- Ein Räumplan regelt die Reihenfolge, nicht die Pflicht selbst.
- Wochenrotation von Montag bis Sonntag mit fester Vertretung ist für die meisten Häuser ideal.
- Feiertagswochen getrennt verlosen und Leerstand gesondert regeln.
- Aushang mit Uhrzeiten, Mindestbreite und Streugut-Standort ergänzen.
Vor dem ersten Eintrag: drei Dinge klären
Ein Räumplan regelt nur die Reihenfolge. Damit er trägt, müssen drei Grundlagen stimmen:
- Verpflichtung: Die Mietparteien müssen vertraglich zum Winterdienst verpflichtet sein. Ein Plan allein begründet keine Pflicht – wie die Regel wirksam wird, erklärt der Beitrag Winterdienst in der Hausordnung.
- Flächen: Welche Wege gehören dazu – nur der öffentliche Gehweg oder auch Hauszugang, Hof und Müllstandplatz? Wer das noch nicht systematisch erfasst hat, beginnt mit einem Räumflächenplan.
- Material: Wo stehen Schieber, Besen und abstumpfendes Streugut, und wer meldet, wenn der Vorrat zur Neige geht?
Sind diese Fragen beantwortet, lässt sich der eigentliche Plan in einer Stunde aufstellen – meist bei der Eigentümer- oder Hausversammlung im Oktober.
Wochen- oder Tagesrotation? Die Modelle im Vergleich
In Berliner Mehrfamilienhäusern haben sich drei Modelle durchgesetzt. Welches passt, hängt von der Zahl der Parteien und ihrem Alltag ab:
| Modell | Geeignet für | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|
| Wochenrotation | 4–12 Parteien | Klare Zuständigkeit, wenig Übergaben | Eine schneereiche Woche trifft eine Partei hart |
| Tagesrotation | Große Häuser ab 12 Parteien | Last verteilt sich sehr gleichmäßig | Viele Übergaben, höheres Vergessensrisiko |
| Zweierteams pro Woche | Häuser mit älteren Bewohnern | Gegenseitige Vertretung eingebaut | Absprachen innerhalb des Teams nötig |
Für die meisten Häuser ist die Wochenrotation der beste Kompromiss. Die Woche läuft dabei von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr; so ist eindeutig, wer bei Schneefall am Sonntagabend zuständig ist.
Ein Grenzfall verdient besondere Aufmerksamkeit: Schnee, der in der Nacht von Sonntag auf Montag fällt. Nach den Berliner Vorgaben muss er bis 7 Uhr am Montag beseitigt sein. Legen Sie im Plan fest, dass dafür bereits die neue Wochenpartei zuständig ist. Ohne diese Klarstellung verweisen beide Parteien erfahrungsgemäß aufeinander, während der Gehweg liegen bleibt.
Vorlage: Wochenrotation mit Vertretungsspalte
Die folgende Vorlage deckt die Saison 2026/27 von Anfang November bis Ende März ab – 21 Wochen für sechs Mietparteien. Ersetzen Sie „Partei A“ bis „Partei F“ durch Namen oder Wohnungsbezeichnungen. Die Vertretung ist jeweils die Partei der Folgewoche: Wer einspringt, tauscht später mit der vertretenen Partei.
| Woche | Zeitraum | Zuständig | Vertretung | Erledigt (Kürzel) |
|---|---|---|---|---|
| KW 45 | 02.11.–08.11.2026 | Partei A | Partei B | ____ |
| KW 46 | 09.11.–15.11.2026 | Partei B | Partei C | ____ |
| KW 47 | 16.11.–22.11.2026 | Partei C | Partei D | ____ |
| KW 48 | 23.11.–29.11.2026 | Partei D | Partei E | ____ |
| KW 49 | 30.11.–06.12.2026 | Partei E | Partei F | ____ |
| KW 50 | 07.12.–13.12.2026 | Partei F | Partei A | ____ |
| KW 51 | 14.12.–20.12.2026 | Partei A | Partei B | ____ |
| KW 52 | 21.12.–27.12.2026 | Partei B | Partei C | ____ |
| KW 53 | 28.12.–03.01.2027 | Partei C | Partei D | ____ |
| KW 1 | 04.01.–10.01.2027 | Partei D | Partei E | ____ |
| KW 2 | 11.01.–17.01.2027 | Partei E | Partei F | ____ |
| KW 3 | 18.01.–24.01.2027 | Partei F | Partei A | ____ |
| KW 4 | 25.01.–31.01.2027 | Partei A | Partei B | ____ |
| KW 5 | 01.02.–07.02.2027 | Partei B | Partei C | ____ |
| KW 6 | 08.02.–14.02.2027 | Partei C | Partei D | ____ |
| KW 7 | 15.02.–21.02.2027 | Partei D | Partei E | ____ |
| KW 8 | 22.02.–28.02.2027 | Partei E | Partei F | ____ |
| KW 9 | 01.03.–07.03.2027 | Partei F | Partei A | ____ |
| KW 10 | 08.03.–14.03.2027 | Partei A | Partei B | ____ |
| KW 11 | 15.03.–21.03.2027 | Partei B | Partei C | ____ |
| KW 12 | 22.03.–28.03.2027 | Partei C | Partei D | ____ |
Mit sechs Parteien ergeben sich drei bis vier Dienstwochen pro Saison. Bei weniger Parteien verlängert sich der Zyklus entsprechend; die Vertretungslogik bleibt gleich.
Faire Verteilung: Regeln für Feiertage, Größe und Abwesenheit
Gleich viele Wochen bedeuten noch keine gleiche Last. Diese Ergänzungen sorgen für Ausgewogenheit:
- Feiertagswochen: KW 52 und KW 53 umfassen Weihnachten und Neujahr. Verlosen Sie diese beiden Wochen separat, damit nicht jedes Jahr dieselben Parteien sie erwischen.
- Ausgleich im Folgejahr: Wer in einem schneereichen Winter überdurchschnittlich viele Einsätze hatte, startet im nächsten Plan weiter hinten.
- Bekannte Abwesenheiten: Urlaube werden vor dem Aushang gesammelt und die Reihenfolge entsprechend angepasst, statt später zu tauschen.
- Gewerbe im Haus: Ein Laden mit langer Front kann zusätzliche Wochen übernehmen oder seinen Frontabschnitt dauerhaft selbst betreuen.
Eine Sonderrolle für die Erdgeschosswohnungen ist rechtlich heikel und sollte nur mit Ausgleich vereinbart werden. Für den Ausfall einzelner Parteien durch Krankheit oder Schichtdienst gelten eigene Regeln, die der Beitrag Mieter krank oder verhindert ausführlich behandelt.
Aufgaben in der Dienstwoche
Was genau „Dienst haben“ bedeutet, sollte neben dem Plan stehen. Die folgende Liste orientiert sich an den Vorgaben des Berliner Straßenreinigungsgesetzes nach aktuellem Stand:
- Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls räumen, bei anhaltendem Schneefall mehrmals
- Nach Schneefall ab 20 Uhr: bis 7 Uhr am Folgetag fertig sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr
- Gehweg mindestens 1 m breit freimachen, an Hauptverkehrs- und vielen Geschäftsstraßen 1,5 m
- Bei Glätte ausschließlich abstumpfend streuen – Sand, Splitt oder Granulat, kein Salz
- Hauszugang, Weg zu den Mülltonnen und Briefkästen nicht vergessen
- Schnee nicht auf Fahrbahn, Radweg oder Gullys schieben
- Erledigung mit Kürzel im Plan eintragen, knappes Streugut melden
Der Eintrag im Plan ist mehr als eine Formalie: Er hilft dem Eigentümer, seiner Überwachungspflicht nachzukommen, und schafft bei Streit eine einfache Nachweisgrundlage.
Aushang im Treppenhaus: So wird der Plan gelesen
Ein Plan, den niemand sieht, wird vergessen. Bewährt haben sich diese Gestaltungsregeln:
- Platz: direkt neben der Haustür innen oder am Briefkasten, nicht im Keller
- Format: DIN A4 quer, große Schrift, laufende Woche farbig markiert
- Schutz: Klarsichthülle oder Laminierung, daneben ein Stift an der Schnur für die Erledigt-Spalte
- Kontakt: Telefonnummern nur mit Einwilligung der Bewohner aushängen; alternativ die Nummer der Hausverwaltung
- Digital ergänzen: Eine Gruppe im Messenger erleichtert kurzfristige Tausche, ersetzt aber den Aushang nicht
In Häusern mit Vorderhaus, Seitenflügel und Gartenhaus gehört der Plan in jeden Aufgang, nicht nur ins Vorderhaus. Bewohner des Hinterhauses sehen den Gehweg nie und übersehen ihre Woche sonst besonders leicht. Hilfreich ist außerdem, die laufende Woche am Montag mit einem farbigen Magneten oder Klebepunkt zu markieren – eine Aufgabe, die die zuständige Partei gleich beim Dienstantritt erledigen kann.
Hängen Sie zusätzlich einen kurzen Hinweis auf den Lagerort des Streuguts aus. Wie viel Material für die Saison vorrätig sein sollte und wo es trocken bleibt, steht im Beitrag zum Lagern von Streugut.
In fünf Schritten zum fertigen Plan
Wer den Plan zum ersten Mal aufstellt, kommt mit diesem Ablauf zuverlässig ans Ziel:
- Mitte September: Hausverwaltung oder Vermieter fragt per Aushang und E-Mail ab, welche Parteien verpflichtet sind und welche Wochen jemand wegen Urlaub, Reha oder Schichtplan nicht übernehmen kann.
- Anfang Oktober: Die Feiertagswochen werden verlost, die übrigen Wochen in fester Reihenfolge vergeben.
- Mitte Oktober: Entwurf aushängen und eine Woche Zeit für Tauschwünsche geben.
- Ende Oktober: Endfassung aushängen, Streugutvorrat prüfen, Schieber und Besen bereitstellen.
- Anfang Januar: Zwischenbilanz – stimmen die Erledigt-Einträge, gab es Ausfälle, muss nachgesteuert werden?
Die Zwischenbilanz wird häufig übersprungen. Dabei zeigt sie nach den ersten Frostwochen am deutlichsten, ob der Plan im Alltag funktioniert oder nur an der Wand hängt.
Typische Lücken im Plan
Auch gut gemeinte Pläne scheitern regelmäßig an denselben Stellen:
| Lücke | Folge | Abhilfe |
|---|---|---|
| Leerstehende Wohnung im Plan | Woche ohne Zuständigen | Bei Leerstand übernimmt der Vermieter oder ein Dienst |
| Neue Mieter nicht eingetragen | Wer zieht, hinterlässt Lücken | Plan bei jedem Wechsel aktualisieren |
| Saisonende zu früh | Spätfrost Ende März ohne Zuständigkeit | Plan bis Ende März führen, bei Bedarf verlängern |
| Vertretung nur mündlich | Im Ernstfall niemand verpflichtet | Tausch schriftlich im Plan vermerken |
| Kein Hinweis auf nächtlichen Schnee | Gehweg um 7 Uhr ungeräumt | Uhrzeiten auf dem Aushang nennen |
Wenn die Rotation an ihre Grenzen kommt
Steigt der Anteil älterer Bewohner, häufen sich Tausche oder bleibt der Gehweg mehrfach liegen, ist das ein Zeichen, dass die Hausgemeinschaft das Modell nicht mehr trägt. Dann lohnt der Umstieg auf eine Fremdvergabe – ganz oder für einzelne Flächen wie den öffentlichen Gehweg.
Eine Teilvergabe hat den Vorteil, dass der Plan erhalten bleibt, aber schlanker wird: Die Hausgemeinschaft kümmert sich nur noch um Zugänge und Mülltonnenweg, für die keine starren Fristen aus dem Straßenreinigungsgesetz gelten. Der Eigentümer kann die Fremdkosten bei passender Vereinbarung als Betriebskosten verteilen, sodass sich die Entlastung gleichmäßig auf alle Parteien auswirkt.
RAT Winterdienst übernimmt den Dienst für Wohnanlagen und einzelne Mietshäuser, auf Wunsch kombiniert mit einem Hausmeisterservice im Winter; Eigentümer finden zudem passende Angebote für Vermieter.
Häufige Fragen
Ist ein ausgehängter Räumplan rechtlich verbindlich?
Er konkretisiert eine bestehende Pflicht, begründet aber selbst keine. Verbindlich wird die Rotation erst, wenn die Mieter vertraglich zum Winterdienst verpflichtet sind und der Plan darauf Bezug nimmt.
Von wann bis wann sollte der Räumplan laufen?
In Berlin hat sich die Saison von Anfang November bis Ende März bewährt. Bei Frost im April sollte der Plan um einzelne Wochen verlängert werden.
Wer ist zuständig, wenn eine Wohnung leer steht?
Für die Wochen der leeren Wohnung muss der Vermieter selbst sorgen – durch eigene Räumung oder einen Dienstleister. Die übrigen Mieter müssen nicht automatisch einspringen.
Dürfen Mieter untereinander tauschen?
Ja, wenn der Tausch im Plan vermerkt wird. So bleibt nachvollziehbar, wer an welchem Tag verantwortlich war.