- Verantwortlich ist der Träger, nicht die Schulleitung.
- Bei öffentlichen Berliner Schulen ist das meist der Bezirk als Schulträger.
- Zugänge sollten vor Beginn der Frühbetreuung fertig sein, nicht erst um 7 Uhr.
- Der Schulhof braucht einen geräumten Korridor, keine Vollräumung.
- Hausmeister und Dienstleister ergänzen sich, wenn beide dokumentieren.
Die Beteiligten: Träger, Schulleitung, Hausmeister, Dienstleister
An einer Schule treffen mehrere Verantwortliche aufeinander, deren Rollen im Winter oft verwechselt werden. Für die Zuständigkeit kommt es darauf an, wem das Grundstück gehört oder wer es bewirtschaftet.
- Schulträger: Für die meisten öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Berlin sind das die Bezirke, für zentral verwaltete Schulen die zuständige Senatsverwaltung. Der Träger ist Anlieger im Sinne des Straßenreinigungsgesetzes und trägt die Verkehrssicherungspflicht für das Gelände.
- Schulleitung: Sie übt das Hausrecht aus und organisiert den Schulbetrieb. Sie kann Bereiche sperren, Pausen nach drinnen verlegen und Mängel melden, ist aber nicht selbst zum Räumen verpflichtet.
- Hausmeister: Er führt den Winterdienst im Auftrag des Trägers aus, soweit das in seiner Dienst- oder Arbeitsanweisung steht.
- Beauftragte Firma: Übernimmt Flächen ganz oder teilweise, häufig den Gehweg und große Hofflächen.
- Kita-Träger: Bei Kitas der Eigenbetriebe, freier Träger oder Elterninitiativen liegt die Verantwortung beim Träger; ist die Kita nur Mieterin, gilt, was im Mietvertrag geregelt ist.
Für Privatschulen und Schulen in freier Trägerschaft gilt dasselbe Prinzip: Der Träger als Eigentümer oder Mieter ist in der Pflicht, nicht die einzelne Lehrkraft.
Zuständigkeitsmatrix: Gehweg, Zugang, Schulhof
Die Matrix zeigt typische Flächen einer Berliner Schule oder Kita, die Rechtsgrundlage der Pflicht und eine bewährte Aufgabenteilung. Sie bildet keinen bestimmten Bezirk ab; die tatsächliche Verteilung ergibt sich aus Dienstanweisungen und Verträgen.
| Fläche | Pflicht nach | Verantwortlich | Ausführung typischerweise |
|---|---|---|---|
| Öffentlicher Gehweg vor dem Schulgrundstück | StrReinG | Schulträger als Anlieger | Beauftragte Firma oder Hausmeister |
| Haupteingang, Treppen, Rampen | Verkehrssicherungspflicht | Schulträger | Hausmeister, bei Schneefall unterstützt durch Firma |
| Weg vom Tor zum Gebäude | Verkehrssicherungspflicht | Schulträger | Firma oder Hausmeister |
| Schulhof und Pausenflächen | Verkehrssicherungspflicht | Schulträger; Nutzung regelt die Schulleitung | Teilräumung, Sperrung von Bereichen |
| Feuerwehrzufahrt, Rettungswege | Bau- und Brandschutzauflagen | Schulträger | Firma, maschinell |
| Fahrradständer, Zugang Sporthalle | Verkehrssicherungspflicht | Schulträger | Hausmeister |
| Anlieferung Mensa | Verkehrssicherungspflicht, ggf. Vertrag mit Caterer | Schulträger | Nach Absprache mit dem Caterer |
| Kita-Eingang, Kinderwagenabstellplatz | Verkehrssicherungspflicht | Kita-Träger bzw. Vermieter | Hausmeister des Trägers oder Firma |
Wie man solche Flächen strukturiert erfasst und nach Priorität ordnet, beschreibt der Beitrag Räumflächenplan erstellen. Für Schulen empfiehlt sich, den Plan gemeinsam mit Schulleitung und Hausmeister abzustimmen.
Zeitfenster: fertig vor dem ersten Kind
Das Straßenreinigungsgesetz erlaubt bei Schneefall nach 20 Uhr eine Räumung des Gehwegs bis 7 Uhr am Folgetag. Für Schulen und Kitas ist diese Frist praktisch zu spät. Viele Berliner Grundschulen bieten eine Frühbetreuung ab 6 Uhr an, zahlreiche Kitas öffnen zwischen 6 und 6:30 Uhr. Der Unterricht beginnt meist gegen 8 Uhr, die ersten Lehrkräfte und das Küchenpersonal sind deutlich früher da.
| Uhrzeit | Wer kommt | Welche Fläche muss fertig sein |
|---|---|---|
| 5:30–6:00 | Hausmeister, Küche, Frühdienst | Personaleingang, Anlieferung |
| 6:00–7:30 | Frühbetreuung, Kita-Kinder mit Eltern | Gehweg vor dem Eingang, Haupteingang, Kinderwagenplatz |
| 7:30–8:00 | Großteil der Schüler, Lehrkräfte | Alle Zugänge, Fahrradständer, Treppen |
| Erste große Pause | Alle Schüler auf dem Hof | Freigegebene Hofbereiche |
| bis ca. 18:00 | Hort, Abholung | Zugänge, Nachkontrolle bei Tauwetter |
| abends | Vereinssport in der Halle, Elternabende | Weg zur Sporthalle bzw. zur Aula |
Ein Einsatzbeginn gegen 5 Uhr nach nächtlichem Schneefall ist daher für Schulen der realistische Zielwert. Die Abendnutzung durch Vereine wird oft vergessen: Wer die Halle vermietet, muss in der Regel auch den Weg dorthin sichern oder die Sicherung im Nutzungsvertrag regeln.
Schulhof bei Glätte: sperren, teilräumen oder drinnen bleiben?
Ein Schulhof muss nicht flächendeckend gestreut werden. Kinder bewegen sich dort anders als Erwachsene auf einem Gehweg, und Schneeflächen gehören für viele zum Wintervergnügen. Gefährlich werden vor allem festgetretene Rutschbahnen, vereiste Senken unter Fallrohren und die Wege zwischen Gebäude, Toiletten und Ausgang.
Bewährt hat sich eine Teilräumung: Ein breiter Korridor vom Gebäude über den Hof bis zum Tor wird geräumt und gestreut, ein klar abgegrenzter Bereich bleibt als Schneefläche. Treppen, Rampen und der Bereich vor Türen sind immer zu behandeln. Was bei Rampen und stufenlosen Zugängen zu beachten ist, zeigt der Beitrag Rampen und barrierefreie Zugänge im Winter.
Bei Eisregen oder spiegelglattem Hof liegt die Entscheidung bei der Schulleitung: Pause drinnen oder nur auf geräumten Flächen. Diese Entscheidung ersetzt die Sicherung der notwendigen Wege nicht, ergänzt sie aber dort, wo eine Räumung nicht rechtzeitig möglich ist.
Besonderheiten in Kitas
Kitas haben andere Wege und ein anderes Publikum. Eltern kommen mit Kinderwagen, Laufrad und Bollerwagen, Krippenkinder werden getragen. Der Zugang muss deshalb breit genug für einen Kinderwagen sein, und der Abstellplatz für Wagen gehört zur Pflichtfläche. Grober Splitt macht das Schieben mühsam; feinkörniges Granulat ist hier besser geeignet.
- Spielflächen und Sandkästen nicht mit Streugut belasten, sondern absperren oder freigeben.
- Schnee nicht vor Fenster von Gruppenräumen oder auf Fluchtwege schieben.
- Bei Kitas im Erdgeschoss eines Wohnhauses klären, ob der Vermieter oder der Träger den Zugang räumt.
- Die Abholzeit am Nachmittag beachten, wenn Tauwasser wieder anfriert.
Ein oft übersehener Punkt ist der Eingangsbereich innen: Kinder tragen Schnee und Streugut an Matschhosen und Stiefeln ins Haus, im Windfang entsteht eine nasse, rutschige Fläche. Eine ausreichend lange Schmutzfangmatte vor und hinter der Tür und ein fester Platz zum Ausziehen der Winterkleidung verhindern, dass der sichere Außenweg an der Garderobe endet.
Unfallversicherung und Haftung nach einem Sturz
Schülerinnen, Schüler und Kita-Kinder sind in der Einrichtung und auf dem direkten Weg dorthin gesetzlich unfallversichert, in Berlin über die Unfallkasse Berlin. Stürzt ein Kind auf dem vereisten Schulhof, übernimmt die Unfallkasse Behandlung und Folgeleistungen. Für Beschäftigte gilt Entsprechendes über deren gesetzliche Unfallversicherung.
Anders liegt es bei Dritten: Eltern, Lieferanten, Besucher oder Passanten auf dem Gehweg sind nicht über die Schule versichert. Sie können Ansprüche nach § 823 BGB gegen den Verantwortlichen geltend machen, wenn die Räum- oder Streupflicht verletzt wurde. Bei Versäumnissen sind darüber hinaus Ordnungswidrigkeiten- und bei Personenschäden Strafverfahren möglich. Die rechtliche Bewertung bleibt immer eine Frage des Einzelfalls.
Für die Pflichten des Trägers als Arbeitgeber gegenüber dem eigenen Personal gilt zusätzlich das Arbeitsschutzrecht; Einzelheiten dazu im Beitrag Winterdienst auf dem Firmengelände.
Warum der Hausmeister allein selten reicht
Viele Schulen verlassen sich auf ihren Hausmeister. Das funktioniert, solange er gesund ist, rechtzeitig vor Ort sein kann und die Flächen in der verfügbaren Zeit schafft. Bei starkem Schneefall auf einem großen Schulgelände mit Gehweg, Hof, Feuerwehrzufahrt und zwei Eingängen ist das von Hand bis 6 Uhr kaum zu leisten. Hinzu kommt, dass Arbeitszeitregeln einen Dienstbeginn um 4:30 Uhr nicht beliebig oft zulassen.
Eine Arbeitsteilung entlastet: Die Firma übernimmt Gehweg, Zufahrt und große Flächen maschinell, der Hausmeister kümmert sich um Treppen, Türbereiche und die Kontrollen im Tagesverlauf. Entscheidend ist, dass beide dokumentieren. Wie ein brauchbares Protokoll aussieht, zeigt die Vorlage für das Räumprotokoll.
Kosten und Vergabe bei öffentlichen Trägern
Bezirke vergeben Winterdienstleistungen für Schulen in der Regel nach den Regeln des öffentlichen Vergaberechts, häufig gebündelt für mehrere Standorte und über mehrere Jahre. Für die Haushaltsplanung hilft eine grobe Kostenschätzung pro Standort. Ein Beispiel für eine Grundschule mit 60 Metern Gehwegfront und rund 900 m² zu betreuender Hof- und Zufahrtsfläche:
| Position | Rechnung | Netto pro Saison |
|---|---|---|
| Gehweg vor dem Grundstück | 60 m × 2,40 € × 5 Monate | 720 € |
| Hofkorridor, Zufahrt, Feuerwehrzufahrt | 900 m² × 1,10 € | 990 € |
| Summe | 1.710 € |
Die Werte sind unverbindliche Richtwerte innerhalb der Spannen von 1,80–3,00 € pro laufendem Meter und Monat bzw. 0,80–1,50 € pro m² und Saison; verbindlich ist ein Festpreis nach Besichtigung. In Ausschreibungen sollten neben dem Preis die geforderte Fertigstellungszeit, die Dokumentation und die Abstimmung mit dem Hausmeister als Leistungskriterien stehen. Worauf es bei Aufträgen der öffentlichen Hand ankommt, beschreibt die Seite zum Winterdienst für öffentliche Auftraggeber.
Checkliste für Schulträger und Kita-Leitungen
- Wer ist Eigentümer, wer Besitzer der Fläche, und wer ist laut Vertrag für den Winterdienst zuständig?
- Liegt ein Lageplan mit Pflichtflächen, Sperrbereichen und Schneedepots vor?
- Wann beginnt die erste Betreuung, und ist der Einsatzbeginn darauf abgestimmt?
- Wer vertritt den Hausmeister bei Krankheit, Urlaub oder Ferienbetreuung?
- Ist die Abendnutzung durch Vereine geregelt?
- Wird jede Maßnahme mit Uhrzeit dokumentiert?
Für Bezirke, Träger und Hausverwaltungen von Bildungseinrichtungen bietet RAT Winterdienst eine Betreuung, die sich an Betreuungszeiten statt an der gesetzlichen Mindestfrist orientiert – mehr dazu beim Winterdienst für Schulen und Kitas.
Häufige Fragen
Muss die Schulleitung selbst für das Räumen sorgen?
Nein. Die Pflicht liegt beim Schulträger als Eigentümer oder Besitzer. Die Schulleitung meldet Mängel, sperrt bei Bedarf Bereiche und regelt Pausen, ist aber nicht selbst räumpflichtig.
Bis wann muss der Gehweg vor einer Schule geräumt sein?
Gesetzlich gilt bei Schneefall nach 20 Uhr 7 Uhr des Folgetages. Weil viele Schulen ab 6 Uhr Frühbetreuung anbieten, sollten Zugänge und Gehweg praktisch vorher fertig sein.
Muss der ganze Schulhof gestreut werden?
Nein. Üblich ist ein geräumter Korridor zwischen Gebäude, wichtigen Nebengebäuden und Ausgang. Andere Bereiche können gesperrt oder als Schneefläche freigegeben werden, wenn das erkennbar ist.
Wer zahlt, wenn ein Kind auf dem Schulhof stürzt?
In der Regel die gesetzliche Unfallversicherung, in Berlin die Unfallkasse Berlin. Für Eltern, Besucher und Passanten gilt dagegen die allgemeine Haftung des Verantwortlichen.