- Winterdienst gehört in jede Gefährdungsbeurteilung, wenn Beschäftigte räumen oder streuen.
- Rangfolge beachten: erst Verfahren und Technik, dann Organisation, zuletzt Schutzausrüstung.
- Kältepausen als feste Regel nach gefühlter Temperatur festlegen.
- Alleinarbeit vor Sonnenaufgang braucht ein Meldesystem.
- Unterweisung vor Saisonbeginn, mindestens jährlich, dokumentiert.
Wer eine Beurteilung für den Winter braucht
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Gefährdungen der Tätigkeiten seiner Beschäftigten zu beurteilen und das Ergebnis zu dokumentieren. Winterdienst ist dabei keine Randtätigkeit: Er findet im Dunkeln statt, bei Glätte, Kälte und häufig allein, oft mit Maschinen und im Straßenraum. Betroffen sind nicht nur Winterdienstfirmen, sondern jeder Betrieb, dessen Hausmeister, Haustechniker, Lageristen oder Minijobber Wege räumen.
Bewährt hat sich ein Ablauf in sieben Schritten, wie ihn auch die Unfallversicherungsträger empfehlen:
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen – von der Handräumung am Eingang bis zur Fräse auf dem Parkplatz.
- Gefährdungen ermitteln, auch seltene wie Dachlawinen oder Alleinarbeit um 4 Uhr.
- Gefährdungen bewerten: Wie wahrscheinlich, wie schwer?
- Maßnahmen festlegen.
- Maßnahmen umsetzen, Verantwortliche und Termine benennen.
- Wirksamkeit prüfen, etwa nach dem ersten Einsatz.
- Fortschreiben nach Unfällen, Beinaheunfällen oder neuer Technik.
Der beste Zeitpunkt ist der Oktober: Dann bleibt genug Zeit, Schutzausrüstung zu beschaffen und alle Beteiligten vor dem ersten Einsatz zu unterweisen.
Muster: Gefährdungen und Maßnahmen im Überblick
Die folgende Tabelle ist ein Ausgangspunkt, kein fertiges Dokument. Ergänzen Sie sie um die Flächen, Geräte und Arbeitszeiten Ihres Betriebs.
| Tätigkeit | Gefährdung | Maßnahmen |
|---|---|---|
| Räumen von Hand | Ausrutschen, Rückenbelastung durch Heben und Werfen | Schieber statt Schaufel, Profilschuhe, Pausen, Einweisung in rückenschonendes Arbeiten |
| Streuen mit Streuwagen oder Eimer | Sturz auf ungestreuter Fläche, Staub, Splitt im Auge | Vom gesicherten Bereich aus vorwärts streuen, Schutzbrille bei Wind |
| Schneefräse | Schnittverletzungen bei Verstopfung, weggeschleuderte Steine, Lärm | Verstopfung nur mit Räumstab bei abgestelltem Motor, Gehörschutz, Auswurf nie auf Personen |
| Kleintraktor oder Räumfahrzeug auf Gehwegen | Anfahren von Fußgängern, Rückwärtsfahren, Sichtbehinderung | Rundumleuchte, Einweiser bei Rückwärtsfahrt, Schrittgeschwindigkeit |
| Arbeiten an der Fahrbahn | Anfahren durch Kfz | Warnkleidung, Arbeit mit Blick zum Verkehr |
| Streugut umfüllen | Heben schwerer Säcke | Kleinere Gebinde, Sackkarre, Lagerung auf Arbeitshöhe |
| Eiszapfen, Dachkanten | Herabfallendes Eis, Absturz | Bereich absperren, nur geschultes Personal mit Hubarbeitsbühne |
| Einsatz vor Sonnenaufgang allein | Keine Hilfe bei Sturz oder Unterkühlung | Meldesystem, Zweierteams auf entlegenen Flächen |
STOP-Prinzip: Technik vor Organisation vor Schutzausrüstung
Das Arbeitsschutzrecht gibt eine Rangfolge vor. Persönliche Schutzausrüstung ist das letzte Mittel, nicht das erste.
- Substitution: Gefährliche Verfahren ersetzen – etwa eine Schiebe- statt Wurftechnik, eine handgeführte Kehrmaschine statt stundenlanger Schaufelarbeit oder Streugut in 10-kg-Eimern statt 25-kg-Säcken.
- Technik: Beleuchtung der Wege, feste Handläufe an Treppen, Streugutkisten an den Einsatzorten, damit niemand Material über vereiste Flächen tragen muss.
- Organisation: Einsatzpläne mit klaren Prioritäten, Zweierteams für Maschinen- und Nachteinsätze, feste Aufwärmpausen, geregelte Rufbereitschaft.
- Persönlich: Schutzausrüstung passend zur Tätigkeit, regelmäßig geprüft und vom Arbeitgeber bezahlt.
Was der Betrieb insgesamt an Flächen sichern muss, gehört nicht in diese Beurteilung, sondern in die Organisation der Verkehrssicherung. Details dazu stehen im Beitrag Winterdienst auf dem Firmengelände.
PSA-Liste für Räumpersonal und Hausmeister
Die Normen helfen beim Einkauf, weil sie bestimmte Mindesteigenschaften garantieren. Welche Teile wirklich nötig sind, ergibt sich aus der Tabelle oben.
- Sicherheitsschuhe S3 mit grobem Profil und Kälteisolierung (Kennzeichnung „CI“ nach EN ISO 20345)
- Schuhspikes oder Grödel zum Überziehen für Eisflächen – nicht für Fliesen, Metallroste oder Fahrzeugtrittstufen
- Warnkleidung nach EN ISO 20471, im Straßenraum mindestens Klasse 2
- Kälteschutzkleidung nach EN 342 und Wetterschutz nach EN 343, im Zwiebelprinzip
- Kälteschutzhandschuhe nach EN 511, dazu ein trockenes Ersatzpaar
- Schutzbrille nach EN 166 bei Fräse, Kehrmaschine und Splitt bei Wind
- Gehörschutz bei Verbrennungsmotoren und Gebläsen
- Stirn- oder Helmlampe für Einsätze vor Sonnenaufgang
Mengen, Reserve und Lagerung der übrigen Ausrüstung behandelt die Checkliste zur Winterdienst-Ausrüstung. Die Kosten der Schutzausrüstung darf der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht auf die Beschäftigten abwälzen.
Zur Ausgabe gehört die Kontrolle: Profil abgelaufen, Reflexstreifen verschmutzt, Handschuhe durchnässt – abgenutzte Ausrüstung schützt nicht mehr. Ein kurzer Check beim Saisonstart und nach starken Einsätzen reicht meist aus.
Kältepausen und Aufwärmzeiten festlegen
Für Arbeit im Freien gibt es keine gesetzlich festgeschriebenen Pausenminuten bei Kälte. Der Arbeitgeber muss aber in der Gefährdungsbeurteilung festlegen, wie Auskühlung verhindert wird. Eine feste Regel ist dabei praktikabler als Ermessen im Einsatz. Ein Beispiel, das Sie an Ihre Bedingungen anpassen sollten:
| Gefühlte Temperatur | Arbeitsblock höchstens | Aufwärmpause mindestens |
|---|---|---|
| 0 bis −5 °C | 120 Minuten | 10 Minuten |
| −5 bis −10 °C | 90 Minuten | 15 Minuten |
| unter −10 °C | 60 Minuten | 15 Minuten |
Maßgeblich ist die gefühlte Temperatur, denn Wind kühlt erheblich stärker aus: Bei −5 °C und 30 km/h Wind entspricht die Wirkung auf ungeschützte Haut etwa −13 °C. Für die Pausen braucht es einen beheizten Raum oder ein warmes Fahrzeug, warme alkoholfreie Getränke und die Möglichkeit, nasse Kleidung zu wechseln.
Starkes Zittern, das plötzlich aufhört, weiße oder taube Hautstellen an Fingern, Ohren und Nase sowie Verwirrtheit oder Ungeschicklichkeit sind Alarmsignale. Die Person sofort ins Warme bringen, nasse Kleidung entfernen, nicht reiben – bei Bewusstseinsstörungen den Notruf 112 wählen.
Alleinarbeit, Dunkelheit und Arbeitszeit
Winterdienst beginnt oft um 4 oder 5 Uhr, auf großen Flächen arbeitet nicht selten eine Person allein. Stürzt sie auf einem abgelegenen Hof, bemerkt das niemand. Für solche Einsätze sollte die Beurteilung ein Meldesystem vorsehen: feste Rückmeldezeiten per Telefon oder App, bei Maschinenarbeit in abgelegenen Bereichen ein Zweierteam oder ein Personen-Notsignal-Gerät.
Ein zweiter Punkt ist die Arbeitszeit. Nach dem Arbeitszeitgesetz gilt zwischen zwei Arbeitstagen grundsätzlich eine Ruhezeit von elf Stunden, die werktägliche Arbeitszeit darf zehn Stunden nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur in engen Grenzen und für echte Notfälle vorgesehen. Wer einen Hausmeister nach einem normalen Arbeitstag nachts zum Streuen schickt, sollte das vorher prüfen und die Einsatzplanung entsprechend anlegen.
Beim Einsatz von Kleintraktoren auf Gehwegen kommt die Straßenverkehrsordnung hinzu, die zulässige Fahrzeuge und Gewichte begrenzt; Einzelheiten erklärt der Beitrag Räumfahrzeuge auf dem Gehweg. Für die Beurteilung zählt vor allem, dass Fahrerinnen und Fahrer eingewiesen sind, Sichtfelder kennen und bei Fußgängerverkehr Schritttempo fahren.
So sieht ein ausgefüllter Eintrag aus
Viele Beurteilungen scheitern nicht am Wissen, sondern an zu allgemeinen Formulierungen. „Rutschgefahr – Vorsicht“ ist keine Maßnahme. Ein brauchbarer Eintrag beschreibt Ort, Tätigkeit, Bewertung, Maßnahme, Verantwortung und Kontrolle so, dass ein Außenstehender ihn nachvollziehen kann.
| Arbeitsbereich | Laderampe Halle 2, Zugang über Außentreppe mit fünf Stufen |
|---|---|
| Tätigkeit | Räumen und Streuen der Treppe vor Schichtbeginn 6 Uhr |
| Gefährdung | Sturz auf vereisten Stufen, Dunkelheit, Tragen von Streugut |
| Bewertung | Wahrscheinlichkeit mittel, Schwere hoch – Handlungsbedarf |
| Maßnahmen | Streugutkiste am Treppenfuß, Leuchte mit Bewegungsmelder, Handlauf beidseitig, Profilschuhe |
| Verantwortlich, Termin | Haustechnik, bis 31. Oktober |
| Wirksamkeit geprüft | Nach dem ersten Frosteinsatz, Ergebnis mit Datum vermerken |
Unterweisung vor Saisonbeginn: Themenliste
Beschäftigte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden; die Unterweisung wird dokumentiert und unterschrieben. Für den Winterdienst bietet sich ein Termin im Oktober oder Anfang November an, möglichst praktisch am Gerät und auf den eigenen Flächen.
- Flächenplan, Prioritäten und Einsatzauslöser
- Sicheres Gehen auf Glätte und rückenschonendes Räumen
- Bedienung, Störungsbeseitigung und Abstellen von Fräse und Fahrzeug
- Richtiger Einsatz der Schutzausrüstung, Prüfung auf Schäden
- Pausenregel, Warnzeichen von Unterkühlung, Erste Hilfe
- Meldesystem bei Alleinarbeit, Notfallnummern
- Zulässige Streumittel – kein Streusalz auf Berliner Gehwegen
- Dokumentation jedes Einsatzes
Wie man Schnee bewegt, ohne den Rücken zu überlasten, zeigt der Beitrag Schnee schippen ohne Rückenschmerzen – ein guter Baustein für den praktischen Teil.
Häufige Fehler in der Praxis
- Beurteilung nur für die Sommertätigkeit: Der Hausmeister ist erfasst, sein Wintereinsatz um 5 Uhr nicht.
- Aushilfen ohne Unterweisung: Gerade kurzfristig eingesetzte Kräfte kennen Flächen und Geräte nicht.
- Spikes im Gebäude: Überzieher auf Fliesen oder Stahlrosten erhöhen die Sturzgefahr statt sie zu senken.
- Fräse mit der Hand freigemacht: Eine der typischen schweren Handverletzungen im Winter, auch bei scheinbar stillstehendem Auswurf.
- Fremdfirma ohne Abstimmung: Räumt ein Dienstleister parallel zum eigenen Personal, müssen sich beide Arbeitgeber über Flächen, Zeiten und Fahrwege abstimmen – sonst kreuzen sich Fräse und Fußgänger.
- Keine Fortschreibung: Ein Beinaheunfall an der Rampe wird erzählt, aber nicht in Maßnahmen übersetzt.
Wer die Gefährdungen im eigenen Team nicht selbst tragen möchte, kann den Hausmeisterservice im Winter von RAT Winterdienst mit geschulten Einsatzkräften nutzen.
Häufige Fragen
Braucht man für den Winterdienst eine eigene Gefährdungsbeurteilung?
Der Winterdienst muss in der Gefährdungsbeurteilung erfasst sein, sobald Beschäftigte räumen oder streuen. Ob als eigenes Dokument oder als Teil der bestehenden Beurteilung, ist zweitrangig; entscheidend ist, dass Kälte, Glätte, Dunkelheit, Maschinen und Alleinarbeit berücksichtigt sind.
Welche Schutzausrüstung brauchen Mitarbeiter im Winterdienst?
Mindestens Sicherheitsschuhe mit Profil und Kälteisolierung, Kälte- und Wetterschutzkleidung, Kälteschutzhandschuhe und im Straßenraum Warnkleidung. Je nach Gerät kommen Schutzbrille, Gehörschutz und Stirnlampe hinzu.
Gibt es gesetzliche Kältepausen für Arbeit im Freien?
Feste Pausenminuten schreibt das Gesetz für Arbeit im Freien nicht vor. Der Arbeitgeber muss Auskühlung aber über die Gefährdungsbeurteilung verhindern, etwa mit Arbeitsblöcken und Aufwärmpausen, die sich an der gefühlten Temperatur orientieren.
Wie oft muss zum Winterdienst unterwiesen werden?
Vor dem ersten Einsatz und danach mindestens einmal jährlich, sinnvollerweise vor Saisonbeginn. Bei neuen Geräten, neuen Flächen oder nach Unfällen ist eine zusätzliche Unterweisung angebracht.