- Gehwegfrist und Kundenzugang folgen verschiedenen Uhren.
- Wer vor 7 Uhr öffnet, muss den Zugang vor Öffnung gesichert haben.
- Abends gefrierendes Tauwasser ist das typische Risiko für lange Öffnungszeiten.
- Geschlossene Tage entbinden nicht von der Pflicht für den öffentlichen Gehweg.
- Der Räumdienst muss Ihre Öffnungszeiten kennen.
Zwei Uhren: gesetzliche Gehwegfrist und Kundenverkehr
Die erste Uhr stellt das Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG). Danach haben Anlieger den Gehweg an ihrem Grundstück unverzüglich zu räumen, sobald es nicht mehr schneit, und Glätte unverzüglich abzustumpfen, sobald sie entsteht. Schneit es erst nach 20 Uhr, genügt es, bis 7 Uhr am folgenden Tag zu räumen – an Sonn- und Feiertagen reicht 9 Uhr. Diese Frist gilt für jedes Grundstück, egal ob dort ein Wohnhaus, ein Büro oder ein Laden steht. Den Ablauf für Werktag, Sonntag und Dauerschneefall zeigt unser Beitrag Wann muss man Schnee räumen?
Die zweite Uhr stellt Ihr Betrieb. Wer Kunden, Patienten oder Gäste empfängt, eröffnet einen Verkehr und muss die Wege dorthin für die Dauer dieses Verkehrs sichern. Die Rechtsprechung orientiert sich für private Flächen grob am Zeitraum von 7 bis 20 Uhr, stellt aber bei Geschäften auf die tatsächlichen Öffnungs- und Nutzungszeiten ab. Öffnet die Bäckerei um 5:30 Uhr, beginnt die Sicherungspflicht für den Eingang entsprechend früher; schließt der Späti um Mitternacht, endet sie nicht um 20 Uhr.
Die späte Gehwegfrist von 7 Uhr ist keine Erlaubnis, Kunden um 6 Uhr über einen vereisten Eingang gehen zu lassen. Umgekehrt verlängert eine lange Öffnungszeit nicht die öffentlich-rechtliche Pflicht für den gesamten Gehweg, sondern die Sicherung der Wege, die Ihre Kunden tatsächlich benutzen. Wie weit das im Einzelfall reicht, sollte rechtlich geprüft werden.
Zeitfenster-Tabelle von der Bäckerei bis zum Spätkauf
Die folgende Übersicht arbeitet mit typischen Berliner Öffnungszeiten. Sie ersetzt keinen Blick auf Ihre eigenen Zeiten, zeigt aber, wie unterschiedlich das Sicherungsfenster je nach Betriebsart ausfällt. „Gesichert ab“ meint dabei den Zeitpunkt, an dem Zugang und Eingang geräumt und gestreut sein sollten – mit Puffer für Mitarbeiter und Lieferanten.
| Betriebsart | Typische Öffnung | Zugang gesichert ab | Sichern bis | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| Bäckerei | 6:00–18:00, So 7:00–12:00 | ca. 5:30 | Ladenschluss | Anlieferung oft schon gegen 4:30 über den Hof |
| Supermarkt | 7:00–22:00 | ca. 6:30 | 22:00 | Abends gefrierendes Tauwasser am Eingang |
| Arztpraxis | ab 7:30 bzw. 8:00 | ca. 7:00 | Ende der Sprechstunde | Patienten mit Gehhilfe, Rollator, Rollstuhl |
| Apotheke mit Notdienst | rund um die Uhr | durchgehend | durchgehend | Notdienstklappe nachts gezielt sichern |
| Café, Restaurant | 9:00–23:00 | ca. 8:30 | Abgang der letzten Gäste | Außenbestuhlung und Raucherbereich nicht vergessen |
| Fitnessstudio | 6:00–23:00 | ca. 5:45 | 23:00 | Nasse Schuhsohlen machen den Windfang glatt |
| Spätkauf | bis Mitternacht oder länger | mit Öffnung | Ladenschluss | Nächtliche Überfrierung nach 20 Uhr |
| Hotel | rund um die Uhr | durchgehend | durchgehend | Ankunft mit Rollkoffer, Vorfahrt für Taxis |
Die Zeiten sind Beispiele, keine Vorgaben. Entscheidend ist, wann bei Ihnen der erste Mensch das Grundstück betritt, der nicht zum Räumteam gehört.
Öffnung vor 7 Uhr: Was das für den Morgen bedeutet
Frühöffner haben das schwierigste Zeitfenster. Hat es um 23 Uhr zu schneien begonnen und um 3 Uhr aufgehört, darf der Nachbar mit dem Wohnhaus seinen Gehweg bis 7 Uhr räumen. Die Bäckerei daneben braucht den Weg zur Ladentür aber um 5:30 Uhr – und zwar nicht nur einen schmalen Pfad, sondern so breit, dass Kunden einander passieren können.
Praktisch heißt das: Der Einsatz muss nachts beginnen. Für Inhaber, die selbst räumen, bedeutet jede Schneenacht einen Wecker um 4 Uhr, zusätzlich zum ohnehin frühen Arbeitsbeginn. Mit einem Dienstleister lässt sich das Objekt in der Route vorziehen; dafür muss die Öffnungszeit allerdings im Vertrag stehen, sonst wird das Geschäft nach Reihenfolge der Tour statt nach Bedarf angefahren.
Glätte ohne Schnee
Am Morgen entsteht Glätte häufig ohne Niederschlag, etwa durch Reif oder überfrierende Nässe nach einem milden Vortag. Auch dann gilt für den Zugang die Öffnungszeit als Maßstab. Eine kurze Kontrolle eine halbe Stunde vor Öffnung kostet wenig und deckt genau diese Fälle ab.
Nach 20 Uhr: Abendverkauf, Gastronomie, Spätkauf
Am Abend kehrt sich das Problem um. Tagsüber getauter Schnee läuft als Wasser über Gehweg und Eingang und gefriert, sobald die Temperatur sinkt. Gerade zwischen 18 und 22 Uhr entstehen so spiegelglatte Flächen, obwohl am Morgen alles ordentlich geräumt wurde. Wer dann noch geöffnet hat, muss reagieren.
- Restaurants und Bars: Gäste verlassen das Lokal oft bei Dunkelheit, teilweise nach Alkoholgenuss. Ein gestreuter Bereich vor der Tür und bis zum Bordstein für Taxis ist das Mindeste.
- Spätkauf: Der Umsatz konzentriert sich auf die Abendstunden. Ein Eimer Splitt hinter der Theke und eine feste Uhrzeit für den Kontrollblick nach draußen lösen das Problem für den Eingang.
- Supermärkte bis 22 Uhr: Neben dem Eingang sind die Wege zu Parkplatz und Fahrradständern betroffen. Wie weit die Sicherungspflicht auf dem Parkplatz reicht, erläutert unser Beitrag über die Räumpflicht auf Kundenparkplätzen.
Nach Ladenschluss endet die betriebliche Sicherungspflicht für den Kundenzugang. Für den öffentlichen Gehweg bleibt es bei der gesetzlichen Regel: Glätte, die nachts entsteht, muss bis 7 Uhr beseitigt sein.
Sonntage, Feiertage und verkaufsoffene Tage
Am Sonntag verschiebt sich die gesetzliche Gehwegfrist bei Schneefall nach 20 Uhr auf 9 Uhr. Für Betriebe, die sonntags öffnen – Bäckereien, Cafés, Spätis, Tankstellenshops, Hotels – ändert das am Kundenzugang nichts. Besonders an verkaufsoffenen Adventssonntagen fällt die Kombination aus hohem Andrang und reduzierter Personaldecke auf: Der Laden ist voll, aber niemand hat den Auftrag, nach draußen zu sehen. Die gesetzlichen Details für Sonn- und Feiertage fasst der Beitrag zur Räumpflicht an Sonn- und Feiertagen zusammen.
Geschlossene Tage sind der umgekehrte Fall. Über Weihnachten oder bei Betriebsferien ruht die Pflicht für den Kundenzugang, die Pflicht für den Gehweg vor dem Grundstück aber nicht. Wer in dieser Zeit niemanden vor Ort hat, braucht eine Vertretung.
Praxen, Apotheken und Terminbetriebe
Für Arztpraxen, Physiotherapien und Apotheken zählt nicht nur die Uhrzeit, sondern auch das Publikum. Wer Patienten mit Gehhilfen erwartet, muss mit einem höheren Sicherungsbedarf rechnen als ein Elektronikmarkt. Das betrifft die Breite des geräumten Weges, die Behandlung von Rampen und Stufen und die Häufigkeit der Kontrollen. Ein Sturz vor der Praxistür trifft zudem oft Menschen, für die schon eine Prellung ernste Folgen hat.
Terminbetriebe haben einen Vorteil: Sie kennen ihren ersten Termin. Liegt die erste Behandlung um 7:30 Uhr, ist 7:00 Uhr das realistische Ziel für einen gesicherten Zugang, inklusive Weg vom nächsten Behindertenstellplatz. Apotheken mit Nacht- und Notdienst sichern nachts meist nicht den ganzen Eingang, sondern gezielt den Weg zur Notdienstklappe; dieser kurze Abschnitt muss dann aber bis zum Morgen zuverlässig begehbar bleiben. Wie wir medizinische Einrichtungen betreuen, beschreibt die Seite zum Winterdienst für Arztpraxen und Kliniken.
Wer muss es tun: Inhaber, Vermieter oder Dienstleister?
Das Gesetz nimmt beim Gehweg zunächst den Eigentümer in die Pflicht. Ob der Ladeninhaber als Mieter einspringen muss, hängt vom Mietvertrag ab; die typischen Klauseln und ihre Folgen bespricht der Beitrag Winterdienst vor dem Laden: Gewerbemieter oder Vermieter? Für die Zeitplanung ist eine Frage wichtiger: Kennt derjenige, der räumt, Ihre Öffnungszeiten? In Häusern mit mehreren Gewerbeeinheiten räumt ein Hausmeisterdienst oft nach dem Takt des Wohnhauses, also bis 7 Uhr. Für die Bäckerei im Erdgeschoss ist das eine Stunde zu spät.
Was im Auftrag stehen sollte
Ein Winterdienstauftrag für ein Geschäft braucht mehr als die Angabe „Gehweg räumen und streuen“. Halten Sie schriftlich fest, bis zu welcher Uhrzeit der Zugang an Werktagen und an Sonntagen fertig sein muss, ob eine Abendkontrolle vereinbart ist und wie der Dienst erfährt, dass sich Öffnungszeiten ändern – etwa im Advent oder bei Sonderverkäufen. Ebenso wichtig: Wer entscheidet bei angekündigter Glätte ohne Schneefall über einen vorbeugenden Einsatz? Fehlt diese Regelung, wartet der Dienst auf Schnee, während der Eingang bereits überfriert. Ein Einsatzprotokoll mit Uhrzeiten zeigt Ihnen anschließend schwarz auf weiß, ob die vereinbarten Zeiten tatsächlich eingehalten wurden.
Checkliste: Zeitplan für Ihren Betrieb
- Früheste Ankunft von Personal, Lieferanten und Kunden notieren – die früheste Zeit zählt.
- Spätesten Abgang festhalten, inklusive Gäste, Reinigungskräfte und Abholer.
- Eine Kontrolle 30 Minuten vor Öffnung und eine vor Einbruch der Dunkelheit fest einplanen.
- Bei Öffnung vor 7 Uhr die nächtliche Räumung ausdrücklich vereinbaren.
- Sonntage, verkaufsoffene Tage und Betriebsferien gesondert regeln.
- Jede Maßnahme mit Uhrzeit dokumentieren.
Für Läden und Märkte mit frühen oder langen Öffnungszeiten richtet RAT Winterdienst die Einsatzfolge nach Ihrem Öffnungsplan aus – Details auf der Seite zum Winterdienst für Einzelhandel und Supermärkte.
Häufige Fragen
Muss ich als Bäcker vor 7 Uhr räumen, obwohl das Gesetz 7 Uhr nennt?
Für den Zugang zu Ihrem Laden in der Regel ja. Die 7-Uhr-Frist des Straßenreinigungsgesetzes betrifft den Gehweg bei nächtlichem Schneefall; Kunden, die Sie ab 6 Uhr empfangen, müssen den Eingang aber sicher erreichen können. Die genaue Reichweite ist im Einzelfall zu prüfen.
Endet meine Pflicht um 20 Uhr, wenn ich bis 22 Uhr geöffnet habe?
Nein. Für Ihren Kundenzugang gilt die tatsächliche Öffnungszeit. Abends gefrierendes Tauwasser ist sogar eine der häufigsten Unfallursachen vor Geschäften.
Was gilt, wenn mein Geschäft über die Feiertage geschlossen ist?
Die Sicherung des Kundenzugangs ruht, die gesetzliche Pflicht für den Gehweg vor dem Grundstück nicht. Regeln Sie eine Vertretung oder beauftragen Sie einen Dienst für diese Tage.
Reicht es, einmal am Morgen zu streuen?
Bei stabiler Kälte manchmal. Bei Tauwetter, Schneeregen oder Temperaturen um den Gefrierpunkt sind Kontrollen über den Tag und vor allem am frühen Abend nötig.