einer festen Schicht
- Laub aus Lichtschächten holen, Abdeckgitter prüfen
- Rinnen und Fallrohre nach dem letzten Laubfall reinigen
- Streugut beschaffen: Splitt, Sand oder Granulat, trocken und griffbereit am Eingang lagern
- Schneeschieber, Besen und Streuwagen auf Schäden prüfen
- Klären, wer bei Schnee räumt: Sie selbst, Nachbarn, Mieter oder eine Firma
- Markierstäbe an Beet- und Rasenkanten setzen, damit beim Räumen keine Kanten beschädigt werden
Warum der Zeitpunkt der Rinnenreinigung so entscheidend ist und was hilft, wenn trotzdem Eis entsteht, steht im Beitrag Eis in der Dachrinne. Welche Werkzeuge und Mengen Sie konkret brauchen, listet die Checkliste zur Winterdienst-Ausrüstung auf. Soll eine Firma räumen, ist der November eher spät: Mit welchem Vorlauf Sie planen sollten, erklärt Wann sollte man einen Winterdienst beauftragen?.
Dezember: Nach dem ersten Frost nachkontrollieren
Der erste richtige Frost ist der Praxistest. Ein kurzer Rundgang am Morgen danach zeigt, ob die Vorbereitung funktioniert hat.
- Außenhahn und Leitungen in Garage, Gartenhaus und Keller auf Eis oder Feuchte prüfen
- Auslauf der Fallrohre: Bildet sich unten ein Eiskegel, ist der Abfluss gestört
- Stellen markieren, an denen sich zuerst Reif oder Glätte bildet – sie gehören beim Streuen nach vorn
- Vertretung für Weihnachten und Neujahr festlegen, falls Sie verreisen
- Telefonnummern von Winterdienst, Dachdecker und Installateur griffbereit ablegen
Nutzen Sie den ersten Schneefall außerdem als Generalprobe: Wie lange dauert das Räumen von Zugang, Gehweg und Zufahrt tatsächlich? Reicht das Streugut für mehr als zwei Durchgänge? Wo türmt sich der Schnee so, dass er beim nächsten Mal im Weg liegt? Wer diese Erfahrungen notiert, kann den Ablauf für Januar und Februar realistisch planen – die Monate, in denen in Berlin erfahrungsgemäß am häufigsten mit Schnee und Glätte zu rechnen ist. Stellt sich heraus, dass die Zeit vor Arbeitsbeginn nicht reicht, ist jetzt noch Gelegenheit, Unterstützung zu organisieren.
Wer über die Feiertage weg ist, bleibt trotzdem für Gehweg und Zugang verantwortlich. Wie sich das organisieren lässt, beschreibt der Beitrag Schnee räumen im Winterurlaub.
Dach und Fassade: Sichtprüfung ohne Leiter
Ein Großteil der Dachkontrolle gelingt vom Boden oder aus einem Dachfenster. Ziel ist nicht die Reparatur, sondern zu erkennen, ob vor dem Winter ein Fachbetrieb nötig ist.
- Dachfläche: Verrutschte oder gebrochene Ziegel zeigen sich als helle Kanten oder Lücken in der Reihe. Nach Herbststürmen lohnt ein zweiter Blick.
- Schneefanggitter: Über Eingängen, Terrassen und Stellplätzen sollten Gitter oder Schneefanghaken vorhanden und fest sein. Fehlen sie, kann eine Dachlawine Menschen und Autos treffen.
- Anschlüsse: Schornstein, Gauben und Dachfenster sind die typischen Stellen, an denen Schmelzwasser eindringt.
- Dachboden: Wasserflecken auf Holz oder Dämmung nach Regen deuten auf Undichtigkeiten, die im Winter größer werden.
- Fassade: Risse im Putz und offene Fugen am Sockel nehmen Wasser auf, das bei Frost sprengt.
Fallen hier Mängel auf, ist der Oktober der richtige Monat für den Dachdecker – im November haben viele Betriebe bereits volle Auftragsbücher.
Garten und Außenanlagen: was Frost wirklich schadet
Nicht alles im Garten muss eingepackt werden. Schäden entstehen fast immer dort, wo Wasser in Hohlräumen gefriert oder wo Wurzeln in Gefäßen ungeschützt sind.
- Tontöpfe und Terrakotta: Leer und trocken lagern; gefüllte Gefäße frieren auf und platzen.
- Kübelpflanzen: Winterharte Arten auf Holzfüße stellen, damit Wasser abläuft, und Gefäße mit Vlies umwickeln.
- Brunnen und Wasserspiele: Pumpe ausbauen, Becken leeren oder Eisdruckpolster einlegen.
- Holzterrasse: Laub abkehren, damit sich keine nasse Schicht bildet, die über Monate fault und im Frost spiegelglatt wird.
- Gartenhaus: Wasserleitungen entleeren, Fenster schließen, Dachpappe auf Risse prüfen.
Wege, Treppen und Zufahrt: worauf es ankommt
Für Eigentümer ist der Winter vor allem eine Frage der Außenflächen. Hier passieren die Stürze, hier greift die Räum- und Streupflicht. Drei Punkte entscheiden darüber, wie viel Arbeit Sie im Winter haben:
- Wasserführung: Wo Regen- oder Schmelzwasser über einen Weg läuft, entsteht jede Frostnacht neue Glätte. Ein umgelenktes Fallrohr oder eine Rinne im Pflaster verhindert das dauerhaft.
- Treppen: Stufen mit glatten Kanten aus Naturstein oder Fliesen brauchen Antirutschprofile und einen durchgehenden Handlauf.
- Ablageflächen: Legen Sie vorher fest, wohin der Schnee kommt, ohne Beete, Hecken oder den Weg des Nachbarn zu treffen.
Für den öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück gilt in Berlin das Straßenreinigungsgesetz: Schnee muss nach aktuellem Stand mindestens auf 1 m Breite geräumt und Glätte mit abstumpfenden Mitteln beseitigt werden. Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Ob Ihr Grundstück besondere Anforderungen hat, sollten Sie im Einzelfall prüfen.
Versicherung und Leerstand: zwei oft vergessene Punkte
Haftpflicht: Bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern ist das Grundstücksrisiko meist über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wer vermietet oder ein Mehrfamilienhaus besitzt, braucht in der Regel eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Ein Blick in die Police vor dem Winter ist schneller als die Klärung nach einem Sturz.
Frostschäden an Leitungen: Wohngebäudeversicherungen verlangen typischerweise, dass ungenutzte Gebäude oder Gebäudeteile ausreichend beheizt oder die Wasserleitungen entleert werden. Wer diese Obliegenheit verletzt, riskiert Kürzungen bei einem Rohrbruch. Das betrifft vor allem Ferienhäuser, Einliegerwohnungen und Häuser, die während einer längeren Reise leer stehen.
Die Heizung auf Frostschutz zu stellen, reicht in schlecht gedämmten Räumen mit Leitungen an der Außenwand nicht immer aus. Prüfen Sie die genaue Formulierung Ihrer Versicherungsbedingungen.
Typische Versäumnisse und ihre Folgen
- Außenhahn nur zugedreht: Ohne geschlossenes Ventil innen und geöffneten Hahn außen bleibt Wasser im Rohrstück in der Wand – genau dort, wo es platzt.
- Rinnen zu früh gereinigt: Das Laub der letzten Novemberwochen landet in einer frisch geputzten Rinne.
- Kein Streugut im Haus: Bei Blitzeis sind Baumärkte schnell ausverkauft.
- Räumen nicht geregelt: Der erste Schneefall kommt oft an einem Werktagmorgen, wenn alle zur Arbeit müssen.
- Laub unter dem Schnee: Eine nasse Laubschicht unter Schnee macht den Weg glatter als blankes Eis.
Wer Teile dieser Liste abgeben möchte, kann die Winterfestmachung von Außenanlagen oder die Laubbeseitigung bei RAT Winterdienst anfragen; eine Besichtigung der Flächen ist kostenfrei.
Häufige Fragen
Wann sollte man das Haus winterfest machen?
Beginnen Sie im Oktober mit allem, was Wasser führt, denn Nachtfröste sind in Berlin ab Mitte Oktober möglich. Laub- und Rinnenarbeiten folgen im November nach dem letzten Laubfall, die Kontrolle nach dem ersten Frost im Dezember.
Wie entleere ich einen Außenwasserhahn richtig?
Schließen Sie das Absperrventil der Außenleitung im Haus, öffnen Sie dann den Außenhahn und lassen Sie ihn den Winter über offen. Hat das Ventil eine Entleerungsschraube, öffnen Sie auch diese, damit kein Wasser im Leitungsstück bleibt.
Was gehört auf eine Winter-Checkliste für Eigentümer?
Außenwasser absperren, Garten und Geräte einwintern, Dach und Wege prüfen, Laub entfernen, Rinnen reinigen, Streugut und Werkzeug bereitlegen, das Räumen organisieren und Versicherungsbedingungen kontrollieren.
Reicht es, die Heizung bei Abwesenheit auf Frostschutz zu stellen?
Nicht immer. In kalten Räumen mit Leitungen an Außenwänden kann es trotzdem zu Frostschäden kommen. Versicherungen verlangen oft ausreichendes Beheizen oder entleerte Leitungen; maßgeblich ist Ihr Vertrag.